Ratgeber · Verkaufsprozess

Grundstück verkaufen: Preis, Ablauf und Steuern 2026.

Ein Grundstück verkauft sich nicht über Fotos, sondern über Papiere: Baurecht, Erschließung, Baulasten, Altlasten. Wer diese vier Punkte belastbar klärt, verhandelt am Ende über den Preis — und nicht über Risiken.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht29. Juli 2026
Aktualisiert29. Juli 2026
Lesezeit11 Min.
⚖️ Rechtsgrundlage: Die planungs- und beitragsrechtlichen Aussagen dieses Artikels beruhen auf dem Baugesetzbuch, insbesondere §§ 24 bis 28 (Vorkaufsrecht), §§ 127 bis 129 (Erschließungsbeitrag) und § 196 (Bodenrichtwerte), die Wertermittlungsbegriffe auf § 3 ImmoWertV, die steuerlichen Aussagen auf § 23 EStG — Stand Juli 2026. Ausführungen zu Rechts- und Steuerthemen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Beim Hausverkauf entscheidet der erste Eindruck. Beim Grundstücksverkauf entscheidet die Aktenlage. Ein unbebautes Grundstück hat keine Küche, kein Bad und keinen Grundriss, über den sich streiten ließe — es hat ein Baurecht, einen Erschließungszustand und eine Historie. Genau diese drei Dinge bestimmen den Preis.

In über 1.000 begleiteten Verkäufen sehen wir bei Grundstücken immer wieder dasselbe Muster: Der Eigentümer leitet den Preis aus dem Bodenrichtwert ab, ohne den Entwicklungszustand zu prüfen. Der Käufer stellt im Verlauf der Verhandlung Fragen, die niemand beantworten kann — ist das Grundstück erschlossen, liegt eine Baulast darauf, wie hoch darf gebaut werden? Und der Preis, der am Anfang stand, hat mit dem am Ende nichts mehr zu tun.

Dieser Artikel zeigt, wie Sie den Wert Ihres Grundstücks herleiten, welche Unterlagen Sie vorab besorgen, wann die Gemeinde dazwischenfunken kann und wie sich der Verkauf steuerlich auswirkt.

Was beim Grundstücksverkauf anders ist als beim Hausverkauf

Der rechtliche Rahmen ist derselbe: Der Kaufvertrag muss nach § 311b BGB notariell beurkundet werden, das Eigentum geht mit der Umschreibung im Grundbuch über. Praktisch unterscheidet sich der Verkauf aber in vier Punkten.

Erstens fällt die emotionale Ebene weg. Käufer eines Grundstücks sind entweder Bauherren mit einem konkreten Bauvorhaben oder Bauträger, die kalkulieren — beide rechnen rückwärts vom fertigen Haus zum Bodenwert. Zweitens ist die Prüfung aufwendiger: Was gebaut werden darf, steht nicht auf dem Grundstück, sondern im Bebauungsplan. Drittens gibt es Risiken, die bei einem bewohnten Haus selten auftauchen — Altlasten, Baulasten, offene Erschließungsbeiträge. Und viertens kann die Gemeinde ein Vorkaufsrecht haben, das den Zeitplan bestimmt.

Das Wichtigste in Kürze:

Was ist mein Grundstück wert?

Der Einstieg ist der Bodenrichtwert. Ihn ermitteln die Gutachterausschüsse der Städte und Kreise nach § 196 BauGB; in Nordrhein-Westfalen werden die Werte jährlich zum 1. Januar fortgeschrieben und über das Portal BORIS.NRW kostenfrei veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter für eine Richtwertzone — bezogen auf ein fiktives Grundstück mit bestimmten Eigenschaften, nicht auf Ihres.

