Reallast 2026: § 1105 BGB, Beispiele, Bedeutung beim Verkauf | DOERTER.
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Reallast, einfach erklärt.

Die dingliche Belastung mit wiederkehrenden Leistungen nach § 1105 BGB — typisch Leibrente, Pflegeleistung oder Lieferung von Brennstoff. Wie sie sich von der Dienstbarkeit unterscheidet, wo sie eingetragen wird und welche Folgen sie beim Hausverkauf hat.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Reallast 2026: § 1105 BGB, Beispiele, Bedeutung beim Verkauf

Was ist eine Reallast?

Die Reallast ist eine seltenere, aber wichtige dingliche Belastung eines Grundstücks. Sie ist in § 1105 BGB geregelt und verpflichtet den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks, wiederkehrende Leistungen an einen Berechtigten zu erbringen.

Die Reallast wirkt — wie alle dinglichen Belastungen — gegen jeden Eigentümer des belasteten Grundstücks. Wird das Grundstück verkauft, gehen die Reallast-Pflichten automatisch auf den neuen Eigentümer über. Das macht sie zu einem zentralen Verkaufsthema.

Reallast vs. Dienstbarkeit

Konzeptioneller Unterschied

Vergleichstabelle

Aspekt Dienstbarkeit Reallast
Rechtsgrundlage§§ 1018 ff. BGB§§ 1105 ff. BGB
Art der PflichtDulden / UnterlassenPositive Leistung
Typische BeispieleWegerecht, WohnrechtLeibrente, Pflegeleistung
EintragungAbteilung IIAbteilung II
Übergang bei VerkaufJaJa

Typische Beispiele

1. Leibrente

Die häufigste Form: Der Eigentümer des belasteten Grundstücks zahlt dem Berechtigten eine monatliche oder jährliche Geldrente. Oft im Rahmen eines „Verkaufs gegen Leibrente“ — ältere Eigentümer übertragen ihr Haus an Erben, behalten sich aber eine lebenslange Geldzahlung vor.

Beispiel: Vater überträgt das Haus an den Sohn, lässt sich aber eine Leibrente von 1.000 € pro Monat eintragen. Bei Tod erlischt die Reallast.

2. Pflegeleistung

Der Eigentümer verpflichtet sich, eine bestimmte Person zu pflegen oder zu versorgen. Häufig im Familienbereich:

3. Brennstofflieferung

Historisch in Waldregionen: Der Eigentümer eines Waldgrundstücks musste dem Berechtigten jährlich eine bestimmte Menge Brennholz liefern. Heute selten, in alten Grundbüchern aber noch zu finden.

4. Wasser- oder Quellenrechte

Der Eigentümer eines Grundstücks mit Quelle muss dem Berechtigten Wasser liefern — typisch für ländliche Lagen ohne öffentliche Wasserversorgung.

5. Erbbauzins

Der jährliche Erbbauzins kann als Reallast eingetragen werden. Damit wird die Zahlungspflicht zusätzlich abgesichert: Bei Nichtzahlung droht Zwangsversteigerung des Erbbaurechts.

6. Versorgungsleistungen bei Übergabevertrag

Eltern übergeben Hof oder Haus an Kinder gegen das Recht auf:

Eintragung und Wirkung

Voraussetzungen

Inhalt der Eintragung

Rang im Grundbuch

Der Rang ist entscheidend: Bei Zwangsversteigerung werden die im Grundbuch eingetragenen Rechte in der Reihenfolge ihrer Eintragung befriedigt. Eine Reallast mit hohem Rang ist besser geschützt als eine nachrangige.

Wertsicherung

Bei Leibrenten ist eine Wertsicherungsklausel üblich:

Ohne Wertsicherung wird die Leibrente über die Jahre durch Inflation entwertet.

Löschung

Automatisches Erlöschen

Löschung durch Vereinbarung

Vorzeitige Aufhebung ist möglich:

Praktische Löschung im Grundbuch

Selbst nach Erlöschen bleibt die Reallast im Grundbuch eingetragen, bis ein Löschungsantrag gestellt wird. Bei Tod: Sterbeurkunde als Beleg. Bei Verzicht: notariell beglaubigte Verzichtserklärung. Kosten ca. 100-300 €.

Bedeutung beim Verkauf

Wertminderung berechnen

Die Wertminderung entspricht dem Kapitalwert der zukünftigen Leistungen. Bei lebenslangen Reallasten wird der Kapitalwert über die statistische Lebenserwartung des Berechtigten berechnet.

Beispielrechnung Leibrente

Verkäufer überträgt Haus an Erben unter Vorbehalt einer Leibrente von 1.000 €/Monat für die Mutter (Alter 72).

Aufklärungspflicht

Der Verkäufer muss alle eingetragenen Reallasten vollständig offenlegen:

Strategien für Verkäufer

Häufige Stolperfallen

Mein Rat: Bei Verkauf einer mit Reallast belasteten Immobilie ist eine notarielle Ablösung fast immer die wirtschaftlich beste Lösung — auch wenn sie einmalig hohe Beträge erfordert. Der Käufermarkt scheut komplexe Belastungen und kalkuliert oft pessimistischer als der tatsächliche Kapitalwert. Eine Ablösung schafft Klarheit und ermöglicht den vollen Marktwert.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Reallast" — kompakt beantwortet.

Was ist eine Reallast?

Die dingliche Belastung eines Grundstücks mit wiederkehrenden Leistungen nach § 1105 BGB. Der jeweilige Eigentümer des belasteten Grundstücks muss eine bestimmte Leistung erbringen — typisch Geldzahlung (Leibrente), Naturalleistung oder Pflegeleistung. Wirkt gegen jeden Eigentümer.

Worin liegt der Unterschied zur Dienstbarkeit?

Die Dienstbarkeit verpflichtet zur Duldung oder Unterlassung (z.B. Wegerecht: dulden, Bauverbot: unterlassen). Die Reallast verpflichtet zu positiven Leistungen (zahlen, liefern, tun). Beide werden in Abteilung II eingetragen, sind aber inhaltlich grundverschieden.

Welche typischen Beispiele gibt es?

Leibrente: monatliche Zahlung an einen Berechtigten auf Lebenszeit. Pflegeleistung: Pflege oder Versorgung einer bestimmten Person. Brennholzlieferung: jährliche Holzlieferung von Waldgrundstücken. Wasserlieferung aus eigener Quelle. Erbbauzins: jährlicher Zins als Reallast eingetragen.

Wird die Reallast im Grundbuch eingetragen?

Ja — in Abteilung II des Grundbuchs. Eintragung nach notariell beurkundeter Vereinbarung und Bewilligung des belasteten Eigentümers. Inhalt: Art, Höhe und Häufigkeit der Leistung, Berechtigter, Wertsicherungsklausel, Sicherstellung der Erfüllung.

Was passiert bei Nichterfüllung?

Der Berechtigte hat einen dinglichen Anspruch auf die Leistung — kann also notfalls die Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks beantragen (§ 1107 BGB i.V.m. ZVG). Bei wiederkehrenden Leistungen ist das ein scharfes Druckmittel. Versäumte Zahlungen können nachgefordert werden — typisch innerhalb der 3-jährigen Verjährungsfrist.

Wie wirkt sich eine Reallast auf den Verkauf aus?

Wertmindernd beim belasteten Grundstück — entspricht dem Kapitalwert der zukünftig zu erbringenden Leistungen. Bei einer monatlichen Leibrente von 800 € und einer Berechtigten von 75 Jahren ergibt sich ein Kapitalwert von ca. 80.000-100.000 €. Der Verkaufspreis sinkt entsprechend.

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