Vorfälligkeitsentschädigung 2026: Berechnung, Rechner, Vermeidung
Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist eine Entschädigung, die Sie an die Bank zahlen müssen, wenn Sie ein Darlehen vorzeitig — also vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung — zurückzahlen. Rechtsgrundlage ist § 490 BGB. Die Bank verliert mit der vorzeitigen Rückzahlung den Zinsgewinn, den sie über die Restlaufzeit erwartet hätte. Diese verlorenen Zinsen muss sie sich entschädigen lassen.
In der Praxis schlägt die VFE beim Hausverkauf zu, wenn die Restlaufzeit der Zinsbindung noch lang ist und der Vertragszins über dem aktuellen Marktzins liegt. Typische Größenordnungen:
- Niedrig: 0,5 bis 1,5 % der Restschuld bei kurzer Restlaufzeit (unter 2 Jahre)
- Mittel: 1,5 bis 5 % bei mittlerer Restlaufzeit (3 bis 7 Jahre)
- Hoch: 5 bis 10 % bei langer Restlaufzeit (mehr als 7 Jahre)
Bei einer Restschuld von 200.000 Euro und 5 Jahren Restlaufzeit können das also schnell 10.000 bis 20.000 Euro sein. Der Rechner unten gibt eine Größenordnung — verbindlich rechnet nur Ihre Bank.
Wie wird die VFE berechnet?
Banken nutzen heute fast ausschließlich die Aktiv-Passiv-Methode. Die Idee: Die Bank hätte das Geld nach vorzeitiger Rückzahlung sicher in Pfandbriefe wiederanlegen können. Die Differenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem aktuellen Pfandbrief-Zins für die Restlaufzeit ergibt den Schaden.
Die Formel (vereinfacht):
- Restschuld zum Stichtag
- × Zinsdifferenz (Ihr Vertragszins minus Wiederanlagezins)
- × Restlaufzeit der Zinsbindung in Jahren
- − eingesparter Verwaltungsaufwand der Bank
- − mögliche Sondertilgungsrechte, die Sie nicht genutzt hätten
Konkret bedeutet das: Wer in einer Niedrigzinsphase einen alten 4-Prozent-Vertrag mit 7 Jahren Restlaufzeit ablöst, zahlt deutlich mehr als jemand, der gerade in einer Hochzinsphase aussteigt. Bei Hochzinsphasen kann die VFE sogar negativ sein (die Bank kann das Geld lukrativer wieder anlegen) — wird aber nie ausgezahlt, sondern nur auf null reduziert.
Wie hoch wäre Ihre VFE?
Restschuld × Zinsdifferenz × Restlaufzeit. Stark vereinfacht. Tatsächliche Berechnung bei Ihrer Bank kann ±30 % abweichen — wegen Sondertilgungsrechten, Verwaltungsabschlag und exakter Marktzins-Ermittlung.
Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung?
Drei Konstellationen, in denen die VFE komplett wegfällt:
- 10,5-Jahres-Regel (§ 489 BGB). Nach Ablauf von 10 Jahren seit vollständiger Auszahlung des Darlehens haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit sechsmonatiger Kündigungsfrist — danach keine VFE.
- Variabel verzinste Darlehen. Bei variabler Verzinsung gibt es keine feste Zinsbindung — und damit auch keine VFE. Sie können jederzeit kündigen.
- Berechtigtes Interesse beim Verkauf. Nach BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 1.7.1997, XI ZR 197/96) ist der Verkauf der Immobilie ein berechtigtes Interesse — der Schuldner kann das Darlehen kündigen. Aber: Die Bank darf die VFE in dieser Konstellation in voller Höhe verlangen. Berechtigtes Interesse heißt also Kündigungsrecht, nicht VFE-Befreiung.
Widerrufsjoker — fehlerhafte Belehrung
Ein wichtiger Hebel: Hat die Bank in Ihrem Darlehensvertrag die Widerrufsbelehrung fehlerhaft formuliert (was bis 2010 systematisch vorkam), können Sie den Vertrag noch heute widerrufen — und damit auch die VFE komplett vermeiden. Voraussetzung: Der Vertrag wurde zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen und enthält einen Fehler in der Belehrung.
Typische Fehler: falsche Fristangaben, fehlende Pflichtinformationen, ungültige Formulare. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei prüft das für 200 bis 500 Euro — wenn ein Joker greift, kann die VFE komplett entfallen.
Strategie zur VFE-Vermeidung
Vier praktische Hebel, um die VFE niedrig zu halten:
- Auf 10,5-Jahres-Termin warten. Wenn Ihr Verkauf nicht zeitkritisch ist und der 10-Jahres-Termin in Sicht ist, lohnt das Warten oft. Faustregel: Ab 1,5 Jahren VFE-Ersparnis von 10.000 Euro pro 200.000 Euro Restschuld.
- Sondertilgungen vor dem Verkauf nutzen. Die meisten Verträge erlauben jährlich 5 Prozent Sondertilgung kostenlos. Wer diese vor dem Verkauf voll ausnutzt, reduziert die Restschuld und damit die VFE-Berechnungsgrundlage.
- Darlehensübertragung auf den Käufer. Wenn der Käufer Ihr bestehendes Darlehen übernimmt, fällt die VFE komplett weg. Ist in der Praxis selten, weil der Käufer meist eine eigene Bank wählt — bei günstigen Altdarlehen aber möglich.
- Widerrufsjoker prüfen lassen. Bei Verträgen aus 2002–2010 mit hoher VFE-Erwartung kann sich die juristische Prüfung lohnen.