Daraus folgt die entscheidende Rechenregel: Der Bodenrichtwert muss angepasst werden. Nach oben, wenn Ihr Grundstück günstiger geschnitten ist, eine höhere bauliche Ausnutzung erlaubt oder besser erschlossen ist als das Richtwertgrundstück. Nach unten bei ungünstigem Zuschnitt, Hanglage, Überbaubarkeit nur in Teilen, fehlender Erschließung oder Lasten im Grundbuch. Wie Bodenrichtwerte in NRW zustande kommen und wo ihre Grenzen liegen, vertieft unser Ratgeber zum Bodenrichtwert in NRW.

Noch stärker als der Zuschnitt wirkt der Entwicklungszustand. § 3 ImmoWertV unterscheidet vier Stufen:

EntwicklungszustandDefinition nach § 3 ImmoWertVPreisniveau
Flächen der Land- oder Forstwirtschaftland- oder forstwirtschaftlich nutzbar, ohne Bauerwartungniedrigste Stufe
Bauerwartungslandbauliche Nutzung nach konkreten Tatsachen mit hinreichender Sicherheit zu erwartendeutlicher Abschlag
Rohbaulandbauplanungsrechtlich für Bebauung bestimmt, aber Erschließung nicht gesichert oder ungünstig zugeschnittenZwischenstufe
Baureifes Landnach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbarhöchste Stufe

Wer sein Grundstück als Bauerwartungsland zum Preis für baureifes Land anbietet, verkauft nicht — oder erst nach Monaten und mehreren Preisrunden. Umgekehrt gilt: Wer Rohbauland vor dem Verkauf erschließen lässt, hebt es rechnerisch eine Stufe höher, muss die Kosten aber gegen den Mehrerlös rechnen.

Praxisfall: 620 m² Bauland im Rheinland

Bodenrichtwert der Zone laut BORIS.NRW (Beispielwert) 480 €/m²
Rechnerischer Ausgangswert 620 m² × 480 € 297.600 €
Abschlag: Hinterliegergrundstück, Zufahrt nur über Wegerecht − ca. 15 %
Realistische Verhandlungsbasis ca. 253.000 €

Die Beträge sind gerundete Beispielwerte und ersetzen keine Bewertung im Einzelfall. Der Punkt ist ein anderer: Der Abschlag ist kein Verhandlungsverlust, sondern eine Eigenschaft des Grundstücks. Wer ihn selbst benennt und begründet, verhandelt souverän. Wer ihn vom Käufer erklärt bekommt, verliert die Preisführung.

Baurecht klären: Was auf dem Grundstück entstehen darf

Die erste Frage jedes ernsthaften Interessenten lautet: Was kann ich hier bauen? Ihre Antwort entscheidet über Preis und Käuferkreis. Drei Konstellationen sind zu unterscheiden.

Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 BauGB), ergeben sich Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Flächen direkt aus dem Plan. Der Bebauungsplan ist bei der Gemeinde einsehbar und häufig online abrufbar — er gehört in Ihre Unterlagen.

Liegt das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ohne Bebauungsplan, richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB: Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das ist eine Auslegungsfrage — und damit ein Preisrisiko, solange sie unbeantwortet bleibt.

Liegt das Grundstück im Außenbereich (§ 35 BauGB), ist eine Wohnbebauung regelmäßig nicht zulässig. Wer eine solche Fläche als Bauland anbietet, riskiert nicht nur den Verkauf, sondern auch Haftungsfragen.

In den beiden letzten Fällen ist die Bauvoranfrage das wirksamste Instrument. Sie klärt verbindlich, ob und wie gebaut werden darf, kostet je nach Gemeinde einige hundert Euro und dauert häufig bis zu drei Monate. Der positive Bauvorbescheid ist ein handfestes Verkaufsargument — er verwandelt eine offene Frage in eine Zusage der Behörde.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Die Unterlagenliste ist kürzer als beim Hausverkauf, aber die einzelnen Papiere wiegen schwerer. Besorgen Sie sie, bevor Sie inserieren — nicht, wenn der erste Interessent danach fragt.

