Provisionsteilung 2026: §§ 656a-d BGB, echte vs. unechte | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Recht & Vertrag

Provisionsteilung — echte vs. unechte, einfach unterschieden.

Seit dem 23.12.2020 gilt der Halbteilungs-Grundsatz bei Maklerprovisionen für EFH und Wohnungen — geregelt in den §§ 656a-d BGB. Was die Unterscheidung zwischen echter und unechter Provisionsteilung bedeutet und welche Konstellationen heute zulässig sind.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Provisionsteilung 2026: Echte vs. unechte Teilung

Was ist Provisionsteilung?

Die Provisionsteilung ist die Aufteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer einer Immobilie. Seit dem 23.12.2020 gilt in Deutschland für EFH und Wohnungen bei Verkauf an Verbraucher ein gesetzlicher Halbteilungs-Grundsatz — geregelt in den §§ 656a-d BGB.

Zwei Grundformen

Historische Entwicklung

§§ 656a-d BGB

§ 656a BGB — Textform-Pflicht

Maklerverträge bedürfen seit 2020 der Textform (Mail, Brief, Fax). Mündliche Maklerverträge sind nichtig. Schutz: kein Verbraucher kann mehr unbewusst eine Maklerprovision auslösen.

§ 656b BGB — Halbteilungs-Grundsatz

Bei Verkauf eines EFH oder einer Wohnung an einen Verbraucher gilt:

§ 656c BGB — Provisionsversprechen nur für eine Partei

Wenn nur der Käufer Provision zahlen soll, ist das Versprechen nur wirksam, wenn:

§ 656d BGB — Zahlungs-Reihenfolge bei Verbraucher-Käufer

Bei Verbraucher-Käufer und Provisionsversprechen für Käufer ist der Käufer nur dann verpflichtet zu zahlen, wenn:

Anwendungsbereich

Die §§ 656a-d BGB gelten nur bei:

Nicht-Anwendungsbereich

Echte Provisionsteilung

Definition

Beide Vertragsseiten zahlen ihre Provisions-Anteile direkt an den Makler — separat ausgewiesen, beide unterzeichnen separate Maklerverträge oder einen gemeinsamen mit klarer Aufteilung.

Standard-Konditionen 2026

Beispielrechnung 500.000 € EFH

Vorteile der echten Teilung

Variation: andere Verteilungen

Auch andere Verhältnisse als 50/50 sind möglich, solange der Käufer nicht mehr als 50 % trägt:

Unechte Provisionsteilung

Definition

Nur eine Partei zahlt direkt an den Makler — die Kosten werden aber indirekt an die andere Partei weitergegeben. Klassischer Fall: Innenprovision:

Heute meist unwirksam bei B2C-EFH/ETW

Die unechte Provisionsteilung verstößt bei EFH/ETW-Verkauf an Verbraucher gegen den Halbteilungs-Grundsatz nach § 656b BGB. Folgen:

Wo unechte Teilung noch zulässig ist

„Provisionsfrei für Käufer“ — irreführend?

Die Werbung „Provisionsfrei für Käufer“ bei einer Innenprovision ist rechtlich problematisch:

Praxis & Anwendungs-Bereich

Bei EFH/ETW-Verkauf an Verbraucher (Standard heute)

Bei Mehrfamilienhäusern

Bei Bauträger-Verkäufen

Sonderregelungen: Bauträger zahlt oft die volle Provision, der Käufer ist provisionsfrei. Bauträger kalkuliert das in den Verkaufspreis ein — heute meist transparent.

Internationale Vermarktung

Bei Verkauf an ausländische Käufer in Top-A-Lagen: oft höhere Provisionssätze (4-6 % je Seite), gegen Spezialleistungen wie Übersetzung, Visum-Beratung, internationale Vermarktung.

Bei Privatverkauf (DOERTER)

Keine Maklerprovision — Festpreis-Modell. Die §§ 656a-d BGB sind nicht relevant, weil kein Makler beauftragt wird. Ersparnis: bei 500.000 € Kaufpreis ca. 30.000-40.000 € (Käufer- + Verkäufer-Anteil zusammen).

