Ratgeber · Verkaufsprozess

Kaufpreiszahlung beim Hausverkauf: Fälligkeit, Fristen & Sicherheit 2026.

Der Notartermin ist vorbei — und auf dem Konto passiert wochenlang nichts. Das ist normal: Zwischen Beurkundung und Geldeingang liegen in der Praxis vier bis zehn Wochen. Was in dieser Zeit geprüft wird, wann die Frist wirklich läuft und was gilt, wenn der Käufer nicht zahlt.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht9. September 2026
Aktualisiert9. September 2026
Lesezeit10 Min.
Symbolbild, KI-generiert
⚖️ Rechtsgrundlage: Dieser Artikel beruht auf § 288 BGB (Verzugszinsen), § 323 BGB (Rücktritt), § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (Zwangsvollstreckungsunterwerfung), § 57 BeurkG (Verwahrung), § 28 BauGB (Vorkaufsrecht der Gemeinde), § 12 WEG (Verwalterzustimmung) und § 22 GrEStG (Unbedenklichkeitsbescheinigung), Stand September 2026. Der genaue Ablauf richtet sich immer nach Ihrem konkreten Kaufvertrag. Ausführungen zu Rechts- und Steuerthemen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Das Wichtigste in Kürze: Zwischen Notartermin und Geldeingang vergehen in der Praxis vier bis zehn Wochen. Der Kaufpreis wird nicht durch die Beurkundung fällig, sondern erst, wenn alle Fälligkeitsvoraussetzungen aus dem Kaufvertrag vorliegen — in der Regel die eingetragene Auflassungsvormerkung, die Unterlagen zur Lastenfreistellung und das Negativzeugnis der Gemeinde. Der Notar bestätigt das mit der Fälligkeitsmitteilung; erst ab da läuft die Zahlungsfrist von üblicherweise zehn bis vierzehn Tagen. Zahlt der Käufer nicht, fallen Verzugszinsen von 6,52 % p. a. an (§ 288 Abs. 1 BGB, Basiszinssatz seit 01.07.2026: 1,52 %).

Die Kaufpreiszahlung ist der Moment, in dem aus einem unterschriebenen Vertrag ein abgeschlossener Verkauf wird. Und sie ist der Abschnitt, in dem private Verkäufer am häufigsten nervös werden: Der Notartermin liegt drei Wochen zurück, es kommt keine Post, kein Geld — und niemand erklärt, warum.

In über 1.000 begleiteten Verkäufen war das die mit Abstand häufigste Rückfrage nach der Beurkundung: „Wann kommt das Geld?" Die ehrliche Antwort lautet: später, als die meisten annehmen — und das ist kein Fehler im Ablauf, sondern der Schutzmechanismus selbst. Jede Woche Wartezeit sichert entweder den Käufer gegen einen Doppelverkauf oder Sie gegen einen Käufer, der nicht zahlen kann.

Dieser Artikel zeigt, welche Voraussetzungen der Notar abarbeitet, wie lange die einzelnen Schritte dauern, wann Sie die Schlüssel übergeben dürfen — und welche Rechte Sie haben, wenn die Überweisung ausbleibt.

Wann wird der Kaufpreis beim Hausverkauf fällig?

Der Kaufpreis wird nicht mit der Beurkundung fällig, sondern erst, wenn alle im Kaufvertrag genannten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind und der Notar dies schriftlich bestätigt hat. Diese Bestätigung ist die Fälligkeitsmitteilung. Erst sie setzt die vertragliche Zahlungsfrist in Gang — vorher kann der Käufer weder in Verzug geraten noch wirksam gemahnt werden.

Der Grund für diese Konstruktion ist eine Ungleichzeitigkeit, die im deutschen Grundstücksrecht angelegt ist: Das Eigentum geht erst mit der Eintragung im Grundbuch über, und die dauert Monate. Würde der Käufer sofort zahlen, hätte er wochenlang keinerlei Sicherheit für sein Geld. Zahlte er dagegen erst mit der Umschreibung, stünden Sie als Verkäufer ohne Sicherheit da. Der Kaufvertrag löst das über eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Sobald sie eingetragen ist, kann Ihnen die Immobilie niemand mehr „wegverkaufen" — und genau dann wird gezahlt.

Praktisch heißt das: Zwischen Ihrer Unterschrift beim Notar und dem Geldeingang liegt eine Phase, in der Sie nichts tun müssen und wenig tun können. Sie ist keine Verzögerung, sondern der eingebaute Sicherungsmechanismus.

