Vermittlungsvertrag 2026: Makler-Vertrag, Provision, Halbteilung, Widerruf | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Makler & Verträge

Vermittlungsvertrag, klar erklärt.

Ein Vermittlungsvertrag mit dem Makler ist meist der erste Schritt zum Immobilien-Verkauf. Welche Pflichten der Makler übernimmt, wie die Halbteilung der Provision seit 2020 funktioniert — und welche Alternativen es gibt.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Vermittlungsvertrag mit Makler 2026: Halbteilung, Pflichten, Praxis

Was ist ein Vermittlungsvertrag?

Ein Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Eigentümer und Makler, in dem sich der Makler verpflichtet, einen Käufer für die Immobilie zu finden oder den Vertrag zu vermitteln. Im Gegenzug erhält der Makler eine Provision (Courtage) bei erfolgreichem Verkauf.

Rechtsgrundlagen

Wesentliche Pflichten des Maklers

Arten von Maklerverträgen

Einfacher Auftrag

Eigentümer kann mehrere Makler parallel beauftragen, kann selbst verkaufen. Der Makler, der den Käufer bringt, bekommt die Provision.

Qualifizierter Allein-Auftrag

Heute der Standard: nur ein Makler darf vermitteln, Eigentümer darf nicht selbst verkaufen — sonst Provisions-Anspruch trotzdem.

Allein-Auftrag

Nur ein Makler, aber Eigentümer darf selbst verkaufen. Wenig gebräuchlich.

Marketing-Vermittlungs-Vertrag

Spezial-Modell für Profis: Makler übernimmt nur Marketing, kein Provisions-Anspruch bei Kauf — Festhonorar.

Halbteilungs-Grundsatz (§§ 656a-d BGB)

Hintergrund der Reform

Bis Dezember 2020 war es in Deutschland weitgehend üblich, dass der Käufer die Makler-Provision allein trug — auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde. Diese Praxis benachteiligte Käufer. Mit dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten hat der Bundestag das geändert.

Was die Halbteilung regelt

Bei Wohnungs- und Einfamilienhaus-Verkäufen an Verbraucher (Käufer ist Privatperson):

Anwendungsbereich

Konkrete Beispiele

Inhalt eines Vermittlungsvertrags

Pflicht-Inhalte

Übliche Klauseln

Problematische Klauseln

Widerruf und Beendigung

14-Tage-Widerrufsrecht

Bei Fern-Absatz (online, telefonisch) oder Haustür-Geschäften: 14 Tage Widerrufsrecht nach § 312g BGB. Frist ab Erhalt der Widerrufs-Belehrung. Bei fehlerhafter Belehrung: Verlängerung auf 12 Monate + 14 Tage.

Ordentliche Kündigung

Verträge mit befristeter Laufzeit: keine ordentliche Kündigung möglich, außer vertraglich vereinbart. Verträge mit unbefristeter Laufzeit: jederzeit kündbar mit angemessener Frist.

Außerordentliche Kündigung

Bei wichtigem Grund:

Provisions-Anspruch bei vorzeitiger Beendigung

Bei Allein-Auftrag und vorzeitiger Eigen-Vermarktung des Eigentümers: Provisions-Anspruch bleibt, wenn Vertragsbruch des Eigentümers. Bei berechtigter Kündigung des Eigentümers: kein Anspruch.

Alternativen zum Maklervertrag

Festpreis-Service (z.B. DOERTER)

Pauschal-Honorar statt prozentualer Provision. Beispiel privatverkaufen.de: feste Pakete von 990-9.990 € je nach Leistungs-Umfang. Vorteile: keine Provisions-Steigerung mit Kaufpreis, transparente Kosten, oft tausende Euro Ersparnis bei höheren Kaufpreisen.

Niedrig-Provisions-Makler

Modelle mit 1,0-1,5 % pro Seite — meist online-orientiert, weniger persönliche Betreuung.

Privatverkauf

Komplett ohne Makler. Pro: keine Provision. Contra: hoher Zeit-Aufwand, weniger Reichweite, Verhandlungs-Erfahrung notwendig. Mit Tools wie privatverkaufen.de aber gut beherrschbar.

Coaching-Modelle

Makler berät und unterstützt punktuell, Eigentümer übernimmt Hauptarbeit. Honorar pro Stunde oder Pauschal-Paket.

Vergleichs-Tabelle

ModellKostenAufwand EigentümerGeeignet für
Klassischer Makler (Allein-Auftrag)3-3,57 % + MwStgeringkomplexe Objekte
Festpreis-Service990-9.990 €mittelStandard-Objekte
Niedrig-Provisions-Makler1-1,5 % + MwStmittelOnline-affine Verkäufer
Privatverkauf200-500 € (Inserate)hocherfahrene Verkäufer

Praxis-Tipp DOERTER: Unser Festpreis-Service auf privatverkaufen.de ist die Alternative zum klassischen Maklervertrag: feste Pakete, transparente Kosten, kein Halbteilungs-Streit. Provisionsfrei.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Vermittlungsvertrag (Makler)" — kompakt beantwortet.

