Wirtschaftsplan 2026: WEG-Budgetplan, Hausgeld, Pflichten, Praxis | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Wohnungseigentum & Recht

Wirtschaftsplan, klar erklärt.

Der Wirtschaftsplan ist das jährliche Budget der WEG — die Grundlage für das Hausgeld jeder Wohnung. Was er enthält, wer ihn erstellt und wie Sie ihn als Käufer einer Eigentumswohnung lesen.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Wirtschaftsplan 2026: jährliche WEG-Budgetplanung

Was ist ein Wirtschaftsplan?

Der Wirtschaftsplan ist die jährliche Budget-Planung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nach § 28 WEG. Er ist das zentrale Finanz-Dokument der WEG und Grundlage für die monatlichen Hausgeld-Zahlungen aller Eigentümer.

Rechtsgrundlagen

Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr einer WEG entspricht meist dem Kalenderjahr, kann aber davon abweichen. Wichtig: das gewählte Wirtschaftsjahr muss konsistent bleiben — Wechsel braucht Eigentümer-Beschluss.

Erstellungs-Zeitpunkt

Der Wirtschaftsplan sollte 1-2 Monate vor Beginn des Wirtschaftsjahres vorliegen, damit die Eigentümer-Versammlung rechtzeitig beschließen kann. In der Praxis oft Versammlungen im November/Dezember für das Folgejahr.

Inhalt des Wirtschaftsplans

Einnahmen-Plan

Ausgaben-Plan

Strukturiert in Positions-Listen nach Kosten-Arten:

KategorieBeispiel-Positionen
EnergieHeizung, Allgemein-Strom, Aufzug-Strom
WasserFrischwasser, Abwasser, Niederschlag
VersicherungenGebäude, Glas, Haftpflicht
WartungHeizung, Aufzug, Brandschutz, Lüftung
ReinigungTreppenhaus, Außenanlagen, Müllabfuhr
GartenPflege, Bäume, Wege
ReparaturenKleinreparaturen, Notdienste
VerwaltungVerwalter-Honorar, Beirats-Aufwand
RücklageZuführung Instandhaltungs-Rücklage
SteuernGrundsteuer (umlegbar)

Hausgeld-Berechnung je Wohnung

Die Gesamt-Kosten werden auf alle Wohnungen verteilt — jeweils nach dem in der Teilungserklärung oder durch Beschluss festgelegten Verteilerschlüssel. Ergebnis: konkretes monatliches Hausgeld je Wohnung.

Sonderumlagen

Bei außerordentlichen Maßnahmen wie Dachsanierung, Fassaden-Erneuerung: Sonderumlagen zusätzlich zum laufenden Hausgeld. Werden im Wirtschaftsplan oder per separatem Beschluss festgelegt.

Beschluss-Verfahren

Ablauf der Beschluss-Fassung

  1. Verwalter erstellt Entwurf des Wirtschaftsplans
  2. Verwaltungsbeirat prüft und gibt Stellungnahme
  3. Versand mit Einladung zur Eigentümer-Versammlung (3 Wochen Vorlauf)
  4. Diskussion und Beschluss in der Versammlung
  5. Verwalter setzt Beschluss um (Hausgeld-Anpassung)
  6. Versand des beschlossenen Plans an alle Eigentümer

Mehrheits-Verhältnis

Beschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 25 WEG. Standard: pro Wohnung 1 Stimme — Teilungserklärung kann anderes regeln (Stimm-Verteilung nach Miteigentums-Anteilen).

Anfechtung

Überstimmte Eigentümer können den Beschluss innerhalb 1 Monat nach Beschluss beim Amtsgericht anfechten (§ 44 WEG). Erfolgs-Aussichten:

Bei fehlendem Beschluss

Wenn die Eigentümer-Versammlung den Wirtschaftsplan nicht beschließt:

Hausgeld-Berechnung

Verteilerschlüssel im Detail

Beispiel-Rechnung

WEG mit 10 Wohnungen, Gesamt-Wohnfläche 800 m², jährliche Ausgaben 60.000 € (ohne Heizung). Beispiel-Wohnung 80 m²:

Hausgeld-Bestandteile

Das Hausgeld unterteilt sich in:

Wirtschaftsplan vs. Jahresabrechnung

Unterschiedliche Funktion

AspektWirtschaftsplanJahresabrechnung
Zeit-Perspektivekommendes Jahr (Soll)abgelaufenes Jahr (Ist)
ZweckHausgeld-FestlegungRechnungs-Legung
ErstellungVerwalterVerwalter
Beschlussvor Wirtschaftsjahrnach Wirtschaftsjahr
Wirkungmonatliche VorauszahlungenNachforderung oder Guthaben

Abrechnungs-Saldo

Nach Jahresende vergleicht die Jahresabrechnung tatsächliche Kosten mit den geplanten:

Fristen

Nach Wirtschafts-Jahresende muss die Jahresabrechnung spätestens 6 Monate beschlossen werden — sonst Verwalter-Pflichtverletzung mit möglichen Schadensersatzansprüchen.