Ein verbreitetes Missverständnis betrifft das im Vertrag genannte Datum. Viele Kaufverträge enthalten zusätzlich ein festes Kalenderdatum, an dem frühestens gezahlt werden soll — etwa, weil der Käufer seinen Darlehensabruf terminiert hat oder Sie den Umzug planen. Dieses Datum verschiebt die Fälligkeit nach hinten, es zieht sie aber nie vor: Liegen die Voraussetzungen am Stichtag noch nicht vor, bleibt der Kaufpreis schlicht nicht fällig. Maßgeblich ist immer der spätere der beiden Zeitpunkte.

Welche Fälligkeitsvoraussetzungen prüft der Notar?

Der Notar gibt den Kaufpreis erst frei, wenn jede einzelne im Vertrag genannte Voraussetzung nachweisbar vorliegt. Standard sind vier: die eingetragene Auflassungsvormerkung im vereinbarten Rang, die Unterlagen zur Lastenfreistellung, das Negativzeugnis der Gemeinde zum Vorkaufsrecht und — bei Eigentumswohnungen — die Zustimmung des Verwalters. Je nach Objekt kommen weitere Genehmigungen hinzu.

VoraussetzungWas dahinterstecktRechtsgrundlage
Auflassungsvormerkung eingetragenSperrvermerk im Grundbuch im vertraglich vereinbarten Rang — sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung§ 883 BGB
Lastenfreistellung gesichertLöschungsbewilligungen der Gläubiger für nicht übernommene Grundschulden, auflagenfrei oder mit vertragsgerechten TreuhandauflagenVertrag
Negativzeugnis der GemeindeBestätigung, dass kein gemeindliches Vorkaufsrecht besteht oder es nicht ausgeübt wird; die Gemeinde hat für die Ausübung drei Monate Zeit§ 28 BauGB
Verwalterzustimmung (nur ETW)Bei einer im Grundbuch eingetragenen Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung des WEG-Verwalters in grundbuchtauglicher Form§ 12 WEG
Sonstige GenehmigungenEtwa Sanierungsgenehmigung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder Genehmigung nach Landesrecht§ 144 BauGB u. a.

Der wichtigste Punkt für Sie als Verkäufer ist die Lastenfreistellung: Solange auf Ihrem Grundstück noch eine Grundschuld Ihrer Bank lastet, die der Käufer nicht übernimmt, muss der Notar die Löschungsbewilligung des Gläubigers in der Hand haben, bevor er Fälligkeit erklärt. Wie dieser Weg im Detail läuft und wie lange Banken dafür brauchen, steht im Ratgeber Grundschuld löschen beim Hausverkauf.

Aus der Praxis: Die häufigste Verzögerung entsteht nicht beim Grundbuchamt, sondern bei der finanzierenden Bank des Verkäufers. Wer die Löschungsunterlagen schon vor dem Notartermin anstößt, verkürzt die Wartezeit oft um zwei bis drei Wochen.

Wie lange dauert es vom Notartermin bis zum Geldeingang?

Rechnen Sie mit vier bis zehn Wochen zwischen Beurkundung und Gutschrift. Die Fälligkeitsmitteilung geht typischerweise zwei bis acht Wochen nach dem Notartermin heraus, danach läuft die vertragliche Zahlungsfrist von meist zehn bis vierzehn Tagen. Der größte Unsicherheitsfaktor ist die Bearbeitungszeit des Grundbuchamts, die regional stark schwankt.

SchrittWer handeltTypischer Zeitraum
Beurkundung des KaufvertragsNotar, Käufer, VerkäuferTag 0
Antrag auf Auflassungsvormerkung, Anforderung von Löschungsunterlagen und NegativzeugnisNotariatTag 1–10
Eintragung der AuflassungsvormerkungGrundbuchamt1–6 Wochen
Fälligkeitsmitteilung an beide ParteienNotar2–8 Wochen
Überweisung des KaufpreisesKäufer / dessen Bank10–14 Tage ab Mitteilung
Besitzübergabe, Nutzen-Lasten-WechselKäufer, Verkäufernach Zahlungseingang
Grunderwerbsteuerbescheid und UnbedenklichkeitsbescheinigungFinanzamtmehrere Wochen
Eigentumsumschreibung im GrundbuchGrundbuchamtoft mehrere Monate

Die Zeitangaben in der Tabelle sind Erfahrungswerte aus der Praxis, keine gesetzlichen Fristen. Grundbuchämter arbeiten sehr unterschiedlich schnell; in Ballungsräumen mit hohem Transaktionsvolumen dauert die Eintragung der Vormerkung regelmäßig länger als auf dem Land. Verbindlich ist allein, was in Ihrem Kaufvertrag steht — und die Fälligkeitsmitteilung des Notars.

