Ratgeber · Steuern & Recht

Haus mit Wohnrecht verkaufen: Wert, Ablösung und Ablauf.

Ein eingetragenes Wohnrecht verschwindet beim Verkauf nicht — es bindet jeden Käufer. Was das für den Preis bedeutet, wie eine Ablösung funktioniert und warum die Bank des Käufers fast immer nach dem Rang fragt.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht21. September 2026
Aktualisiert21. September 2026
Lesezeit10 Min.
Symbolbild, KI-generiert
⚖️ Rechtsgrundlage: Die Ausführungen zum Wohnungsrecht beruhen auf den §§ 1090, 1092, 1093 BGB und den §§ 19, 22, 29 GBO, die Bewertungsregeln auf der ImmoWertV 2021 und den §§ 13–16 BewG, die steuerlichen Hinweise auf § 23 EStG und § 7 ErbStG — Stand September 2026. Ausführungen zu Rechts- und Steuerthemen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Der häufigste Fall sieht so aus: Die Eltern haben das Haus vor Jahren an die Kinder übertragen und sich ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen. Jetzt soll verkauft werden — weil ein Pflegeheimplatz nötig wird, weil die Geschwister sich auseinandersetzen wollen oder weil die Immobilie schlicht nicht mehr passt. Und dann steht die Frage im Raum, die kaum jemand vorher gestellt hat: Was ist ein Haus noch wert, in dem jemand anderes wohnen darf?

Die kurze Antwort: verkaufen können Sie jederzeit. Der Berechtigte muss nicht zustimmen. Aber das Recht geht mit — es steht in Abteilung II des Grundbuchs und bindet jeden späteren Eigentümer. Der Preis bildet das ab, und zwar oft deutlicher, als Verkäufer erwarten.

Dieser Artikel zeigt, was ein eingetragenes Wohnrecht rechtlich bedeutet, wie sich die Wertminderung nachvollziehbar berechnen lässt, wie eine Ablösung praktisch abläuft und warum die finanzierende Bank des Käufers meist der eigentliche Taktgeber ist.

Was ist ein eingetragenes Wohnrecht rechtlich?

Das, was umgangssprachlich „Wohnrecht" heißt, ist juristisch in aller Regel ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB — eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die es erlaubt, ein Gebäude oder einen abgegrenzten Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Eingetragen wird es in Abteilung II des Grundbuchs. Genau diese Eintragung macht den Unterschied: Sie wirkt gegen jeden, der die Immobilie später erwirbt.

Das Wichtigste in Kürze:

Drei Konstellationen werden regelmäßig verwechselt, und sie haben sehr unterschiedliche Folgen:

GestaltungWas sie erlaubtWirkung beim Verkauf
Wohnungsrecht, § 1093 BGB (im Grundbuch) Nutzung eines Gebäudeteils als Wohnung unter Ausschluss des Eigentümers; Vermietung nur mit Gestattung wirkt gegen jeden Erwerber; mindert den Wert dauerhaft
Nießbrauch, § 1030 BGB (im Grundbuch) umfassendes Nutzungsrecht — der Berechtigte darf die Immobilie auch vermieten und die Mieten vereinnahmen wirkt ebenfalls dinglich; mindert den Wert in der Regel stärker
Schuldrechtliches Wohnrecht (nur im Vertrag) vertraglicher Anspruch gegen den bisherigen Eigentümer, meist mietähnlich bindet den Käufer grundsätzlich nicht; Streitpotenzial bleibt

Welche Variante vorliegt, steht nicht im Kaufvertrag von damals, sondern im aktuellen Grundbuchauszug und in der zugehörigen Bewilligungsurkunde. Die Urkunde ist der wichtigere Teil: Sie sagt, welche Räume betroffen sind, ob Mitbenutzungsrechte an Garten, Keller oder Garage bestehen, wer welche Kosten trägt und ob das Recht bei dauerhaftem Auszug — etwa ins Pflegeheim — ruht oder erlischt. Wie Sie beides anfordern, steht im Ratgeber Grundbuchauszug beantragen; die Begriffe selbst erklärt das Lexikon zu Wohnrecht und Nießbrauch.