Bedeutung beim Verkauf

Käufer-Perspektive

Käufer einer Eigentumswohnung interessieren sich für mehrere Kennzahlen aus dem Wirtschaftsplan:

Verkäufer-Strategie

Übergabe des Hausgelds

Bei Eigentumswechsel: das Hausgeld ist beim Eigentümer zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu zahlen. Im Notarvertrag wird üblicherweise vereinbart, ab welchem Datum das Hausgeld auf den Käufer übergeht (meist Übergabe-Datum). Verwalter wird vom Notar informiert.

Spekulations-Risiko

Bei einer WEG mit niedrigen Rücklagen und alterndem Gebäude: hohes Sonderumlagen-Risiko. Käufer müssen mit fünf-stelligen Sonderumlagen rechnen — z.B. bei Dachsanierung in 20er-WEG: 10.000-15.000 € pro Wohnung.

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Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Wirtschaftsplan" — kompakt beantwortet.

Was ist ein Wirtschaftsplan?

Der Wirtschaftsplan ist die jährliche Budget-Planung einer WEG nach § 28 WEG. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des kommenden Wirtschaftsjahres, den Verteilerschlüssel und die Hausgeld-Berechnung je Wohnung. Erstellung: durch den Verwalter, meist 1-2 Monate vor Beginn des Wirtschaftsjahres. Beschluss: durch Eigentümer-Versammlung mit einfacher Mehrheit. Wirkung: Grundlage für die monatlichen Hausgeld-Zahlungen aller Eigentümer ab Wirkungsdatum.

Was steht im Wirtschaftsplan?

Drei Hauptblöcke: (1) Einnahmen-Plan: Hausgeld-Vorauszahlungen, Zinsen aus Rücklagen, Sondereinnahmen. (2) Ausgaben-Plan: nach Positions-Listen — Heizung, Strom, Wasser, Versicherungen, Hauswart, Reparaturen, Verwaltungs-Honorar, Rücklage. (3) Hausgeld-Berechnung je Wohnung: Verteilung der Gesamt-Kosten nach Verteilerschlüssel (meist Miteigentums-Anteile, bei Heizung und Warmwasser nach HeizkostenV). Zusätzlich: Sonderumlagen für außerordentliche Maßnahmen, geplante Investitionen.

Wer beschließt den Wirtschaftsplan?

Die Eigentümer-Versammlung beschließt den Wirtschaftsplan mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ablauf: (1) Verwalter erstellt Entwurf 1-2 Monate vor Versammlung. (2) Beirat prüft, gibt Stellungnahme. (3) Versammlung diskutiert und beschließt. (4) Nach Beschluss: Versand an alle Eigentümer mit Hausgeld-Berechnung. Bei Anfechtung: 1 Monat Frist nach § 44 WEG, Klage beim zuständigen Amtsgericht. Bei fehlendem Beschluss: Notverwaltung durch Verwalter, vorläufige Hausgeld-Zahlungen.

Wie wird das Hausgeld berechnet?

Grundprinzip: Gesamt-Ausgaben werden auf alle Wohnungen verteilt nach Verteilerschlüssel. Standard-Schlüssel: (1) Miteigentums-Anteile (MEA): meist nach Wohnfläche. (2) Heizung und Warmwasser: zwingend nach Verbrauch (HeizkostenV: 50-70 % Verbrauch). (3) Wasser/Abwasser: oft nach Personenzahl oder Verbrauch. (4) Aufzug: oft nach Stockwerk. Beispiel: 80-m²-Wohnung in 800-m²-Haus, 50.000 € WEG-Jahresausgaben (ohne Heizung): 5.000 € Anteil = 417 € Hausgeld/Monat. Plus Heizung nach Verbrauch.

Was ist der Unterschied zwischen Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung?

Wirtschaftsplan: Plan-Werte für kommendes Jahr — Soll-Zahlen. Jahresabrechnung: tatsächliche Werte des abgelaufenen Jahres — Ist-Zahlen. Bei Differenzen entsteht Nachforderung oder Guthaben der Eigentümer. Ablauf: (1) Wirtschaftsplan vor Beginn des Jahres beschlossen. (2) Hausgeld-Zahlungen während des Jahres nach Plan. (3) Nach Jahresende: Jahresabrechnung erstellt und beschlossen. (4) Saldo wird mit nächstem Hausgeld verrechnet. Gerichtliche Frist: Jahresabrechnung muss spätestens 6 Monate nach Wirtschafts-Jahresende vorliegen.

Welche Rolle spielt der Wirtschaftsplan beim Verkauf?

Käufer prüfen den Wirtschaftsplan intensiv: (1) Hausgeld-Höhe: monatliche Belastung nach Übergabe. (2) Rücklagen-Aufbau: hohe Zuführung = solide WEG, niedrige = Risiko für Sonderumlagen. (3) Auffällige Posten: ungewöhnlich hohe Reparatur-Posten könnten auf bevorstehende Probleme hindeuten. (4) Verwaltungs-Honorar: 250-450 € pro Wohnung und Jahr ist üblich, weniger oft Hinweis auf Spar-Verwaltung. Verkäufer-Tipp: aktuellen Wirtschaftsplan zusammen mit Jahresabrechnungen der letzten 3 Jahre für die Verkaufs-Unterlagen anfordern.

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