Photovoltaik 2026: Anlage, Kosten, Förderung, Verkauf
Was ist eine PV-Anlage?
Eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) wandelt Sonnenlicht mittels Solarzellen direkt in elektrische Energie um. Sie besteht typischerweise aus:
- Solarmodulen auf dem Dach (typisch 30-50 Module für ein EFH)
- Wechselrichter (wandelt Gleichstrom in Netzstrom)
- Optional: Batteriespeicher für Eigenverbrauch außerhalb Sonnenstunden
- Optional: Wallbox für E-Auto-Laden mit Solarstrom
- Energiemanagementsystem (EMS) zur Steuerung von Verbrauchern
Anlagengrößen
Typische Anlagen 2026:
- Einfamilienhaus: 8-12 kWp (Modulfläche 40-60 m²)
- Großes EFH oder mit Wärmepumpe/E-Auto: 12-20 kWp
- Mehrfamilienhaus: 15-40 kWp
- Großanlagen: ab 30 kWp aufwärts (gewerblich, Industrie)
Ertragsleistung in Deutschland
Stromertrag je installiertes kWp und Jahr:
- Norddeutschland: 800-950 kWh/kWp
- Mitteldeutschland: 900-1.000 kWh/kWp
- Süddeutschland: 950-1.100 kWh/kWp
Eine 10-kWp-Anlage in München liefert also ca. 10.000-11.000 kWh pro Jahr — das deckt den Strombedarf eines durchschnittlichen 4-Personen-Haushalts mehrfach ab.
Kosten 2026
PV-Komplettanlage ohne Speicher
| Anlagengröße | Kosten (inkl. Montage) | € pro kWp |
|---|---|---|
| 5 kWp (kleine Anlage) | 7.500-10.000 € | 1.500-2.000 € |
| 10 kWp (Standard EFH) | 13.000-17.000 € | 1.300-1.700 € |
| 15 kWp (großes EFH) | 18.000-23.000 € | 1.200-1.500 € |
| 20 kWp (MFH) | 23.000-30.000 € | 1.150-1.500 € |
Mit Batteriespeicher
Aufpreis für Batteriespeicher (üblich: 0,8-1,2 kWh Speicher pro 1 kWp PV):
- 5 kWh Speicher: + 4.000-6.000 €
- 10 kWh Speicher: + 6.000-9.000 €
- 15 kWh Speicher: + 8.000-12.000 €
Preisentwicklung
Seit 2023 sind die Preise um 15-25 % gesunken. Treiber: chinesische Modul-Überproduktion, Skaleneffekte bei Wechselrichtern. Stand Mai 2026: weiterer Preisrückgang verlangsamt sich. Empfehlung: 2-3 Vergleichsangebote einholen, lokale Handwerker bevorzugen.
EEG-Vergütung & Eigenverbrauch
Vergütungssätze 2026
Die Einspeisevergütung wird vom EEG geregelt und sinkt halbjährlich. Stand Februar 2026:
| Anlage | Volleinspeisung | Teileinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | ca. 12,2 ct/kWh | ca. 7,9 ct/kWh |
| 10-40 kWp | ca. 10,2 ct/kWh | ca. 6,9 ct/kWh |
| 40-100 kWp | ca. 8,2 ct/kWh | ca. 5,7 ct/kWh |
Vergütung gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme + Reststrom-Jahr. Aktuelle Sätze: Bundesnetzagentur-Website prüfen, da sie sich halbjährlich ändern.
Eigenverbrauch ist wertvoller
Eigenverbrauch ersetzt teuren Bezugsstrom (28-35 ct/kWh) — also 3-4-mal höherer Wert als Einspeisevergütung. Eigenverbrauchsquoten:
- EFH ohne Speicher: 25-35 %
- EFH mit Speicher: 60-75 %
- EFH + Speicher + Wallbox + Wärmepumpe: 80-90 %
Wirtschaftlichkeit
Eine 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher kostet ca. 22.000 € — 70 % Eigenverbrauch + 30 % Einspeisung führt zu jährlichen Erlösen/Einsparungen von ca. 2.200-2.800 €. Amortisation: 8-12 Jahre. Restnutzungsdauer der Anlage: 25-30 Jahre.
Förderung & Steuer
Mehrwertsteuer-Freiheit (0 %)
Seit dem 01.01.2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern: 0 % Umsatzsteuer auf Lieferung, Installation und Bauteile (§ 12 Abs. 3 UStG). Für Mehrfamilienhäuser gilt es bis 30 kWp pro Wohneinheit (max. 100 kWp).
