Immobilien-Exposé erstellen: Aufbau, Pflichtangaben & Mustertexte 2026 | DOERTER.
Ratgeber · Verkaufsprozess

Immobilien-Exposé erstellen: Aufbau, Pflichtangaben & Mustertexte

Was rechtlich rein muss, was raus muss — und welche drei Hebel ein Exposé von „okay" zu „verkauft" bringen. Mit Mustertext, Foto-Reihenfolge und 7 Fehlern, die Sie sich sparen können.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert19. Mai 2026
Lesezeit13 Min.
Das Hauptmotiv eines Exposés entscheidet in den ersten zwei Sekunden über die Klickrate.

Das Exposé ist die erste Verhandlung — noch bevor die eigentliche beginnt. Wer eine Immobilie privat verkauft, hat in der Regel zwei Sekunden, um in einem Inserate-Portal überhaupt geklickt zu werden, und vielleicht 90 Sekunden, um beim Lesen Interesse zu erzeugen. In dieser kurzen Zeit entscheidet sich, ob aus 4.000 Aufrufen 12 ernsthafte Anfragen werden — oder zwei. Drei Hebel entscheiden über diesen Unterschied: das richtige Hauptbild, die ersten drei Zeilen Text und die Vollständigkeit der Pflichtangaben. Alles andere ist Detail.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen den vollständigen Aufbau eines Exposés, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben nach § 80 GEG (Energieausweis-Pflichtdaten) und § 19 AGG (Diskriminierungsverbot), die richtige Foto-Reihenfolge — und drei einsatzbereite Mustertexte, an denen Sie sich orientieren können. Am Ende wissen Sie, was rein muss, was raus muss und in welcher Reihenfolge Sie das Material zusammenstellen.

Was gehört in ein Exposé? Der vollständige Aufbau

Ein vollständiges Immobilien-Exposé besteht aus drei Teilen: Deckblatt, Hauptteil mit Objektbeschreibung und einer Schluss-Seite mit Pflichtangaben und Kontakt. Bei Online-Inseraten verschmelzen diese Teile zu einer einzigen Seite, aber die innere Logik bleibt identisch.

Die drei Standardteile

  1. Deckblatt — Ein einzelnes, professionelles Hauptbild, der Verkaufstitel (z.B. „Reihenhaus mit Südgarten, Köln-Sülz, 142 m²"), Kaufpreis, Wohnfläche, Zimmeranzahl, Baujahr. Mehr nicht. Das Deckblatt ist die Verpackung — es soll Klick und Anfrage auslösen, nicht erschöpfend informieren.
  2. Hauptteil — Bildergalerie, Objektbeschreibung in Fließtext, Lagebeschreibung, technische Daten (Heizung, Dach, Fenster, Sanierungen mit Jahreszahlen), Grundriss, ggf. Lageplan. Diese Seite muss alle Fragen beantworten, die in einem Erstgespräch typischerweise gestellt werden.
  3. Schluss-Seite — Pflichtangaben aus dem Energieausweis, rechtliche Hinweise (Provisionsfrei, Käuferprovision falls relevant), Kontakt (Name, Telefon, E-Mail, Erreichbarkeitszeiten), ggf. der Hinweis auf die DSGVO-Verarbeitung der Interessentendaten.

Inhaltliche Bausteine im Hauptteil

Jeder Hauptteil sollte diese sieben Bausteine in genau dieser Reihenfolge enthalten — sie folgen dem natürlichen Lese-Pfad eines Käufers:

Häufiger Fehler: Verkäufer beschreiben zu früh die Lage („In ruhiger Sackgasse von Köln-Sülz steht dieses Reihenhaus...") und vergessen, dass Käufer im ersten Moment wissen wollen, was sie sehen — nicht wo. Beginnen Sie mit der Immobilie, nicht mit dem Stadtteil.

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Pflichtangaben nach GEG, AGG und DSGVO

Hier liegt der größte und gleichzeitig häufigste Stolperstein im privaten Immobilienverkauf: Drei Gesetze regeln, was in einem Exposé verpflichtend rein und was verpflichtend raus muss. Verstöße sind bußgeldbewehrt und werden zunehmend von Marktbeobachtern, Verbraucherschutzverbänden und in Einzelfällen vom Bundeskartellamt geahndet.