Was ist ein Vermittlungsvertrag?

Ein Vertrag zwischen Eigentümer und Makler über die Vermittlung beim Immobilien-Verkauf. Rechtsgrundlagen: §§ 652-655 BGB (Maklerrecht), §§ 656a-d BGB (Halbteilungs-Grundsatz seit 23.12.2020), § 312g BGB (Widerrufsrecht bei Fern-Absatz). Form: bei Wohnung- und Einfamilienhaus-Verkäufen an Verbraucher seit 23.12.2020 zwingend Textform (§ 656a BGB) — sonst nichtig. Bei Verträgen unter Gewerbetreibenden formfrei möglich, aber schriftlich empfohlen.

Was ist der Halbteilungs-Grundsatz?

Seit 23.12.2020 gilt §§ 656a-d BGB: bei Wohnungs- und Einfamilienhaus-Verkäufen an Verbraucher trägt der Makler-Auftraggeber mindestens 50 % der Provision. Bedeutung: ein Verkäufer-Makler darf vom Käufer maximal die gleiche Provision verlangen, die der Verkäufer trägt. Der Makler muss nachweisen, dass beide Vertragspartner geleistet haben — sonst Provisions-Anspruch nicht entstanden. Ausnahmen: bei Geschäfts-Immobilien (Gewerbe), Bauland, Bauernhof, oder wenn keiner der Vertragspartner Verbraucher ist.

Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?

Drei Hauptformen: (1) Einfacher Auftrag: Eigentümer kann mehrere Makler parallel beauftragen, kann selbst verkaufen. Wer den Käufer bringt, bekommt die Provision. Niedrige Provision möglich, aber Makler investiert wenig. (2) Qualifizierter Allein-Auftrag: nur ein Makler darf vermitteln, Eigentümer darf nicht selbst verkaufen (oder muss Provision auch dann zahlen). Standard heute, höhere Marketing-Investitionen vom Makler. (3) Allein-Auftrag: nur ein Makler darf vermitteln, Eigentümer darf selbst verkaufen. Weniger gebräuchlich.

Welche Provisionshöhen sind üblich?

Stand 2026: Übliche Gesamtprovisionen 5,95-7,14 % inkl. MwSt. Je nach Region und Halbteilung: Verkäufer-Anteil 3,57 % inkl. MwSt (also Makler-Provision netto 3 %). Beispiel: 500.000 € Kaufpreis × 3,57 % = 17.850 € Verkäufer-Provision. Käufer trägt nochmal 17.850 €, Gesamt 35.700 €. Bei Festpreis-Service: Festbetrag statt prozentual, oft 2.000-10.000 € — wirtschaftlicher bei höheren Kaufpreisen. Bei Niedrig-Provisions-Modellen: 1,0-1,5 % pro Seite, oft auf wesentlich-Service beschränkt.

Wann kann der Vermittlungsvertrag widerrufen werden?

Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Maklers (z.B. bei Ihnen zu Hause) oder per Fern-Absatz (online, telefonisch) geschlossen wurden: 14-Tage-Widerrufsrecht nach § 312g BGB. Frist: ab Erhalt der Widerrufs-Belehrung. Bei fehlerhafter Belehrung: Verlängerung auf 12 Monate + 14 Tage. Wirkung: Rückabwicklung des Vertrags, kein Provisions-Anspruch. Wichtig: Makler muss schriftlich über das Widerrufsrecht aufklären. Bei Verträgen in den Geschäftsräumen: kein Widerrufsrecht, nur ordentliche Kündigung nach Fristen.

Welche Alternativen zum klassischen Maklervertrag gibt es?

(1) Festpreis-Service: Pauschal-Honorar statt prozentualer Provision — z.B. 2.000-10.000 € je nach Leistungs-Umfang. Beispiel: DOERTER mit privatverkaufen.de. (2) Niedrig-Provisions-Makler: 1,0-1,5 % pro Seite, oft online-orientiert. (3) Privatverkauf: kein Makler, Eigentümer übernimmt alle Aufgaben selbst — günstig, aber zeit-intensiv. (4) Coaching-Modelle: Eigentümer verkauft selbst, Makler berät und unterstützt punktuell. (5) Erfolgs-Honorar mit Festpreis-Mindest: Mindestpreis + Erfolgsbonus.

Festpreis statt Provision — verkaufen Sie clever

Feste Pakete, keine Halbteilung, keine Provision. Wir machen Ihren Verkauf transparent.

Pakete & Preise ansehen Kostenlose Wertindikation