Abgrenzung

In diesem Artikel geht es um eine Immobilie, die bereits mit einem Wohnrecht belastet ist. Wenn Sie umgekehrt selbst verkaufen und dabei wohnen bleiben möchten, ist Leibrente, Teilverkauf oder Rückmietkauf das Thema — das behandelt unser Ratgeber Haus verkaufen und wohnen bleiben.

Kann ich das Haus trotz Wohnrecht überhaupt verkaufen?

Ja. Das Wohnungsrecht schränkt die Nutzung ein, nicht die Verfügung. Eigentümer können die Immobilie jederzeit veräußern, beleihen oder belasten, ohne den Berechtigten zu fragen. Der Käufer tritt in die bestehende Situation ein und muss das Recht dulden.

Praktisch entscheidet sich damit vor allem eines: Wer kommt als Käufer in Frage? Selbstnutzer fallen fast immer weg, wenn der Berechtigte im Haus wohnen bleibt — sie können nicht einziehen. Übrig bleiben Kapitalanleger, die auf das Erlöschen des Rechts spekulieren, Angehörige des Berechtigten und gelegentlich Nachbarn mit langfristigem Interesse an der Fläche. Diese Käuferschicht ist kleiner und rechnet nüchterner. Genau deshalb ist die Vorbereitung hier wichtiger als bei einem lastenfreien Objekt: Wer Grundbuchauszug, Bewilligungsurkunde und eine nachvollziehbare Wertherleitung auf den Tisch legt, verhandelt über Zahlen. Wer das nicht kann, verhandelt über Unsicherheit — und die kostet immer mehr.

Offenlegen müssen Sie die Belastung ohnehin. Sie steht im Grundbuch, der Notar nimmt sie in den Kaufvertrag auf, und Verschweigen wäre im Zweifel arglistig. Der sinnvolle Weg ist, das Thema aktiv ins Exposé zu ziehen, statt es im Besichtigungstermin zu erklären.

Wie stark mindert ein Wohnrecht den Wert?

Der Grundgedanke ist einfach: Was dem Eigentümer an Nutzung entgeht, muss vom Wert abgezogen werden. Bewertet wird deshalb der Barwert der entgangenen Nutzung — der Jahreswert des Wohnvorteils, kapitalisiert über die voraussichtliche Restdauer des Rechts.

Der Jahreswert ist die ortsübliche Vergleichsmiete für den belasteten Bereich, nicht der Wunschbetrag aus der Übertragungsurkunde. Die Restdauer richtet sich bei einem lebenslangen Recht nach der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten. Damit gilt die Faustregel, die viele überrascht: Je jünger der Berechtigte, desto größer der Abschlag.

Wichtig ist, zwei Rechenwelten auseinanderzuhalten, die regelmäßig vermischt werden:

WofürRegelwerkWas daraus folgt
Verkehrswert / Kaufpreisfindung ImmoWertV 2021 — Barwert der Nutzungsvorteile, marktübliche Kapitalisierung maßgeblich für die Verhandlung mit dem Käufer
Erbschaft- und Schenkungsteuer §§ 13–16 BewG; Vervielfältiger nach § 14 Absatz 1 BewG, veröffentlicht durch das BMF maßgeblich gegenüber dem Finanzamt, kann vom Verkehrswert abweichen

Für steuerliche Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2026 gilt das BMF-Schreiben vom 21. Oktober 2025. Die dort veröffentlichten Vervielfältiger beruhen auf der Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamtes und einem Zinssatz von 5,5 Prozent. Eine Deckelung, die in der Praxis selten greift, aber gut zu kennen ist, steht in § 16 BewG: Der Jahreswert darf höchstens dem Grundbesitzwert geteilt durch 18,6 entsprechen.

Die Rechnung an einem Beispiel

Nehmen wir ein Einfamilienhaus, das ohne Belastung 400.000 Euro wert wäre. Die Mutter, 78 Jahre alt, bewohnt eine abgeschlossene Einliegerwohnung von 80 Quadratmetern; die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 10 Euro je Quadratmeter. Für eine erste Einordnung rechnen wir mit einer angenommenen Restdauer von 15 Jahren und kapitalisieren mit 5,5 Prozent — der Rentenbarwertfaktor dafür beträgt rund 10,04.

