Das Exposé ist die erste Verhandlung — noch bevor die eigentliche beginnt. Wer eine Immobilie privat verkauft, hat in der Regel zwei Sekunden, um in einem Inserate-Portal überhaupt geklickt zu werden, und vielleicht 90 Sekunden, um beim Lesen Interesse zu erzeugen. In dieser kurzen Zeit entscheidet sich, ob aus 4.000 Aufrufen 12 ernsthafte Anfragen werden — oder zwei. Drei Hebel entscheiden über diesen Unterschied: das richtige Hauptbild, die ersten drei Zeilen Text und die Vollständigkeit der Pflichtangaben. Alles andere ist Detail.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen den vollständigen Aufbau eines Exposés, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben nach § 80 GEG (Energieausweis-Pflichtdaten) und § 19 AGG (Diskriminierungsverbot), die richtige Foto-Reihenfolge — und drei einsatzbereite Mustertexte, an denen Sie sich orientieren können. Am Ende wissen Sie, was rein muss, was raus muss und in welcher Reihenfolge Sie das Material zusammenstellen.
Was gehört in ein Exposé? Der vollständige Aufbau
Ein vollständiges Immobilien-Exposé besteht aus drei Teilen: Deckblatt, Hauptteil mit Objektbeschreibung und einer Schluss-Seite mit Pflichtangaben und Kontakt. Bei Online-Inseraten verschmelzen diese Teile zu einer einzigen Seite, aber die innere Logik bleibt identisch.
Die drei Standardteile
- Deckblatt — Ein einzelnes, professionelles Hauptbild, der Verkaufstitel (z.B. „Reihenhaus mit Südgarten, Köln-Sülz, 142 m²"), Kaufpreis, Wohnfläche, Zimmeranzahl, Baujahr. Mehr nicht. Das Deckblatt ist die Verpackung — es soll Klick und Anfrage auslösen, nicht erschöpfend informieren.
- Hauptteil — Bildergalerie, Objektbeschreibung in Fließtext, Lagebeschreibung, technische Daten (Heizung, Dach, Fenster, Sanierungen mit Jahreszahlen), Grundriss, ggf. Lageplan. Diese Seite muss alle Fragen beantworten, die in einem Erstgespräch typischerweise gestellt werden.
- Schluss-Seite — Pflichtangaben aus dem Energieausweis, rechtliche Hinweise (Provisionsfrei, Käuferprovision falls relevant), Kontakt (Name, Telefon, E-Mail, Erreichbarkeitszeiten), ggf. der Hinweis auf die DSGVO-Verarbeitung der Interessentendaten.
Inhaltliche Bausteine im Hauptteil
Jeder Hauptteil sollte diese sieben Bausteine in genau dieser Reihenfolge enthalten — sie folgen dem natürlichen Lese-Pfad eines Käufers:
- Highlights (3 Bullet Points) — Was macht diese Immobilie besonders? Z. B. „Westgarten, ruhige Sackgasse, Wärmepumpe von 2023"
- Objektbeschreibung — 200–400 Wörter Fließtext zur Immobilie selbst
- Lagebeschreibung — 100–200 Wörter zum Stadtteil, ÖPNV, Einkaufen, Schulen, Kita
- Ausstattungs-Liste — strukturierte Aufzählung (Heizung, Fenster, Böden, Bad, Küche, Keller, Garten)
- Zustand & Sanierungen — mit Jahreszahlen, idealerweise mit Rechnungs- oder Garantie-Belegen im Anhang
- Grundriss — sauber skaliert, mit Quadratmeter-Angaben
- Foto-Galerie — 8–18 Bilder in fester Reihenfolge (siehe Kapitel „Reihenfolge der Fotos")
Häufiger Fehler: Verkäufer beschreiben zu früh die Lage („In ruhiger Sackgasse von Köln-Sülz steht dieses Reihenhaus...") und vergessen, dass Käufer im ersten Moment wissen wollen, was sie sehen — nicht wo. Beginnen Sie mit der Immobilie, nicht mit dem Stadtteil.
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Pflichtangaben nach GEG, AGG und DSGVO
Hier liegt der größte und gleichzeitig häufigste Stolperstein im privaten Immobilienverkauf: Drei Gesetze regeln, was in einem Exposé verpflichtend rein und was verpflichtend raus muss. Verstöße sind bußgeldbewehrt und werden zunehmend von Marktbeobachtern, Verbraucherschutzverbänden und in Einzelfällen vom Bundeskartellamt geahndet.
