Renovierung 2026: Schönheits-Reparaturen, Mietrecht, Kosten | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Bau & Recht

Renovierung, einfach erklärt.

Die Renovierung ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands — Wände streichen, Bodenbeläge erneuern, Tapeten tauschen. Was rechtlich gilt, welche Pflichten Mieter haben und wie Renovierungen steuerlich zu behandeln sind.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Renovierung 2026: Schönheits-Reparaturen, Pflichten, Kosten

Was ist Renovierung?

Die Renovierung ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einer Immobilie oder eines Bauteils — meist optischer Natur, ohne Standard-Erhöhung. Sie ist die häufigste und kostengünstigste bauliche Maßnahme.

Typische Renovierungs-Maßnahmen

Charakteristika

Abgrenzung zu Sanierung & Modernisierung

Drei Begriffe — drei Bedeutungen

BegriffWas?BeispielSteuerlich
RenovierungWiederherstellungWände streichenErhaltungsaufwand
SanierungMangel-BeseitigungSchimmel-BekämpfungErhaltungsaufwand (oft)
ModernisierungWerterhöhung / neuer Standardneues BadHerstellungskosten

Wo ziehen sich die Grenzen?

Warum die Unterscheidung wichtig ist

Schönheits-Reparaturen

Definition

Die Schönheits-Reparaturen sind ein Sonderbegriff aus dem Mietrecht für laufende Renovierungs-Maßnahmen — geregelt in § 28 Abs. 4 II. Berechnungsverordnung. Sie umfassen das Streichen oder Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

Mieter-Pflicht oder Vermieter-Pflicht?

BGH-Rechtsprechung — Unwirksame Klauseln

Wirksame Schönheits-Reparaturen-Klausel

Damit eine Klausel wirksam ist, muss sie:

Folgen für Vermieter

Wer eine unwirksame Klausel im Mietvertrag hat:

Kosten 2026

Wandflächen

MaßnahmeMaterial + EigenleistungInkl. Handwerker
Wände grundieren + streichen5-10 €/m²15-25 €/m²
Tapeten entfernen + Wand vorbereiten3-8 €/m²10-15 €/m²
Tapezieren10-25 €/m²25-45 €/m²
Spachtelarbeiten + Schleifen5-15 €/m²15-30 €/m²

Bodenbeläge

Sanitär

Türen und Fenster

Komplettrenovierung 80-m²-Wohnung (Beispielrechnung)

Steuerliche Behandlung

Bei Vermietung: Erhaltungsaufwand

Renovierungs-Kosten sind nach § 21 EStG i.V.m. § 9 EStG voll als Werbungskosten abziehbar — sofort im Jahr der Zahlung.

Wahlrecht der Verteilung

Nach § 82b EStDV kann der Vermieter größere Renovierungs-Aufwendungen auf 2-5 Jahre verteilen — sinnvoll bei:

Anschaffungsnahe Herstellungskosten (Achtung!)

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Wenn innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb der Immobilie Sanierungs- und Renovierungs-Aufwand über 15 % des Anschaffungswerts entsteht, werden ALLE Maßnahmen zu Herstellungskosten umqualifiziert — auch eigentliche Renovierungs-Maßnahmen.

Praxis-Strategie:

Bei Selbstnutzung

Renovierungs-Kosten sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Aber:

Beispielrechnung Steuerersparnis

Vermieter, Spitzensteuersatz 42 %, Renovierungs-Kosten 10.000 €:

Bedeutung beim Verkauf

Lohnt sich Renovierung vor Verkauf?

In den meisten Fällen ja — gerade bei optisch verlebten Wohnungen. Faustregel:

Welche Renovierungen lohnen sich?

Was lohnt sich nicht (vor Verkauf)?

Home Staging als Ergänzung

Neben Renovierung kann Home Staging zusätzlich helfen:

Vorbereitung für die Renovierung vor Verkauf

  1. Wohnungs-Begehung mit Verkäufer-Berater
  2. Priorisierungs-Liste der Maßnahmen
  3. Kosten-Budget definieren
  4. Handwerker-Angebote einholen
  5. Zeitplan mit Verkaufs-Start abstimmen (Renovierung 3-4 Wochen vor Beginn der Vermarktung)

Häufige Verkäufer-Fehler

Praxis-Tipp DOERTER: Auf privatverkaufen.de beraten wir, welche Renovierungs-Maßnahmen vor Verkauf wirklich rentabel sind und welche nicht. Provisionsfrei, mit Festpreis-Service.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Renovierung" — kompakt beantwortet.