UnterlageWo Sie sie bekommenWofür sie gebraucht wird
GrundbuchauszugGrundbuchamt beim AmtsgerichtEigentum, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Wegerechte
Flurkarte / LiegenschaftskarteKatasteramtLage, Zuschnitt, Grenzen, Flurstücksnummer
Bebauungsplan oder BauvorbescheidBauamt der Gemeindezulässige Bebauung — der wichtigste Preisfaktor
Auskunft aus dem BaulastenverzeichnisBauaufsichtsbehördeöffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die nicht im Grundbuch stehen
Auszug aus dem Altlastenkatasteruntere BodenschutzbehördeVerdachtsflächen, Bodenbelastungen
Erschließungsnachweis / BeitragsstandGemeinde, Ver- und Entsorgeroffene Beiträge, Anschluss an Straße, Wasser, Kanal, Strom

Der Klassiker aus der Praxis: Die Baulast steht im Baulastenverzeichnis, nicht im Grundbuch — wer nur den Grundbuchauszug zieht, sieht sie nicht. Eine eingetragene Abstandsflächen- oder Zufahrtsbaulast kann die bebaubare Fläche spürbar verkleinern. Taucht sie erst beim Notar auf, ist der Preis neu zu verhandeln. Eine vollständige Übersicht der Verkaufsunterlagen für bebaute Objekte finden Sie in unserem Ratgeber zu den Hausverkauf-Unterlagen.

Vorkaufsrecht der Gemeinde: der unterschätzte Zeitfaktor

Nach den §§ 24 ff. BauGB steht der Gemeinde in bestimmten Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu — etwa für Flächen, die im Bebauungsplan als öffentliche Nutzung festgesetzt sind, in Umlegungs- oder Sanierungsgebieten oder in förmlich festgelegten Entwicklungsbereichen. Es steht nicht im Grundbuch. Sie erfahren also nicht automatisch davon.

Der Ablauf: Nach der Beurkundung teilt der Notar den Kaufvertrag der Gemeinde mit. Diese kann das Vorkaufsrecht nach § 28 Absatz 2 BauGB nur binnen drei Monaten nach Mitteilung durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausüben — die Frist wurde 2021 durch das Baulandmobilisierungsgesetz von zwei auf drei Monate verlängert. Übt sie es nicht aus, stellt sie ein Negativzeugnis aus. Das Grundbuchamt schreibt das Eigentum erst um, wenn dieses Zeugnis vorliegt.

Für Sie heißt das praktisch zweierlei. Erstens: Fragen Sie vor dem Inserat beim Bauamt, ob ein Vorkaufsrecht in Betracht kommt — das kostet ein Telefonat und spart im Zweifel Monate. Zweitens: Planen Sie die drei Monate in den Zeitplan ein und formulieren Sie die Kaufpreisfälligkeit im Vertrag entsprechend. Ein Käufer, der mit einem festen Baubeginn kalkuliert, muss diesen Punkt kennen, bevor er unterschreibt.

Erschließung, Baulasten, Altlasten — die drei Preisdrücker

Erschließungsbeiträge sind der häufigste Streitpunkt. Nach § 127 BauGB erheben die Gemeinden Beiträge für die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen. Die Gemeinde trägt dabei nach § 129 Absatz 1 Satz 3 BauGB mindestens 10 Prozent des beitragsfähigen Aufwands; höchstens 90 Prozent entfallen auf die Eigentümer. Beitragspflichtig ist, wer bei Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer ist — der Bescheid kann also den Käufer treffen, obwohl die Straße längst gebaut wurde. Klären Sie den Beitragsstand schriftlich bei der Gemeinde und regeln Sie die Kostentragung ausdrücklich im Kaufvertrag.