Überschlag: Wertminderung durch ein Wohnungsrecht

Verkehrswert ohne Belastung 400.000 €
Jahreswert (80 m² × 10 €/m² × 12 Monate) 9.600 €
Kapitalisierung (9.600 € × Faktor 10,04) rund 96.400 €
Rechnerischer Wert mit Belastung rund 303.600 €

Überschlagsrechnung zur Veranschaulichung der Systematik, kein Wertgutachten. Restdauer und Kapitalisierungszinssatz sind hier gesetzt; im Einzelfall ergeben sie sich aus Sterbetafel, Objekt und Markt. Für steuerliche Zwecke gelten die amtlichen Vervielfältiger nach § 14 BewG.

Zwei Kontrollen gehören dazu. Erstens die Deckelung nach § 16 BewG: 400.000 Euro geteilt durch 18,6 ergibt rund 21.505 Euro — der Jahreswert von 9.600 Euro liegt klar darunter, die Grenze greift also nicht. Zweitens die Marktprobe: Ein rechnerischer Abschlag von 24 Prozent bedeutet nicht, dass sich zu diesem Preis auch ein Käufer findet. Bei einem belasteten Objekt kommt zum Rechenabschlag regelmäßig ein Risikoabschlag für den kleineren Käuferkreis dazu. Wie eine belastbare Bewertung methodisch zustande kommt, erklärt unser Ratgeber zum Verkehrswertgutachten.

Wohnrecht ablösen und aus dem Grundbuch löschen

In vielen Fällen ist der wirtschaftlich beste Weg, das Recht vor dem Verkauf abzulösen — besonders dann, wenn der Berechtigte ohnehin nicht mehr im Haus lebt. Ein lastenfreies Haus erreicht den vollen Markt, ein belastetes nur einen Ausschnitt davon.

Der Ablauf:

Ohne Mitwirkung des Berechtigten geht das nicht. Eine einseitige Löschung gegen dessen Willen ist nicht vorgesehen — das Recht ist als Schutz gedacht und verhält sich auch so. Wer darauf hofft, das Thema im Kaufvertrag „mitzuregeln", verschiebt es nur: Der Notar wird die Bewilligung sehen wollen, bevor er die Kaufpreisfälligkeit bestätigt. Welche Stellschrauben es beim Fälligkeitsmechanismus gibt, zeigt der Ratgeber zur Kaufpreiszahlung beim Hausverkauf.

Rang, Grundschuld und die Bank des Käufers

Der Punkt, an dem Verkäufe mit Wohnrecht am häufigsten hängen bleiben, ist nicht der Preis, sondern der Rang. Das Wohnungsrecht steht in Abteilung II, die Finanzierungsgrundschuld des Käufers kommt in Abteilung III. Eingetragen wurde das Wohnrecht meist vor Jahren — es geht der neuen Grundschuld also im Rang vor.

Für die finanzierende Bank heißt das: Käme es je zur Zwangsversteigerung, bliebe das vorrangige Wohnrecht bestehen und die Sicherheit wäre entsprechend weniger wert. Banken reagieren darauf mit einer von drei Forderungen — Löschung vor Auszahlung, Rangrücktritt des Berechtigten hinter die neue Grundschuld, oder ein deutlich reduzierter Beleihungswert. Die dritte Variante klingt harmlos, ist aber oft das Ende der Finanzierung, weil der Käufer die Lücke mit Eigenkapital schließen müsste.

Deshalb lohnt es sich, diese Frage vor der ersten Besichtigung zu klären und nicht in der Finanzierungsphase. Konkret: Ist der Berechtigte grundsätzlich zu einem Rangrücktritt bereit? Zu welchen Bedingungen? Wer trägt die Notarkosten? Eine schriftliche Absichtserklärung, die Sie Kaufinteressenten zeigen können, ist an dieser Stelle mehr wert als jedes zusätzliche Foto. Wie sich Abteilung III sonst noch sauber abwickeln lässt, steht im Ratgeber Grundschuld löschen beim Hausverkauf.

