Ratgeber · Verkaufsprozess

Grundbuchauszug beantragen: So bekommen Sie ihn — Kosten, Ablauf, Fristen.

Zehn Euro, ein Antrag, ein berechtigtes Interesse: Wie Sie einen Grundbuchauszug richtig beantragen, wer ihn überhaupt bekommt und warum Verkäufer früh in Abteilung III schauen sollten.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht20. Juli 2026
Aktualisiert20. Juli 2026
Lesezeit9 Min.
⚖️ Rechtsgrundlage: Die Ausführungen beruhen auf der Grundbuchordnung (GBO) — insbesondere § 12 (Einsicht, berechtigtes Interesse), §§ 12a und 12c (elektronisches Grundbuch) — sowie dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Kostenverzeichnis Nrn. 17000 und 17001 (Gebühren für Auszüge). Stand: Juli 2026. Ausführungen zu Rechts- und Steuerthemen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Der Grundbuchauszug ist beim Hausverkauf das Dokument, mit dem alles anfängt: Er beweist, dass Ihnen die Immobilie gehört, und er legt offen, welche Rechte Dritter noch auf ihr lasten. Ohne einen aktuellen Auszug prüft keine Bank die Finanzierung des Käufers, und kein Notar beurkundet den Kaufvertrag.

In über 1.000 begleiteten Verkäufen sehen wir dabei immer wieder denselben Moment: Eigentümer fordern den Auszug an — und stutzen bei Abteilung III. Dort steht oft noch eine Grundschuld, deren zugehöriges Darlehen längst getilgt ist, die aber nie gelöscht wurde. Wer das erst zwei Wochen vor dem Notartermin merkt, verliert Zeit, die er nicht hat.

Dieser Artikel zeigt, wie Sie einen Grundbuchauszug richtig beantragen, wer ihn nach § 12 GBO überhaupt bekommt, was er kostet, wie Sie die drei Abteilungen lesen — und worauf Sie als Verkäufer besonders achten sollten.

Was ist ein Grundbuchauszug — und was steht drin?

Ein Grundbuchauszug ist die amtliche Kopie des Grundbuchblatts Ihrer Immobilie. Er dokumentiert die Eigentumsverhältnisse und alle im Grundbuch eingetragenen Rechte und Belastungen. Geführt wird das Grundbuch von den Grundbuchämtern bei den Amtsgerichten; es genießt öffentlichen Glauben, das heißt, auf seine Richtigkeit darf man sich grundsätzlich verlassen.

Aufgebaut ist der Auszug immer gleich: eine Aufschrift (welches Amtsgericht, welcher Grundbuchbezirk, welche Blattnummer), das Bestandsverzeichnis und drei nummerierte Abteilungen. Das Wichtigste in Kürze:

Wie beantragen Sie einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht am Ort der Immobilie. Den Auszug fordern Sie persönlich am Amt, schriftlich per Post oder — als registrierter Berechtigter — über die elektronische Grundbucheinsicht an. Nötig sind die eindeutige Bezeichnung des Grundstücks (Grundbuchbezirk und Blattnummer) oder ersatzweise Adresse und Flurstück sowie die Darlegung Ihres berechtigten Interesses.

ZugangswegWas Sie bekommenKosten / Dauer
Persönlich oder schriftlich beim Grundbuchamtunbeglaubigter oder beglaubigter Papier-Auszug10 / 20 €
Elektronische Grundbucheinsicht (Landesportal, z. B. SolumWEB)elektronischer Ausdruck — für registrierte Berechtigte, Notare, Behördenca. 8 €
Über den Notar (im Kaufabwicklungsprozess)aktueller Auszug bzw. Einsicht, automatisch eingeholtim Verfahren
Kommerzieller Online-DienstAuszug per Weiterleitung ans Amt, mit Servicegebührca. 20–40 €

So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  1. Zuständiges Grundbuchamt ermitteln — es ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
  2. Grundstück identifizieren: Grundbuchbezirk und Blattnummer finden Sie im Kaufvertrag oder in einem alten Auszug; ersatzweise genügen Adresse und Flurstück.
  3. Berechtigtes Interesse darlegen — als eingetragener Eigentümer ist das eine Formsache.
  4. Auszugsart wählen: der unbeglaubigte Auszug (10 €) reicht für die meisten Zwecke, den beglaubigten (20 €) verlangen Banken, Gerichte oder das Finanzamt.
  5. Antrag stellen — persönlich, schriftlich oder elektronisch — und die Gebühr entrichten.

