Werbungskosten Vermietung 2026: Was vermieten Eigentümer absetzen können | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Steuern & Förderung

Werbungskosten bei Vermietung.

Die steuerlich absetzbaren Ausgaben aus der Vermietungstätigkeit nach § 9 EStG. Welche Kosten direkt abziehbar sind, welche über die AfA verteilt werden — und welche Fallstricke Vermieter kennen müssen, um die Steuerlast zu optimieren.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Werbungskosten Vermietung 2026: Was vermieten Eigentümer absetzen können

Was sind Werbungskosten?

Die Werbungskosten bei Vermietung sind in § 9 EStG geregelt. Sie umfassen alle Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienen. Im Klartext: Alles, was Sie als Vermieter für Ihre Immobilie ausgeben, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerlast senken.

Werbungskosten wirken direkt auf die Einkommensteuer: Mieteinnahmen minus Werbungskosten = Einkünfte aus Vermietung. Diese Einkünfte werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % sparen 1 € Werbungskosten also 42 Cent Steuer.

Übersicht der absetzbaren Kosten

1. Abschreibung (AfA)

Die wichtigste Werbungskosten-Position. Der Wert des Gebäudes (nicht des Grundstücks!) wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

2. Schuldzinsen

Alle Zinsen, die für die Finanzierung der vermieteten Immobilie anfallen — Erwerbskredit, Modernisierungskredit, Bereitstellungszinsen. Tilgungsleistungen sind nicht abzugsfähig (kein laufender Aufwand, sondern Vermögensbildung).

3. Erhaltungsaufwand

Laufende Reparaturen und Modernisierungen, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Beispiele:

Sofort abzugsfähig — können auf 2-5 Jahre verteilt werden (§ 82b EStDV), falls über 5.000 €.

4. Verwaltungskosten

5. Grundsteuer und öffentliche Lasten

6. Versicherungen

7. Mieterhebliche Kosten

8. Sonstige Kosten

Erhaltungs- vs. Herstellungsaufwand

Eine zentrale Unterscheidung im Steuerrecht — denn sie entscheidet, ob Kosten sofort oder über Jahrzehnte abziehbar sind.

Erhaltungsaufwand

Herstellungsaufwand

Anschaffungsnaher Aufwand (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Eine besondere Falle: Sanierungen innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung, die zusammen mehr als 15 % der Gebäudeanschaffungskosten ausmachen, gelten als Herstellungskosten — nicht als Erhaltungsaufwand. Werden also nicht sofort, sondern über AfA abgeschrieben.

Beispiel anschaffungsnaher Aufwand

ETW gekauft 2024 für 400.000 € (davon 280.000 € Gebäude). 15 %-Grenze = 42.000 €. Wer in den ersten 3 Jahren Sanierungen über 42.000 € macht, kann diese nicht als Erhaltungsaufwand absetzen. Strategie: Reparaturen entweder unter der Grenze halten oder bewusst zur Standardanhebung deklarieren und über AfA absetzen.

Die Abschreibung (AfA)

AfA-Berechnung

Maßgeblich ist der Gebäudewert — nicht der gesamte Kaufpreis. Das Grundstück wird nicht abgeschrieben.

Aufteilung Gebäudewert / Grundstück

Bei ETW typisch 80 % Gebäude / 20 % Grundstück. Bei EFH oft 70 % / 30 %. Bei Top-Lagen (Innenstadt) kann der Grundstücksanteil 40-50 % betragen. Genaue Aufteilung in der Bauakten- oder Bodenrichtwert-Auskunft.

Beispiel AfA

ETW gekauft 2024 für 400.000 €, davon 80 % Gebäude = 320.000 €. AfA-Satz 2 % (Baujahr 1990).

Sonderabschreibungen

Bei bestimmten Maßnahmen sind höhere AfA-Sätze möglich:

Nicht absetzbar

Was Vermieter nicht von der Steuer absetzen können

Praxis-Tipps

1. Sauberes Belegsystem

2. Steuerlich kluges Timing

3. Häufig übersehene Posten

4. Spezielle Situationen

Mein Rat: Eine saubere Werbungskosten-Aufstellung ist die wichtigste Steueroptimierung beim vermieteten Objekt. 200-500 € Steuerberaterkosten amortisieren sich praktisch immer — vor allem bei der Abgrenzung von Erhaltungs- vs. Herstellungsaufwand und bei der korrekten Aufteilung Gebäude/Grundstück. Wer hier Fehler macht, verliert oft mehrere tausend Euro Steuer pro Jahr — und das über die ganze Vermietungsdauer.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Werbungskosten Vermietung" — kompakt beantwortet.

Was sind Werbungskosten?

Nach § 9 EStG die Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Bei Vermietung also alle Kosten, die mit der Erzielung der Mieteinnahmen zusammenhängen. Werbungskosten mindern die Einkünfte und damit die Einkommensteuer.

Was kann ich als Vermieter alles absetzen?

AfA (2-3 % p.a. vom Gebäudewert), Schuldzinsen für Kredite zum Erwerb/Sanierung, Erhaltungskosten (Reparaturen, Wartung), Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Steuerberater), Grundsteuer, Versicherungen, Mietausfallwagnis, Fahrtkosten zum Objekt, Kontoführungsgebühren.

Was ist der Unterschied zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand?

Erhaltungsaufwand: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (z.B. Reparatur Heizung gleicher Art) — sofort abzugsfähig. Herstellungsaufwand: Wesentliche Verbesserung oder Anbauten (z.B. neue Heizungsart, Anbau) — muss über AfA abgeschrieben werden, typisch 33-50 Jahre.

Wie hoch ist die AfA?

Bei Gebäuden ab Baujahr 1925 standardmäßig 2 % p.a. vom Gebäudewert (50 Jahre Abschreibung). Vor 1925: 2,5 % (40 Jahre). Ab Baujahr 2023: 3 % (33 Jahre). Bei nachgewiesener kürzerer Restnutzungsdauer kann ein höherer Satz angewendet werden (BFH-Urteil 2021).

Sind Maklerkosten beim Verkauf Werbungskosten?

Nein — Maklerkosten beim Verkauf einer vermieteten Immobilie sind keine Werbungskosten aus Vermietung. Sie mindern aber den Veräußerungsgewinn (wenn dieser steuerpflichtig ist). Maklerkosten bei Vermietung (Neuvermietung an Mieter) sind dagegen voll abzugsfähig.

Was passiert bei Leerstand?

Werbungskosten sind auch bei Leerstand absetzbar, sofern eine Vermietungsabsicht nachweisbar ist (Insertierung, Renovierung, Besichtigungen). Längerer Leerstand ohne Vermietungsabsicht führt zur Annahme von Liebhaberei — dann fallen alle Werbungskosten weg.

Werbungskosten optimal nutzen?

Wir vermitteln Ihnen erfahrene Steuerberater, die alle absetzbaren Kosten Ihrer Vermietung identifizieren — von der versteckten AfA-Optimierung bis zur korrekten Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand.