Energieausweis — DOERTER. | Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Ihre Immobilie
Energieausweis · Pflichtthema

Pflicht. Nicht Nebensache.

Ohne Energieausweis darf Ihre Immobilie nicht korrekt vermarktet werden. Wir prüfen, organisieren und integrieren ihn — rechtssicher und ohne Verzögerung.

Gesetzliche Grundlage

Drei Zeitpunkte, an denen der Ausweis zählt.

Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben beim Verkauf und bei der Vermietung. Unklarheit darüber, welcher Ausweis benötigt wird und wann er vorliegen muss, führt zu Verzögerungen, rechtlichen Risiken und Problemen bei der Vermarktung.

01

In der Anzeige

Bestimmte Kennwerte aus dem Energieausweis müssen bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden — Energieträger, Baujahr, Endenergiebedarf, Effizienzklasse.

02

Zur Besichtigung

Spätestens beim ersten Besichtigungstermin muss der Energieausweis den Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden — nicht auf Nachfrage, sondern aktiv.

03

Beim Verkauf

Der Energieausweis wird dem Käufer im Zuge des Verkaufs übergeben. Fehlt er, drohen Bußgelder bis 10.000 €. Ohne Ausweis keine rechtssichere Vermarktung.

Kein juristisches Minenfeld. Nur ein Dokument, das da sein muss, wenn der erste Interessent vor der Tür steht.

Die zwei Arten

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis.

Welche Variante erforderlich ist, hängt von Baujahr, Größe und Sanierungsstand ab. Der Unterschied liegt in der Datengrundlage — und im Preis.

Variante A

Verbrauchs­ausweis

Basis: tatsächlicher Verbrauch
80 – 150 € inkl. Dienstleister

Grundlage

Ausgewertet werden die Heiz- und Warmwasser­abrechnungen der letzten drei Jahre. Keine technische Vor-Ort-Analyse erforderlich.

Typisch für

  • Mehrfamilienhäuser ab 5 Wohneinheiten
  • Gebäude mit Baujahr nach 1977
  • Energetisch modernisierte Gebäude
Vorlaufzeit
ca. 3 – 5 Tage
Aussagekraft
Nutzer­abhängig
Variante B

Bedarfs­ausweis

Basis: technische Gebäude­analyse
300 – 600 € objektabhängig ggf. höher

Grundlage

Ingenieur­technische Analyse von Dämmung, Heizung, Fenstern und Gebäudehülle. Unabhängig vom Nutzerverhalten, genauer in der Einschätzung.

Typisch für

  • Wohngebäude mit ≤ 4 Einheiten
  • Baujahr vor 1977 ohne Sanierung
  • Häufig verpflichtend — nicht optional
Vorlaufzeit
ca. 1 – 3 Wochen
Aussagekraft
Objektbezogen
Verbrauch
Bedarf
Datenbasis
Heizkosten­abrechnungen
Technische Objektanalyse
Kosten
80 – 150 €
300 – 600 €
Verfügbar in
Tagen
1-3 Wochen
Unabhängig vom Nutzer
Nein
Ja
Zulässig bei Altbau < 1977
Nur mit Sanierung
Immer
Orientierung

Welcher Ausweis ist für Ihr Objekt zulässig?

Zwei Angaben reichen für eine belastbare Orientierung. Keine Rechtsberatung — die endgültige Prüfung übernehmen wir gemeinsam mit unseren Energieberatern.

Ergebnis
Für Ihr Objekt: Bedarfsausweis erforderlich.

Wohngebäude mit vier oder weniger Einheiten und Baujahr vor 1977 ohne Sanierung sind auf den Bedarfsausweis festgelegt. Der günstigere Verbrauchsausweis ist hier nicht zulässig.

Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Kostenrahmen
300 – 600 €
Vorlaufzeit
1 – 3 Wochen

Faustregeln: Verbrauchsausweis möglich bei ≥ 5 Wohneinheiten oder Baujahr nach 1977 (bzw. energetisch modernisiert). Bedarfsausweis erforderlich bei ≤ 4 Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 ohne Sanierung. Orientierung — nicht abschließend.

So organisieren wir das

Im Pro Paket inklusive. Im Premium Paket auch der Bedarfsausweis.

Wir erstellen den Ausweis nicht selbst — wir arbeiten mit zertifizierten Energieberatern. Sie bekommen einen Prozess, keine Checkliste.

Pro Paket

Verbrauchs­ausweis, organisiert.

Für Mehrfamilienhäuser und Objekte nach 1977 — dort, wo der Verbrauchsausweis zulässig und ausreichend ist.

  • Prüfung, ob Verbrauchsausweis zulässig ist
  • Beschaffung der Heizkostenabrechnungen
  • Beauftragung eines zertifizierten Dienstleisters
  • Pflichtangaben in Exposé & Portalanzeige
  • Übergabedokumentation an den Käufer
Unser Prozess

Vier Schritte. Keine Eigenrecherche.

01

Einordnung

Wir prüfen anhand Ihrer Objektdaten, welcher Ausweis erforderlich und welcher zulässig ist.

02

Koordination

Wir beauftragen einen zertifizierten Dienstleister und steuern Termine sowie Unterlagen.

03

Integration

Kennwerte und Effizienzklasse fließen direkt in Anzeige, Exposé und Besichtigungs­unterlagen ein.

04

Übergabe

Zur Besichtigung liegt der Ausweis vor, zum Verkauf wird er dem Käufer dokumentiert übergeben.

Erwartungs­management

Was wir nicht sind — und warum das gut ist.

Wir erstellen den Ausweis nicht selbst.

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Ausstellern erstellt werden. Wir arbeiten mit zertifizierten Energieberatern, die wir seit Jahren kennen — und halten den Prozess im Takt.

Die Kosten variieren je Objekt.

Die angegebenen Preise sind marktübliche Rahmen. Je nach Größe, Zugänglichkeit und Unterlagenlage kann der Bedarfsausweis auch teurer werden. Wir sagen Ihnen vorab, mit was zu rechnen ist.

Wir umgehen keine Pflichten.

Wenn für Ihr Objekt ein Bedarfsausweis erforderlich ist, bekommen Sie einen Bedarfsausweis — nicht den günstigeren, nicht-zulässigen Verbrauchsausweis. Rechtssicherheit schlägt Bequemlichkeit.

Der Ausweis ist 10 Jahre gültig.

Haben Sie einen aktuellen Ausweis, nutzen wir diesen. Ist er älter als 10 Jahre oder wurden seitdem Sanierungs­maßnahmen durchgeführt, ist eine Neuausstellung ratsam — wir prüfen das.

Wir übernehmen das. Sie verkaufen.

Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und vermarkten rechtssicher — ohne Verzögerung.