Notaranderkonto 2026: Funktionsweise, Kosten, Ablauf | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Kaufprozess

Notaranderkonto, einfach erklärt.

Das Treuhandkonto des Notars für die sichere Abwicklung großer Geldsummen beim Immobilienkauf. Wer es nutzt, wer es zahlt — und wann es sich lohnt.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert19. Mai 2026
Lesezeit6 Min.

Notaranderkonto 2026: Funktionsweise, Kosten, Ablauf

Was ist ein Notaranderkonto?

Das Notaranderkonto — auch nur „Anderkonto" genannt — ist ein Treuhandkonto, das ein Notar speziell für eine Immobilientransaktion einrichtet. Rechtsgrundlage ist die Bundesnotarordnung (BNotO). Es funktioniert als finanzielle Drehscheibe zwischen den Beteiligten: Käufer, Verkäufer, alten und neuen Banken, Finanzamt.

Der Mechanismus ist einfach: Der Käufer überweist den vollen Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer, sondern an das Anderkonto. Der Notar verteilt den Betrag erst, wenn alle aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind — etwa die Lastenfreistellung der alten Grundschuld, die Eintragung der Käufer-Grundschuld, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.

Vorteil für beide Seiten: Sicherheit. Der Käufer zahlt erst, wenn der Verkauf rechtlich verbindlich abgewickelt ist. Der Verkäufer bekommt sein Geld auch dann, wenn die Eigentumsumschreibung noch Wochen dauert — sobald das Anderkonto-Geld an ihn fließt.

Wann lohnt sich ein Anderkonto?

Nicht jeder Verkauf braucht ein Anderkonto. Die Voraussetzungen für seinen Einsatz sind aber meist gegeben, wenn:

Bei einfacheren Verkäufen — keine Restfinanzierung, klare Eigentumssituation, direkte Bankfinanzierung des Käufers — kann auf das Anderkonto verzichtet werden. Stand 2026 wird es aber in etwa 90 Prozent aller privaten Immobilienverkäufe genutzt.

Geldfluss Schritt für Schritt

Ein typischer Ablauf bei einem Verkauf mit alter Finanzierung:

  1. Notarvertrag mit Anderkonto-Klausel. Im Kaufvertrag wird vereinbart, dass der Kaufpreis auf das Anderkonto fließt.
  2. Eintragung der Auflassungsvormerkung. Käufer ist gegen Zweitverkauf geschützt.
  3. Notar bestätigt Fälligkeitsvoraussetzungen. Vormerkung eingetragen, Löschungsbewilligung der alten Bank vorliegend, Verzichtserklärungen aller Vorkaufsberechtigten — meist 4 bis 6 Wochen nach Vertragsschluss.
  4. Käufer überweist auf Anderkonto. Ihr Geld liegt jetzt beim Notar — nicht beim Verkäufer, nicht bei der Bank.
  5. Notar verteilt. Ablöse an Verkäufer-Bank → Löschungsbewilligung erhalten → Auszahlung an Verkäufer → ggf. Maklerprovision → ggf. Steuern.
  6. Eigentumsumschreibung. Mit allen Dokumenten beantragt der Notar beim Grundbuchamt — sechs bis zwölf Wochen Bearbeitung.

Was kostet das Anderkonto?

Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für die Hebegebühr (Verwaltung des Treuhandgelds) fällt typischerweise eine volle Gebühr nach GNotKG-Tabelle B an. Konkret:

Hinzu kommen Auslagen (Kontoeröffnung, Überweisungsgebühren) und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Insgesamt rechnen Sie mit 200 bis 800 Euro Mehrkosten je nach Kaufpreis. Diese Kosten sind im Gesamtpaket der Notarkosten enthalten — Käufer und Verkäufer können sie im Vertrag aufteilen, meist trägt der Käufer.

Wie sicher ist das Geld auf dem Anderkonto?

Sehr sicher. Drei Schutzmechanismen greifen ineinander:

Schadensfälle sind in der Praxis extrem selten — die Bundesnotarkammer dokumentiert weniger als ein Dutzend echte Verluste pro Jahr bei Millionen Transaktionen.

Alternative ohne Anderkonto

Wer auf das Anderkonto verzichtet, muss die Sicherheit anders herstellen. Übliche Konstruktion: Direktüberweisung mit aufschiebenden Bedingungen. Der Notar stellt sicher, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bevor er dem Käufer die Zahlungsfreigabe erteilt.

Konkret läuft das so: Notar bestätigt Verkäufer und dessen Bank, dass alle Voraussetzungen für die Lastenfreistellung erfüllt sind. Käufer überweist parallel direkt an Verkäufer und Verkäufer-Bank (manuell aufgeteilt). Funktioniert, ist aber organisatorisch fragiler — eine Verzögerung in einem Schritt kann den ganzen Ablauf kippen.

Pragmatisch: Bei einfachen Verkäufen ohne laufende Finanzierung können Sie die 500–800 Euro Anderkonto-Kosten sparen. Bei jeder anderen Konstellation ist das Anderkonto die Standardlösung — und meist auch ohne Diskussion zwischen Käufer und Verkäufer akzeptiert.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zum Notaranderkonto — kompakt beantwortet.

Was ist ein Notaranderkonto?

Ein Treuhandkonto, das der Notar speziell für eine Immobilientransaktion einrichtet. Der Käufer überweist den Kaufpreis dorthin, der Notar verteilt nach Erfüllung aller Bedingungen — Restschuld an die Bank, Verkaufserlös an den Verkäufer, gegebenenfalls Steuerbeträge ans Finanzamt.

Wann lohnt sich ein Notaranderkonto?

Immer, wenn die Abwicklung komplex ist: laufende Finanzierung beim Verkäufer (Restschuld muss abgelöst werden), mehrere Erben, gewerbliche Käufer mit aufschiebenden Bedingungen oder unklare Eigentumssituation. Bei einfacheren Verkäufen ohne Belastungen ist es optional.

Was kostet ein Notaranderkonto?

Die Hebegebühr beträgt nach GNotKG einen vollen Gebührensatz — bei einem Kaufpreis von 450.000 Euro etwa 935 Euro. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer. Insgesamt rechnen Sie mit 200 bis 800 Euro je nach Kaufpreis und Notar.

Wer trägt die Kosten des Anderkontos?

In der Regel der Käufer — analog zu den übrigen Notarkosten. Die Aufteilung kann im Kaufvertrag aber individuell geregelt werden. Bei besonders komplexen Verkäufen wird die Verteilung manchmal hälftig vereinbart.

Wie sicher ist das Geld auf dem Anderkonto?

Sehr sicher. Anderkonten unterliegen besonderen treuhänderischen Pflichten des Notars. Das Geld gehört rechtlich nicht dem Notar selbst — bei dessen Insolvenz fließt es nicht in die Insolvenzmasse. Banken müssen Anderkonten zudem als Treuhandkonten kennzeichnen.

Kann ich auf das Notaranderkonto verzichten?

Ja, wenn die Voraussetzungen vorliegen — meist bei einfachen Verkäufen ohne Belastungen. Alternative ist die direkte Überweisung an den Verkäufer mit aufschiebenden Bedingungen im Kaufvertrag. Bei laufender Finanzierung des Verkäufers wird das Anderkonto aber in 95 Prozent aller Fälle gewählt.

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