WEG-Reform 2020: Die wichtigsten Änderungen im Überblick | DOERTER.
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WEG-Reform 2020, einfach erklärt.

Die größte Reform des Wohnungseigentumsrechts seit 1951 trat zum 01.12.2020 in Kraft (WEMoG). Sie hat die Beschlussfähigkeit, Verwalterstellung, bauliche Veränderungen und Beiratshaftung grundlegend modernisiert. Was Sie heute über die Reform wissen müssen.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

WEG-Reform 2020: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Was ist die WEG-Reform 2020?

Die WEG-Reform 2020 — formal: Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) — ist die größte Modernisierung des deutschen Wohnungseigentumsrechts seit der Einführung des WEG im Jahr 1951. Sie trat am 01.12.2020 in Kraft.

Hintergrund

Das WEG von 1951 war an vielen Stellen veraltet und schlecht auf moderne Eigentumsanlagen mit hunderten Wohnungen vorbereitet. Praktische Probleme:

Die wichtigsten Reform-Ziele

  1. Handlungsfähigkeit der WEGs verbessern (Beschlussfähigkeit, bauliche Veränderungen)
  2. Modernisierung ermöglichen (Energetik, E-Mobilität, Barrierefreiheit, Glasfaser)
  3. Verbraucherschutz stärken (zertifizierter Verwalter, mehr Eigentümerrechte)
  4. Beirat attraktiver machen (Haftungsbegrenzung)
  5. Digitalisierung ermöglichen (Online-Versammlung, elektronische Kommunikation)

Beschlussfassung & Versammlung

Wegfall der 50%-Beschlussfähigkeitsgrenze

Vor 2020 musste die Eigentümerversammlung mehr als 50 % der Miteigentumsanteile repräsentieren, sonst war sie nicht beschlussfähig. War das nicht erreicht, musste eine Wiederholungsversammlung einberufen werden — was Monate dauerte.

Seit 01.12.2020 (§ 25 Abs. 1 WEG n.F.): Die Versammlung ist immer beschlussfähig, egal wie viele Eigentümer anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Konsequenz

Eigentümer können nicht mehr durch Fernbleiben blockieren. Wer dabei sein will, muss kommen oder Stimmrechtsvollmacht erteilen. Folge: Eigentümerversammlungen sind aktiver geworden, Vollmachts-Sammlung wichtiger.

Online- und hybride Eigentümerversammlungen

Seit 2020 sind hybride Versammlungen (Präsenz + Online-Teilnahme) möglich, wenn die Versammlung mit einfacher Mehrheit das beschließt. Seit dem Verbraucherschutz-Stärkungsgesetz 2024 sind auch reine Online-Versammlungen erlaubt — aber nur mit qualifizierter Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen.

Umlaufbeschluss erleichtert

Vor 2020: Umlaufbeschluss (= schriftliche Abstimmung ohne Versammlung) brauchte Einstimmigkeit. Seit 2020: Die Eigentümerversammlung kann beschließen, dass künftige Beschlüsse im Umlauf auch mit Mehrheit gefasst werden können.

Bauliche Veränderungen

Drei neue Kategorien

§ 20 WEG n.F. teilt bauliche Veränderungen in drei Stufen ein:

Kategorie 1: Einzelmaßnahme auf eigene Kosten (§ 20 Abs. 1)

Kategorie 2: Maßnahme zugunsten aller (§ 21 Abs. 2)

Kategorie 3: Modernisierung mit gesetzlichem Vorrang (§ 21 Abs. 5)

Konsequenz für WEGs

WEGs sind handlungsfähiger als je zuvor — Sanierungen, Modernisierungen und Anpassungen an Energie- und Klimaschutz sind viel leichter durchsetzbar. Gleichzeitig: Konfliktpotenzial ist höher, weil Minderheits-Schutz reduziert ist.

Verwalter & Beirat

Verwalter-Stellung gestärkt

Der Verwalter ist seit 2020 Vertreter der WEG nach außen mit umfassender Vertretungsmacht (§ 9b WEG). Er kann selbstständig Verträge schließen, Klagen erheben, vertragliche Pflichten erfüllen.

Innenverhältnis: Er bleibt an die Beschlüsse der Eigentümerversammlung gebunden. Geht er darüber hinaus, haftet er der WEG — bei groben Pflichtverletzungen sogar persönlich.

Beirat-Haftung beschränkt

Vor 2020: Beiräte hafteten bei einfacher Fahrlässigkeit — was den Job extrem unattraktiv machte. Seit 2020 (§ 29 Abs. 3 WEG):

Beiratsfunktion klarer definiert

Der Beirat unterstützt die Hausverwaltung und prüft Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan. Er kann zwingend zur Eigentümerversammlung geladen werden und hat Auskunftsrechte gegenüber dem Verwalter.