Wer darf einen Grundbuchauszug bekommen?

Nach § 12 GBO darf das Grundbuch nur einsehen, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse genügt; ein rechtliches Interesse ist nicht nötig, bloße Neugier oder die Ausforschung fremder Vermögensverhältnisse reichen dagegen nicht. Das Grundbuch ist damit — anders als das Handelsregister — kein öffentlich einsehbares Register.

PersonengruppeZugangVoraussetzung
EigentümerjaInteresse liegt kraft Eintragung vor
Eingetragene Berechtigte (z. B. finanzierende Bank)jaGrundschuld/Hypothek/Recht in Abt. II oder III
Notare, Gerichte, Behördenjakraft Amt, ohne Einzelnachweis
Kaufinteressenteingeschränkterst nach Aufnahme konkreter Kaufverhandlungen oder mit Vollmacht
Nachbar aus Neugier / Gläubiger zur Vermögensausforschungneinkein berechtigtes Interesse

Für Verkäufer ist das eine gute Nachricht: Sie kontrollieren den Zugang zu den Daten Ihrer Immobilie. In der Praxis fordert deshalb der Verkäufer den Auszug an und legt ihn ernsthaften Kaufinteressenten vor — nicht umgekehrt. Ein Interessent, der schon vor jedem Gespräch selbst Einsicht verlangt, wird vom Grundbuchamt regelmäßig abgewiesen.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet beim Grundbuchamt 10 €, ein beglaubigter 20 €. Diese Gebühren sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt (KV-Nr. 17000 und 17001) und damit bei jedem Amtsgericht gleich. Günstiger wird es über die elektronische Einsicht; teurer über kommerzielle Vermittler.

VarianteKostenWofür geeignet
Unbeglaubigter Auszug (Grundbuchamt)10 €eigene Übersicht, Vermarktung, Käufer-Info
Beglaubigter Auszug (Grundbuchamt)20 €Bank, Finanzamt, Gericht
Elektronischer Abruf (SolumWEB o. Ä.)ca. 8 €registrierte Berechtigte, Notare, Behörden
Kommerzieller Online-Dienstca. 20–40 €Bequemlichkeit — mit Servicegebühr

Ein Praxishinweis, der bares Geld spart: Wenn Sie ohnehin verkaufen und die Abwicklung bei einem Notar liegt, holt dieser den aktuellen Grundbuchauszug im Rahmen des Verfahrens selbst ein. Ein separater, kostenpflichtiger Antrag ist dann für den eigentlichen Kaufvertrag nicht zusätzlich nötig — sinnvoll ist der eigene 10-€-Auszug trotzdem, um die Lasten frühzeitig zu prüfen, bevor die Vermarktung startet.

Wie lesen Sie einen Grundbuchauszug richtig?

Der Auszug ist streng gegliedert, und jede Ebene beantwortet eine andere Frage. Die Aufschrift sagt, um welches Blatt es geht; das Bestandsverzeichnis, welches Grundstück beschrieben wird; und die drei Abteilungen, wem es gehört und was darauf lastet. Für Verkäufer sind vor allem Abteilung II und III entscheidend.

BestandteilInhaltVerkaufsrelevanz
AufschriftAmtsgericht, Grundbuchbezirk, BlattnummerIdentifikation des Blatts
BestandsverzeichnisLage, Flurstück, Wirtschaftsart, Größebeschreibt das Grundstück
Abteilung IEigentümer und ErwerbsgrundEigentumsnachweis
Abteilung IILasten und Beschränkungen: Dienstbarkeiten, Wege- und Wohnrechte, Nießbrauch, Auflassungsvormerkung, Insolvenz- oder Zwangsvermerkewertmindernde Rechte, oft zu klären
Abteilung IIIGrundpfandrechte: Grundschulden und HypothekenLastenfreistellung nötig

Zwei Abteilungen sorgen erfahrungsgemäß für Überraschungen. In Abteilung III stehen häufig Grundschulden, deren Darlehen längst zurückgezahlt ist, die aber nie gelöscht wurden — sie müssen zur lastenfreien Übergabe beseitigt werden. Die Grundlagen dazu erklärt unser Lexikon-Eintrag zur Grundschuld. In Abteilung II lauern eingetragene Wohnrechte, Nießbrauch oder Wegerechte, die den Verkauf verkomplizieren können. Wie die Abteilungen im Detail aufgebaut sind, lesen Sie im Lexikon unter Grundbuch-Abteilungen.

