Lastenfreistellung 2026: Ablauf, Kosten, Bedeutung beim Verkauf | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Verkaufsprozess

Lastenfreistellung, einfach erklärt.

Beim Eigentumsübergang ist das Grundbuch frei von Altlasten. Welche Belastungen das betrifft, wer was tun muss, und warum die Vorbereitung sechs Wochen vor dem Notartermin starten sollte.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert19. Mai 2026
Lesezeit6 Min.

Lastenfreistellung 2026: Ablauf, Kosten, Bedeutung

Was ist Lastenfreistellung?

Lastenfreistellung bedeutet, dass das Grundbuch beim Eigentumsübergang frei von Belastungen ist, die der Käufer nicht ausdrücklich übernehmen will. Sie ist kein gesetzlicher Begriff, sondern eine Standardvereinbarung in praktisch jedem Kaufvertrag: Der Verkäufer verpflichtet sich, alte Grundschulden, Hypotheken und unerwünschte sonstige Belastungen vor oder mit der Eigentumsumschreibung zu löschen.

Für den Käufer ist die Lastenfreistellung essenziell. Seine finanzierende Bank wird nur dann das Darlehen auszahlen, wenn das Grundbuch im Moment der neuen Eintragung „sauber" ist — also weder von alten Grundschulden noch von ungeklärten Vormerkungen belastet. Ohne Lastenfreistellung scheitert die gesamte Finanzierung.

Welche Belastungen müssen gelöscht werden?

Die Eintragungen im Grundbuch sind in drei Abteilungen gegliedert. Lastenfreistellung betrifft meist nur eine — manchmal zwei:

Im typischen Privatverkauf bedeutet Lastenfreistellung also: alte Grundschulden raus, alles andere bleibt.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Restschuld klären. Mit Ihrer finanzierenden Bank besprechen: Wie hoch ist die offene Schuld zum geplanten Notartermin? Die Bank stellt Ihnen einen Ablösebrief aus.
  2. Löschungsbewilligung anfordern. Bei Ihrer Bank die Löschungsbewilligung beantragen. Bearbeitungszeit ein bis vier Wochen, je nach Bank.
  3. Notarvertrag mit Treuhandauftrag. Im Kaufvertrag wird vereinbart: Der Notar erhält die Löschungsbewilligung treuhänderisch und gibt sie erst frei, wenn die Restschuld bezahlt ist.
  4. Kaufpreiszahlung über Notaranderkonto. Der Käufer überweist den Kaufpreis dorthin. Der Notar zahlt davon zuerst die Restschuld an Ihre Bank.
  5. Löschungsbewilligung wird wirksam. Mit der Zahlung der Restschuld gibt die Bank die Löschungsbewilligung frei. Der Notar reicht sie beim Grundbuchamt ein.
  6. Löschung im Grundbuch. Das Grundbuchamt löscht die alte Grundschuld. Dauer: zwei bis sechs Wochen.
  7. Eigentumsumschreibung. Erst wenn alle Lasten gelöscht (oder die neue Käufer-Grundschuld eingetragen) ist, erfolgt die Umschreibung in Abteilung I.

Was kostet die Lastenfreistellung?

Zwei Kostenarten:

Bei einer Grundschuld von 250.000 Euro summieren sich die Kosten auf etwa 0,2 Prozent der Grundschuldhöhe, also rund 500 Euro. Diese Kosten trägt in der Regel der Verkäufer — sie sind klar als Lastenfreistellungskosten zugeordnet.

Realistischer Zeitplan

Wer den Verkauf glatt durchziehen will, plant sechs bis acht Wochen vor dem Notartermin mit der Bank zu sprechen. Drei Phasen:

Bei Banken mit guter Digitalanbindung (ING, DKB, Comdirect) geht die Vorbereitungsphase deutlich schneller — manchmal in drei bis fünf Werktagen. Bei traditionellen Sparkassen oder Volksbanken eher die volle Wartezeit einplanen.

Typische Fallstricke

Pragmatisches Vorgehen: Holen Sie den aktuellen Grundbuchauszug vor der Vermarktung. Lassen Sie ihn von Ihrem Notar oder uns durchsehen. So entdecken Sie Stolpersteine in Ruhe, statt unter Zeitdruck am Vortag des Notartermins.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zur Lastenfreistellung — kompakt beantwortet.

Was bedeutet Lastenfreistellung?

Beim Eigentumsübergang ist das Grundbuch frei von Belastungen, die der Käufer nicht ausdrücklich übernehmen will. Das umfasst alte Grundschulden, Hypotheken, gegebenenfalls Wegerechte oder Nießbrauch.

Welche Belastungen müssen gelöscht werden?

Vor allem Grundpfandrechte in Abteilung III (Grundschulden, Hypotheken). Belastungen in Abteilung II (Wegerechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte) werden meist mit übernommen — Käufer und Verkäufer regeln das im Kaufvertrag.

Wer trägt die Kosten der Lastenfreistellung?

Der Verkäufer. Die Kosten für die Löschungsbewilligung der eigenen Bank plus Notar- und Grundbuchgebühren betragen typischerweise 200 bis 800 Euro je nach Höhe der zu löschenden Grundschuld.

Wie lange dauert die Lastenfreistellung?

Vorbereitung bei der Bank ein bis vier Wochen für die Löschungsbewilligung. Die formale Löschung beim Grundbuchamt dauert weitere zwei bis sechs Wochen. Beginnen Sie also sechs bis acht Wochen vor dem Notartermin.

Was passiert ohne Lastenfreistellung?

Der Käufer (und seine Bank) verweigern den Vollzug. Ohne Lastenfreistellung gibt es keine Eigentumsumschreibung, keine Kaufpreiszahlung — der Verkauf scheitert kurz vor dem Ziel.

Kann der Käufer Belastungen übernehmen?

Theoretisch ja, in der Praxis selten. Die meisten Käufer wollen ein lastenfreies Grundbuch und ihre eigene Bank entscheidet ohnehin gegen die Übernahme alter Lasten. Ausnahme: günstige Altdarlehen mit übernahmefähigen Konditionen.

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