Pflichtteil 2026: §§ 2303-2338 BGB, Höhe, Berechnung, Verzicht | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Erbe & Schenkung

Pflichtteil, einfach erklärt.

Der gesetzliche Mindestanspruch naher Angehöriger am Nachlass nach §§ 2303-2338 BGB. Auch bei Enterbung müssen Ehegatten und Kinder eine Geldzahlung erhalten — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Was Erblasser und Erben wissen müssen.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Pflichtteil 2026: §§ 2303-2338 BGB, Höhe, Berechnung, Verzicht

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanspruch enger Angehöriger am Nachlass eines Verstorbenen. Geregelt ist er in den §§ 2303-2338 BGB. Sein Zweck: Schutz naher Angehöriger vor vollständiger Enterbung durch Testament.

Kernprinzipien

Wann der Pflichtteil entsteht

Pflichtteilsberechtigte

Wer hat Anspruch (§ 2303 BGB)

1. Abkömmlinge

2. Ehegatte/eingetragener Lebenspartner

3. Eltern

Nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Bei Kindern oder Enkeln des Erblassers sind die Eltern nicht pflichtteilsberechtigt.

Wer NICHT berechtigt ist

Schwer zu erbringende Sonderfälle

Höhe und Berechnung

Grundformel

Pflichtteil = (Gesetzlicher Erbteil × 1/2) × Nachlasswert

Gesetzliche Erbteile im Überblick

Bei Zugewinngemeinschaft (Standard-Ehe)

Konstellation Erbteil Ehegatte Erbteil je Kind
Ehegatte + 1 Kind50 %50 %
Ehegatte + 2 Kinder50 %25 %
Ehegatte + 3 Kinder50 %ca. 16,67 %
Nur Ehegatte (keine Kinder, Eltern leben)75 %
Nur Kind (kein Ehegatte)100 %

Pflichtteils-Quoten

Die Pflichtteilsquote ist exakt die Hälfte des Erbteils:

Berechnung des Nachlasswerts

Beispielrechnung

Erblasser hinterlässt Ehefrau und 2 Kinder. Nachlass:

Erblasser hat alle enterbt, nur Bruder als Erben eingesetzt. Pflichtteile:

Der Bruder als Erbe muss die Pflichtteile in Geld auszahlen. Bei Immobilien-Nachlass meist nur durch Verkauf der Immobilie zu leisten.

Pflichtteilsergänzung

Zur Verhinderung von Umgehungsgeschäften gibt es die Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB.

Wie sie funktioniert

Schenkungen des Erblassers in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod werden dem Nachlass zur Pflichtteilsberechnung fiktiv hinzugerechnet.

Abschmelzung über 10 Jahre

Jahre vor Tod Anrechnungsquote
0-1 Jahre100 %
1-2 Jahre90 %
2-3 Jahre80 %
3-4 Jahre70 %
4-5 Jahre60 %
5-6 Jahre50 %
6-7 Jahre40 %
7-8 Jahre30 %
8-9 Jahre20 %
9-10 Jahre10 %
über 10 Jahre0 %

Ausnahmen — Frist beginnt NICHT

Beispielrechnung Ergänzung

Erblasser schenkte vor 4 Jahren 200.000 € an einen Freund. Stirbt jetzt mit 500.000 € Nachlass und enterbt seinen Sohn.

Bei Immobilien

Liquiditätsproblem

Bei Immobiliennachlässen entsteht oft ein Liquiditätsproblem:

Bewertung der Immobilie

Für die Pflichtteilsberechnung wird der Verkehrswert zum Todestag angesetzt:

Stundung möglich (§ 2331a BGB)

Wenn die Erfüllung des Pflichtteils den Erben in finanzielle Schwierigkeiten bringen würde, kann das Nachlassgericht eine Stundung anordnen — typisch für maximal 5 Jahre. Voraussetzung: Pflichtteilsberechtigte werden nicht über Maßen belastet.