Was ist eine Renovierung?

Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einer Immobilie oder eines Bauteils — meist optischer Natur, ohne Standard-Erhöhung. Klassische Beispiele: Wände streichen, Tapeten erneuern, Bodenbeläge ersetzen (gleichartig: Parkett → neues Parkett), Türen lackieren, Fugen erneuern. Charakteristisch: kein neuer Standard, gleicher Wert wie vorher. Im Gegensatz zur Modernisierung (Wertsteigerung) und Sanierung (Mangel-Beseitigung) bringt die Renovierung keinen funktionalen oder wertmäßigen Mehrwert — nur eine optische Auffrischung.

Was ist der Unterschied zu Sanierung und Modernisierung?

Renovierung: Wiederherstellung — kein neuer Standard. Sanierung: Beseitigung von Schäden (z.B. Schimmel, Dach-Lecks, Risse). Modernisierung: Werterhöhung oder neuer Standard (neues Bad, neue Heizung). Steuerlich entscheidend: Renovierung und einfache Sanierung sind Erhaltungsaufwand (sofort abziehbar), Modernisierung meist Herstellungskosten (nur über AfA). Mietrechtlich: Renovierung kann auf Mieter übertragen werden (Schönheits-Reparaturen-Klausel), Sanierung und Modernisierung sind Vermieter-Pflicht.

Wer trägt die Renovierungs-Pflichten?

Selbstnutzer: alle Renovierungen selbst. Mietverhältnis: Grundsatz ist Vermieter-Pflicht (§ 535 BGB) — der Vermieter muss die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Aber: durch eine wirksame Schönheits-Reparaturen-Klausel kann der Vermieter laufende Schönheits-Reparaturen auf den Mieter übertragen. Voraussetzung BGH-Rechtsprechung: Klausel muss ohne starre Fristen formuliert sein und auf den tatsächlichen Renovierungs-Bedarf abstellen. Unrenoviert übergebene Wohnung: hier sind Schönheits-Reparaturen-Klauseln unwirksam (BGH 2015, VIII ZR 185/14).

Was kostet eine Renovierung 2026?

Wände streichen: 5-15 €/m² Wandfläche (Material + Eigenleistung), 15-30 €/m² inkl. Handwerker. Tapeten erneuern: 10-25 €/m² Wandfläche, mit Handwerker 25-45 €/m². Bodenbelag: Laminat 25-60 €/m², Parkett 60-150 €/m², Fliesen 80-200 €/m² (inkl. Verlegung). Türen lackieren: 80-200 € pro Tür. Komplette Wohnung renovieren (80 m²): typisch 5.000-15.000 € bei Mittelklasse-Ausstattung, mit Handwerker 12.000-25.000 €.

Wie wird Renovierung steuerlich behandelt?

Bei Vermietung: Renovierungs-Kosten sind Erhaltungsaufwand nach § 21 EStG i.V.m. § 9 EStG — voll im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abziehbar. Alternative: Verteilung auf 2-5 Jahre nach § 82b EStDV (Wahlrecht). Bei Selbstnutzung: nicht abziehbar, aber Handwerker-Arbeitslohn nach § 35a EStG: 20 % der Kosten (max. 1.200 €/Jahr) bei haushaltsnahen Handwerker-Leistungen. Wichtig: bei Aufwand über 15 % des Anschaffungswerts innerhalb 3 Jahre nach Erwerb → Umqualifizierung zu Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Lohnt sich eine Renovierung vor dem Verkauf?

Oft ja — bei vergleichsweise geringen Investitionen großer Effekt: frische Wände, neue Bodenbeläge, gepflegte Sanitär-Fugen verbessern den Ersteindruck erheblich. Faustregel: Renovierung kostet 2.000-8.000 € — bringt oft 5.000-15.000 € höheren Verkaufspreis und beschleunigt den Verkauf um 4-8 Wochen. Aber nicht übertreiben: massive Modernisierungen (neue Küche, neues Bad) sind oft nicht mehr rentabel. Bestpraxis: minimaler Aufwand mit maximalem optischem Effekt — Wände weiß streichen, kleinere Reparaturen, Reinigung professionell.

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