Wichtig für die eigene Planung: Wenn Sie parallel eine neue Immobilie kaufen, sollten die beiden Termine nicht auf denselben Tag gelegt werden. Kalkulieren Sie den Puffer lieber großzügig, sonst brauchen Sie eine Zwischenfinanzierung, die den Verkaufserlös schmälert.

Was steht in der Fälligkeitsmitteilung des Notars?

Die Fälligkeitsmitteilung ist ein kurzes Schreiben, mit dem der Notar bestätigt, dass alle Voraussetzungen vorliegen. Sie nennt den Zahlbetrag, das konkrete Zahlungsziel als Datum und die Empfängerkonten. Beide Parteien erhalten sie — Sie erfahren also gleichzeitig mit dem Käufer, dass die Uhr läuft.

Bemerkenswert ist die Aufteilung der Zahlung: Der Kaufpreis geht in vielen Fällen nicht vollständig an Sie. Ist noch ein Darlehen offen, weist die Mitteilung einen Teilbetrag direkt an die ablösende Bank an — den Rest bekommen Sie. Diese Direktzahlung ersetzt in der Praxis das früher übliche Notaranderkonto.

Rechnen Sie deshalb vor dem Notartermin einmal durch, was am Ende tatsächlich bei Ihnen ankommt. Von der Ablösesumme Ihrer Bank hängt ab, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt; hinzu kommen die Löschungskosten für die Grundschuld, die üblicherweise der Verkäufer trägt. Die Zahl in der Fälligkeitsmitteilung ist der Kaufpreis, nicht Ihr Erlös — und die Differenz überrascht Verkäufer regelmäßig mehr als die Wartezeit.

Kommt nach mehreren Wochen keine Mitteilung, fragen Sie im Notariat nach, welche Voraussetzung noch fehlt. In den allermeisten Fällen ist es ein einzelnes Dokument — eine ausstehende Löschungsbewilligung, ein noch nicht erteiltes Negativzeugnis, eine fehlende Verwalterzustimmung. Diese Nachfrage kostet nichts und beschleunigt den Vorgang häufiger, als man annimmt.

Direktzahlung oder Notaranderkonto — was ist sicherer?

Für den Normalfall ist die Direktzahlung der sichere Weg und zugleich der günstigere. Ein Notaranderkonto darf der Notar nach § 57 Abs. 2 BeurkG nur führen, wenn dafür ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht; der bloße Wunsch einer Partei genügt ausdrücklich nicht. Es kostet zusätzliche Gebühren und verschiebt den Geldeingang um weitere Tage.

 Direktzahlung (Regelfall)Notaranderkonto (Ausnahme)
ZahlungswegKäufer überweist direkt an Verkäufer und ablösende BankKäufer zahlt an den Notar, der nach Weisung auskehrt
Sicherung des Verkäufersüber Auflassungsvormerkung und Fälligkeitsvoraussetzungenzusätzlich über die Verwahrung beim Notar
Zusatzkostenkeinezusätzliche Notargebühren
Typischer AnlassStandardverkauf mit einer finanzierenden Bankmehrere Finanzierer, Ablösung mehrerer Gläubiger, vorzeitige Besitzübergabe

Ein häufiges Missverständnis: Das Anderkonto schützt Sie nicht davor, dass ein Käufer die Finanzierung nicht bekommt. Es verlagert nur den Verwahrort des Geldes, das der Käufer ohnehin aufbringen muss. Die eigentliche Sicherheit entsteht früher — bei der Prüfung der Finanzierungsbestätigung, bevor Sie überhaupt zum Notar gehen. Welche Rolle diese Prüfung im Kaufvertrag beim Hausverkauf spielt, haben wir dort ausführlich beschrieben. Was ein Anderkonto zusätzlich kostet, ordnet der Ratgeber zu den Notarkosten beim Hausverkauf ein.

Was können Sie tun, wenn der Käufer nicht zahlt?

Mit Ablauf des in der Fälligkeitsmitteilung genannten Zahlungsziels gerät der Käufer in Verzug und schuldet Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Basiszinssatz liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 %, der Verzugszins gegenüber Verbrauchern damit bei 6,52 % pro Jahr. Diese Zinsen laufen automatisch, ohne dass Sie etwas beantragen müssen.

Der zweite Hebel steht meist schon im Vertrag: Fast jeder notarielle Immobilienkaufvertrag enthält eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. Damit ist die notarielle Urkunde selbst ein Vollstreckungstitel — Sie brauchen kein Gerichtsverfahren, sondern lassen sich vom Notar eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen und können daraus in das Vermögen des Käufers vollstrecken. Bei mehreren Käufern haften diese in der Regel als Gesamtschuldner, Sie können also den vollen Betrag von jedem Einzelnen fordern.