1. Energieausweis — § 80 GEG (Pflichtangaben in der Anzeige)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, in Kraft seit 1. November 2020) verlangt in jeder Verkaufs- und Vermietungsanzeige diese fünf Angaben:
- Art des Energieausweises — Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- Endenergiebedarf bzw. -verbrauch — in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²·a))
- Wesentlicher Energieträger — z. B. Gas, Öl, Fernwärme, Strom, Holz, Wärmepumpe
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse — A+ bis H
Der Ausweis selbst muss zusätzlich spätestens bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden (§ 80 Abs. 3 GEG). Wer die Pflichtangaben in der Anzeige weglässt oder falsche Werte angibt, riskiert nach § 108 GEG ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Bauen Sie diese fünf Pflichtangaben als eigenen Block direkt unter die Objektbeschreibung. So sieht der Käufer auf einen Blick, dass Sie sauber arbeiten — und Sie werden nicht in den Filtern der Portale ausgesteuert, die ohne diese Angaben gar nicht zulassen, dass das Inserat freigeschaltet wird.
2. Diskriminierungsverbot — § 19 AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung beim Abschluss von Massengeschäften — und ein öffentlich inseriertes Immobilienangebot zählt dazu, sobald es nicht ausschließlich an persönlich bekannte Käufer gerichtet ist. Folgende Formulierungen sind unzulässig:
- „Nur an deutsche Familien" / „in deutscher Nachbarschaft"
- „Keine Großfamilien" / „nur an Singles" / „keine Wohngemeinschaften"
- Anspielungen auf Religion („christliche Werte", „in ruhiger Lage ohne Moschee")
- Altersbezogene Einschränkungen, die nicht objektiv begründet sind (Barrierefreiheit ist eine objektive Begründung, „nur reife Käufer" nicht)
Erlaubt bleibt: die Immobilie und ihr Umfeld neutral zu beschreiben. „Ruhige Lage", „familienfreundliche Straße", „gepflegtes Wohngebiet" sind unproblematisch — solange sie sich auf den Zustand der Häuser und nicht auf die Bewohner beziehen.
3. Datenschutz — DSGVO und persönliche Angaben
Drei DSGVO-Aspekte werden im privaten Exposé regelmäßig übersehen:
- Adresse selbst — die vollständige Anschrift mit Hausnummer gehört nicht ins öffentliche Inserat. Straße und Stadtteil reichen; die exakte Adresse wird erst bei der Besichtigungsanfrage übermittelt. Grund: Schutz vor Einbruchsrecherche und unaufgeforderten Besuchen.
- Fotos — keine Personen, keine Kennzeichen parkender Autos, keine sichtbaren Familienfotos oder persönlichen Dokumente im Bildhintergrund. Wer Personen oder Kennzeichen abbildet, braucht deren Einwilligung — sonst Risiko nach Art. 6 DSGVO und § 22 KunstUrhG.
- Interessenten-Daten — sobald Sie Anfragen sammeln, müssen Sie eine Datenschutz-Information bereithalten (welche Daten Sie wie lange speichern, an wen sie weitergegeben werden, z. B. Notar und finanzierende Bank).
Ein gutes Exposé ist die erste Verhandlung — noch bevor die eigentliche beginnt.— Erten Dörter, Gründer DOERTER.
Bevor Sie die Pflichtangaben sauber unterbringen, brauchen Sie die zweite Grundzutat: einen realistischen Marktwert. Der bestimmt den Angebotspreis im Exposé — und Käufer prüfen den Preis als allererstes Filter-Kriterium auf den Portalen.
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Reihenfolge und Anzahl der Fotos
Foto-Qualität schlägt Foto-Menge. Ein durchgehend gut ausgeleuchtetes Set aus 10 Bildern verkauft besser als 25 zusammengewürfelte Smartphone-Schnappschüsse. Trotzdem gibt es Richtwerte, wie viele Bilder pro Objekttyp angemessen sind.
| Objekttyp | Empfohlene Anzahl | Pflicht-Motive |
|---|---|---|
| Eigentumswohnung bis 80 m² | 8–12 | Außen, Wohnraum, Schlafzimmer, Bad, Küche, Balkon |
| Eigentumswohnung 80–140 m² | 10–15 | + alle weiteren Zimmer, Eingangsbereich |
| Einfamilienhaus | 12–18 | + Garten, Keller-Übersicht, Dachgeschoss |
| Großes Objekt / Mehrfamilienhaus | 18–25 | + alle Wohneinheiten, Nebengebäude, Grundstück |
Die richtige Reihenfolge
Käufer scannen Foto-Galerien linear. Die Reihenfolge entscheidet, in welcher Stimmung sie unten ankommen. Verwenden Sie diese feste Sequenz:
- Außenansicht (Hauptmotiv) — Das stärkste Außenbild bei gutem Licht. Es ist auch das Deckblatt-Bild.