Altlasten sind das größere Risiko. Frühere gewerbliche Nutzung, aufgefüllte Flächen, ein alter Öltank: Zeigt sich eine Bodenbelastung erst nach dem Verkauf, geht es schnell um sechsstellige Sanierungskosten. Ein Kaufvertrag schließt die Sachmängelhaftung zwar üblicherweise aus, doch dieser Ausschluss trägt nicht bei arglistigem Verschweigen. Wer einen Verdacht kennt, muss ihn offenlegen. Die Auskunft aus dem Altlastenkataster gehört deshalb in jede Verkaufsakte — auch dann, wenn sie leer ausfällt.

Baulasten und Dienstbarkeiten schließlich mindern die Nutzbarkeit: Wegerechte, Leitungsrechte, Abstandsflächenübernahmen für den Nachbarn. Sie sind nicht per se schlecht — aber sie müssen im Exposé stehen. Der Interessent, der davon erst beim Notartermin erfährt, tritt entweder zurück oder verhandelt nach.

Steuern beim Grundstücksverkauf

Für private Eigentümer gilt die Zehnjahresfrist des § 23 EStG. Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre, ist der Gewinn ein privates Veräußerungsgeschäft und wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz belastet. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Beurkundung, nicht die der Kaufpreiszahlung.

Der Unterschied zum Hausverkauf ist entscheidend: Die Ausnahme für selbst genutztes Wohneigentum greift bei einem unbebauten Grundstück nicht. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 26. September 2023 (IX R 14/22) ausdrücklich bestätigt. Im entschiedenen Fall hatten Eigentümer von ihrem bewohnten Anwesen einen zuvor als Garten genutzten Teil abgetrennt und verkauft. Der BFH sah darin kein Wohnen: Ein unbebautes Grundstück kann mangels Gebäude nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, und die Teilung bewirkt in Bezug auf den einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang eine Zäsur. Wer also ein Gartengrundstück abtrennt und binnen zehn Jahren nach Anschaffung veräußert, versteuert den Gewinn.

Zwei weitere Punkte gehören auf die Liste. Die Drei-Objekt-Grenze: Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert, kann in den gewerblichen Grundstückshandel rutschen — mit Gewerbesteuer und ohne Zehnjahresfrist. Und die Umsatzsteuer: Grundstücksumsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind nach § 4 Nummer 9 Buchstabe a UStG steuerfrei; Sie weisen im Kaufvertrag also keine Umsatzsteuer aus. Die Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen trägt üblicherweise der Käufer — sie mindert nicht Ihren Erlös, aber sein Budget. Fristen, Ausnahmen und Berechnung vertieft unser Ratgeber zur Spekulationssteuer bei Immobilien.

Der Ablauf in acht Schritten

  1. Unterlagen beschaffen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulasten- und Altlastenauskunft, Bebauungsplan, Erschließungsstand. Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen.
  2. Baurecht klären: Bebauungsplan auswerten, im Zweifel Bauvoranfrage stellen — der positive Vorbescheid ist bares Geld wert.
  3. Entwicklungszustand und Wert bestimmen: Bodenrichtwert als Ausgangspunkt, dann Zu- und Abschläge begründet ansetzen.
  4. Vorkaufsrecht abfragen: beim Bauamt klären, ob ein gemeindliches Vorkaufsrecht in Betracht kommt.
  5. Exposé erstellen: Lageplan, Grenzen, Maße, zulässige Bebauung, Erschließungsstand, Lasten — bei Grundstücken zählen Fakten, nicht Stimmungsbilder.
  6. Vermarkten und verhandeln: Anfragen qualifizieren, Finanzierungsbestätigung einfordern, bevor Sie reservieren.
  7. Beurkunden: Kaufvertragsentwurf prüfen, Regelungen zu Erschließungsbeiträgen, Lasten und Vermessung aufnehmen, Beurkundungstermin wahrnehmen.
  8. Abwickeln: Auflassungsvormerkung, Negativzeugnis der Gemeinde, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, Kaufpreiszahlung, Eigentumsumschreibung.

