Schenkungssteuer Immobilie 2026: Freibeträge, Sätze, 10-Jahres-Frist | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Steuern & Förderung

Schenkungssteuer bei Immobilien.

Die Steuer auf unentgeltliche Übertragungen zu Lebzeiten nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Welche Freibeträge gelten, wie die 10-Jahres-Frist funktioniert und mit welchen Gestaltungen sich die Steuer legal reduzieren lässt.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Schenkungssteuer Immobilie 2026: Freibeträge, Sätze, 10-Jahres-Frist

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer ist die Steuer auf unentgeltliche Vermögensübertragungen zu Lebzeiten — geregelt im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Sie gilt für jede Form der Schenkung, also auch für die Übertragung von Immobilien an Kinder, Ehepartner, Geschwister oder andere Personen. Steuerschuldner ist nach § 20 ErbStG der Beschenkte.

Bei Immobilien hat die Schenkungssteuer besondere Bedeutung, weil die Werte oft sechs- bis siebenstellig sind und damit Freibeträge schnell überschritten werden. Eine durchdachte Strategie kann hier sechsstellige Steuerlasten vermeiden — oder eine ungenaue Schenkung kann fünfstellige Steuerlasten auslösen, obwohl sie eigentlich hätte vermieden werden können.

Rechtsgrundlage

  • § 7 ErbStG: Steuerpflicht — was als Schenkung gilt
  • § 13a-d ErbStG: Sachliche Steuerbefreiungen (Familienheim, Betriebsvermögen)
  • § 14 ErbStG: 10-Jahres-Berücksichtigung früherer Erwerbe
  • § 15-19 ErbStG: Steuerklassen, Freibeträge, Tarif
  • BewG §§ 176-198: Bewertung von Grundvermögen

Freibeträge 2026

Die Freibeträge sind nach Personenkreis gestaffelt — und gelten pro Schenker pro Beschenktem alle 10 Jahre:

Personenkreis Freibetrag
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner500.000 €
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder400.000 €
Enkel (Eltern noch leben)200.000 €
Enkel (Eltern verstorben)400.000 €
Urenkel, weiteres Abkömmlinge100.000 €
Eltern (bei Schenkung)20.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €
Geschiedene Ehegatten20.000 €
Lebensgefährten (nicht eingetragen), Freunde20.000 €

Wichtig: Freibeträge gelten pro Person

Schenkt der Vater eine Immobilie an sein Kind, gilt ein Freibetrag von 400.000 €. Wenn die Mutter ebenfalls einen Anteil schenkt, gilt ihr Freibetrag separat. Bei einer 800.000-€-Immobilie können also bei beiden Eltern als Schenker und einem Kind als Beschenktem zusammen 800.000 € steuerfrei übertragen werden (400.000 € + 400.000 €).

Steuersätze und Klassen

Über dem Freibetrag wird gestaffelt nach drei Steuerklassen besteuert:

Steuerklassen

Steuersätze (ab Steuerwert nach Freibetragsabzug)

Wert nach FB Klasse I Klasse II Klasse III
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6 Mio €19 %30 %30 %
bis 13 Mio €23 %35 %50 %
bis 26 Mio €27 %40 %50 %
über 26 Mio €30 %43 %50 %

Beispielrechnung

Vater schenkt 30-jähriger Tochter ETW im Wert von 600.000 €. Klasse I, Freibetrag 400.000 €.

Steuerlicher Wert

Maßgeblich für die Schenkungssteuer ist der steuerliche Wert der Immobilie nach Bewertungsgesetz (BewG). Dieser liegt nahe am Verkehrswert, kann aber davon abweichen.

Bewertungsverfahren

Objekttyp Verfahren
Ein- und Zweifamilienhäuser, EigentumswohnungenVergleichswertverfahren
Mietwohngrundstücke (mehr als 2 Wohnungen)Ertragswertverfahren
Sondernutzungen (Gewerbe, Sondernutzung)Sachwertverfahren
Unbebautes GrundstückBodenrichtwert × Fläche

Gutachten zur Wertreduktion

Wenn der steuerliche Wert (nach BewG) höher liegt als der tatsächliche Verkehrswert, kann ein Sachverständigengutachten nach § 198 BewG zur Wertreduktion eingereicht werden. Voraussetzung: öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Bei Werten über 500.000 € lohnt sich oft die Gutachten-Investition (1.500-4.000 €).

10-Jahres-Regel

Die 10-Jahres-Regel nach § 14 ErbStG ist eines der wichtigsten Gestaltungsinstrumente.

Wie sie funktioniert

Bei mehreren Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden alle zusammengerechnet. Der Freibetrag gilt jeweils nur einmal pro 10 Jahre. Erst nach 10 Jahren seit der letzten Schenkung kann der Freibetrag erneut genutzt werden.