Grundbuch, Grundbuchauszug und Kataster — wo ist der Unterschied?

Diese Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber Verschiedenes. Das Grundbuch dokumentiert die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks — wem es gehört und welche Rechte darauf lasten — und wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt. Das Liegenschaftskataster hält die tatsächlichen Angaben fest — Lage, Grenzen, Fläche und Flurstücksnummer — und liegt beim Kataster- beziehungsweise Vermessungsamt.

Entsprechend gibt es zwei verschiedene Auszüge: Der Grundbuchauszug ist die Kopie des Grundbuchblatts, die Flurkarte (Liegenschaftskarte) der zeichnerische Auszug aus dem Kataster. Verbunden sind beide über die Flurstücksnummer, die im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs auftaucht. Für einen Verkauf brauchen Sie in der Regel beides: den Grundbuchauszug für die rechtliche Situation und die Flurkarte für die Lage und den Zuschnitt des Grundstücks. Wer nur den Grundbuchauszug besorgt und die Flurkarte vergisst, muss sie spätestens für die Käuferbank nachreichen.

Wie aktuell muss der Grundbuchauszug beim Verkauf sein?

Eine gesetzliche Frist für das Alter eines Grundbuchauszugs gibt es nicht. In der Praxis erwarten finanzierende Banken und Notare jedoch einen Auszug, der nicht älter als drei bis sechs Monate ist — denn nur ein aktueller Stand gibt die tatsächlichen Eigentums- und Belastungsverhältnisse verlässlich wieder.

Zur Beurkundung selbst verlässt sich der Notar nicht auf Ihren mitgebrachten Ausdruck: Er zieht einen tagesaktuellen Auszug oder nimmt kurz vor dem Termin elektronische Einsicht, um Zwischeneintragungen — etwa eine frisch eingetragene Zwangssicherungshypothek — auszuschließen. Ihr eigener, früh angeforderter Auszug dient also nicht dem Notartermin, sondern Ihrer Vorbereitung: Er zeigt rechtzeitig, was noch bereinigt werden muss.

Wozu brauchen Sie den Grundbuchauszug beim Hausverkauf?

Beim Verkauf erfüllt der Grundbuchauszug drei Aufgaben: Er ist Ihr Eigentumsnachweis, er legt die zu löschenden Lasten offen, und er ist Voraussetzung für die Finanzierung des Käufers. Wer ihn früh anfordert, steuert den Verkauf aus einer Position der Klarheit.

Praxisfall: Eigentumswohnung, 320.000 €

Unbeglaubigter Grundbuchauszug angefordert 10 €
Befund Abteilung III: Grundschuld 180.000 € aus 2019
Tatsächliche Restschuld beim Darlehen: nur noch 12.000 €
Frühzeitig erkannt → Löschungsbewilligung rechtzeitig bei der Bank angefordert
Vermiedenes Risiko: geplatzter Notartermin, abspringender Käufer Kosten der Klarheit: 10 €

Der Fall ist typisch: Nicht der Auszug selbst ist teuer, sondern das, was man ohne ihn übersieht. Eine Löschungsbewilligung der Bank dauert oft Wochen — wer die Grundschuld erst am Ende bemerkt, blockiert den gesamten Verkauf. Zehn Euro und ein Blick in Abteilung III verhindern genau das.

Grundbuchauszug da — und was fehlt noch bis zum Verkauf?

