Effektivzins vs. Sollzins: Der entscheidende Unterschied
Was ist der Sollzins?
Der Sollzins — auch Nominalzins genannt — ist der reine Zinssatz, den die Bank auf die Darlehenssumme berechnet. Aus ihm leitet sich die Höhe der monatlichen Zinsbelastung ab.
Bei einem Sollzins von 4 Prozent und einer Darlehenssumme von 300.000 Euro zahlt man im ersten Monat 1.000 Euro Zinsen (300.000 × 4 % / 12). Diese Zahl ist die Basis der monatlichen Rate eines Annuitätendarlehens.
Was der Sollzins nicht enthält: Bearbeitungsgebühren, Disagio, Schätzgebühren, Vermittlungsprovisionen. Genau diese verstecken sich in den Vertragsbedingungen — und können den tatsächlichen Kreditpreis spürbar erhöhen.
Was ist der Effektivzins?
Der Effektivzins bildet die tatsächliche Belastung ab. Er rechnet alle bekannten Nebenkosten in den Zinssatz ein und macht so verschiedene Kreditangebote vergleichbar. Wesentlich:
- Bearbeitungsgebühren — falls die Bank welche verlangt (gesetzlich seit 2014 nicht mehr zulässig für Verbraucherkredite, aber bei Spezialkrediten möglich)
- Disagio — Vorabzins, bei dem die Bank weniger auszahlt als der Nennbetrag
- Auszahlungsmodalitäten — etwa wenn die Bank 99 statt 100 Prozent auszahlt
- Mögliche Kontoführungsgebühren für das Darlehenskonto
Was nicht enthalten ist: Notar- und Grundbuchkosten (variieren nach Notar), Grunderwerbsteuer, Versicherungen. Diese Posten sind bankunabhängig.
Der Unterschied im Beispiel
Zwei Banken bieten beide 300.000 Euro Darlehen über 10 Jahre Zinsbindung an:
- Bank A: Sollzins 3,80 %, keine Gebühren → Effektivzins 3,87 %
- Bank B: Sollzins 3,60 %, 0,5 % Bearbeitungsgebühr → Effektivzins 3,79 %
Bank B sieht beim Sollzins günstiger aus (3,60 % vs. 3,80 %), aber der Effektivzins zeigt: Bank B ist die bessere Wahl. Der Unterschied im Sollzins (0,20 Prozentpunkte) wird durch die Bearbeitungsgebühr nicht vollständig kompensiert — aber das sieht man nur über den Effektivzins.
Die PAngV-Regel
Damit Verbraucher nicht von attraktiven Sollzinsen geblendet werden, schreibt die Preisangabenverordnung (PAngV) seit 2010 vor: Bei jeder Kreditangebot muss der Effektivzins mindestens so prominent wie der Sollzins ausgewiesen werden.
In der Praxis stehen beide Werte im Vertrag, in der Online-Werbung, im Kreditangebot. Wer beide vergleicht, kann die wahre Kostenstruktur einschätzen.
Wichtige Einschränkung: Der Effektivzins gilt nur für die Zinsbindungsdauer. Nach Ablauf wird ein neuer Effektivzins für die Anschlussfinanzierung berechnet — mit aktuellen Marktzinsen.
Richtig vergleichen — drei Tipps
- Immer Effektivzins vergleichen. Der Sollzins ist nur Marketing. Was zählt, ist der Effektivzins über die identische Zinsbindungsdauer.
- Gleiche Bedingungen sicherstellen. Vergleiche nur Angebote mit identischer Darlehenshöhe, Zinsbindung, Tilgungssatz und Sondertilgungsrecht.
- Tilgungssatz mit einrechnen. Bei sehr unterschiedlichen Tilgungssätzen weicht der Effektivzins ab. Banken müssen ihn auf einen Standard-Tilgungssatz beziehen — vergleichen Sie nur zwei Angebote mit identischer Tilgung.
Banken-Wechselbörsen wie Interhyp, Dr. Klein oder Hüttig & Rompf zeigen automatisch nur den Effektivzins — gute Orientierung, aber das individuelle Angebot Ihrer Hausbank kann besser sein. Holen Sie zwei oder drei Vergleichsangebote ein, bevor Sie unterschreiben.