Beispiel mit Gestaltung

Eltern wollen Immobilie im Wert von 1.200.000 € an einziges Kind übertragen.

Schlechte Variante: Alles auf einmal

Bessere Variante: Beide Eltern + 10-Jahres-Versatz

Mit guter Planung statt 110.000 € nur ca. 44.000 € Steuer oder sogar 0 €.

Gestaltungsmöglichkeiten

1. Nießbrauch behalten

Eltern übertragen die Immobilie an Kinder, behalten sich aber das Nießbrauch-Recht (Nutzungs- und Mietrecht) lebenslang vor. Vorteile:

2. Stufenweise Schenkung

Schenkungen über 10-Jahres-Zyklen verteilen — siehe Beispiel oben. Vor allem bei sehr großen Vermögen wertvoll.

3. Familienheim-Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a/4b ErbStG)

Schenkung des selbst bewohnten Familienheims an Ehegatten ist vollständig steuerfrei — ohne Anrechnung auf Freibetrag. Bei Schenkung an Kinder gilt die Befreiung nur im Erbfall (10-Jahres-Selbstnutzungspflicht des Kindes).

4. Mehrere Beschenkte

Mehrere Personen mit eigenen Freibeträgen — z.B. Kind plus Enkel — können einzeln beschenkt werden. Strategischer Aufbau eines Schenkungsnetzes über Jahre.

5. Beidseitige Schenkungen

Wenn beide Ehegatten je 50 % besitzen, kann jeder seinen Anteil separat schenken — doppelte Freibeträge.

Achtung: Kettenschenkung

Schenkungen, die nur über einen "Durchgangs-Empfänger" erfolgen, um zusätzliche Freibeträge zu nutzen (z.B. Schenkung an Schwiegerkind und dann von dort an den eigentlich gewünschten Empfänger), werden vom Finanzamt regelmäßig als missbräuchliche Gestaltung nicht anerkannt. Saubere Planung mit Anwalt oder Steuerberater ist Pflicht.

Praxis-Empfehlungen

Mein Rat aus 20 Jahren Praxis: Eine durchdachte Schenkungsstrategie ist eines der wertvollsten Instrumente der Vermögensplanung. Sie sollte spätestens mit 60-65 Jahren ernsthaft betrachtet werden. Wer wartet, bis das Erbschaftsthema akut wird, hat die meisten Gestaltungsmöglichkeiten verloren.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Schenkungssteuer Immobilie" — kompakt beantwortet.

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Steuer auf unentgeltliche Übertragungen zu Lebzeiten nach Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Steuerpflichtig ist der Beschenkte. Bei Immobilien wird der Verkehrswert besteuert. Freibeträge und Steuersätze hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab.

Wie hoch sind die Freibeträge 2026?

Ehegatten/eingetragene Lebenspartner: 500.000 €. Kinder, Stief- und Adoptivkinder: 400.000 € pro Elternteil. Enkel: 200.000 € (bei vorverstorbenen Eltern 400.000 €). Eltern bei Schenkung: 20.000 €. Geschwister, Nichten/Neffen: 20.000 €. Sonstige (Freunde, Bekannte): 20.000 €.

Wie hoch sind die Steuersätze?

Drei Steuerklassen: Klasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel) 7-30 % je nach Höhe. Klasse II (Geschwister, Eltern bei Schenkung, Nichten/Neffen) 15-43 %. Klasse III (alle anderen, inkl. nicht-eingetragene Lebensgefährten) 30-50 %.

Was ist die 10-Jahres-Frist?

Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu. Wer also alle 10 Jahre einen Teil verschenkt, kann die Freibeträge mehrfach nutzen. Achtung: Bei Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden alle Schenkungen zusammengerechnet. Erst wenn 10 Jahre seit der letzten Schenkung vergangen sind, beginnt eine neue Periode.

Wie wird der Immobilienwert für die Schenkungssteuer ermittelt?

Maßgeblich ist der steuerliche Wert, der nahe am Verkehrswert liegt. Das Finanzamt nutzt das Bewertungsgesetz (BewG): Bei Wohnimmobilien meist Vergleichswertverfahren, bei Mietwohngrundstücken Ertragswertverfahren, bei Sondernutzungen Sachwertverfahren. Bei Bedarf kann ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren Wert nachweisen.

Wie reduziere ich die Schenkungssteuer?

Wichtigste Strategien: Frühzeitig schenken (10-Jahres-Frist mehrfach nutzen), Nießbrauch behalten (Wert wird reduziert), Familienheim-Befreiung nutzen, Beide Eltern schenken (Verdoppelung der Freibeträge), Schenkungen in Tranchen über 10-Jahres-Zyklen verteilen.

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