Ehrliche Antwort: Der Grundbuchauszug ist nur eines von rund einem Dutzend Dokumenten, die Käufer und Banken sehen wollen — von der Flurkarte über die Wohnflächenberechnung bis zum Energieausweis. Welche das sind, listet unsere Übersicht der Unterlagen für den Hausverkauf. Wo der Grundbuchstand im Gesamtablauf steht, zeigt unser Ratgeber zum Ablauf des Hausverkaufs.

Drei Wege führen durch diesen Papier- und Vermarktungsprozess: Sie organisieren alles selbst — machbar, aber zeitintensiv und fehleranfällig. Sie beauftragen einen klassischen Makler — mit üblicherweise 3,57 % Provision auf Verkäuferseite. Oder Sie nutzen ein Festpreis-Modell wie privatverkaufen.de: professionelle Bewertung, vollständige Unterlagen inklusive Grundbuch- und Lastenprüfung, Vermarktung und Verhandlungsbegleitung zum Festpreis ab 3.990 € — ohne prozentuale Provision. Bei 500.000 € Verkaufspreis ist das der Unterschied zwischen 3.990 € und 17.850 €.

Checkliste: Grundbuchauszug beim Hausverkauf

Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; die genannten Beträge sind gerundete Beispielwerte und ersetzen keine Auskunft des zuständigen Grundbuchamts im Einzelfall. Ausführungen zu Rechts- und Steuerthemen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Quellen: Grundbuchordnung (GBO), insbesondere §§ 12, 12a, 12c; Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Kostenverzeichnis Nrn. 17000 und 17001.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
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Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet beim Grundbuchamt 10 €, ein beglaubigter 20 € (KV-Nr. 17000 und 17001 GNotKG). Die Gebühren sind bundeseinheitlich. Kommerzielle Online-Dienste verlangen zusätzlich eine Servicegebühr und liegen daher meist höher.

Wo beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht am Ort der Immobilie. Den Auszug können Sie persönlich, schriftlich oder — als registrierter Berechtigter — elektronisch anfordern. Nötig sind Grundbuchbezirk und Blattnummer oder ersatzweise Adresse und Flurstück.

Wer darf einen Grundbuchauszug bekommen?

Nach § 12 GBO nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Eigentümer, eingetragene Berechtigte (etwa die finanzierende Bank), Notare, Gerichte und Behörden haben es automatisch. Das Grundbuch ist kein öffentliches Register — bloße Neugier oder die Ausforschung fremden Vermögens genügen nicht.

Kann ich als Kaufinteressent selbst einen Grundbuchauszug anfordern?

Nur mit berechtigtem Interesse. Das entsteht bei einem Kaufinteressenten erst, wenn die Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer so weit gediehen sind, dass die Einsicht der Vertragsvorbereitung dient — oder wenn der Eigentümer eine Vollmacht erteilt. In der Praxis legt der Verkäufer den Auszug vor.

Wie lange dauert es, einen Grundbuchauszug zu bekommen?

Persönlich oder über die elektronische Grundbucheinsicht geht es oft binnen weniger Tage, teils sofort. Ein schriftlicher Antrag per Post dauert je nach Amt ein bis zwei Wochen. Im Kaufabwicklungsprozess holt der Notar den aktuellen Auszug ohnehin selbst ein.

Wie aktuell muss der Grundbuchauszug beim Hausverkauf sein?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Banken und Notare erwarten in der Praxis aber einen Auszug, der nicht älter als drei bis sechs Monate ist. Zur Beurkundung zieht der Notar einen tagesaktuellen Auszug oder nimmt elektronische Einsicht, damit der Grundbuchstand stimmt.

Was steht in einem Grundbuchauszug?

Der Auszug enthält die Aufschrift (Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Blattnummer), das Bestandsverzeichnis (Lage, Flurstück, Größe) und drei Abteilungen: Abteilung I nennt den Eigentümer, Abteilung II Lasten und Beschränkungen wie Wege- oder Wohnrechte, Abteilung III die Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken.

Brauche ich einen beglaubigten Grundbuchauszug?

Für die eigene Übersicht und die Vermarktung reicht der unbeglaubigte Auszug für 10 €. Einen beglaubigten Auszug für 20 € verlangen häufig die finanzierende Bank des Käufers, Gerichte oder das Finanzamt. Fragen Sie im Zweifel vorab, welche Form benötigt wird.

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