Reservierungsvereinbarung 2026: Rechtswirkung, Gebühr, BGH-Urteil | DOERTER.
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Reservierungsvereinbarung, einfach erklärt.

Die Vereinbarung zwischen Käufer und Makler über die Reservierung einer Immobilie für eine bestimmte Zeit. Warum sie rechtlich weniger Bindung bringt als viele glauben — und welche Reservierungsgebühren seit dem BGH-Urteil 2023 unwirksam sind.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Reservierungsvereinbarung 2026: Rechtswirkung, Gebühr, BGH-Urteil

Was ist eine Reservierungsvereinbarung?

Die Reservierungsvereinbarung ist eine Vereinbarung — typischerweise zwischen Käufer und Makler, manchmal unter Beteiligung des Eigentümers —, mit der eine Immobilie für eine bestimmte Zeit vom Markt genommen wird. Der Käufer erhält Vorrang, kann sich finanziell und organisatorisch vorbereiten und soll vor konkurrierenden Bietern geschützt werden.

Anders als der notarielle Vorvertrag begründet die Reservierungsvereinbarung keine Kaufverpflichtung. Sie ist also weniger als ein Vorvertrag, aber mehr als eine bloße Absichtserklärung. Praktisch wird sie häufig von Maklern angeboten, um Interessenten zu binden und Zeit für die Finanzierungsklärung zu schaffen.

Rechtswirkung im Detail

Die Reservierungsvereinbarung ist im BGB nicht ausdrücklich geregelt. Ihre Wirkungen leiten sich aus dem allgemeinen Vertragsrecht ab — und sind deutlich schwächer, als viele Käufer und Verkäufer annehmen.

Was die Reservierung leistet

Was die Reservierung nicht leistet

Reservierung schützt nicht vor Drittverkauf

Auch eine Reservierungsvereinbarung schützt den Käufer rechtlich nicht davor, dass der Eigentümer im Stillen an einen Dritten verkauft. Sicher ist erst der notarielle Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

Reservierungsgebühr

Lange war es üblich, dass Makler vom Käufer eine Reservierungsgebühr verlangten — typisch zwischen 0,5 und 1 Prozent des Kaufpreises, also bei einer 500.000-Euro-Immobilie 2.500 bis 5.000 Euro. Begründet wurde das damit, dass der Käufer die Reservierung als „Bindung“ spüren solle.

Rechtsentwicklung

Mehrere Aspekte machten diese Praxis rechtlich umstritten:

BGH-Urteil 2023

Am 20. April 2023 hat der Bundesgerichtshof in einem viel beachteten Urteil (Az. I ZR 113/22) klare Grenzen gezogen: Reservierungsgebühren in Makler-AGB sind regelmäßig unwirksam.

Kernpunkte des Urteils

Was noch zulässig sein kann

Aus Verkäufersicht

Für Verkäufer ist die Reservierungsvereinbarung weniger relevant als oft angenommen — sie wird in der Regel zwischen Makler und Käufer geschlossen, der Eigentümer ist nur indirekt betroffen.

Vorteile

Nachteile

Bessere Alternativen

Wenn Sie als Verkäufer wirklich verbindliche Sicherheit wollen, gibt es bessere Wege als die Reservierungsvereinbarung:

1. Direkter Notartermin

Sobald der Käufer Interesse zeigt und die grobe Finanzierung steht, vereinbaren Sie einen Notartermin in 2-4 Wochen. Diese kurze Zeit reicht für die endgültige Finanzierungsklärung — und der Kaufvertrag ist dann sofort verbindlich.

2. Kaufvertrag mit Bedingung

Der Hauptvertrag wird beurkundet, enthält aber Bedingungen — etwa eine Finanzierungsklausel oder eine Genehmigungsklausel. Beide Seiten sind gebunden, der Käufer hat aber die Sicherheit, bei Fehlschlag aussteigen zu können.

3. Notarieller Vorvertrag

Wenn der Hauptvertrag noch nicht abgeschlossen werden kann (fehlende Genehmigungen, schwebende Verfahren), bietet sich der echte notarielle Vorvertrag an. Er bindet beide Seiten verbindlich — kostet allerdings die doppelten Notargebühren.

4. Verbindliche Absichtserklärung mit klaren Kriterien

Per E-Mail oder schriftlich: „Wir reservieren das Objekt bis Datum X. Bei Eingang einer schriftlichen Finanzierungszusage von Bank Y wird der Notartermin innerhalb von 14 Tagen vereinbart.“ Rechtlich keine Verpflichtung, aber im Vertrauensverhältnis klar und transparent.

Mein Rat aus der Praxis: Wenn ein Käufer wirklich kaufen will, braucht er keine Reservierungsvereinbarung — er geht direkt zum Notar. Reservierungsgebühren signalisieren oft, dass der Käufer noch schwankt. Verkäufer sollten lieber Kaufentschlossenheit anhand der Finanzierungsbestätigung prüfen als sich auf juristisch dünne Reservierungspapiere zu verlassen.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Reservierungsvereinbarung" — kompakt beantwortet.

Was ist eine Reservierungsvereinbarung?

Eine Vereinbarung zwischen Käufer und Makler — manchmal mit Beteiligung des Eigentümers — über die zeitlich befristete Nicht-Vermarktung einer Immobilie an Dritte. Der Käufer erhält in dieser Zeit Vorrang, kommt aber zu keiner Kaufverpflichtung.

Bindet die Reservierungsvereinbarung zum Kauf?

Nein. Anders als ein notarieller Vorvertrag verpflichtet die Reservierungsvereinbarung den Käufer nicht zum Vertragsabschluss. Er kann jederzeit aussteigen. Auch der Verkäufer kann an einen Dritten verkaufen — bei Verletzung der Reservierungspflicht haftet dann jedoch der Makler dem Käufer.

Wie hoch darf die Reservierungsgebühr sein?

Nach BGH-Urteil vom 20.04.2023 (Az. I ZR 113/22) sind in AGB enthaltene Reservierungsgebühren regelmäßig unwirksam, weil sie den Käufer unangemessen benachteiligen. Eine individuell ausgehandelte Reservierungsgebühr ist in engen Grenzen zulässig — typisch 10-15 Prozent der Maklerprovision.

Bekomme ich meine Reservierungsgebühr zurück?

Ja, in den meisten Fällen. Nach dem BGH-Urteil 2023 sind die meisten in Makler-AGB enthaltenen Reservierungsklauseln unwirksam. Bereits gezahlte Gebühren können zurückverlangt werden — die Verjährungsfrist beträgt regelmäßig 3 Jahre.

Muss die Reservierung notariell beurkundet werden?

Nein — gerade weil sie keinen Kaufzwang begründet, gilt § 311b BGB hier nicht. Die Reservierungsvereinbarung kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich getroffen werden. Das ist gleichzeitig ihre Schwäche: Sie ist weniger verbindlich als ein notarieller Vorvertrag.

Was passiert, wenn der Verkäufer trotzdem verkauft?

Der Verkäufer haftet dem reservierungsberechtigten Käufer in der Regel nicht direkt — die Reservierung ist meist zwischen Makler und Käufer geschlossen. Der Makler kann jedoch wegen Vertragsverletzung haften (Schadensersatz für vergebliche Aufwendungen, ggf. entgangene Provision bei alternativen Käufern).

Käufer wirklich verbindlich binden?

Wir helfen Ihnen, den richtigen Verbindlichkeitsgrad zu wählen — von der reinen Absichtserklärung bis zum notariellen Kaufvertrag — und Ihre Position als Verkäufer abzusichern.