Grundbuch & Grundbuchauszug: Aufbau, Inhalt, Bedeutung beim Verkauf | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Eigentum & Recht

Grundbuch & Grundbuchauszug, einfach erklärt.

Das amtliche Register, das festhält, wem ein Grundstück gehört und welche Belastungen darauf liegen. Beim Verkauf Ihrer Immobilie ist es der zentrale Beweis Ihres Eigentums — und gleichzeitig die Hürde, die der Käufer nehmen muss.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert19. Mai 2026
Lesezeit9 Min.

Grundbuch & Grundbuchauszug: Aufbau, Inhalt und Bedeutung beim Verkauf

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das vom zuständigen Amtsgericht — dem sogenannten Grundbuchamt — geführt wird. Für jedes Grundstück in Deutschland existiert ein eigenes Grundbuchblatt mit fortlaufender Nummer. Eingetragen werden Eigentümer, Belastungen, Beschränkungen und Rechte an dem Grundstück. Geregelt ist alles in der Grundbuchordnung (GBO) und in den §§ 873 ff. BGB.

Anders als das Liegenschaftskataster (das die geografische Vermessung des Grundstücks dokumentiert) zeigt das Grundbuch die rechtlichen Verhältnisse — wer Eigentümer ist, welche Hypotheken oder Grundschulden auf dem Objekt liegen, wer ein Wegerecht hat. Was nicht im Grundbuch steht, gilt im Zweifel nicht; was darin steht, genießt rechtlichen Schutz.

Wichtig zu wissen: Das Grundbuch ist nicht öffentlich zugänglich. Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist — Eigentümer, Erben, Gläubiger mit eingetragenen Rechten, Notare bei laufendem Kaufvertrag oder Banken bei Finanzierungsprüfungen. Eine Mietinteressentin oder ein neugieriger Nachbar bekommen keinen Einblick.

Die drei Abteilungen verständlich erklärt

Jedes Grundbuchblatt ist in drei Abteilungen gegliedert. Wer den Aufbau kennt, liest einen Grundbuchauszug in wenigen Minuten.

Abteilung I — Eigentümer

Hier steht, wem das Grundstück gehört und auf welcher Grundlage es erworben wurde — also durch Kauf, Erbschaft, Schenkung oder Auflassung. Bei Eigentümergemeinschaften (etwa Eheleute in Gütergemeinschaft oder Erbengemeinschaft) werden alle Anteile aufgeführt. Auch die Auflassung und die Auflassungsvormerkung finden hier ihre Spuren.

Abteilung II — Lasten und Beschränkungen

Diese Abteilung dokumentiert alle Rechte Dritter, die kein Geldwert sind. Dazu zählen:

Abteilung III — Grundpfandrechte

Die kommerziell wichtigste Abteilung. Hier stehen Hypotheken und Grundschulden mit Betrag, Zinssatz und Gläubigerbank. Über 95 Prozent aller Finanzierungen laufen heute über eine Grundschuld — die Hypothek findet sich nur noch in Spezialfällen. Wer eine Immobilie kauft, schaut zuerst hier hinein: Welche Belastungen müssen abgelöst, welche können übernommen werden?

Grundbuchauszug beantragen — Kosten, Wege, Wartezeit

Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Ihr Grundstück liegt. Drei Wege führen zum Ziel:

Kosten Stand Mai 2026: 10 Euro für den einfachen Auszug, 20 Euro mit Beglaubigung. Notare berechnen für die Einsicht im Rahmen eines Kaufvertrags Gebühren nach GNotKG — meist im niedrigen zweistelligen Bereich.

Der öffentliche Glaube — die juristische Wahrheit

Das vielleicht wichtigste Prinzip: Wer eine Immobilie im Vertrauen auf das Grundbuch erwirbt, wird in seinem Eigentum geschützt — auch wenn der dort eingetragene Verkäufer in Wirklichkeit gar nicht Eigentümer war (§ 892 BGB). Das nennt sich öffentlicher Glaube und macht den Grundbuchstand zur faktischen Wahrheit.