Steuern, Pflegefall und Erbfall

Für Sie als Verkäufer gilt zunächst dasselbe wie bei jedem Immobilienverkauf: Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre, bleibt ein Gewinn nach § 23 EStG steuerfrei; steuerfrei ist er außerdem bei durchgehender Eigennutzung im Jahr der Veräußerung und den beiden Jahren davor. Bei Objekten, die einst im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wurden, ist der maßgebliche Zeitpunkt häufig die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger — ein Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird und der in den Ratgeber Haus überschreiben gehört.

Die Ablösezahlung selbst ist steuerlich kein Selbstläufer. Je nachdem, ob das Wohnrecht seinerzeit entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumt wurde, wer zahlt und wer empfängt, kommen Schenkungsteuer (§ 7 ErbStG) oder ertragsteuerliche Folgen in Betracht. Ein unentgeltlicher Verzicht kann eine Schenkung an den Eigentümer sein. Das ist ein Fall für den Steuerberater, bevor die Zahlung fließt — nicht danach.

Der Pflegefall verdient einen eigenen Blick. Zieht der Berechtigte dauerhaft ins Heim, erlischt das Wohnungsrecht nicht automatisch; es kommt darauf an, was in der Bewilligung steht. Manche Urkunden sehen für diesen Fall ausdrücklich eine Geldrente oder ein Erlöschen vor, viele schweigen. Kommen Sozialleistungen ins Spiel, kann der Sozialhilfeträger außerdem Ansprüche des Berechtigten auf sich überleiten — auch das gehört vorher geprüft. Beim Tod des Berechtigten ist die Lage dagegen klar: Das Recht erlischt, der Grundbucheintrag wird auf Antrag berichtigt, in der Regel durch Vorlage der Sterbeurkunde. Wenn die Immobilie zu einem Nachlass gehört, ist unser Ratgeber zur geerbten Immobilie der passende nächste Schritt.

Selbst verkaufen, Makler beauftragen oder Festpreis?

Ein belastetes Objekt ist kein Grund, automatisch einen Makler zu nehmen — aber ein guter Grund, die Vorbereitung nicht zu improvisieren. Der Aufwand liegt hier vor der Vermarktung: Urkunden beschaffen, Wertminderung herleiten, Rangfrage klären, Käuferkreis richtig ansprechen. Die eigentliche Vermarktung ist danach unspektakulär.

Genau an dieser Stelle fällt die prozentuale Provisionslogik auf. Der Aufwand für Unterlagen, Bewertung, Exposé und Fotos ist derselbe, ob das Haus 300.000 oder 600.000 Euro kostet — der prozentuale Verkäuferanteil verdoppelt sich trotzdem.

Praxisfall: belastetes Einfamilienhaus, Verkauf zu 303.600 €

Maklerprovision Verkäuferseite, marktüblich 3,57 % inkl. MwSt. 10.839 €
Alternative: Festpreis-Vermarktung, PREMIUM-Paket 3.993 €
Differenz auf Verkäuferseite 6.846 €

Alle Beträge inkl. MwSt. Eigene Verkaufskosten — Energieausweis, Löschungen, Urkunden — fallen in beiden Varianten an und sind nicht enthalten.

Was in den Paketen von privatverkaufen.de enthalten ist, sehen Sie in der Leistungsübersicht; das PREMIUM-Paket kostet 3.993 Euro ohne prozentuale Provision. Gegen den Alleingang spricht bei einem belasteten Objekt vor allem eines: wenn die Bewilligungsurkunde unklar ist, mehrere Berechtigte beteiligt sind oder der Sozialhilfeträger im Spiel ist. Dann brauchen Sie zuerst juristischen Rat, nicht ein Inserat.

Checkliste: Haus mit Wohnrecht verkaufen

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Ausführungen zu Rechts- und Steuerthemen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Quellen: §§ 1090, 1092, 1093 BGB (beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Wohnungsrecht); § 1061 BGB (Erlöschen mit dem Tod); § 1030 BGB (Nießbrauch); § 875 BGB (Aufhebung); §§ 19, 22, 29 GBO (Bewilligung, Berichtigung, Form); §§ 13–16 BewG sowie BMF-Schreiben vom 21.10.2025 (Vervielfältiger für Stichtage ab 1.1.2026, Sterbetafel 2022/2024, Zinssatz 5,5 %); ImmoWertV 2021; § 23 EStG; § 7 ErbStG. Der Rentenbarwertfaktor 10,04 ist die Kapitalisierung über 15 Jahre bei 5,5 Prozent und dient nur der Veranschaulichung.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Sie noch wissen möchten.