- Hauptwohnraum — Wohnzimmer, idealerweise mit Sichtachse zur Küche oder zum Garten.
- Küche — Aufgeräumt, hell, möglichst aus der Diagonale.
- Schlafzimmer — gemacht, neutral dekoriert.
- Weitere Zimmer — in Reihenfolge der Wertigkeit.
- Bad — Bei zwei Bädern: erst das Hauptbad.
- Eingangsbereich, Flur.
- Garten / Balkon / Terrasse — gerne mit dem zweitbesten Außenbild als Tagesstimmung.
- Lageumfeld — ein bis zwei Bilder, die den Stadtteil zeigen (z. B. Stadtteilstraße, naheliegender Park).
- Grundriss — sauber skaliert, mit Quadratmeter-Angaben.
- Tageslicht-Stunden, idealerweise vormittags oder am späten Nachmittag
- Alle Rollläden hoch, alle Lampen an
- Kein Klopapier, keine Zahnbürsten, keine Handtücher (Bad)
- Keine Familienfotos, keine Wäscheständer, keine Spülmaschine offen
- Kamera auf Brusthöhe (ca. 110 cm), nicht von oben oder unten
- Weitwinkel ja — Fischauge nein (verzerrt und wirkt unseriös)
- Vor Aufnahme entrümpeln, nicht hinterher per Bildbearbeitung kaschieren
- Mindestens 3 Außenbilder bei unterschiedlicher Tageszeit zur Auswahl
- Querformat als Standard; Hochformat nur für Treppen oder hohe Räume
- Auflösung mindestens 1920 × 1080 px (Portale komprimieren sonst hart)
- Persönliche Dokumente und Kennzeichen aus Bild raus
Mustertext für die Objektbeschreibung
Konkurrenz-Inserate lesen sich oft wie Versicherungsbedingungen: viele Worte, wenig Substanz. Wirksame Objektbeschreibungen folgen einer klaren Drei-Akt-Struktur — was es ist, was es kann, was Sie davon haben. Hier sind drei einsatzbereite Vorlagen, die Sie an Ihre Immobilie anpassen können.
Vorlage 1: Eigentumswohnung in der Stadt
„Helle 3-Zimmer-Wohnung im 2. OG eines gepflegten 70er-Jahre-Hauses, 84 m² Wohnfläche, mit Westbalkon und Aufzug. Die Wohnung wurde 2022 vollständig renoviert: neue Eichenparkett-Böden, modernisiertes Tageslichtbad mit ebenerdiger Dusche, Einbauküche von 2023 wird übernommen. Heizung über Gas-Brennwert (2018), Endenergiebedarf 78 kWh/(m²·a), Energieeffizienzklasse C.
Die Lage in Köln-Sülz verbindet ruhiges Wohnen mit kurzer Anbindung: drei Minuten zu Fuß zur Linie 9, vier Minuten zum REWE, sieben Minuten zum Sülzgürtel. Kita und Grundschule sind je unter zehn Minuten erreichbar.
Für Käufer, die in eine fertige Wohnung einziehen möchten, ohne in den ersten drei Jahren weitere Investitionen einzuplanen. Verkauf vom Eigentümer, provisionsfrei. Besichtigungen nach Vereinbarung."
Vorlage 2: Einfamilienhaus im Speckgürtel
„Freistehendes Einfamilienhaus aus 1998 auf 480 m² Grundstück in ruhiger Anliegerstraße von Bergisch Gladbach-Refrath. Wohnfläche 158 m², fünf Zimmer, zwei Bäder, voll unterkellert, Doppelgarage. Das Haus wurde 2019 energetisch saniert: Wärmepumpe von 2023, neue Fenster mit 3-fach-Verglasung, gedämmte Fassade. Endenergiebedarf 52 kWh/(m²·a), Energieeffizienzklasse B.
Der Südgarten ist gärtnerisch angelegt und uneinsehbar. Sechs Minuten zur S-Bahn nach Köln, fünf Minuten zur Grundschule, zwölf Minuten zum Königsforst.
Familien, die in den nächsten zehn Jahren keine größere Sanierung mehr stemmen möchten. Provisionsfrei vom Eigentümer. Ausführliche Unterlagen-Mappe inkl. Sanierungsbelege auf Anfrage."