Häufige Konstellationen

Pflichtteilsverzicht

Verzicht zu Lebzeiten (§ 2346 BGB)

Pflichtteilsberechtigte können schon zu Lebzeiten auf ihren Pflichtteil verzichten:

Strategische Bedeutung

Pflichtteilsentziehung (§ 2333 BGB)

Sehr selten erfolgreich. Voraussetzung: schwere Verfehlung des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erblasser oder dessen nahe Angehörige:

Die Pflichtteilsentziehung muss im Testament begründet werden. Bei Streit prüft das Gericht streng.

Reduzierung durch Schenkungen mit 10-Jahres-Frist

Die beste Strategie zur Reduzierung von Pflichtteilen:

Pflichtteilsstrafklauseln

In Berliner Testamenten üblich: Wer beim ersten Erbfall Pflichtteil verlangt, wird auch beim zweiten Erbfall auf den Pflichtteil beschränkt. Wirkt abschreckend, schließt Pflichtteil aber nicht aus.

Mein Rat aus 20 Jahren Praxis: Pflichtteilsansprüche sind eine der häufigsten Quellen für Familienkonflikte nach Erbfällen. Wer in seiner Familie problematische Konstellationen kennt (Patchwork, zerstrittene Geschwister, frühere Ehegatten), sollte unbedingt zu Lebzeiten mit Pflichtteilsverzichten (gegen Abfindung) arbeiten. Eine Investition von 1.500-3.500 € in notarielle Verzichte spart Erben oft fünf- bis sechsstellige Streitigkeiten.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Pflichtteil" — kompakt beantwortet.

Was ist der Pflichtteil?

Der gesetzliche Mindestanspruch bestimmter naher Angehöriger am Nachlass — auch wenn der Erblasser sie testamentarisch enterbt hat. Geregelt in §§ 2303-2338 BGB. Höhe: Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Anspruch auf Geldzahlung, nicht auf konkrete Sachen.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehegatte/eingetragener Lebenspartner und Eltern des Erblassers, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Nicht berechtigt: Geschwister, weitere Verwandte, nichteheliche Lebensgefährten. Voraussetzung: Person müsste ohne Testament gesetzlich erben.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Genau die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Beispiel Standard-Familie (Ehe + 2 Kinder, Zugewinngemeinschaft): Gesetzlicher Erbteil je Kind 25 % → Pflichtteil 12,5 % des Nachlasswerts. Bei Alleinkind: Erbteil 75 % → Pflichtteil 37,5 %.

Auf welchen Wert bezieht sich der Pflichtteil?

Auf den Nachlasswert zum Todesstichtag, ermittelt nach Verkehrswert. Bei Immobilien: Sachverständigengutachten oder Vergleichswertverfahren. Schulden des Erblassers, Bestattungskosten und Nachlassverbindlichkeiten werden abgezogen. Auch Schenkungen der letzten 10 Jahre werden teilweise hinzugerechnet (Pflichtteilsergänzung).

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

Nach 3 Jahren ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung (§ 199 BGB), spätestens nach 30 Jahren. In der Praxis: nach 3 Jahren seit Eröffnung des Testaments meist verjährt. Pflichtteilsergänzungsansprüche aus Schenkungen verjähren ebenfalls in 3 Jahren ab Kenntnis.

Wie kann der Pflichtteil reduziert oder vermieden werden?

Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten gegen Abfindung (§ 2346 BGB), Schenkung zu Lebzeiten mit 10-Jahres-Frist (Pflichtteilsergänzung wird gradual abgebaut), Pflichtteilsentziehung bei schweren Verfehlungen (§ 2333 BGB — sehr selten erfolgreich), Erbvertrag mit den Pflichtteilsberechtigten.

Pflichtteilsstreit vermeiden?

Wir vermitteln Fachanwälte für Erbrecht, die mit Ihnen Pflichtteilsverzichte verhandeln, Testamente pflichtteilssicher gestalten und bei Streitigkeiten zwischen Erben moderieren.