WEG 2026: Wohnungseigentümergemeinschaft, Verwaltung, Beschluss, Reform | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Wohnungseigentum & Recht

WEG, klar erklärt.

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist automatisch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Wie sie aufgebaut ist, wer sie verwaltet, wie Beschlüsse zustande kommen — und was die WEG-Reform 2020 verändert hat.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

WEG 2026: Wohnungseigentümergemeinschaft im Überblick

Was ist eine WEG?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gemeinschaft aller Eigentümer einer in Wohnungseigentum aufgeteilten Immobilie. Jeder, der eine Eigentumswohnung besitzt, ist automatisch Mitglied dieser Gemeinschaft — ob er will oder nicht.

Rechtsgrundlagen

Historische Entwicklung

Rechtsnatur und Aufgaben

Rechtsfähigkeit seit 2020

Die WEG ist seit § 9a WEG rechtsfähig: sie kann

Wichtig: einzelne Eigentümer haften nicht direkt für WEG-Schulden — nur mittelbar über Sonderumlagen.

Aufgaben der WEG

Was zum Gemeinschafts-Eigentum gehört

Was zum Sondereigentum gehört

Organe der WEG

Verwalter

Der Verwalter ist das ausführende Organ der WEG. Aufgaben nach § 27 WEG:

Bestellung: durch Eigentümer-Versammlung für maximal 5 Jahre. Bei Erstbestellung nach Aufteilung: max. 3 Jahre.

Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat nach § 29 WEG: 1-3 Eigentümer, beratend und kontrollierend. Aufgaben:

Eigentümer-Versammlung

Höchstes Organ der WEG. Mindestens 1x jährlich (Ordentliche Versammlung), bei Bedarf außerordentliche Versammlungen.

Beschlussfassung in der WEG

Drei Beschluss-Arten

Beschluss-ArtMehrheitBeispiele
Einfache Mehrheit> 50 % der abgegebenen StimmenWirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Reparaturen
Bauliche Veränderung> 50 % der abgegebenen Stimmen (§ 20 WEG)Aufzug-Einbau, Solar-Anlage, Klimaanlage
AllstimmigkeitAlle EigentümerÄnderung Teilungserklärung, Eingriff in Sondereigentum

Bauliche Veränderungen seit Reform 2020

Nach § 20 WEG: einfache Mehrheit reicht für bauliche Veränderungen. Aber:

Anfechtung von Beschlüssen

Jeder überstimmte Eigentümer kann Beschlüsse innerhalb 1 Monat beim Amtsgericht anfechten — nach § 44 WEG. Gründe:

Umlaufbeschluss

Schriftliche Beschluss-Fassung außerhalb der Versammlung — seit Reform 2020 erleichtert (§ 23 Abs. 3 WEG): wenn Eigentümer-Mehrheit per Umlauf zustimmt, gültig.

WEG-Reform 2020

Wichtigste Änderungen

  1. Rechtsfähigkeit der WEG (§ 9a WEG)
  2. Bauliche Veränderungen vereinfacht (§ 20 WEG)
  3. Stärkere Verwalter-Stellung (§ 27 WEG): mehr Eigenständigkeit bei Alltagsgeschäften
  4. Online-Versammlungen möglich (§ 23 Abs. 1a WEG)
  5. Vermögensbericht (§ 28 WEG): verpflichtende Bilanz-ähnliche Übersicht
  6. Privilegierte Maßnahmen (§ 20 Abs. 2 WEG): Barriere-Freiheit, E-Lade-Stationen, Glasfaser, Einbruchschutz — können nicht abgelehnt werden

Privilegierte Maßnahmen im Detail

Folgende Maßnahmen kann jeder Eigentümer durchsetzen — auch gegen Mehrheits-Widerstand:

Kosten: trägt der initierende Eigentümer allein, sofern andere nicht profitieren.

Stärkung der Online-Versammlungen

Seit Reform 2020 sind Online-Versammlungen möglich, wenn ein entsprechender Beschluss gefasst wurde. In der Praxis: häufig hybride Formate.

Bedeutung beim Verkauf

WEG-Unterlagen für Käufer

Käufer einer Eigentumswohnung verlangen folgende Unterlagen:

Sonderumlagen als Risiko

Wer eine Eigentumswohnung mit anstehenden Sanierungen kauft, übernimmt anteilig die Sonderumlagen. Bei einer Dachsanierung von 200.000 € in einer 20-Wohnungen-WEG: 10.000 € Sonderumlage je Wohnung. Aufklärung ist Pflicht des Verkäufers.