Vorlage 3: Eigentumswohnung mit Sanierungsbedarf
„Charmante 2-Zimmer-Altbauwohnung im 1. OG eines Jugendstil-Hauses (1908), 62 m² Wohnfläche, hohe Decken (3,10 m), Stuck, original Holzdielen unter dem Teppich. Tageslicht-Bad ist im Bestand (1990), Küche separat. Heizung über zentrale Gasetage von 2011, Endenergieverbrauch 142 kWh/(m²·a), Energieeffizienzklasse E.
Köln-Ehrenfeld, ruhige Seitenstraße zur Venloer Straße, KVB-Linie 3 in fünf Minuten, drei Cafés und der Wochenmarkt in fußläufiger Entfernung.
Käufer, die Altbau-Substanz schätzen und bereit sind, in den ersten zwei Jahren Bad und Küche zu erneuern. Verkauf vom Eigentümer, provisionsfrei. Eckdaten zur Sanierung (Schätzungen vorhanden) auf Wunsch."
Was alle drei Vorlagen gemeinsam haben
- Klare Eckdaten zuerst — Größe, Zimmer, Baujahr, Lage in den ersten zwei Sätzen
- Energie-Angaben integriert, nicht als Anhang versteckt
- Zielgruppe explizit benannt — wer ist dieser Käufer? Das spart Anfragen, die ohnehin nicht passen
- Nichts beschönigt — Sanierungsbedarf wird genannt, nicht verschleiert. Verschwiegene Mängel kommen in der Besichtigung ans Licht und kosten dann Vertrauen.
Damit der Angebotspreis in Ihrem Text glaubwürdig wirkt, muss er an einem realistischen Marktwert ankern. Der Rechner unten zeigt Ihnen die typische Spanne zwischen Marktwert und Angebotspreis.
Rechner · Angebotspreis
Optimaler Angebotspreis für Ihr Inserat.
Marktwert × Aufschlag = Angebotspreis. Aufschlag richtet sich nach Nachfrage und Zeitdruck.
Online-Exposé vs. PDF-Exposé
Beide Formate haben ihre Rolle — und ein professioneller privater Verkauf nutzt in der Regel beide. Das Online-Inserat erzeugt die Reichweite, das PDF-Exposé liefert ernsthaften Interessenten die Detail-Tiefe.
| Aspekt | Online-Exposé (Portal-Inserat) | PDF-Exposé (Anhang) |
|---|---|---|
| Zweck | Klick, Anfrage, Besichtigungswunsch | Vorbereitung Besichtigung, Bank-Vorlage |
| Umfang | 1 Seite, scrollbar, 8–12 Fotos | 10–18 Seiten, 15–25 Fotos, Grundriss |
| Textmenge | 200–400 Wörter | 800–1.500 Wörter |
| Bildgröße | Portale komprimieren auf ≤ 1500 px | Druckqualität 300 dpi |
| Veröffentlichung | ImmoScout24, Immowelt, Kleinanzeigen | Versand per E-Mail an Interessenten |
| Pflichtangaben (GEG) | Pflicht, sonst wird Inserat blockiert | Empfohlen, aber redundant |
| Aufwand Erstellung | 2–4 Stunden | 4–10 Stunden (oder Dienstleister) |
Praxis-Reihenfolge: Das Online-Exposé erzeugt die Anfrage. Im ersten Antwortschritt schicken Sie das PDF-Exposé als Anhang — damit zeigen Sie Professionalität, qualifizieren Interessenten vor (wer das PDF nicht öffnet, ist nicht ernsthaft genug) und sparen Zeit beim Besichtigungstermin, weil 80 % der Standardfragen vorab beantwortet sind.
Käufer prüfen vor dem Anfragen oft, ob die Finanzierung überhaupt machbar wäre. Der nächste Rechner zeigt die Käufer-Perspektive — verstehen Sie sie, verhandeln Sie besser.
Rechner · Zinsen & Tilgung
Was kostet die Finanzierung Ihren Käufer?
Monatliche Rate, Restschuld nach Zinsbindung, Gesamtkosten. Verstehe die andere Seite — verhandle besser.
Die 7 häufigsten Fehler im Exposé
Aus 1.000+ begleiteten Verkäufen haben sich diese sieben Fehler als Standardprobleme herauskristallisiert. Jeder einzelne reduziert die Klickrate, die Anfrage-Qualität oder den erzielbaren Preis. Wer sie kennt, vermeidet sie automatisch.