Zertifizierter Verwalter

Neue Berufsbezeichnung

Seit 01.12.2022 dürfen sich Hausverwalter nur noch „zertifizierter Verwalter“ nennen, wenn sie eine IHK-Prüfung bestanden haben. Die Prüfung umfasst:

Anspruch der Eigentümer ab 01.12.2023

Seit dem 01.12.2023 haben Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf einen zertifizierten Verwalter — d.h. die Eigentümerversammlung kann mit Mehrheit beschließen, den aktuellen Verwalter abzulösen, wenn er die Prüfung nicht hat.

Ausnahmen

Praxis-Bedeutung beim Verkauf

Was Käufer heute fragen

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung fragen professionelle Käufer heute oft:

Vorbereitungs-Checkliste für Verkäufer

  1. Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen bereithalten
  2. Verwalter-Status klären: zertifiziert oder mit Übergangsregelung?
  3. Beschlossene Sanierungsmaßnahmen sammeln — Käufer übernimmt die Verpflichtungen
  4. Geplante Sonderumlagen: Wer trägt sie — Verkäufer oder Käufer?
  5. Beirats-Status: Wer ist aktuell Beirat? Aktive Themen?

Häufige Verkäufer-Stolperfallen

Pflichten ab 2026: Vermögensbericht

Seit dem 01.12.2023 (§ 28 Abs. 4 WEG) muss der Verwalter jährlich einen Vermögensbericht erstellen — eine Übersicht über das Vermögen der WEG (Rücklagen, Forderungen, Verbindlichkeiten). Käufer können diesen Bericht einsehen und sich ein Bild über die finanzielle Lage der WEG machen.

Praxis-Tipp DOERTER: Auf privatverkaufen.de begleiten wir Sie beim provisionsfreien Verkauf Ihrer Eigentumswohnung — inklusive Aufbereitung aller WEG-Unterlagen (Protokolle, Beiratsbericht, Vermögensbericht, Jahresabrechnung) für Käufer.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „WEG-Reform 2020" — kompakt beantwortet.

Was ist die WEG-Reform 2020?

Die größte Reform des Wohnungseigentumsrechts seit 1951 — formal: Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). In Kraft seit 01.12.2020. Sie modernisiert Beschlussfassung, Verwalterstellung, bauliche Veränderungen und Beiratshaftung in WEGs.

Was ist die wichtigste Änderung?

Das Wegfallen der 50%-Beschlussfähigkeitsgrenze. Vor 2020: Eigentümerversammlung war nur beschlussfähig, wenn mehr als 50 % der Miteigentumsanteile anwesend waren. Sonst musste eine Wiederholungsversammlung einberufen werden. Seit 2020: Die Versammlung ist immer beschlussfähig, egal wie viele Eigentümer anwesend sind — Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Was hat sich bei baulichen Veränderungen geändert?

Einfache Mehrheit reicht jetzt. Vor 2020: Bauliche Veränderungen (Wärmedämmung, Aufzug, Balkon-Anbau) brauchten Allstimmigkeit aller Eigentümer. Seit 2020: Einfache Mehrheit genügt — wer dagegen ist und nicht zahlt, hat aber auch keinen Nutzungsanspruch. Bei Maßnahmen, die alle nutzen (Energetische Sanierung, Barrierefreiheit, Glasfaser, Lademöglichkeit für E-Autos): bei 2/3-Mehrheit der Stimmen UND 50 % Miteigentumsanteile müssen alle anteilig zahlen.

Was bedeutet zertifizierter Verwalter?

Seit dem 01.12.2022 dürfen sich Hausverwalter nur noch „zertifizierter Verwalter“ nennen, wenn sie eine IHK-Prüfung bestanden haben. Wohnungseigentümer haben seit dem 01.12.2023 einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter — können also einen Verwalterwechsel beschließen, wenn ihr aktueller Verwalter die Prüfung nicht hat. Wichtige Ausnahmen: kleine WEGs mit max. 8 Einheiten ohne externe Verwaltung sowie WEGs, die einen Eigentümer als Verwalter haben.

Was hat sich bei der Beiratshaftung geändert?

Massiv reduziert. Vor 2020: Beiräte hafteten bei einfacher Fahrlässigkeit. Seit 2020 (§ 29 Abs. 3 WEG): Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das war eine wichtige Reform, um Eigentümer zur Übernahme des Beirats-Amtes zu motivieren. Empfehlung: WEG sollte zusätzlich eine Vermögensschaden-Haftpflicht abschließen.

Gibt es jetzt Online-Eigentümerversammlungen?

Ja, in mehreren Varianten. Seit der WEG-Reform 2020 sind hybride Versammlungen (Präsenz + Online) möglich, wenn die Eigentümerversammlung das mit einfacher Mehrheit beschließt. Seit dem Verbraucherschutz-Stärkungsgesetz 2024 sind sogar reine Online-Versammlungen möglich — aber nur per Beschluss mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Schriftliche Beschlüsse (Umlaufbeschluss) sind weiter möglich.

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