Vermittlungsvertrag mit Makler 2026: Halbteilung, Pflichten, Praxis
Was ist ein Vermittlungsvertrag?
Ein Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Eigentümer und Makler, in dem sich der Makler verpflichtet, einen Käufer für die Immobilie zu finden oder den Vertrag zu vermitteln. Im Gegenzug erhält der Makler eine Provision (Courtage) bei erfolgreichem Verkauf.
Rechtsgrundlagen
- §§ 652-655 BGB: allgemeines Maklerrecht
- §§ 656a-d BGB: Halbteilungs-Grundsatz (seit 23.12.2020)
- § 312g BGB: Widerrufsrecht bei Fern-Absatz und Haustür-Geschäften
- § 34c GewO: Erlaubnis-Pflicht für Makler
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): Berufs-Pflichten
Wesentliche Pflichten des Maklers
- Nachweis oder Vermittlung eines Kauf-Interessenten
- Aufklärungspflichten: relevante Mängel, Belastungen, Risiken
- Treu und Glauben: Doppel-Tätigkeit als Verkäufer- und Käufer-Makler erlaubt, wenn beide informiert
- Provisions-Anspruch: entsteht erst mit Kaufvertrags-Abschluss
Arten von Maklerverträgen
Einfacher Auftrag
Eigentümer kann mehrere Makler parallel beauftragen, kann selbst verkaufen. Der Makler, der den Käufer bringt, bekommt die Provision.
- Vorteile: keine exklusive Bindung, niedrige Verhandlungs-Position des Maklers
- Nachteile: Makler investiert wenig in Marketing — niedrige Erfolgs-Chance
- Geeignet für: schnell verkaufbare Standard-Objekte
Qualifizierter Allein-Auftrag
Heute der Standard: nur ein Makler darf vermitteln, Eigentümer darf nicht selbst verkaufen — sonst Provisions-Anspruch trotzdem.
- Vorteile: Makler investiert intensiv ins Marketing
- Nachteile: Eigentümer gebunden, oft 6-12 Monate Laufzeit
- Geeignet für: anspruchsvolle Objekte, die echte Vermarktungs-Investition brauchen
Allein-Auftrag
Nur ein Makler, aber Eigentümer darf selbst verkaufen. Wenig gebräuchlich.
Marketing-Vermittlungs-Vertrag
Spezial-Modell für Profis: Makler übernimmt nur Marketing, kein Provisions-Anspruch bei Kauf — Festhonorar.
Halbteilungs-Grundsatz (§§ 656a-d BGB)
Hintergrund der Reform
Bis Dezember 2020 war es in Deutschland weitgehend üblich, dass der Käufer die Makler-Provision allein trug — auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde. Diese Praxis benachteiligte Käufer. Mit dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten hat der Bundestag das geändert.
Was die Halbteilung regelt
Bei Wohnungs- und Einfamilienhaus-Verkäufen an Verbraucher (Käufer ist Privatperson):
- Der Makler-Auftraggeber trägt mindestens 50 % der Provision
- Der Verkäufer-Makler darf vom Käufer maximal gleichviel verlangen wie vom Verkäufer
- Vereinbarungen, die diesen Grundsatz umgehen, sind nichtig
- Makler muss Zahlungs-Nachweis beider Parteien erbringen — sonst kein Provisions-Anspruch
Anwendungsbereich
- Gilt: Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaus-Hälfte
- Gilt nicht: Mehrfamilienhaus (mehr als 2 Wohneinheiten), reines Geschäftsobjekt, Bauland, Bauernhof
- Gilt nicht: wenn weder Käufer noch Verkäufer Verbraucher sind
Konkrete Beispiele
- 500.000 € Kaufpreis, 3,57 % Verkäufer-Provision: 17.850 € Verkäufer, 17.850 € Käufer, Gesamt 35.700 €