1. Energieausweis — § 80 GEG (Pflichtangaben in der Anzeige)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, in Kraft seit 1. November 2020) verlangt in jeder Verkaufs- und Vermietungsanzeige diese fünf Angaben:

Der Ausweis selbst muss zusätzlich spätestens bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden (§ 80 Abs. 3 GEG). Wer die Pflichtangaben in der Anzeige weglässt oder falsche Werte angibt, riskiert nach § 108 GEG ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.

Praxistipp

Bauen Sie diese fünf Pflichtangaben als eigenen Block direkt unter die Objektbeschreibung. So sieht der Käufer auf einen Blick, dass Sie sauber arbeiten — und Sie werden nicht in den Filtern der Portale ausgesteuert, die ohne diese Angaben gar nicht zulassen, dass das Inserat freigeschaltet wird.

2. Diskriminierungsverbot — § 19 AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung beim Abschluss von Massengeschäften — und ein öffentlich inseriertes Immobilienangebot zählt dazu, sobald es nicht ausschließlich an persönlich bekannte Käufer gerichtet ist. Folgende Formulierungen sind unzulässig:

Erlaubt bleibt: die Immobilie und ihr Umfeld neutral zu beschreiben. „Ruhige Lage", „familienfreundliche Straße", „gepflegtes Wohngebiet" sind unproblematisch — solange sie sich auf den Zustand der Häuser und nicht auf die Bewohner beziehen.

3. Datenschutz — DSGVO und persönliche Angaben

Drei DSGVO-Aspekte werden im privaten Exposé regelmäßig übersehen:

Ein gutes Exposé ist die erste Verhandlung — noch bevor die eigentliche beginnt. — Erten Dörter, Gründer DOERTER.

Bevor Sie die Pflichtangaben sauber unterbringen, brauchen Sie die zweite Grundzutat: einen realistischen Marktwert. Der bestimmt den Angebotspreis im Exposé — und Käufer prüfen den Preis als allererstes Filter-Kriterium auf den Portalen.

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Reihenfolge und Anzahl der Fotos

Foto-Qualität schlägt Foto-Menge. Ein durchgehend gut ausgeleuchtetes Set aus 10 Bildern verkauft besser als 25 zusammengewürfelte Smartphone-Schnappschüsse. Trotzdem gibt es Richtwerte, wie viele Bilder pro Objekttyp angemessen sind.

ObjekttypEmpfohlene AnzahlPflicht-Motive
Eigentumswohnung bis 80 m²8–12Außen, Wohnraum, Schlafzimmer, Bad, Küche, Balkon
Eigentumswohnung 80–140 m²10–15+ alle weiteren Zimmer, Eingangsbereich
Einfamilienhaus12–18+ Garten, Keller-Übersicht, Dachgeschoss
Großes Objekt / Mehrfamilienhaus18–25+ alle Wohneinheiten, Nebengebäude, Grundstück

Die richtige Reihenfolge

Käufer scannen Foto-Galerien linear. Die Reihenfolge entscheidet, in welcher Stimmung sie unten ankommen. Verwenden Sie diese feste Sequenz:

