Untervermietung 2026: § 540 BGB, Erlaubnis, Kurzzeitvermietung | DOERTER.
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Untervermietung, einfach erklärt.

Die Vermietung der Mietsache durch den Mieter an Dritte nach §§ 540, 553 BGB. Der Vermieter muss bei berechtigtem Interesse zustimmen — aber nicht bei Airbnb-artiger Kurzzeitvermietung. Welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Untervermietung 2026: § 540 BGB, Erlaubnis, Kurzzeitvermietung

Was ist Untervermietung?

Die Untervermietung ist die Vermietung der Mietsache durch den Hauptmieter an einen oder mehrere Dritte (Untermieter). Geregelt ist sie in §§ 540 und 553 BGB.

Zwei Hauptformen

Rechtliche Konstellation

Beim Untermietverhältnis gibt es zwei parallele Mietverträge:

  1. Hauptmietvertrag zwischen Vermieter und Hauptmieter (unverändert)
  2. Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter

Der Hauptmieter bleibt Vertragspartner des Vermieters und haftet für Untermieter-Pflichten. Der Untermieter hat keine direkte rechtliche Beziehung zum Hauptvermieter.

Erlaubnispflicht

Grundsatz (§ 540 BGB)

Der Mieter darf die Mietsache nur mit Erlaubnis des Vermieters ganz oder teilweise einem Dritten überlassen. Ohne Erlaubnis ist die Untervermietung pflichtwidrig.

Folgen unerlaubter Untervermietung

Form der Erlaubnis

Berechtigtes Interesse (§ 553 BGB)

Was § 553 BGB regelt

Wenn der Mieter nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung erlangt, hat er Anspruch auf Erlaubnis des Vermieters. Diese Pflicht ist sehr stark — der Vermieter kann sich nur in engen Grenzen wehren.

Anerkannte berechtigte Interessen

Nicht ausreichende Gründe

Untermietzuschlag (§ 553 Abs. 2 BGB)

Bei Untervermietung mit berechtigtem Interesse kann der Vermieter einen Zuschlag verlangen, wenn ihm die Untervermietung sonst nicht zugemutet werden kann:

Ablehnungsgründe

Der Vermieter kann die Erlaubnis verweigern, wenn:

Airbnb und Kurzzeitvermietung

Rechtliche Einordnung

Die Vermietung über Airbnb oder ähnliche Plattformen wird vom BGH (VIII ZR 192/22) als gewerbeähnliche Tätigkeit eingestuft, die nicht unter § 553 BGB fällt. Der Mieter hat also keinen Anspruch auf Erlaubnis — der Vermieter kann sie verweigern.

Zweckentfremdungssatzungen

Viele Großstädte haben Zweckentfremdungssatzungen erlassen, die Airbnb-artige Kurzzeitvermietung beschränken oder verbieten:

Folgen für unerlaubte Airbnb-Vermietung

Erlaubnis explizit ausschließen

Vermieter sollten im Mietvertrag eine Klausel aufnehmen:

„Die Vermietung der Wohnung oder Teile davon über Online-Plattformen wie Airbnb, Wimdu, 9flats oder vergleichbare Dienste sowie die gewerbliche Kurzzeitvermietung sind ausgeschlossen. Eine entsprechende Erlaubnis nach § 540 BGB wird ausdrücklich verweigert.“

Praxis-Tipps

Im Mietvertrag

Bei Anfrage des Mieters

  1. Schriftliche Anfrage einfordern: Wer soll einziehen? Wie lange?
  2. Berechtigtes Interesse prüfen: § 553-Tatbestand?
  3. Bonität des Untermieters prüfen lassen
  4. Zuschlag verhandeln: angemessen 15-25 € pro Person
  5. Schriftliche Erlaubnis erteilen — mit Bedingungen (Dauer, Person)

Bei Verdacht auf unerlaubte Untervermietung

Häufige Fehler

Bedeutung beim Verkauf

Bei Verkauf einer untervermieteten Wohnung

Die Untervermietung muss im Kaufvertrag erwähnt werden:

Wirkung auf den Käufer

Der Käufer übernimmt den Hauptmietvertrag automatisch (§ 566 BGB). Die Untermietverhältnisse bestehen zwischen Hauptmieter und Untermieter weiter — der Käufer wird nicht Vertragspartner.

Strategien

Häufige Stolperfallen

Mein Rat: Bei Verkauf einer vermieteten Immobilie sollte die Untermiete-Situation transparent sein. Wenn unerlaubte Untervermietung vorliegt, ist es oft sinnvoller, vor Verkauf das Verhältnis zu bereinigen — durch Erlaubnis mit Zuschlag oder durch Abmahnung. Käufer mögen Klarheit und werden bei unklaren Konstellationen vorsichtig.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Untervermietung" — kompakt beantwortet.

Was ist Untervermietung?

Die Vermietung der Mietsache (ganz oder teilweise) durch den Mieter an einen Dritten — den Untermieter. Geregelt in §§ 540, 553 BGB. Häufige Fälle: Mitbewohner in einer WG, Untervermietung eines Zimmers, Vermietung der Wohnung bei längerer Abwesenheit.

Braucht der Mieter Erlaubnis zur Untervermietung?

Ja, grundsätzlich. Ohne Erlaubnis ist die Untervermietung unzulässig und kann zur Kündigung führen. Allerdings: Bei berechtigtem Interesse des Mieters (z.B. Teilvermietung wegen finanzieller Not, Pflegekraft, beruflich bedingte Abwesenheit) hat der Mieter Anspruch auf Erlaubnis nach § 553 BGB.

Was zählt als berechtigtes Interesse?

Finanzielle Notlage mit Teilvermietung zur Mietfinanzierung, Pflegekraft wohnt mit, Lebensgefährte zieht ein, berufliche Auslandsabwesenheit, Studium am anderen Ort mit zeitweisem Aufenthalt. Nicht berechtigt: bloß höhere Gewinnerzielung, Wechsel zu Airbnb-Modell, Untervermietung an Familie unterhalb Marktmieten ohne Notgrund.

Darf der Mieter über Airbnb vermieten?

Nein — gewerbliche oder gewerbeähnliche Kurzzeitvermietung über Airbnb fällt nicht unter das Recht auf Untervermietung (BGH VIII ZR 192/22). Sie erfordert eine ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters und kann meist versagt werden. In vielen Großstädten zusätzlich verboten durch Zweckentfremdungssatzung.

Kann der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen?

Ja, nach § 553 Abs. 2 BGB, wenn die Untervermietung dem Vermieter nur unter angemessener Erhöhung der Miete zugemutet werden kann. Typisch 15-25 € pro Untermieter pro Monat, in begehrten Lagen mehr. Die Höhe ist begrenzt — bei Streit entscheidet das Gericht.

Was passiert bei unerlaubter Untervermietung?

Der Vermieter kann den Mieter abmahnen und bei fortgesetzter Untervermietung außerordentlich kündigen (§ 543 BGB). Bei Airbnb-Vermietung ohne Erlaubnis: zusätzlich Bußgelder bis 100.000 € durch Zweckentfremdungssatzung (z.B. Berlin, Hamburg, München) und Schadensersatz für entgangene Marktmiete.

Untervermietungs-Konflikte klären?

Wir vermitteln Mietrechtsanwälte, die unerlaubte Untervermietung — vor allem Airbnb-Aktivitäten — rechtssicher abklären, abmahnen oder ggf. Kündigungen vorbereiten.