Immobilien-Lexikon · Verkaufsprozess

Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt.

Die Eintrittskarte zum Grundbuch. Ohne diese Bescheinigung nach § 22 GrEStG darf das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht eintragen — was Sie als Verkäufer wissen müssen.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert19. Mai 2026
Lesezeit5 Min.

Unbedenklichkeitsbescheinigung 2026: Ablauf, Dauer, Bedeutung

Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) ist eine offizielle Bestätigung des Finanzamts nach § 22 GrEStG. Sie besagt, dass alle steuerlichen Forderungen aus einem Immobilienerwerb — vor allem die Grunderwerbsteuer — bezahlt sind und der Eigentumswechsel aus steuerlicher Sicht „unbedenklich" ist.

Erst wenn diese Bescheinigung dem Grundbuchamt vorliegt, darf der Käufer als neuer Eigentümer in Abteilung I eingetragen werden. Damit ist die UB faktisch die Eintrittskarte zum Grundbuch — ohne sie keine Eigentumsumschreibung.

Der Mechanismus stellt sicher, dass keine Immobilie den Besitzer wechselt, ohne dass der Fiskus seinen Anteil bekommt. Eine bewährte Konstruktion seit Jahrzehnten.

Ablauf Schritt für Schritt

Vier formale Stationen — fast alle laufen automatisch:

  1. Notarielle Meldung. Der Notar meldet die Beurkundung des Kaufvertrags innerhalb von zwei Wochen an das zuständige Finanzamt (§ 18 GrEStG). Pflicht, keine Verzögerung üblich.
  2. Steuerbescheid. Das Finanzamt prüft den Vorgang und erlässt einen Grunderwerbsteuerbescheid — meist binnen vier bis sechs Wochen. Der Bescheid geht direkt an den Käufer.
  3. Zahlungsfrist. Ab Bekanntgabe des Bescheids hat der Käufer einen Monat Zeit, die Steuer zu zahlen. Banküberweisung an das Finanzamt mit Aktenzeichen.
  4. Bescheinigung erfolgt. Sobald die Zahlung eingegangen ist, stellt das Finanzamt automatisch die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und schickt sie an den Notar bzw. das Grundbuchamt. Dauer: ein bis drei Werktage nach Zahlungseingang.

Der Verkäufer ist in diesem Prozess passiv — er bekommt nur die Information, sobald die Bescheinigung vorliegt. Aktiv wird der Käufer.

Wie lange dauert das insgesamt?

Realistischer Zeitplan vom Notartermin bis zur fertigen UB:

Insgesamt: acht bis elf Wochen. Plus zwei bis sechs Wochen Bearbeitungszeit des Grundbuchamts danach. Realistisch sind also drei bis vier Monate vom Notartermin bis zur fertigen Eigentumsumschreibung.

Sonderfälle

Drei Fälle, in denen das Standardverfahren nicht oder anders greift:

Beschleunigungs-Optionen

Wer schnelle Eigentumsumschreibung braucht (etwa bei zeitkritischen Anschlussfinanzierungen), kann den Prozess teilweise beschleunigen:

Pragmatisch: Wenn der Verkauf zeitkritisch ist, sprechen Sie früh mit Ihrem Notar. Bei eiligen Vorgängen plant er den Prozess von Anfang an mit Vorab-Zahlung und engmaschiger Kommunikation mit dem Finanzamt.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer und Käufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung — kompakt beantwortet.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Bestätigung des Finanzamts nach § 22 GrEStG, dass alle Steuern beim Erwerb einer Immobilie bezahlt sind — vor allem die Grunderwerbsteuer. Ohne diese Bescheinigung darf das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht eintragen.

Wer beantragt die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

In den meisten Fällen das Finanzamt selbst — automatisch, sobald die Grunderwerbsteuer bezahlt ist. Der Notar fragt sie dann direkt für das Grundbuchamt ab. Sie müssen als Käufer oder Verkäufer also nichts selbst tun.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Vier bis acht Wochen nach Notartermin. Ablauf: Notar meldet den Vertrag binnen 2 Wochen ans Finanzamt. Finanzamt schickt nach 2-4 Wochen den Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer. Käufer zahlt binnen einem Monat. Sobald Zahlung eingegangen ist, wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.

Was passiert bei verzögerter Zahlung?

Säumniszuschläge ab dem Fälligkeitstag, im Wiederholungsfall Vollstreckungsmaßnahmen. Wichtiger in der Praxis: Die Eigentumsumschreibung verzögert sich entsprechend. Erst nach Zahlung der Steuer und Ausstellung der Bescheinigung kann das Grundbuchamt umtragen.

Gibt es Sonderfälle, in denen keine UB nötig ist?

Ja, bei steuerfreien Vorgängen nach § 3 GrEStG: Erbschaften, Schenkungen unter Verwandten gerader Linie, Ehegatten. In diesen Fällen stellt das Finanzamt eine entsprechende Bescheinigung über die Steuerfreiheit aus.

Kann die UB beschleunigt werden?

Begrenzt. Wer die Grunderwerbsteuer sofort nach Beurkundung zahlt, ohne auf den Bescheid zu warten, kann den Prozess um zwei bis vier Wochen verkürzen. Der Notar kann das im Vertrag vorsehen.

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