  1. Außenansicht (Hauptmotiv) — Das stärkste Außenbild bei gutem Licht. Es ist auch das Deckblatt-Bild.
  2. Hauptwohnraum — Wohnzimmer, idealerweise mit Sichtachse zur Küche oder zum Garten.
  3. Küche — Aufgeräumt, hell, möglichst aus der Diagonale.
  4. Schlafzimmer — gemacht, neutral dekoriert.
  5. Weitere Zimmer — in Reihenfolge der Wertigkeit.
  6. Bad — Bei zwei Bädern: erst das Hauptbad.
  7. Eingangsbereich, Flur.
  8. Garten / Balkon / Terrasse — gerne mit dem zweitbesten Außenbild als Tagesstimmung.
  9. Lageumfeld — ein bis zwei Bilder, die den Stadtteil zeigen (z. B. Stadtteilstraße, naheliegender Park).
  10. Grundriss — sauber skaliert, mit Quadratmeter-Angaben.
Foto-Checkliste vor dem Auslösen
  • Tageslicht-Stunden, idealerweise vormittags oder am späten Nachmittag
  • Alle Rollläden hoch, alle Lampen an
  • Kein Klopapier, keine Zahnbürsten, keine Handtücher (Bad)
  • Keine Familienfotos, keine Wäscheständer, keine Spülmaschine offen
  • Kamera auf Brusthöhe (ca. 110 cm), nicht von oben oder unten
  • Weitwinkel ja — Fischauge nein (verzerrt und wirkt unseriös)
  • Vor Aufnahme entrümpeln, nicht hinterher per Bildbearbeitung kaschieren
  • Mindestens 3 Außenbilder bei unterschiedlicher Tageszeit zur Auswahl
  • Querformat als Standard; Hochformat nur für Treppen oder hohe Räume
  • Auflösung mindestens 1920 × 1080 px (Portale komprimieren sonst hart)
  • Persönliche Dokumente und Kennzeichen aus Bild raus

Mustertext für die Objektbeschreibung

Konkurrenz-Inserate lesen sich oft wie Versicherungsbedingungen: viele Worte, wenig Substanz. Wirksame Objektbeschreibungen folgen einer klaren Drei-Akt-Struktur — was es ist, was es kann, was Sie davon haben. Hier sind drei einsatzbereite Vorlagen, die Sie an Ihre Immobilie anpassen können.

Vorlage 1: Eigentumswohnung in der Stadt

„Helle 3-Zimmer-Wohnung im 2. OG eines gepflegten 70er-Jahre-Hauses, 84 m² Wohnfläche, mit Westbalkon und Aufzug. Die Wohnung wurde 2022 vollständig renoviert: neue Eichenparkett-Böden, modernisiertes Tageslichtbad mit ebenerdiger Dusche, Einbauküche von 2023 wird übernommen. Heizung über Gas-Brennwert (2018), Endenergiebedarf 78 kWh/(m²·a), Energieeffizienzklasse C.

Die Lage in Köln-Sülz verbindet ruhiges Wohnen mit kurzer Anbindung: drei Minuten zu Fuß zur Linie 9, vier Minuten zum REWE, sieben Minuten zum Sülzgürtel. Kita und Grundschule sind je unter zehn Minuten erreichbar.

Für Käufer, die in eine fertige Wohnung einziehen möchten, ohne in den ersten drei Jahren weitere Investitionen einzuplanen. Verkauf vom Eigentümer, provisionsfrei. Besichtigungen nach Vereinbarung."

Vorlage 2: Einfamilienhaus im Speckgürtel

„Freistehendes Einfamilienhaus aus 1998 auf 480 m² Grundstück in ruhiger Anliegerstraße von Bergisch Gladbach-Refrath. Wohnfläche 158 m², fünf Zimmer, zwei Bäder, voll unterkellert, Doppelgarage. Das Haus wurde 2019 energetisch saniert: Wärmepumpe von 2023, neue Fenster mit 3-fach-Verglasung, gedämmte Fassade. Endenergiebedarf 52 kWh/(m²·a), Energieeffizienzklasse B.

Der Südgarten ist gärtnerisch angelegt und uneinsehbar. Sechs Minuten zur S-Bahn nach Köln, fünf Minuten zur Grundschule, zwölf Minuten zum Königsforst.

Familien, die in den nächsten zehn Jahren keine größere Sanierung mehr stemmen möchten. Provisionsfrei vom Eigentümer. Ausführliche Unterlagen-Mappe inkl. Sanierungsbelege auf Anfrage."

Vorlage 3: Eigentumswohnung mit Sanierungsbedarf

„Charmante 2-Zimmer-Altbauwohnung im 1. OG eines Jugendstil-Hauses (1908), 62 m² Wohnfläche, hohe Decken (3,10 m), Stuck, original Holzdielen unter dem Teppich. Tageslicht-Bad ist im Bestand (1990), Küche separat. Heizung über zentrale Gasetage von 2011, Endenergieverbrauch 142 kWh/(m²·a), Energieeffizienzklasse E.

