Immobilien-Lexikon · Verkauf & Vermarktung

Bestellerprinzip, einfach erklärt.

Seit dem 23. Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision bei Wohnimmobilien hälftig. Was das Gesetz konkret regelt, welche Ausnahmen gelten, und warum es Immobilientransaktionen verändert hat.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert19. Mai 2026
Lesezeit6 Min.

Bestellerprinzip 2026: Wie die Maklerprovision aufgeteilt wird

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung in § 656c BGB, die seit dem 23. Dezember 2020 bei Verkäufen von Wohnimmobilien gilt. Die Grundregel lautet: Wer den Makler bestellt, zahlt mindestens die Hälfte der Provision. Die andere Vertragspartei kann nicht höher belastet werden als die bestellende.

Davor war es üblich, dass der Verkäufer den Makler beauftragt und der Käufer die volle Provision trug — eine Schieflage, die das Gesetz aufgehoben hat. Heute teilen Käufer und Verkäufer die Provision in nahezu allen Fällen hälftig: 3,57 Prozent je Seite inklusive Mehrwertsteuer.

Die Regel ist zwingendes Recht (§ 656d BGB). Vereinbarungen, die einseitig die Provision auf den Käufer abwälzen, sind unwirksam. Auch versteckte Aufschläge im Kaufpreis können angefochten werden.

Für welche Immobilien gilt das Bestellerprinzip?

Drei Voraussetzungen müssen vorliegen:

Sind diese Bedingungen erfüllt, gilt zwingend: Wer den Makler bestellt, übernimmt mindestens die Hälfte. In der Praxis bestellen Verkäufer den Makler — also zahlt der Verkäufer mindestens 3,57 Prozent, der Käufer höchstens 3,57 Prozent.

Wo das Bestellerprinzip nicht gilt

Vier wichtige Ausnahmen:

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Drei spürbare Veränderungen seit Inkrafttreten:

Was das Bestellerprinzip für Verkäufer bedeutet

Für Sie als Verkäufer hat das Bestellerprinzip die strategische Lage verändert. Sie haben drei Optionen:

Das Bestellerprinzip hat die Schwelle für Variante 2 und 3 deutlich gesenkt. Wer früher dachte „Provision trägt eh der Käufer", merkt jetzt: Die eigene Beteiligung an der Provision ist real — und die Alternative wird attraktiv.

Weitere Details zum Provisionsrahmen finden Sie im Lexikon-Eintrag zur Maklerprovision — inklusive Live-Rechner für Ihren Kaufpreis.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer und Käufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zum Bestellerprinzip — kompakt beantwortet.

Was ist das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf?

Seit 23. Dezember 2020 gilt § 656c BGB bei Wohnimmobilien: Wer den Makler bestellt (in der Regel der Verkäufer), zahlt mindestens die Hälfte der Provision. Die andere Partei kann höchstens den gleichen Betrag tragen. In der Praxis hat sich die hälftige Teilung (3,57 % je Seite) durchgesetzt.

Für welche Immobilien gilt das Bestellerprinzip?

Nur für Wohnimmobilien — also Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Nicht erfasst sind Mehrfamilienhäuser, Anlageobjekte, Grundstücke ohne Bebauung und Gewerbeimmobilien. Dort gilt weiterhin Vertragsfreiheit zwischen Käufer und Verkäufer.

Kann das Bestellerprinzip vertraglich umgangen werden?

Nein. § 656c und § 656d BGB sind zwingendes Recht. Vereinbarungen, die einseitig die Provision auf den Käufer abwälzen, sind unwirksam. Auch versteckte Aufschläge im Kaufpreis sind anfechtbar.

Was passiert bei Doppeltätigkeit des Maklers?

Wenn der Makler für beide Seiten tätig wird (Doppeltätigkeit), muss er die Provision von beiden in gleicher Höhe verlangen. Eine einseitige Abwälzung auf den Käufer ist auch hier ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Provision nach dem Bestellerprinzip?

Standard sind 7,14 Prozent Gesamtprovision inklusive MwSt., also 3,57 Prozent je Seite. In einigen Bundesländern (Bremen, Hessen, Niedersachsen) auch 5,95 Prozent gesamt (2,98 % je Seite). Details: Maklerprovision.

Gilt das Bestellerprinzip auch beim Privatverkauf ohne Makler?

Nein — es bezieht sich nur auf die Maklerprovision. Beim Privatverkauf ohne Makler entfällt die Frage komplett, da keine Provision anfällt. Beide Seiten sparen je 3,57 Prozent.

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