Für Sie als Verkäufer heißt das: Was im Grundbuch steht, müssen Sie ernst nehmen. Eine alte Belastung, die Sie für längst erledigt halten? Solange sie eingetragen ist, blockiert sie Ihren Verkauf. Eine Vormerkung aus einem gescheiterten Vorgeschäft? Muss erst gelöscht werden.

Bedeutung beim Verkauf Ihrer Immobilie

Beim Verkauf ist das Grundbuch der zentrale Bezugspunkt für alle Beteiligten. Bevor ein Käufer überhaupt unterschreibt, prüfen er und seine Bank den aktuellen Grundbuchauszug. Drei Punkte werden gecheckt:

Tipp: Holen Sie sich den Grundbuchauszug vor der Vermarktung. So entdecken Sie alte Eintragungen, die Sie nicht mehr kannten, und können diese in Ruhe klären. Nichts schadet einem Verkauf mehr als eine plötzlich auftauchende Belastung kurz vor dem Notartermin.

Eigentumsumschreibung — was passiert nach dem Notartermin?

Der Kaufvertrag allein macht Sie noch nicht zum Ex-Eigentümer und den Käufer noch nicht zum Eigentümer. Der eigentliche Eigentumswechsel passiert erst durch die Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB). Sechs Stationen führen dorthin:

  1. Notarielle Beurkundung — Kaufvertrag wird unterschrieben.
  2. Auflassungsvormerkung — der Notar trägt diese in Abteilung II ein, damit Sie das Grundstück nicht zweimal verkaufen können.
  3. Kaufpreiszahlung — über das Notaranderkonto, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  4. Grunderwerbsteuer — der Käufer zahlt sie ans Finanzamt, das stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
  5. Lastenfreistellung — alte Grundschulden werden gelöscht, neue für die Käuferbank eingetragen.
  6. Eigentumsumschreibung — das Grundbuchamt trägt den Käufer als neuen Eigentümer in Abteilung I ein. Erst jetzt ist er offiziell Eigentümer.

Zeitlich dauert die Umschreibung üblicherweise sechs bis zwölf Wochen nach Notartermin. Bei stark ausgelasteten Grundbuchämtern (Berlin, München) auch länger.

Was kann beim Grundbuch schiefgehen?

Vier typische Stolpersteine und wie Sie ihnen begegnen:

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Sie noch wissen möchten.

Die häufigsten Fragen aus unseren Beratungsgesprächen — kompakt beantwortet.

Wann fällt Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf an?

Bei Verkauf vermieteter oder weniger als 10 Jahre selbst bewohnter Immobilien innerhalb der 10-Jahres-Frist nach Anschaffung. Bei selbst bewohnten Häusern und nach 10 Jahren Haltedauer entfällt sie komplett.

Was ist die 10-Jahres-Frist genau?

Wird zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als 10 Jahre liegt, wird der Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und Veräußerungskosten) als Einkommen besteuert. Die Frist beginnt mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags.

Wann gilt Eigennutzung als Befreiung?

Die Immobilie muss im Verkaufsjahr und in den zwei vorausgehenden Kalenderjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden sein. Vermietung zwischendurch macht die Befreiung ungültig.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer konkret?

Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (14–45 %, inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Bei 100.000 € Gewinn und Spitzensteuersatz entspricht das ca. 47.475 €.

Wie wird der Gewinn berechnet?

Verkaufspreis minus Anschaffungskosten (inkl. Nebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer, Maklergebühr beim Kauf) minus Veräußerungskosten (z.B. Maklergebühr beim Verkauf). Werterhöhende Renovierungen ab 15 % der Anschaffungskosten innerhalb von 3 Jahren werden mitgerechnet.

Welche Sonderregeln gelten bei Erbschaft?

Bei Erbschaft wird die Frist des Erblassers übernommen — Sie 'erben' also die bereits abgelaufene Haltedauer. Hat der Erblasser die Immobilie seit 15 Jahren besessen, ist sie für Sie ebenfalls steuerfrei verkäuflich.

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