Köln-Ehrenfeld, ruhige Seitenstraße zur Venloer Straße, KVB-Linie 3 in fünf Minuten, drei Cafés und der Wochenmarkt in fußläufiger Entfernung.

Käufer, die Altbau-Substanz schätzen und bereit sind, in den ersten zwei Jahren Bad und Küche zu erneuern. Verkauf vom Eigentümer, provisionsfrei. Eckdaten zur Sanierung (Schätzungen vorhanden) auf Wunsch."

Was alle drei Vorlagen gemeinsam haben

Damit der Angebotspreis in Ihrem Text glaubwürdig wirkt, muss er an einem realistischen Marktwert ankern. Der Rechner unten zeigt Ihnen die typische Spanne zwischen Marktwert und Angebotspreis.

Rechner · Angebotspreis

Optimaler Angebotspreis für Ihr Inserat.

Marktwert × Aufschlag = Angebotspreis. Aufschlag richtet sich nach Nachfrage und Zeitdruck.

% (3–7 % normal)
Empfohlener Angebotspreis
509.250 €
Reservepreis (Mindest-Akzeptanz)
461.000 €

Online-Exposé vs. PDF-Exposé

Beide Formate haben ihre Rolle — und ein professioneller privater Verkauf nutzt in der Regel beide. Das Online-Inserat erzeugt die Reichweite, das PDF-Exposé liefert ernsthaften Interessenten die Detail-Tiefe.

AspektOnline-Exposé (Portal-Inserat)PDF-Exposé (Anhang)
ZweckKlick, Anfrage, BesichtigungswunschVorbereitung Besichtigung, Bank-Vorlage
Umfang1 Seite, scrollbar, 8–12 Fotos10–18 Seiten, 15–25 Fotos, Grundriss
Textmenge200–400 Wörter800–1.500 Wörter
BildgrößePortale komprimieren auf ≤ 1500 pxDruckqualität 300 dpi
VeröffentlichungImmoScout24, Immowelt, KleinanzeigenVersand per E-Mail an Interessenten
Pflichtangaben (GEG)Pflicht, sonst wird Inserat blockiertEmpfohlen, aber redundant
Aufwand Erstellung2–4 Stunden4–10 Stunden (oder Dienstleister)

Praxis-Reihenfolge: Das Online-Exposé erzeugt die Anfrage. Im ersten Antwortschritt schicken Sie das PDF-Exposé als Anhang — damit zeigen Sie Professionalität, qualifizieren Interessenten vor (wer das PDF nicht öffnet, ist nicht ernsthaft genug) und sparen Zeit beim Besichtigungstermin, weil 80 % der Standardfragen vorab beantwortet sind.

Käufer prüfen vor dem Anfragen oft, ob die Finanzierung überhaupt machbar wäre. Der nächste Rechner zeigt die Käufer-Perspektive — verstehen Sie sie, verhandeln Sie besser.

Rechner · Zinsen & Tilgung

Was kostet die Finanzierung Ihren Käufer?

Monatliche Rate, Restschuld nach Zinsbindung, Gesamtkosten. Verstehe die andere Seite — verhandle besser.

%
%
Monatliche Rate
1.883 €/Mon.
Restschuld nach 10 Jahren
328.400 €

Die 7 häufigsten Fehler im Exposé

Aus 1.000+ begleiteten Verkäufen haben sich diese sieben Fehler als Standardprobleme herauskristallisiert. Jeder einzelne reduziert die Klickrate, die Anfrage-Qualität oder den erzielbaren Preis. Wer sie kennt, vermeidet sie automatisch.