Einkommensteuer-Befreiung (§ 3 Nr. 72 EStG)
Erträge aus PV-Anlagen sind einkommensteuerfrei, wenn:
- Anlage ≤ 30 kWp auf Einfamilienhaus (oder ≤ 15 kWp je Wohneinheit bei MFH)
- Anlage auf, an oder in einem zu Wohnzwecken oder vereinbarungsgemäß zur Wohnnutzung dienenden Gebäude installiert ist
- Steuerpflichtiger insgesamt höchstens 100 kWp installiert hat
Vorteil: Keine Anlage EÜR, keine USt-Voranmeldung, keine Gewerbeanmeldung nötig.
KfW-Förderung Solaranlage + Speicher + Wallbox (Programm 442)
Das KfW-Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ fördert ein Komplettpaket aus PV-Anlage + Speicher + Wallbox (Voraussetzung: E-Auto vorhanden). Stand 2026: Topf für 2024 ausgeschöpft, neue Mittel angekündigt. Aktuelle Verfügbarkeit prüfen.
Steuerliche Absetzbarkeit § 35c EStG (in Sonderfällen)
Bei einer Sanierung im Rahmen einer Komplettmodernisierung mit Energieberater können PV-Anlagen in Ausnahmefällen auch über § 35c EStG (20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €) abgesetzt werden — aber nur, wenn nicht bereits über 0%-USt-Regel begünstigt.
Solarpaket I (2024)
Hintergrund
Das Solarpaket I trat am 16.05.2024 in Kraft und brachte umfassende Vereinfachungen für PV-Anlagen, insbesondere für Kleinanlagen.
Wichtige Änderungen
- Balkonkraftwerke: Bis 800 W ohne Anmeldung beim Netzbetreiber — nur noch Eintrag im Marktstammdatenregister nötig
- Bestehender Zähler: Kann übergangsweise weiter genutzt werden — rückwärtslaufende Zähler werden für 4 Monate akzeptiert
- Direktvermarktung: Schwellenwert von 100 kWp auf 200 kWp angehoben
- Anlagenzusammenfassung: Mehrere kleine Anlagen werden seltener als eine große behandelt
- Mieterstrom: Vereinfacht; gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wird leichter umsetzbar
- Garten/Stellplatz: PV-Anlagen über Stellplätzen und Carports werden steuerlich gleichgesetzt
Bedeutung beim Verkauf
Marktwirkung
Eine PV-Anlage erhöht den Verkaufspreis eines Hauses — abhängig von Alter und Zustand:
- Neu (≤ 2 Jahre): 70-90 % des Neupreises wertbringend
- 5-10 Jahre alt: 40-60 % des Neupreises wertbringend
- 10-15 Jahre alt: 20-30 % des Neupreises wertbringend
- Über 15 Jahre alt: oft nur noch 5-15 %, technisches Risiko für Käufer
EEG-Vergütung läuft mit Verkauf weiter
Die EEG-Vergütung läuft mit dem Eigentumswechsel weiter — die ursprüngliche Vergütungs-Höhe und die Restlaufzeit (bis 20 Jahre + Reststrom-Jahr seit Inbetriebnahme) gelten unverändert für den Käufer. Wichtig: Restlaufzeit im Exposé klar nennen.
Vorbereitung für den Verkauf
- Inbetriebnahme-Datum und Anlage-Daten dokumentieren
- EEG-Vergütungssatz mit Restlaufzeit angeben
- Ertragsdaten der letzten 3 Jahre beifügen (Wechselrichter-Daten)
- Wartungsprotokolle (Modulreinigung, elektrische Inspektion)
- Speicher-Garantie und Hersteller-Garantie der Module
- Vorhandenes Energiemanagement-System dokumentieren
Häufige Stolperfallen beim Verkauf
- Anlage über Pachtvertrag: Käufer muss Pachtvertrag mitübernehmen oder Anlage ablösen — vertragliche Klärung nötig
- Mieterstrom-Konstellation bei MFH: Käufer übernimmt die Versorgungsverträge mit Mietern
- Anlagen-Kredit nicht abgelöst: Notarvertrag muss Übernahme oder Ablösung regeln
- EEG-Anlage-Anmeldung: Marktstammdatenregister-Eintrag muss auf neuen Eigentümer übertragen werden
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