- Hauptbild ist nicht das stärkste Bild. Viele Inserate führen mit einem Innenraum-Foto oder einem schwachen Außenbild. Das Hauptbild entscheidet in zwei Sekunden, ob jemand klickt — investieren Sie hier 30 % Ihrer gesamten Foto-Zeit.
- Pflichtangaben aus dem Energieausweis fehlen oder sind falsch. Häufigster Fehler: die Energieeffizienzklasse wird vergessen oder nach Bauchgefühl gesetzt. Das blockiert das Inserat auf ImmoScout24 (Filter) und ist nach § 108 GEG bußgeldbewehrt bis 10.000 €.
- Diskriminierende Formulierungen. „In ruhiger Nachbarschaft ohne…" oder „nur an seriöse Käufer" sind keine harmlosen Floskeln, sondern können nach § 19 AGG Abmahnungen auslösen — und sie wirken auf seriöse Käufer unprofessionell.
- Vollständige Adresse mit Hausnummer öffentlich. Schutz Ihres Eigentums und Ihrer Privatsphäre: Straße und Stadtteil reichen im öffentlichen Inserat, die exakte Adresse wird erst bei konkretem Besichtigungstermin übermittelt.
- Beschönigende Formulierungen. „Renovierungsbedürftig" statt „sanierungsbedürftig", „charmante Wohnküche" für ein winziges Bad. Käufer entlarven solche Codes sofort. Klare Sprache erzeugt Vertrauen und filtert die falschen Interessenten aus, bevor Sie Zeit in Besichtigungen verlieren.
- Keine konkrete Zielgruppen-Ansprache. Texte wie „diese tolle Immobilie ist für jeden geeignet" sind für niemanden geschrieben. Benennen Sie explizit: „Familien mit Schulkindern", „Paare in Mitte-30 mit Sanierungs-Energie", „Käufer, die in fertige Räume einziehen wollen". Das halbiert sinnlose Anfragen.
- Keine Aktualisierung nach 6–8 Wochen. Portale ranken aktualisierte Inserate höher; ein unverändertes Inserat nach drei Monaten wirkt für Käufer „verbrannt". Tauschen Sie Hauptbild und Headline regelmäßig, ohne den Preis sofort zu senken.
Die genannten Bußgeld-Werte zu § 108 GEG und das Diskriminierungsverbot nach § 19 AGG geben den Stand 2026 wieder, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Bei unklaren Formulierungen oder grenzwertigen Konstellationen (z. B. Verkauf an einen vorher persönlich bekannten Käuferkreis) empfiehlt sich die kurze Rücksprache mit einem Fachanwalt.
Nach dem Exposé: Diese 3 Schritte folgen
Das fertige Exposé ist kein Ziel, sondern ein Werkzeug. Damit Sie nicht in die typische Falle „Inserat live, dann passiert nichts" laufen, sollten direkt nach der Veröffentlichung drei Schritte folgen:
- Anfrage-Pipeline organisieren. Legen Sie eine einfache Tabelle (Excel oder Notion reichen) mit Name, Telefon, E-Mail, Anfragedatum und Status (Erst-Antwort gesendet / PDF verschickt / Besichtigung terminiert / Absage / Verhandlung) an. Wer das nicht macht, verliert nach drei Wochen den Überblick und brennt Interessenten ab.
- Bonität vor Besichtigung klären. Bevor Sie Termine im Haus zulassen, fragen Sie nach einer Finanzierungsbestätigung oder zumindest einer realistischen Selbsteinschätzung (Eigenkapital, Bank-Vorgespräch). Damit reduzieren Sie die Besichtigungs-Liste von „neugierige Nachbarn" auf ernsthafte Kandidaten.
- Verkaufsstrategie festlegen. Verkaufen Sie an den Erstinteressenten zum Listenpreis? Oder sammeln Sie über vier Wochen Angebote und entscheiden im Vergleich? Beide Wege sind legitim, aber sie führen zu deutlich unterschiedlichen Endpreisen. Diese Entscheidung gehört vor das erste Besichtigungs-Wochenende.
Für alle drei Schritte hilft eine strukturierte Vorab-Analyse Ihres Verkaufsfalls — von der realistischen Preisspanne über die typische Verkaufsdauer in Ihrer Lage bis zur Frage, welche Unterlagen die finanzierenden Banken üblicherweise innerhalb von 48 Stunden anfordern. Genau dafür ist unsere Verkaufsanalyse gebaut.
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