  1. Hauptbild ist nicht das stärkste Bild. Viele Inserate führen mit einem Innenraum-Foto oder einem schwachen Außenbild. Das Hauptbild entscheidet in zwei Sekunden, ob jemand klickt — investieren Sie hier 30 % Ihrer gesamten Foto-Zeit.
  2. Pflichtangaben aus dem Energieausweis fehlen oder sind falsch. Häufigster Fehler: die Energieeffizienzklasse wird vergessen oder nach Bauchgefühl gesetzt. Das blockiert das Inserat auf ImmoScout24 (Filter) und ist nach § 108 GEG bußgeldbewehrt bis 10.000 €.
  3. Diskriminierende Formulierungen. „In ruhiger Nachbarschaft ohne…" oder „nur an seriöse Käufer" sind keine harmlosen Floskeln, sondern können nach § 19 AGG Abmahnungen auslösen — und sie wirken auf seriöse Käufer unprofessionell.
  4. Vollständige Adresse mit Hausnummer öffentlich. Schutz Ihres Eigentums und Ihrer Privatsphäre: Straße und Stadtteil reichen im öffentlichen Inserat, die exakte Adresse wird erst bei konkretem Besichtigungstermin übermittelt.
  5. Beschönigende Formulierungen. „Renovierungsbedürftig" statt „sanierungsbedürftig", „charmante Wohnküche" für ein winziges Bad. Käufer entlarven solche Codes sofort. Klare Sprache erzeugt Vertrauen und filtert die falschen Interessenten aus, bevor Sie Zeit in Besichtigungen verlieren.
  6. Keine konkrete Zielgruppen-Ansprache. Texte wie „diese tolle Immobilie ist für jeden geeignet" sind für niemanden geschrieben. Benennen Sie explizit: „Familien mit Schulkindern", „Paare in Mitte-30 mit Sanierungs-Energie", „Käufer, die in fertige Räume einziehen wollen". Das halbiert sinnlose Anfragen.
  7. Keine Aktualisierung nach 6–8 Wochen. Portale ranken aktualisierte Inserate höher; ein unverändertes Inserat nach drei Monaten wirkt für Käufer „verbrannt". Tauschen Sie Hauptbild und Headline regelmäßig, ohne den Preis sofort zu senken.
Rechtlicher Hinweis

Die genannten Bußgeld-Werte zu § 108 GEG und das Diskriminierungsverbot nach § 19 AGG geben den Stand 2026 wieder, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Bei unklaren Formulierungen oder grenzwertigen Konstellationen (z. B. Verkauf an einen vorher persönlich bekannten Käuferkreis) empfiehlt sich die kurze Rücksprache mit einem Fachanwalt.

Nach dem Exposé: Diese 3 Schritte folgen

Das fertige Exposé ist kein Ziel, sondern ein Werkzeug. Damit Sie nicht in die typische Falle „Inserat live, dann passiert nichts" laufen, sollten direkt nach der Veröffentlichung drei Schritte folgen:

  1. Anfrage-Pipeline organisieren. Legen Sie eine einfache Tabelle (Excel oder Notion reichen) mit Name, Telefon, E-Mail, Anfragedatum und Status (Erst-Antwort gesendet / PDF verschickt / Besichtigung terminiert / Absage / Verhandlung) an. Wer das nicht macht, verliert nach drei Wochen den Überblick und brennt Interessenten ab.
  2. Bonität vor Besichtigung klären. Bevor Sie Termine im Haus zulassen, fragen Sie nach einer Finanzierungsbestätigung oder zumindest einer realistischen Selbsteinschätzung (Eigenkapital, Bank-Vorgespräch). Damit reduzieren Sie die Besichtigungs-Liste von „neugierige Nachbarn" auf ernsthafte Kandidaten.
  3. Verkaufsstrategie festlegen. Verkaufen Sie an den Erstinteressenten zum Listenpreis? Oder sammeln Sie über vier Wochen Angebote und entscheiden im Vergleich? Beide Wege sind legitim, aber sie führen zu deutlich unterschiedlichen Endpreisen. Diese Entscheidung gehört vor das erste Besichtigungs-Wochenende.

Für alle drei Schritte hilft eine strukturierte Vorab-Analyse Ihres Verkaufsfalls — von der realistischen Preisspanne über die typische Verkaufsdauer in Ihrer Lage bis zur Frage, welche Unterlagen die finanzierenden Banken üblicherweise innerhalb von 48 Stunden anfordern. Genau dafür ist unsere Verkaufsanalyse gebaut.