Bedeutung beim Verkauf

Provisions-Strategie

Drei Hauptoptionen für Verkäufer:

Option 1: Klassischer Makler mit Halbteilung

Option 2: Discount-Makler / Online-Plattformen

Option 3: Echter Privatverkauf (DOERTER)

Pflichten bei Maklerbeauftragung

Käufer-Sicht

Käufer prüfen heute aktiv, ob die Provision halbteilig vereinbart ist. Bei Verstoß können sie:

Risiken bei nicht-konformer Provision

Praxis-Tipp DOERTER: Auf privatverkaufen.de verkaufen Sie Ihre Immobilie komplett provisionsfrei — Festpreis-Modell statt Maklerprovision. Ersparnis bei 500.000 € Kaufpreis: bis zu 35.000 €. Provisionsfrei, mit Festpreis-Service.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Provisionsteilung (echte vs. unechte)" — kompakt beantwortet.

Was ist die Provisionsteilung?

Die Aufteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer. Seit dem 23.12.2020 gilt für EFH und Wohnungen bei Verkauf an Verbraucher ein gesetzlicher Halbteilungs-Grundsatz (§§ 656a-d BGB). Echte Provisionsteilung: Beide Vertragsseiten zahlen ihre Anteile direkt an den Makler — meist 3,57 % brutto je Seite. Unechte Provisionsteilung: Nur eine Partei zahlt direkt (typisch der Verkäufer), gibt die Kosten aber indirekt weiter — heute meist unwirksam bei B2C-Verkauf.

Was sagen die §§ 656a-d BGB konkret?

§ 656a BGB: Textform-Pflicht für Maklerverträge. § 656b BGB: Halbteilungs-Grundsatz — bei EFH/ETW-Verkauf an Verbraucher: Käufer-Provision max. 50 % der gesamten Provision. § 656c BGB: Provisionsversprechen nur für eine Partei (Käufer) ist nur wirksam, wenn die andere Partei (Verkäufer) sich verpflichtet, mindestens denselben Betrag zu zahlen. § 656d BGB: bei Verbraucher-Käufer muss der Verkäufer zuerst zahlen oder verpflichtet sein — sonst ist das Käufer-Provisions-Versprechen nichtig.

Wann gelten die Regeln?

Bei Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher — also klassischer Privatperson. Nicht geregelt: (1) Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Sonderimmobilien. (2) Verkauf an Unternehmer: B2B-Geschäfte. (3) Vermietung: hier gilt das Bestellerprinzip seit 2015 — wer den Makler bestellt, zahlt. (4) Bauträger-Erstverkauf: spezielle Sonderregelungen. Für die übrigen Konstellationen gibt es keine gesetzliche Halbteilung — Vertragsfreiheit.

Was ist echte Provisionsteilung?

Beide Vertragsseiten zahlen ihre Provisions-Anteile direkt an den Makler — meist je 3,57 % brutto (= 3 % netto + 19 % MwSt). Bei 500.000 € Kaufpreis: Verkäufer 17.850 €, Käufer 17.850 €. Vorteile: rechtlich klar, transparente Kosten-Aufteilung. Standard heute bei EFH/ETW-Verkauf nach §§ 656a-d BGB. Makler-Erlöse: 35.700 € insgesamt bei diesem Beispiel.

Was ist unechte Provisionsteilung?

Nur eine Partei zahlt direkt an den Makler — die Kosten werden aber indirekt an die andere Partei weitergegeben (im Kaufpreis „versteckt“). Klassischer Fall: Innenprovision — nur der Verkäufer zahlt, der Käufer trägt es im erhöhten Kaufpreis mit. Seit 23.12.2020 problematisch bei EFH/ETW-Verkauf an Verbraucher: Verstößt gegen den Halbteilungs-Grundsatz, kann zur Nichtigkeit der Provisionspflicht führen. Noch zulässig: bei MFH, Gewerbe, B2B-Geschäften.

Welche Folgen hat das beim Verkauf?

Bei Maklerbeauftragung: klare Provisions-Vereinbarung mit Halbteilung — sonst nichtig. Bei Privatverkauf (DOERTER): keine Maklerprovision — Festpreis-Modell, das die §§ 656a-d BGB nicht betrifft. Ersparnis durch Privatverkauf: bei 500.000 € Kaufpreis ca. 30.000-40.000 € (Käufer- + Verkäufer-Anteil zusammen). Bei alten Verträgen (vor 2020): Innenprovision konnte gelten, ist heute aber bei neuen Käufen nicht mehr durchsetzbar.

Provisionsfrei verkaufen — bis zu 40.000 € Ersparnis

Bei DOERTER: Festpreis statt Provision. Sie behalten 15.000-40.000 € mehr beim Verkauf. Provisionsfrei, mit Festpreis-Service.

Pakete & Preise ansehen Kostenlose Wertindikation