Zum letzten Schritt ein praktischer Hinweis: Zwischen Beurkundung und Kaufpreiszahlung vergehen typischerweise mehrere Wochen, weil mehrere Behörden nacheinander liefern müssen. Wer den Erlös bereits verplant hat, sollte diesen Zeitraum großzügig kalkulieren. Was der Notar dabei genau leistet und was das kostet, zeigt unser Ratgeber zu den Notarkosten beim Verkauf.

Makler, privat oder Festpreis?

Eine Maklerpflicht gibt es nicht. Zwingend ist allein die notarielle Beurkundung. Die ehrliche Einordnung der drei Wege sieht so aus.

Komplett in Eigenregie funktioniert bei Grundstücken oft besser als bei Häusern — es gibt keine Besichtigungslogistik, kein Home-Staging, keine Fotografie. Der Aufwand steckt in der Unterlagenbeschaffung und in der Preisherleitung. Wer beides sauber macht, braucht wenig mehr.

Mit Makler zahlen Sie in NRW üblicherweise 3,57 Prozent des Kaufpreises auf Verkäuferseite. Bei 253.000 € sind das rund 9.000 €. Der Gegenwert ist Marktzugang und Verhandlungsführung — beim Grundstück, wo der Käuferkreis überschaubar und rechenorientiert ist, ist dieser Gegenwert geringer als beim Einfamilienhaus.

Zum Festpreis ist der dritte Weg: professionelle Aufbereitung, Bewertung, Vermarktung und Verhandlungsbegleitung ohne prozentuale Provision. Bei privatverkaufen.de beginnt das Vollpaket bei 3.990 € — der Unterschied zur prozentualen Provision wächst mit dem Kaufpreis, während die Leistung dieselbe bleibt. Wie ein Verkauf in Eigenregie Schritt für Schritt abläuft, zeigt unser Ratgeber Immobilie verkaufen ohne Makler.

Checkliste: Grundstück verkaufen

Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; die genannten Beträge sind gerundete Beispielwerte und ersetzen keine Bewertung oder Berechnung im Einzelfall. Ausführungen zu Rechts- und Steuerthemen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Quellen: Baugesetzbuch, insbesondere §§ 24 bis 28, 30, 34, 35, 127 bis 129 und 196; Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021), § 3; Einkommensteuergesetz § 23; Umsatzsteuergesetz § 4 Nummer 9 Buchstabe a; Bürgerliches Gesetzbuch § 311b; Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. September 2023, IX R 14/22; Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14. Juni 2021.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Sie noch wissen möchten.

Die häufigsten Fragen aus unseren Beratungsgesprächen — kompakt beantwortet.

Wie ermittle ich den Wert meines Grundstücks?

Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert des zuständigen Gutachterausschusses nach § 196 BauGB, in Nordrhein-Westfalen kostenfrei über BORIS.NRW abrufbar. Er gilt für ein fiktives Richtwertgrundstück und muss auf Ihr Grundstück angepasst werden — nach Entwicklungszustand, Zuschnitt, Größe, Erschließung und zulässigem Maß der baulichen Nutzung. Der Bodenrichtwert ist deshalb eine belastbare Ausgangsgröße, aber kein Verkaufspreis.

Welche Unterlagen brauche ich für den Grundstücksverkauf?

Grundbuchauszug, amtliche Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Auszug aus dem Altlastenkataster, Bebauungsplan oder eine Bauvoranfrage sowie Nachweise zur Erschließung und zu bereits gezahlten Erschließungsbeiträgen. Ein Energieausweis ist bei einem unbebauten Grundstück nicht erforderlich, weil kein Gebäude vorhanden ist.

Hat die Gemeinde beim Grundstücksverkauf ein Vorkaufsrecht?