Der Rücktritt ist der letzte, nicht der erste Schritt: Nach § 323 BGB setzt er voraus, dass Sie dem Käufer nach Eintritt der Fälligkeit eine angemessene Nachfrist gesetzt haben und diese erfolglos verstrichen ist. Eine Nachfrist vor Fälligkeit ist unwirksam. Enthält Ihr Vertrag eigene Rücktrittsregelungen, gehen diese vor — deshalb gilt hier immer: erst den Vertrag lesen, dann handeln.

Praxisfall: Kaufpreis 480.000 €, Zahlung 18 Tage zu spätBetrag
Verzugszins p. a. (§ 288 Abs. 1 BGB: 1,52 % + 5 Prozentpunkte)6,52 %
Zinsanspruch pro Tag (480.000 € × 6,52 % ÷ 365)85,74 €
Zinsanspruch für 18 Tage Verzug1.543 €
Kosten der vollstreckbaren Ausfertigung beim Notargering, Gebühr nach GNotKG
Wert der Zwangsvollstreckungsunterwerfung: kein Klageverfahren nötigMonate gespart

Der Fall zeigt zweierlei. Erstens: Verzug ist für den Käufer teuer, was die meisten Zahlungsverzögerungen von selbst beendet. Zweitens: Die eigentliche Absicherung liegt nicht im Zinsanspruch, sondern im Titel. Wer nach zwei Wochen ohne Zahlung freundlich, aber schriftlich über das Notariat mahnt, löst die allermeisten Fälle, ohne je vollstrecken zu müssen.

Wann dürfen Sie Schlüssel und Immobilie übergeben?

Erst wenn der vollständige Kaufpreis auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist — nicht bei einer angekündigten, veranlassten oder per Screenshot belegten Überweisung. Mit der vollständigen Zahlung findet üblicherweise auch der vertraglich vereinbarte Nutzen-Lasten-Wechsel statt: Ab diesem Stichtag trägt der Käufer Betriebskosten, Versicherung, Grundsteuer und die Gefahr für das Objekt.

Dokumentieren Sie den Zustand beim Auszug und lesen Sie alle Zähler gemeinsam ab. Ein sauberes Übergabeprotokoll ist der beste Schutz gegen spätere Streitigkeiten über Mängel, die erst nach dem Auszug entstanden sind.

Der letzte Schritt liegt danach nicht mehr in Ihrer Hand: Das Grundbuchamt trägt den Käufer als Eigentümer grundsätzlich erst ein, wenn ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach § 22 GrEStG vorliegt. Die erteilt das Finanzamt, sobald die Grunderwerbsteuer gezahlt oder ihre Zahlung sichergestellt ist. Bis zur Umschreibung stehen Sie formal noch im Grundbuch — wirtschaftlich ist der Verkauf mit dem Zahlungseingang aber abgeschlossen.

Checkliste: die Zahlungsphase sicher durchsteuern

Wer steuert den Zahlungsprozess, wenn kein Makler dabei ist?

Ehrlich gesagt: der Notar — und zwar unabhängig davon, ob ein Makler beteiligt ist. Die Fälligkeitsprüfung, die Auflassungsvormerkung, die Treuhandauflagen und die Fälligkeitsmitteilung sind hoheitlich geprägte Notaraufgaben, die kein Makler übernimmt und für die niemand eine Provision braucht. Genau deshalb ist die Zahlungsphase der Teil des Verkaufs, der privat am wenigsten riskant ist.

Was ohne Begleitung dagegen schwieriger wird, liegt davor: die Bonität eines Interessenten realistisch einschätzen, die Finanzierungsbestätigung lesen, den Kaufvertragsentwurf gegen die eigenen Interessen prüfen und Übergabe- und Zahlungstermine sinnvoll takten. Wer hier gut vorbereitet ist, hat die Zahlungsphase praktisch schon gewonnen.

Drei Wege führen dorthin: Sie machen alles selbst — bei diesem Thema gut machbar, wenn Sie den Vertragsentwurf gründlich lesen. Sie beauftragen einen klassischen Makler — üblicherweise 3,57 % Provision auf Verkäuferseite, also 17.850 € bei 500.000 € Kaufpreis. Oder Sie nutzen ein Festpreis-Modell wie privatverkaufen.de: Bewertung, vollständige Unterlagen, Vermarktung, Käuferprüfung und Begleitung bis zum Notartermin zum Festpreis ab 3.993 € — ohne prozentuale Provision.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Ausführungen zu Rechts- und Steuerthemen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Der Ablauf richtet sich stets nach dem konkreten Kaufvertrag. Quellen: §§ 288, 323, 883 BGB; § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO; § 57 BeurkG; § 28 BauGB; § 12 WEG; § 22 GrEStG; Basiszinssatz nach § 247 BGB laut Deutscher Bundesbank (1,52 % seit 01.07.2026). Zeitangaben zu Bearbeitungsdauern sind Erfahrungswerte, keine gesetzlichen Fristen.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
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Wann wird der Kaufpreis beim Hausverkauf fällig?

