Testament 2026: Formen, Pflichtinhalte, Aufbewahrung — Immobilien-Guide | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Erbe & Schenkung

Testament, einfach erklärt.

Die einseitige Verfügung von Todes wegen nach §§ 1937 ff. BGB. Welche Formen es gibt (eigenhändig, notariell, Nottestament), welche Pflichtangaben unverzichtbar sind und warum für Immobilienbesitzer das notarielle Testament fast immer die richtige Wahl ist.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Testament 2026: Formen, Pflichtinhalte, Aufbewahrung — Immobilien-Guide

Was ist das Testament?

Das Testament ist die einseitige Verfügung von Todes wegen — geregelt in den §§ 1937 ff. BGB. Damit kann der Erblasser bestimmen, wer sein Vermögen nach dem Tod erhalten soll, und so die gesetzliche Erbfolge ändern oder ergänzen.

Grundprinzipien

Was geregelt werden kann

Drei Hauptformen

1. Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB)

Das einfachste und häufigste Testament:

Vorteile

Nachteile

2. Notarielles Testament (§ 2231 BGB)

Beim Notar erstellt und beurkundet — entweder:

Vorteile

Nachteile

3. Nottestament (§§ 2249-2252 BGB)

Nur in besonderen Notsituationen anerkannt:

Wird automatisch nach 3 Monaten unwirksam, sofern der Erblasser noch lebt — Übergang zur normalen Form erforderlich.

Pflichtinhalte

Eigenhändiges Testament

Form-Pflichten

Inhalts-Pflichten

Beispiel-Aufbau eines eigenhändigen Testaments

Mein Testament

Ich, Max Mustermann, geboren am 15.03.1955 in Köln,
wohnhaft in der Geibelstraße 17 in 50667 Köln,
setze hiermit meine letztwillige Verfügung auf.

1. Ich setze meine Ehefrau Anna Mustermann, geb. Schmidt,
geboren am 22.06.1958, als Alleinerbin ein.

2. Vermächtnisweise erhält meine Tochter Lisa Mustermann,
geboren am 12.04.1985, mein Familienfoto-Album.

3. Frühere letztwillige Verfügungen widerrufe ich hiermit.

Köln, 15. Mai 2026

Max Mustermann (unterschrieben)

Häufige Formfehler

Aufbewahrung

Wo wird das Testament verwahrt?

Privat-Verwahrung

Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht

Zentrales Testamentsregister

Bei der Bundesnotarkammer geführt: Hinweis auf Existenz und Verwahrungsort. Wird bei jedem Sterbefall automatisch vom Standesamt geprüft. Eintragung kostenpflichtig (15-20 €).

Praxis-Empfehlung

Beim eigenhändigen Testament: immer beim Nachlassgericht hinterlegen und im Testamentsregister eintragen lassen. Beim notariellen Testament: automatisch beim Nachlassgericht verwahrt.

Bei Immobilienbesitz

Besondere Anforderungen

Wer eine Immobilie vererben möchte, sollte besondere Sorgfalt walten lassen:

Vorteile des notariellen Testaments bei Immobilien

Erbschein-Befreiung

Mit einem notariellen Testament kann der Erbe in den meisten Fällen auf den Erbschein verzichten. Vorteil: Erbschein kostet 300-2.000 € abhängig vom Nachlasswert. Beim Grundbuch und bei Banken reicht das eröffnete notarielle Testament als Nachweis.

Rechtssicherheit

Der Notar prüft:

Beispiele für Gestaltungs-Möglichkeiten

Steuer-Aspekt

Ein durchdachtes Testament kann Erbschaftssteuer optimieren:

Praxis-Tipps

Wann lohnt sich ein Testament?

Wann gesetzliche Erbfolge ausreicht

Vor der Errichtung

  1. Vermögensübersicht: Was ist da? Was wird geerbt?
  2. Familienkonstellation: Wer sind die gesetzlichen Erben?
  3. Pflichtteils-Berechnung: Was steht den Kindern, Ehegatten zu?
  4. Steuer-Aspekte: Freibeträge, Optimierungs-Möglichkeiten
  5. Eigene Wünsche: Konkrete Verteilung, Vermächtnisse, Auflagen

Empfehlung für Immobilienbesitzer

Bei Vermögen über 250.000 € oder Immobilienbesitz: Notarielles Testament ist fast immer die richtige Wahl. 500-2.000 € Investition sparen den Erben Erbschein-Kosten und vermeiden Formfehler-Risiken.

Häufige Fehler

Regelmäßige Überprüfung

Das Testament sollte alle 5-10 Jahre überprüft werden. Anlass:

Mein Rat aus 20 Jahren Praxis: Wer eine Immobilie besitzt, sollte unbedingt ein Testament errichten — und zwar ein notarielles. Die Investition von 500-2.000 € amortisiert sich schon bei der Erbschein-Befreiung. Wichtig: regelmäßige Überprüfung. Ein 30 Jahre altes Testament passt oft nicht mehr zur heutigen Familienkonstellation und kann zu unliebsamen Überraschungen führen.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Testament" — kompakt beantwortet.

Was ist ein Testament?

Eine einseitige Verfügung von Todes wegen nach §§ 1937 ff. BGB. Der Erblasser bestimmt, wer sein Vermögen nach dem Tod erhalten soll — abweichend von der gesetzlichen Erbfolge. Kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange der Erblasser testierfähig ist.

Welche Formen gibt es?

Drei Hauptformen: (1) Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB): handschriftlich verfasst und unterschrieben. (2) Notarielles Testament (§ 2231 BGB): vom Notar beurkundet, rechtssicher. (3) Nottestament (§§ 2249-2252 BGB): vor 3 Zeugen oder Bürgermeister in besonderer Notsituation.

Welche Pflichtangaben braucht ein Testament?

Beim eigenhändigen Testament: vollständig handschriftlich, mit Ort und Datum, klare Erbeinsetzung, eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachname. Beim notariellen Testament: keine besonderen Formvorschriften nötig — der Notar prüft Inhalt und Form.

Was kostet ein Testament?

Eigenhändiges Testament: kostenlos. Notarielles Testament: Kosten richten sich nach Vermögenswert nach GNotKG: bei 250.000 € Vermögen ca. 540 €, bei 500.000 € ca. 935 €, bei 1.000.000 € ca. 1.735 €. Verwahrung beim Nachlassgericht: zusätzlich ca. 75 € einmalig.

Was passiert bei einem ungültigen Testament?

Bei Formfehlern (z.B. mit Schreibmaschine erstelltes Testament) ist das Testament nichtig. Es gilt dann die gesetzliche Erbfolge. Bei mehreren Testamenten: das jüngste verdrängt das ältere, sofern es nicht widersprüchlich ist. Anfechtung wegen Inhalts (Irrtum, Drohung) innerhalb von 1 Jahr nach Kenntnis möglich.

Welche Form lohnt sich bei Immobilienbesitz?

Bei Immobilienbesitz fast immer das notarielle Testament. Vorteile: Erbschein-Befreiung in den meisten Fällen (Grundbuchamt akzeptiert das Testament direkt), Rechtssicherheit durch Notar-Prüfung, klare Formulierung, amtliche Verwahrung. Investition von 500-2.000 € spart Erben oft Tausende.

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