Möglich ist es. Nach den §§ 24 ff. BauGB steht der Gemeinde in bestimmten Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, etwa im Geltungsbereich eines Bebauungsplans für Flächen, die als öffentliche Nutzung festgesetzt sind. Der Notar holt deshalb nach der Beurkundung ein Negativzeugnis ein. Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht nach § 28 Absatz 2 BauGB nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags ausüben — seit dem Baulandmobilisierungsgesetz 2021 sind es drei statt zuvor zwei Monate.

Muss ich beim Verkauf eines Grundstücks Steuern zahlen?

Wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen, ist der Gewinn nach § 23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Die Ausnahme für selbst genutztes Wohneigentum greift bei einem unbebauten Grundstück nicht — der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 26. September 2023 (IX R 14/22) entschieden, dass auch ein abgetrenntes, zuvor als Garten genutztes Grundstück nicht wegen Eigennutzung befreit ist.

Wer zahlt die Erschließungskosten beim Grundstücksverkauf?

Erschließungsbeiträge werden von dem Grundstückseigentümer erhoben, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids im Grundbuch steht. Nach § 129 Absatz 1 Satz 3 BauGB trägt die Gemeinde mindestens 10 Prozent des beitragsfähigen Aufwands, höchstens 90 Prozent entfallen auf die Eigentümer. Ob und in welcher Höhe noch Beiträge offen sind, sollten Sie vor dem Verkauf bei der Gemeinde erfragen und im Kaufvertrag ausdrücklich regeln.

Kann ich ein Grundstück ohne Makler verkaufen?

Ja. Für den Verkauf eines Grundstücks gibt es keine Maklerpflicht. Zwingend ist allein die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags nach § 311b BGB. Anspruchsvoll ist beim Grundstück weniger die Vermarktung als die Vorbereitung: Baurecht, Altlasten, Baulasten und Erschließung müssen belastbar geklärt sein, sonst verhandelt der Käufer den Preis genau darüber nach unten.

Was ist der Unterschied zwischen Bauerwartungsland, Rohbauland und baureifem Land?

§ 3 ImmoWertV unterscheidet vier Entwicklungszustände. Flächen der Land- oder Forstwirtschaft sind land- oder forstwirtschaftlich nutzbar. Bauerwartungsland lässt eine bauliche Nutzung nach konkreten Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten. Rohbauland ist bauplanungsrechtlich für eine Bebauung bestimmt, aber noch nicht gesichert erschlossen oder ungünstig zugeschnitten. Baureifes Land ist rechtlich und tatsächlich sofort bebaubar. Zwischen den Stufen liegen erhebliche Preisunterschiede.

Wie lange dauert der Verkauf eines Grundstücks?

Rechnen Sie mit mehreren Monaten. Allein die Beschaffung von Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulasten- und Altlastenauskunft dauert je nach Behörde einige Wochen; eine Bauvoranfrage kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Nach der Beurkundung vergehen bis zur Kaufpreisfälligkeit weitere Wochen, weil Auflassungsvormerkung, Negativzeugnis der Gemeinde und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegen müssen.

Kostenloser Ratgeber · PDF

Privat verkaufen oder Makler beauftragen?

Der komplette Vergleich zum Nachlesen: Kosten, Aufwand, Risiken und eine Checkliste für den Verkauf ohne Makler. Kostenlos per E-Mail, ohne Verpflichtung.

Ratgeber anfordern

Sie verkaufen einmal. Wir helfen Ihnen, es richtig zu machen.

Kostenlose Verkaufsanalyse in 10 Minuten: Marktwert, Verkaufsstrategie, Checkliste und Score. Ohne Anmeldung, ohne Provision, ohne Makler-Anruf.

Live-Demo · Kundenportal

Sehen Sie vorab, wie Ihr Verkauf aussieht.

Jedes Paket enthält das Kundenportal „Mein Verkauf" — Unterlagen, Bewertung, Exposé, Anfragen und Termine an einem Ort. Klicken Sie sich durch die Demo mit Beispieldaten der fiktiven Familie Weber. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail.