Löschungsbewilligung 2026: Anforderung, Ablauf, Kosten
Was ist eine Löschungsbewilligung?
Die Löschungsbewilligung ist eine notariell beglaubigte Erklärung des Gläubigers — in der Regel einer Bank —, mit der dem Grundbuchamt die Löschung einer eingetragenen Grundschuld oder Hypothek genehmigt wird. Ohne dieses Dokument wird das Grundbuchamt eine eingetragene Last nicht löschen, selbst wenn das zugrunde liegende Darlehen längst bezahlt ist.
Die Bewilligung ist also der formale Schlüssel zur Lastenfreistellung — ohne sie steht alles still.
Wie fordere ich die Löschungsbewilligung an?
Drei Schritte, die Sie als Verkäufer selbst anstoßen:
- Schriftliche Anfrage an Ihre Bank. Per Brief oder E-Mail an das Kreditbearbeitungs-Team. Inhalt: geplanter Verkauf, voraussichtlicher Notartermin, Bitte um Restschuldbestätigung und Löschungsbewilligung. Bei Online-Banken oft auch über das Self-Service-Portal.
- Restschuld ermitteln. Die Bank teilt Ihnen die Ablösesumme zum Stichtag des Notartermins mit. Dazu gehören Restschuld, gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigung und Bearbeitungsgebühren.
- Bewilligung treuhänderisch an Notar. Die Bank stellt die Löschungsbewilligung aus und schickt sie treuhänderisch an den Notar. Bedeutet: Der Notar darf sie erst beim Grundbuchamt einreichen, wenn die Restschuld an die Bank gezahlt ist.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Stark abhängig von der Bank:
- Direktbanken (ING, DKB, Comdirect, Consorsbank): drei bis sieben Werktage. Vollständig digital, schnell.
- Großbanken (Deutsche Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank): ein bis zwei Wochen. Standardisierte Prozesse, akzeptable Geschwindigkeit.
- Sparkassen und Volksbanken: zwei bis vier Wochen. Lokale Filialen, oft persönliche Bearbeitung.
- Bausparkassen (LBS, Schwäbisch Hall, Wüstenrot): zwei bis sechs Wochen. Eigene Prozesse, manchmal etwas langsamer.
Faustregel: Sechs Wochen Puffer vor dem geplanten Notartermin einplanen. Wer früher mit der Bank spricht, bekommt auch früher die Sicherheit, dass alles bereit ist.
Was kostet die Löschungsbewilligung?
Drei Kostenarten:
- Bank-Bearbeitungsgebühr. 100 bis 300 Euro, abhängig vom Kreditinstitut. Viele Banken berechnen einen Pauschalbetrag.
- Notarbeglaubigung. Etwa 0,2 Promille vom Grundschuldbetrag. Bei einer 250.000-Euro-Grundschuld also rund 50 Euro plus Auslagen.
- Grundbuchgebühr für Löschung. Halbe Gebühr nach GNotKG — bei 250.000 Euro Grundschuld etwa 270 Euro.
Insgesamt: 400 bis 800 Euro je nach Grundschuldhöhe und Bank. Diese Kosten trägt der Verkäufer.
Bei längst getilgten Darlehen
Manche Verkäufer sind überrascht: Auch wenn das Darlehen seit Jahren bezahlt ist, steht die Grundschuld noch im Grundbuch. Das ist normal — die Grundschuld ist abstrakt und erlischt nicht automatisch mit der Tilgung.
In diesen Fällen:
- Bank kontaktieren. Auch nach 20 Jahren muss die Bank die Löschungsbewilligung ausstellen. Bei alten Verträgen manchmal etwas Aufwand, weil die Akten archiviert sind.
- Bank existiert nicht mehr? Rechtsnachfolger ermitteln. Bei fusionierten Sparkassen ist das die neue Sparkasse, bei erloschenen Privatbanken die übernehmende Institution.
- Bank verschollen? Im seltenen Fall, dass kein Rechtsnachfolger ermittelbar ist, kann ein Gericht das Recht löschen lassen (Aufgebotsverfahren nach § 1170 BGB). Dauert sechs bis zwölf Monate.
Typische Fallstricke
- Zu späte Anfrage. Wer erst zwei Wochen vor Notartermin anfragt, hat ein Problem. Faustregel: gleichzeitig mit der Maklerbeauftragung oder Inserat-Schaltung mit der Bank sprechen.
- Falsche Restschuld. Die Bank rechnet bis zum Stichtag — wenn der Notartermin verschoben wird, ändert sich die Ablösesumme. Bei Wartezeit zwischen den Berechnungen ein Update anfordern.
- Mehrere Bewilligungen nötig. Bei Konsortialkrediten oder geteilten Finanzierungen müssen alle beteiligten Banken jeweils eine Bewilligung ausstellen. Dauert länger.
- Verlorene Bewilligung. Manchmal versendet die Bank ein Original, das verloren geht. Eine Ersatz-Ausstellung dauert noch mal Wochen — sicherer: per Einschreiben oder direkt elektronisch an den Notar.