Testamentsvollstrecker 2026: §§ 2197-2228 BGB, Aufgaben, Vergütung | DOERTER.
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Testamentsvollstrecker.

Der vom Erblasser bestimmte Verwalter des Nachlasses nach §§ 2197-2228 BGB. Setzt die Anordnungen des Testaments um, schützt vor Erbenstreit und sichert geordnete Vermögensübertragung. Wann er sinnvoll ist und welche Kosten entstehen.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Testamentsvollstrecker 2026: §§ 2197-2228 BGB, Aufgaben, Vergütung

Was ist der Testamentsvollstrecker?

Der Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag bestimmte Person, die nach §§ 2197-2228 BGB für die Abwicklung des Nachlasses und die Umsetzung der testamentarischen Anordnungen sorgt. Er ist kein Erbe und wird nicht Eigentümer — sondern hat eine besondere Verfügungsbefugnis über den Nachlass.

Rechtliche Stellung

Wozu Testamentsvollstreckung?

Der Erblasser kann durch die Testamentsvollstreckung sicherstellen, dass:

Aufgaben

1. Nachlasssicherung

2. Verwaltung

3. Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen

4. Pflichtteilsansprüche

5. Steuern

6. Auseinandersetzung

Arten der Testamentsvollstreckung

1. Abwicklungsvollstreckung (Standard)

Der Testamentsvollstrecker wickelt den Nachlass einmalig ab und wird dann entlassen. Typisch:

Dauer: typisch 6-24 Monate. Vergütung pauschal nach Nachlasswert.

2. Dauervollstreckung

Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass langfristig — oft 5-30 Jahre. Typische Anwendungsfälle:

Vergütung: typisch jährlich 0,5-1,5 % des verwalteten Vermögens.

3. Beschränkte Testamentsvollstreckung

Beschränkung auf einzelne Aufgaben oder Vermögensgegenstände:

4. Mit-Testamentsvollstreckung

Mehrere Testamentsvollstrecker arbeiten gemeinsam. Entscheidungen einstimmig oder nach Mehrheit (im Testament zu regeln). Häufig bei großen Vermögen oder komplexen Konstellationen.

Auswahl der richtigen Person

Wer in Frage kommt

1. Fachanwalt für Erbrecht (häufig)

2. Steuerberater

3. Notar

4. Bank (Treuhand-Abteilung)

5. Familienangehörige oder Vertrauenspersonen

Auswahlkriterien

Im Testament klar regeln

Die Bestimmung des Testamentsvollstreckers sollte enthalten:

Vergütung

Bei Abwicklungsvollstreckung

Empfehlung des Deutschen Notarvereins (Neue Rheinische Tabelle):

Nachlasswert Vergütung (typisch)
bis 250.000 €4 % = bis 10.000 €
bis 500.000 €3 % = ca. 15.000 €
bis 1.000.000 €2,5 % = ca. 25.000 €
bis 2.500.000 €2 % = ca. 50.000 €
über 5.000.000 €1,5 % = mehr

Zuschläge

Bei besonderem Aufwand können Zuschläge anfallen:

Bei Dauervollstreckung

Festlegung im Testament

Der Erblasser kann die Vergütung im Testament konkret regeln:

Ohne Regelung: Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 2221 BGB). Bei Streit entscheidet das Nachlassgericht oder Zivilgericht.

Praxis-Tipps

Wann Testamentsvollstrecker sinnvoll?

Wann unnötig?

Bei der Testamentsgestaltung

Annahme oder Ablehnung des Amts

Der designierte Testamentsvollstrecker kann annehmen oder ablehnen. Annahme: schriftliche Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. Ohne Reaktion innerhalb angemessener Frist: gilt als Ablehnung. Ersatzperson rückt nach.

Häufige Fehler

Kontrolle der Testamentsvollstrecker

Erben haben Rechte gegenüber dem Testamentsvollstrecker:

Mein Rat aus 20 Jahren Praxis: Bei Immobilienbesitz und zerstrittenen Familien ist ein Testamentsvollstrecker einer der wertvollsten Bausteine der Nachlassplanung. Investition (10.000-30.000 € Vergütung) lohnt sich praktisch immer durch Streitvermeidung und professionelle Abwicklung. Die Person sollte unbedingt vorab gefragt werden — und idealerweise ein Fachanwalt für Erbrecht sein, der dauerhaft verfügbar ist.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Testamentsvollstrecker" — kompakt beantwortet.

Was ist der Testamentsvollstrecker?

Eine vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag bestimmte Person, die nach §§ 2197-2228 BGB den Nachlass abwickelt und die testamentarischen Anordnungen umsetzt. Kann Privatperson, Anwalt, Steuerberater oder Notar sein. Setzt Erben in die einzelnen Vermögensgegenstände ein.

Welche Aufgaben hat er?

Nachlass verwalten und sichern, Verbindlichkeiten begleichen, Vermächtnisse erfüllen, Pflichtteilsansprüche regeln, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Steuern erklären und zahlen, Nachlassgegenstände an Erben verteilen. Hat eigene Verfügungsbefugnis — Erben können nicht alleine über Nachlassvermögen verfügen.

Welche Arten gibt es?

Abwicklungsvollstreckung (Standard): Auseinandersetzung des Nachlasses, dann erlischt das Amt. Dauervollstreckung: jahrelange Verwaltung — typisch bei minderjährigen Erben oder Unternehmen. Beschränkte Testamentsvollstreckung: nur für einzelne Vermögensgegenstände oder Aufgaben.

Wie hoch ist die Vergütung?

Verhandlungssache, aber Empfehlung des Deutschen Notarvereins: 1,5 - 4 % des Nachlasswerts bei Abwicklungsvollstreckung. Bei Dauervollstreckung: 0,5 - 1,5 % p.a. Bei Vermögen 500.000 €: ca. 10.000-20.000 € Abwicklungsvergütung. Kann im Testament konkret festgelegt werden.

Wann ist Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Bei komplexen Erbschaften, zerstrittenen Erbengemeinschaften, minderjährigen Erben, Unternehmensvermögen, internationalen Vermögen, Patchwork-Familien, Behinderten-Testamenten. Auch bei sehr komplexen Vermächtnisstrukturen mit vielen Bedachten.

Wer sollte als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden?

Vertrauenswürdige Personen mit Fachwissen: Fachanwalt für Erbrecht (häufig), Steuerberater, Notar, Bank (für größere Vermögen), Verwandter (nur bei einfacher Konstellation). Wichtig: Person muss Aufgabe annehmen können und langfristig zur Verfügung stehen.

Testamentsvollstreckung sinnvoll regeln?

Wir vermitteln Notare und Fachanwälte für Erbrecht, die mit Ihnen einen passenden Testamentsvollstrecker bestimmen — mit klarer Aufgabenverteilung, fairer Vergütung und Ersatzregelung.