Nicht mit der Beurkundung, sondern erst wenn alle im Kaufvertrag genannten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind und der Notar dies schriftlich bestätigt hat. Dazu gehören in der Regel die eingetragene Auflassungsvormerkung im vereinbarten Rang, die Unterlagen zur Lastenfreistellung und das Negativzeugnis der Gemeinde zum Vorkaufsrecht. Erst die Fälligkeitsmitteilung des Notars setzt die Zahlungsfrist in Gang.

Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung?

In der Praxis vergehen zwischen Beurkundung und Geldeingang meist vier bis zehn Wochen. Die Fälligkeitsmitteilung geht typischerweise zwei bis acht Wochen nach dem Notartermin heraus, danach hat der Käufer die im Vertrag vereinbarte Zahlungsfrist von üblicherweise zehn bis vierzehn Tagen. Wie lange das Grundbuchamt für die Auflassungsvormerkung braucht, schwankt regional erheblich.

Was ist eine Fälligkeitsmitteilung des Notars?

Die Fälligkeitsmitteilung ist das Schreiben, mit dem der Notar Käufer und Verkäufer bestätigt, dass alle Fälligkeitsvoraussetzungen aus dem Kaufvertrag vorliegen. Sie nennt den zu zahlenden Betrag, das Zahlungsziel und die Empfängerkonten — etwa den ablösenden Gläubiger und den Verkäufer. Ohne diese Mitteilung ist der Kaufpreis nicht fällig, und der Käufer kommt auch nicht in Verzug.

Brauche ich beim Hausverkauf ein Notaranderkonto?

In der Regel nicht. Nach § 57 Absatz 2 des Beurkundungsgesetzes darf der Notar Geld nur verwahren, wenn dafür ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht — der bloße Wunsch einer Partei genügt nicht. Der Regelfall ist die Direktzahlung vom Käufer an Verkäufer und ablösende Bank; ein Anderkonto kommt etwa bei mehreren Finanzierern oder vorzeitiger Besitzübergabe in Betracht und verursacht zusätzliche Notargebühren.

Was passiert, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt?

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug und schuldet Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Absatz 1 BGB), seit dem 1. Juli 2026 also 6,52 Prozent pro Jahr. Notarielle Kaufverträge enthalten fast immer eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung nach § 794 Absatz 1 Nummer 5 ZPO, sodass der Verkäufer ohne Klage vollstrecken kann. Erst nach erfolgloser angemessener Nachfrist kommt ein Rücktritt nach § 323 BGB in Betracht.

Wann darf ich als Verkäufer die Schlüssel übergeben?

Grundsätzlich erst, wenn der vollständige Kaufpreis auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist — nicht bei angekündigter oder veranlasster Überweisung. Mit der vollständigen Zahlung findet üblicherweise auch der vereinbarte Nutzen-Lasten-Wechsel statt, ab dem der Käufer Betriebskosten, Versicherung und Gefahr trägt. Eine frühere Übergabe ist möglich, sollte aber vertraglich abgesichert werden.

Wann bin ich als Verkäufer nicht mehr im Grundbuch eingetragen?

Die Eigentumsumschreibung erfolgt erst deutlich nach der Kaufpreiszahlung. Das Grundbuchamt darf den Käufer grundsätzlich erst eintragen, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach § 22 GrEStG vorliegt — die wird erteilt, sobald die Grunderwerbsteuer gezahlt oder ihre Zahlung gesichert ist. Bis zur Umschreibung vergehen je nach Grundbuchamt oft mehrere Monate; wirtschaftlich ist der Verkauf mit der Zahlung aber abgeschlossen.

Kann der Kaufpreis in Raten gezahlt werden?

Möglich ist das, aber für Verkäufer riskant und daher unüblich. Der Standardfall ist die vollständige Zahlung in einer Summe nach der Fälligkeitsmitteilung. Wer Teilzahlungen vereinbart, sollte sich die Restforderung absichern lassen und darauf achten, dass Besitzübergabe und Löschung der Auflassungsvormerkung erst nach vollständigem Zahlungseingang erfolgen.

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