Immobilien-Lexikon · Steuern

Abschreibung (AfA), einfach erklärt.

Die Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG. Vermieter können die Anschaffungskosten ihrer Immobilie über 33 oder 50 Jahre jährlich steuerlich geltend machen — ein zentraler Hebel für die Rendite Ihrer Kapitalanlage.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert19. Mai 2026
Lesezeit8 Min.

Abschreibung (AfA) 2026: Sätze, Rechner, Steuervorteile

Was ist die AfA?

Die Absetzung für Abnutzung — kurz AfA — ist eine steuerliche Regelung nach § 7 EStG. Sie erlaubt Vermietern, die Anschaffungskosten einer Immobilie über deren gesetzliche Nutzungsdauer jährlich anteilig als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abzuziehen. Der Gedanke: Ein Gebäude verliert über Zeit an Substanz, dieser Wertverlust soll steuerlich anerkannt werden.

In der Praxis funktioniert die AfA als steuerlicher Liquiditätsvorteil: Sie zahlen weniger Einkommensteuer, ohne tatsächlich Geld ausgegeben zu haben. Die Abschreibung ist also keine Ausgabe, sondern ein Rechengang.

Wichtig: Die AfA gilt nur für vermietete Immobilien. Selbstgenutzte Eigenheime sind nicht abschreibungsfähig, weil sie keine Einkünfte erzielen und damit kein Abschreibungsbedarf besteht.

AfA-Sätze 2026

Drei Baualtersklassen mit unterschiedlichen Sätzen:

Wer eine Immobilie erbt oder schenkt, übernimmt die AfA-Reihenfolge des Vorgängers — die Frist beginnt nicht neu. Wer dagegen kauft, startet im Jahr der Anschaffung mit der ersten Abschreibung.

Bemessungsgrundlage — was wird abgeschrieben?

Nur die Gebäude-Anschaffungskosten — nicht der Bodenanteil. Der Boden „nutzt sich nicht ab", wirtschaftlich gesehen, und ist deshalb nicht abschreibungsfähig.

Aufteilung in der Praxis:

Hinzu kommen Anschaffungsnebenkosten anteilig: Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Gerichtsgebühren. Diese werden nach dem gleichen Verhältnis aufgeteilt: nur der Gebäudeanteil davon erhöht die AfA-Basis.

Tipp: Im Kaufvertrag sollte die Aufteilung Gebäude/Boden ausdrücklich vereinbart werden. Sie ist für das Finanzamt rechtlich bindend — solange sie marktüblich ist. Eine zu gebäudelastige Aufteilung wird vom Finanzamt korrigiert; sich aber zu zurückhaltend zu setzen verschenkt Steuervorteile.

Rechner

Wie hoch ist Ihre AfA?

Live · § 7 EStG
50.000 €2.000.000 €
%
0 %60 %
Jährliche AfA 2 % · 50 Jahre
6.300 €

Diese Summe können Sie jährlich von Ihren Mieteinnahmen abziehen. Bei Spitzensteuersatz (45 %) entspricht das einer Steuerersparnis von rund 2.835 Euro pro Jahr.

315.000 € Gebäudewert × 2 % = 6.300 € / Jahr
Über 50 Jahre: 315.000 € Gesamtabschreibung
Ohne Gewähr · Anschaffungsnebenkosten anteilig nicht berücksichtigt · Steuerberater konsultieren. Steuern beim Verkauf →

Renovierungskosten — zusätzlich absetzbar?

Es kommt auf die Art der Maßnahme an:

Die 15-Prozent-Falle ist ein häufiger Fehler: Wer in den ersten drei Jahren stark renoviert, kann diese Kosten nicht sofort absetzen, sondern nur abschreiben. Tipp: Wenn möglich, Renovierungen entweder vor dem Kauf (vom Verkäufer) oder ab dem vierten Besitzjahr durchführen.

AfA und Spekulationssteuer — der Bumerang

Ein oft unterschätzter Effekt: Die bereits in Anspruch genommene AfA mindert die Anschaffungskosten bei der Berechnung der Spekulationssteuer (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Wer also vor Ablauf der 10-Jahres-Frist verkauft, hat einen entsprechend höheren steuerpflichtigen Gewinn.

Beispiel: Anschaffungskosten 450.000 Euro, AfA-Summe nach 8 Jahren 50.400 Euro (8 × 6.300 Euro). Bei Verkauf für 550.000 Euro wäre der Gewinn nicht 100.000 Euro, sondern 150.400 Euro (Verkaufspreis minus reduzierte Anschaffungskosten). Mehr Details im Eintrag Spekulationssteuer.

Sonder-AfA für Wohnungsneubau

Für Investitionen in den Wohnungsneubau gibt es seit 2023 eine erhöhte Abschreibung nach § 7b EStG:

Diese Sonder-AfA ist ein wichtiger Steuervorteil für Bauträger und Selbstnutzer-Investoren. Voraussetzung sind enge Bedingungen — eine sorgfältige Prüfung mit dem Steuerberater lohnt.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Vermieter oft fragen.

Die häufigsten Fragen zur AfA bei Immobilien — kompakt beantwortet.

Wie hoch ist die AfA bei Immobilien 2026?

Für Neubauten ab Bauantrag 2023 gelten 3 Prozent jährlich (Nutzungsdauer 33 Jahre). Für Bestandsimmobilien Baujahr ab 1925: 2 Prozent (50 Jahre). Bauten vor 1925: 2,5 Prozent (40 Jahre). Selbstgenutzte Immobilien sind nicht abschreibungsfähig.

Was zählt zur Bemessungsgrundlage der AfA?

Nur die Gebäude-Anschaffungskosten, nicht der Bodenwert. Bei einem Kaufpreis von 450.000 Euro und einem Bodenanteil von 30 Prozent (135.000 Euro) sind 315.000 Euro AfA-fähig. Hinzu kommen Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision anteilig auf das Gebäude.

Wer kann die AfA nutzen?

Nur Vermieter — also Eigentümer, die die Immobilie als Kapitalanlage nutzen und damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Selbstgenutzte Immobilien sind nicht abschreibungsfähig, da sie keine Einkünfte generieren.

Kann ich die AfA bei der Spekulationssteuer geltend machen?

Indirekt ja — und zwar negativ. Die bereits in Anspruch genommene AfA mindert die Anschaffungskosten und erhöht damit den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Wer 10 Jahre lang abgeschrieben hat, hat einen entsprechend höheren Gewinn bei vorzeitigem Verkauf.

Was ist die Sonder-AfA?

Eine erhöhte Abschreibung für bestimmte Investitionen. Aktuell für Wohnungsneubau mit Bauantrag 2023-2026 unter strengen Voraussetzungen (Klimaschutz, max. 4.000 Euro/m² Anschaffungskosten): zusätzliche 5 Prozent in den ersten vier Jahren — kumulativ also 8 Prozent statt 3 Prozent.

Sind Renovierungskosten zusätzlich absetzbar?

Es kommt darauf an: Erhaltungsaufwand (typische Reparaturen, Modernisierungen) wird im Jahr der Zahlung voll als Werbungskosten abgezogen. Herstellungsaufwand (wesentliche Verbesserung, Substanzvermehrung) wird über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.

Sie verkaufen eine vermietete Immobilie?

Wir kalkulieren den Netto-Verkaufserlös unter Berücksichtigung der bereits in Anspruch genommenen AfA und prüfen mit Ihrem Steuerberater die optimale Verkaufsstrategie — damit die Steuerlast nicht zur Überraschung wird.