Hausgeld-Übergabe

Bei Eigentumswechsel: das Hausgeld wird beim Eigentümer fällig, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit Eigentümer war. Anteilige Abrechnung über den Notarvertrag — meist ab Übergabe.

Verwalter-Zustimmung

In manchen WEG-Teilungserklärungen ist Verwalter-Zustimmung zum Eigentumswechsel vorgesehen — verhindern soll, dass „unerwünschte“ Käufer einziehen. Praxis: meist Formsache, aber Notar-Vertrag enthält entsprechende Auflassungs-Klausel.

Strategie für Verkäufer

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Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)" — kompakt beantwortet.

Was ist eine WEG?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gemeinschaft aller Eigentümer einer in Wohnungseigentum aufgeteilten Immobilie. Rechtsgrundlage: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), grundlegend reformiert zum 01.12.2020. Seit Reform: rechtsfähig nach § 9a WEG — die WEG kann eigene Rechte und Pflichten haben, eigenes Vermögen verwalten, klagen und verklagt werden. Mitglieder sind alle Wohnungseigentümer eines Objekts.

Wie ist eine WEG aufgebaut?

Eine WEG besteht aus: (1) Allen Sondereigentümern: Eigentümer einzelner Wohnungen oder Teileigentums-Einheiten (z.B. Garagen). (2) Gemeinschafts-Eigentum: alle Bereiche, die nicht Sondereigentum sind — tragende Wände, Dach, Treppenhaus, Fassade, Heizungsanlage, Grundstück. (3) Sondereigentum: die einzelne Wohnung, abgegrenzt durch die Teilungserklärung. (4) Miteigentums-Anteile (MEA): rechnerischer Anteil jedes Eigentümers am Gemeinschafts-Eigentum, meist nach Wohnfläche.

Welche Organe hat eine WEG?

Drei Hauptorgane: (1) Verwalter: führt laufende Geschäfte, organisiert Versammlung, setzt Beschlüsse um. Seit Reform 2020: oft hauptberuflich. Bestellung durch Eigentümer-Versammlung für max. 5 Jahre. (2) Verwaltungsbeirat: 1-3 Eigentümer, beratend und kontrollierend. Pflicht-Bestellung bei WEG mit mehr als 8 Wohnungen oder per Beschluss. (3) Eigentümer-Versammlung: höchstes Organ, beschließt über alle WEG-Angelegenheiten. Mindestens 1x jährlich (Ordentliche Versammlung).

Wie funktionieren Beschlüsse in der WEG?

Drei Beschluss-Arten: (1) Einfache Mehrheit: Standard bei der ordentlichen Verwaltung — Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht. Beispiele: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, kleine Instandhaltung. (2) Qualifizierte Mehrheit: bei baulichen Veränderungen — seit WEG-Reform 2020 nur noch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 20 WEG), aber Kostenträger sind die Zustimmenden. (3) Allstimmigkeit: bei Änderung der Teilungserklärung oder Eingriff in Sondereigentum — alle Eigentümer müssen zustimmen. Mehrheit nach Köpfen oder MEA: meist nach Köpfen (1 Wohnung = 1 Stimme), aber Teilungserklärung kann anderes regeln.

Was hat die WEG-Reform 2020 geändert?

Wichtigste Änderungen seit 01.12.2020: (1) Rechtsfähigkeit der WEG (§ 9a WEG): WEG kann selbst Rechte/Pflichten haben, klagen, verklagt werden. (2) Bauliche Veränderungen (§ 20 WEG): nur noch einfache Mehrheit, Kostenträger sind Zustimmende. (3) Stärkere Stellung des Verwalters (§ 27 WEG): mehr Befugnisse für alltägliche Geschäfte ohne Beschluss. (4) Online-Versammlungen möglich (§ 23 WEG). (5) Schriftliche Beschlussfassung (Umlaufbeschluss) erleichtert. (6) Vermögensbericht der WEG verpflichtend.

Was muss man beim Verkauf einer Eigentumswohnung über die WEG wissen?

Käufer prüfen die WEG-Unterlagen intensiv: (1) Teilungserklärung mit Aufteilungsplan. (2) Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen der letzten 3 Jahre. (3) Beschluss-Sammlung: alle Beschlüsse der letzten Jahre. (4) Verwalter-Vertrag: bis wann läuft, welche Konditionen. (5) Rücklagen-Höhe: für künftige Instandhaltungs-Maßnahmen. (6) Anstehende größere Maßnahmen: Sonderumlagen können den Kauf verteuern. Verkäufer-Tipp: alle Unterlagen vor dem Verkauf vom Verwalter zusammenstellen lassen — beschleunigt die Verhandlung deutlich.

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