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Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Sie noch wissen möchten.

Die häufigsten Fragen aus unseren Beratungsgesprächen — kompakt beantwortet.

Was kostet ein professionell erstelltes Exposé?

Wer das Exposé selbst schreibt und nur Fotos professionell machen lässt, liegt bei 250–600 € (Fotograf inklusive Bildbearbeitung, 8–15 Aufnahmen). Ein vollständig outgesourctes Exposé inkl. Texten, Grundriss-Rendering und Layout kostet 700–1.500 €. Reine Layout-Vorlagen (Canva, Word) sind ab 0 € verfügbar — die Qualität steht und fällt dann mit Foto und Text. Der Aufwand lohnt sich: ein schwaches Exposé reduziert nach Branchenerfahrung die Anfrage-Quote um 30–50 % gegenüber einem professionellen.

Ist ein Exposé beim privaten Hausverkauf rechtlich vorgeschrieben?

Nein, ein Exposé als Dokument ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind aber die Angaben aus § 80 Abs. 4 GEG in jeder Immobilienanzeige: Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Bei Verstößen droht laut § 108 GEG ein Bußgeld bis 10.000 €. Praktisch werden diese Angaben in der Regel im Exposé gebündelt — wer keines erstellt, muss sie spätestens in der Online-Anzeige korrekt ausweisen.

Welche Pflichtangaben zum Energieausweis müssen ins Exposé?

§ 80 Abs. 4 GEG verlangt fünf Angaben in jeder Verkaufs- oder Vermietungsanzeige: Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh/(m²·a), wesentlicher Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, etc.), Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse (A+ bis H). Der Ausweis selbst muss spätestens bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Fehlende Pflichtangaben sind nach § 108 GEG bußgeldbewehrt bis 10.000 €.

Darf ich im Exposé „ruhige Lage, gepflegte Nachbarschaft" schreiben?

„Ruhige Lage" ist unkritisch, „gepflegte Nachbarschaft" ebenfalls — solange Sie damit den Zustand der Häuser meinen. Heikel wird es bei Formulierungen, die auf ethnische, religiöse oder soziale Merkmale der Bewohner abzielen: „nur an deutsche Familien", „in deutscher Nachbarschaft", „keine Großfamilien" verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot aus § 19 AGG und können Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Beim privaten Hausverkauf greift § 19 AGG zwar eingeschränkt, doch sobald Sie öffentlich inserieren, gilt es. Faustregel: Beschreiben Sie die Immobilie und das Umfeld, nicht die gewünschten Käufer.

Wie viele Fotos gehören in ein Immobilien-Exposé?

Für eine Eigentumswohnung 8–12 Fotos, für ein Einfamilienhaus 12–18, für ein größeres Objekt mit Garten und Nebengebäuden bis zu 25. Pflicht-Aufnahmen sind: Außenansicht (Hauptmotiv), jedes Zimmer einmal, Küche, beide Badezimmer falls vorhanden, Garten/Balkon, Eingangsbereich. Reihenfolge: außen → Hauptwohnraum → Schlafräume → Bad → Küche → Außenbereich. Vermeiden Sie Detail-Aufnahmen ohne Mehrwert (Türklinken, Steckdosen) und Bilder mit Personen oder personenbezogenen Gegenständen (Familienfotos, Post).

Muss ich das Exposé aktualisieren, wenn die Immobilie länger online steht?

Ja, alle 6–8 Wochen sollte das Exposé eine kleine Überarbeitung erfahren — neue Headline, getauschtes Hauptbild, ggf. angepasster Preis. Hintergrund: Portale wie ImmoScout24 oder Kleinanzeigen behandeln aktualisierte Inserate im Ranking wie neue und zeigen sie häufiger an. Gleichzeitig deuten Käufer ein unverändertes, lange laufendes Inserat als „verbrannt" — der Preis erscheint als nicht marktgerecht. Wichtig: bei jeder Aktualisierung muss die Pflichtangabe zum Energieausweis aktuell und korrekt bleiben (§ 80 Abs. 4 GEG).

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