- 800.000 € Kaufpreis, 3 % Verkäufer-Provision (netto): 28.560 € Verkäufer (inkl. MwSt), 28.560 € Käufer
Inhalt eines Vermittlungsvertrags
Pflicht-Inhalte
- Vertrags-Parteien: vollständige Bezeichnung Eigentümer und Makler
- Vertrags-Objekt: Immobilie mit Adresse und Beschreibung
- Leistungs-Umfang: Nachweis und/oder Vermittlung
- Provisionshöhe: Prozent oder Festbetrag
- Vertrags-Art: einfach, qualifiziert allein, allein
- Laufzeit und Kündigungs-Möglichkeiten
- Widerrufs-Belehrung (bei Verbraucherverträgen)
Übliche Klauseln
- Erlaubnis zur Werbung mit Foto und Adresse
- Pflicht zur Information über Interessenten
- Verlängerung um 3-6 Monate bei Nicht-Kündigung
- Ausschluss-Klauseln (z.B. für Käufer aus dem direkten Umfeld)
Problematische Klauseln
- Überhöhte Provisionen — können sittenwidrig sein
- Lange Bindungs-Fristen ohne Kündigungs-Möglichkeit
- „Nachprovision“ bei späteren Käufern aus dem Makler-Umfeld
- Verschleierung des Halbteilungs-Grundsatzes
Widerruf und Beendigung
14-Tage-Widerrufsrecht
Bei Fern-Absatz (online, telefonisch) oder Haustür-Geschäften: 14 Tage Widerrufsrecht nach § 312g BGB. Frist ab Erhalt der Widerrufs-Belehrung. Bei fehlerhafter Belehrung: Verlängerung auf 12 Monate + 14 Tage.
Ordentliche Kündigung
Verträge mit befristeter Laufzeit: keine ordentliche Kündigung möglich, außer vertraglich vereinbart. Verträge mit unbefristeter Laufzeit: jederzeit kündbar mit angemessener Frist.
Außerordentliche Kündigung
Bei wichtigem Grund:
- Schwere Pflicht-Verletzung des Maklers
- Unzumutbare Tätigkeits-Ausfall
- Vertrauens-Verlust durch Falsch-Beratung
Provisions-Anspruch bei vorzeitiger Beendigung
Bei Allein-Auftrag und vorzeitiger Eigen-Vermarktung des Eigentümers: Provisions-Anspruch bleibt, wenn Vertragsbruch des Eigentümers. Bei berechtigter Kündigung des Eigentümers: kein Anspruch.
Alternativen zum Maklervertrag
Festpreis-Service (z.B. DOERTER)
Pauschal-Honorar statt prozentualer Provision. Beispiel privatverkaufen.de: feste Pakete von 990-9.990 € je nach Leistungs-Umfang. Vorteile: keine Provisions-Steigerung mit Kaufpreis, transparente Kosten, oft tausende Euro Ersparnis bei höheren Kaufpreisen.
Niedrig-Provisions-Makler
Modelle mit 1,0-1,5 % pro Seite — meist online-orientiert, weniger persönliche Betreuung.
Privatverkauf
Komplett ohne Makler. Pro: keine Provision. Contra: hoher Zeit-Aufwand, weniger Reichweite, Verhandlungs-Erfahrung notwendig. Mit Tools wie privatverkaufen.de aber gut beherrschbar.
Coaching-Modelle
Makler berät und unterstützt punktuell, Eigentümer übernimmt Hauptarbeit. Honorar pro Stunde oder Pauschal-Paket.
Vergleichs-Tabelle
| Modell | Kosten | Aufwand Eigentümer | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Klassischer Makler (Allein-Auftrag) | 3-3,57 % + MwSt | gering | komplexe Objekte |
| Festpreis-Service | 990-9.990 € | mittel | Standard-Objekte |
| Niedrig-Provisions-Makler | 1-1,5 % + MwSt | mittel | Online-affine Verkäufer |
| Privatverkauf | 200-500 € (Inserate) | hoch | erfahrene Verkäufer |
Praxis-Tipp DOERTER: Unser Festpreis-Service auf privatverkaufen.de ist die Alternative zum klassischen Maklervertrag: feste Pakete, transparente Kosten, kein Halbteilungs-Streit. Provisionsfrei.