Die häufigsten Fragen aus unseren Beratungsgesprächen — kompakt beantwortet.

Kann man ein Haus mit eingetragenem Wohnrecht verkaufen?

Ja. Der Verkauf ist jederzeit möglich, der Berechtigte muss ihm nicht zustimmen. Das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB steht aber in Abteilung II des Grundbuchs und wirkt gegen jeden späteren Eigentümer. Der Käufer übernimmt die Immobilie also mitsamt der Belastung — und bezahlt entsprechend weniger.

Wie viel weniger ist ein Haus mit Wohnrecht wert?

Die Wertminderung entspricht dem Barwert der entgangenen Nutzung: Jahreswert der ortsüblichen Miete für den belasteten Bereich, kapitalisiert über die voraussichtliche Restdauer des Rechts. Je nach Alter des Berechtigten und Größe des belasteten Bereichs sind Abschläge im niedrigen zweistelligen bis über 30 Prozent möglich. Eine belastbare Zahl liefert nur eine objektbezogene Bewertung.

Wie wird das Wohnrecht berechnet?

Für den Verkehrswert wird der Jahreswert der Nutzung mit einem Barwertfaktor kapitalisiert. Für steuerliche Zwecke gelten dagegen die §§ 13 bis 16 BewG: Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die Vervielfältiger nach § 14 Absatz 1 BewG, für Stichtage ab dem 1. Januar 2026 im BMF-Schreiben vom 21. Oktober 2025 auf Basis der Sterbetafel 2022/2024 und einem Zinssatz von 5,5 Prozent. Beide Werte können auseinanderfallen.

Kann ein Wohnrecht gegen den Willen des Berechtigten gelöscht werden?

Grundsätzlich nein. Die Aufhebung setzt die Erklärung des Berechtigten nach § 875 BGB und eine Löschungsbewilligung voraus, die dem Grundbuchamt in öffentlich beglaubigter Form vorliegen muss (§ 29 GBO). Ohne diese Mitwirkung bleibt das Recht bestehen, bis es durch Zeitablauf oder den Tod des Berechtigten erlischt.

Was kostet die Ablösung eines Wohnrechts?

Die Ablösesumme ist Verhandlungssache. Ausgangspunkt ist in der Praxis der kapitalisierte Wert des Rechts — also derselbe Betrag, um den die Immobilie ohne Ablösung im Wert gemindert wäre. Dazu kommen die Kosten für Beurkundung beziehungsweise Beglaubigung und die Grundbuchberichtigung.

Was passiert mit dem Wohnrecht, wenn der Berechtigte stirbt?

Das Wohnungsrecht ist nicht übertragbar (§ 1092 Absatz 1 BGB) und erlischt mit dem Tod des Berechtigten (§ 1090 Absatz 2 in Verbindung mit § 1061 BGB); es fällt nicht in den Nachlass. Der Eintrag im Grundbuch bleibt bis zur Berichtigung stehen; gelöscht wird er auf Antrag, in aller Regel durch Vorlage der Sterbeurkunde als Unrichtigkeitsnachweis.

Warum verlangt die Bank des Käufers die Löschung des Wohnrechts?

Weil das Wohnrecht in Abteilung II meist im Rang vor der neuen Grundschuld in Abteilung III steht. In einer Zwangsversteigerung würde das Recht dann bestehen bleiben und die Verwertbarkeit der Sicherheit mindern. Finanzierende Banken fordern deshalb üblicherweise die Löschung oder zumindest einen Rangrücktritt des Berechtigten.

Wer zahlt bei einem Wohnrecht die laufenden Kosten?

Das hängt von der Bewilligungsurkunde ab. Ohne abweichende Regelung trägt der Berechtigte üblicherweise die verbrauchsabhängigen Kosten seines Bereichs, während Instandhaltung und Lasten des Gebäudes beim Eigentümer bleiben. Weil hier viel individuell vereinbart wird, gehört die Urkunde vor der Vermarktung auf den Tisch.

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