Nachlass 2026: § 1922 BGB, Aktiva, Passiva, Auseinandersetzung | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Erbe & Schenkung

Nachlass, einfach erklärt.

Die Gesamtheit aller Vermögensrechte und -pflichten des Verstorbenen — geht nach § 1922 BGB als Ganzes auf die Erben über. Wie Aktiva und Passiva des Nachlasses ermittelt werden und welche Schritte zur Auseinandersetzung führen.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Nachlass 2026: § 1922 BGB, Aktiva, Passiva, Auseinandersetzung

Was ist der Nachlass?

Der Nachlass ist die Gesamtheit aller Vermögensrechte und -pflichten des Erblassers, die mit seinem Tod auf die Erben übergehen. Geregelt ist das in § 1922 BGB: Universalsukzession — der Erbe tritt in alle Rechtspositionen des Erblassers ein.

Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge

Was NICHT zum Nachlass gehört

Aktiva des Nachlasses

Immobilien

Geldvermögen und Wertpapiere

Persönliche Sachen

Geschäftliches

Forderungen und Rechte

Lebensversicherungen — Sonderfall

Lebensversicherungen sind nur dann Teil des Nachlasses, wenn keine Bezugsberechtigung festgelegt ist oder die Erben als Bezugsberechtigte benannt sind. Bei konkreter Bezugsberechtigung (z.B. Ehegatte, Kind) geht die Versicherung direkt an den Berechtigten — am Nachlass vorbei.

Passiva und Nachlassverbindlichkeiten

Die Erben übernehmen nicht nur die Aktiva, sondern auch die Verbindlichkeiten. Diese sind in § 1967 BGB als Nachlassverbindlichkeiten definiert.

Schulden des Erblassers

Erbfallschulden

Nachlasserbenschulden (Nachlassverwaltung)

Haftung der Erben

Erben haften gesamtschuldnerisch für die Nachlassverbindlichkeiten — jeder kann auf den ganzen Betrag in Anspruch genommen werden, regressiert dann anteilig die Miterben. Bei mehreren Erben: Innenausgleich nach Erbquoten.

Haftungsbeschränkung

Bei überschuldetem Nachlass können Erben ihre Haftung beschränken:

Nachlasswert ermitteln

Bewertungsstichtag

Maßgeblich ist der Todestag des Erblassers. Spätere Wertentwicklungen (Verkauf der Immobilie, Wertanstieg der Aktien) sind irrelevant für die Berechnung.

Aktiva-Bewertung

Passiva-Bewertung

Reinnachlass

Aktiva minus Passiva = Reinnachlass. Dieser Wert ist Grundlage für:

Beispielrechnung

Verstorbener hinterlässt:

Passiva:

Reinnachlass: 629.500 €

Auseinandersetzung

Bei Alleinerbe

Einfacher Fall: Der Erbe übernimmt den gesamten Nachlass automatisch. Schritte:

  1. Erbschein/Testamenteröffnung
  2. Inventarisierung des Nachlasses
  3. Begleichung der Verbindlichkeiten
  4. Erfüllung von Vermächtnissen und Pflichtteilen
  5. Endgültige Übernahme des Restvermögens

Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft)

Erbengemeinschaft entsteht automatisch — alle Miterben werden gemeinsam Eigentümer. Auseinandersetzung in mehreren Schritten:

  1. Inventarisierung aller Nachlasswerte
  2. Bewertung (ggf. Sachverständigengutachten)
  3. Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten
  4. Erfüllung von Vermächtnissen und Pflichtteilen
  5. Verteilung nach Erbquoten
  6. Auseinandersetzungs-Vertrag notariell
  7. Übertragung der einzelnen Gegenstände

Praktische Verteilung

Praxis-Tipps

Direkt nach dem Erbfall

Bei der Bewertung

Bei mehreren Erben

Häufige Fehler

Mein Rat aus 20 Jahren Praxis: Bei jedem Erbfall mit größerem Nachlass (über 200.000 €) lohnt sich die anwaltliche Begleitung. 1.500-3.500 € Beratungskosten sparen oft fünfstellige Steuern und vermeiden Familienstreit. Wichtig: schnelles Handeln — Ausschlagungs-Frist beträgt nur 6 Wochen, Anzeige beim Finanzamt 3 Monate, Pflichtteils-Verjährung 3 Jahre.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Nachlass" — kompakt beantwortet.

Was ist der Nachlass?

Die Gesamtheit der Vermögensrechte und -pflichten des Erblassers nach § 1922 BGB. Geht mit dem Tod als Ganzes auf die Erben über (Gesamtrechtsnachfolge). Umfasst Aktiva (Immobilien, Geld, Wertpapiere, persönliche Sachen) und Passiva (Schulden, Verbindlichkeiten).

Welche Aktiva gehören zum Nachlass?

Immobilien, Bankguthaben und Wertpapiere, Bargeld und Forderungen, persönliche Sachen (Möbel, Schmuck, Kunst), Unternehmensanteile, Lebensversicherungen (sofern an die Erben gehen), Urheberrechte, Renten (nur bei Hinterbliebenenrente, nicht persönliche Bezüge).

Welche Schulden übernehmen die Erben?

Alle Nachlassverbindlichkeiten — Schulden des Erblassers, Bestattungskosten, Pflichtteilsverbindlichkeiten, Vermächtnisse, Erbschaftssteuer. Die Erben haften persönlich und gesamtschuldnerisch — ggf. mit eigenem Vermögen. Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz möglich.

Wie wird der Nachlasswert ermittelt?

Stichtag ist der Todestag des Erblassers. Bewertung: Verkehrswert aller Aktiva minus Verbindlichkeiten. Bei Immobilien: Sachverständigengutachten oder Vergleichswertverfahren. Bei Unternehmen: Ertragswertverfahren. Bestattungskosten und Erbscheinkosten werden abgezogen.

Kann ich die Erbschaft ausschlagen?

Ja — innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB). Bei Wohnsitz im Ausland: 6 Monate. Notwendige Form: Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. Folge: Erbe geht an nachfolgende Erben über. Sinnvoll bei überschuldetem Nachlass.

Was ist die Nachlassverwaltung?

Die amtliche Verwaltung des Nachlasses durch das Nachlassgericht (§ 1975 BGB) — schützt die Erben vor persönlicher Haftung. Ein Nachlassverwalter übernimmt die Verwaltung, Auseinandersetzung der Schulden und Verteilung des Restes an die Erben. Sinnvoll bei unsicherer Schuldenlage des Erblassers.

Den Nachlass richtig abwickeln?

Wir vermitteln Fachanwälte für Erbrecht, Notare und Steuerberater, die den Nachlass sauber abwickeln — von Inventarisierung über Schuldenklärung bis zur Auseinandersetzung mehrerer Erben.