Mietvertrag 2026: Inhalte, Pflichtangaben, Form — alles für Vermieter
Was ist der Mietvertrag?
Der Mietvertrag ist nach §§ 535 ff. BGB der schuldrechtliche Vertrag, durch den der Vermieter dem Mieter die Mietsache zum Gebrauch überlässt und der Mieter dafür Miete zahlt. Bei Wohnraum gelten besondere Schutzvorschriften — der Wohnraummietvertrag ist eines der am stärksten regulierten Vertragsverhältnisse im deutschen Zivilrecht.
Wichtigste Charakteristika
- Schuldrechtlicher Vertrag (keine dingliche Wirkung)
- Dauerschuldverhältnis — wirkt fortlaufend bis zur Beendigung
- Synallagmatisch: Gebrauchsüberlassung gegen Mietzahlung
- Sozialer Schutz des Mieters bei Wohnraum (§§ 549 ff. BGB)
- Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB)
Pflichtangaben
Vertragsparteien
- Vermieter: Voller Name, Anschrift, Geburtsdatum (empfohlen)
- Mieter: Voller Name, Geburtsdatum, Beruf (für Bonität)
- Bei mehreren Mietern: alle Personen als Mietvertragspartner
- Bei Erbengemeinschaft als Vermieter: alle Miterben
Mietsache
- Genaue Adresse: Straße, Hausnummer, ggf. Wohnungs-Nr.
- Wohnfläche in Quadratmetern (nach WoFlV)
- Beschreibung: Zimmeranzahl, Stockwerk, Lage
- Mitvermietete Räume: Keller, Speicher, Garage, Garten
- Sondernutzungsrechte: Stellplatz, Gartenanteil
Miethöhe
- Nettokaltmiete (am häufigsten): nur die reine Miete
- Bruttokaltmiete: Miete inkl. Betriebskosten ohne Heizung
- Bruttowarmmiete (Inklusivmiete, selten zulässig)
- Pauschalmiete: alles enthalten — beschränkt zulässig
Nebenkosten / Betriebskosten
- Umlagefähige Betriebskosten: Auflistung der Kosten nach BetrKV
- Vorauszahlung: monatlicher Betrag
- Verteilungsschlüssel: nach Wohnfläche, Personenzahl etc.
- Abrechnungsturnus: jährlich
Mietdauer und Kündigung
- Mietbeginn: konkretes Datum
- Mietende: bei befristeten Verträgen
- Kündigungsfristen: gesetzlich nach § 573c BGB
- Verzichtsklauseln: nur in engen Grenzen wirksam
Sonstige wichtige Angaben
- Kaution (max. 3 Nettokaltmieten, § 551 BGB)
- Hausordnung (oft als Anhang)
- Tierhaltung — Regelung mit Einzelfallprüfung
- Schönheitsreparaturen — Vorsicht: oft unwirksame Klauseln
- Mieterhöhungsklauseln: Index- oder Staffelmiete
Vertragstypen
1. Unbefristeter Wohnraummietvertrag
Der Standard: läuft auf unbestimmte Zeit, beide Seiten können mit gesetzlichen Fristen kündigen.
- Mieter: Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende (§ 573c BGB)
- Vermieter: gestaffelte Frist je nach Mietdauer — bis 9 Monate
- Beendigung nur bei berechtigtem Interesse (§ 573 BGB)
2. Befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag)
Nach § 575 BGB nur unter besonderen Voraussetzungen:
- Eigenbedarf des Vermieters nach Ablauf
- Geplanter Abriss oder Umbau
- Vermietung an Werkangehörige
Der Grund muss bei Vertragsschluss schriftlich genannt werden, sonst gilt der Vertrag als unbefristet.
3. Indexmietvertrag (§ 557b BGB)
Die Miete wird an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt — automatische Anpassung an die Inflation. Beliebt bei langen Verträgen.
4. Staffelmietvertrag (§ 557a BGB)
Die Miete erhöht sich zu festen, im Vertrag vereinbarten Zeitpunkten um vereinbarte Beträge. Vereinfacht die Mieterhöhung.
5. Sonderformen
- Mietvertrag mit Möblierung: höherer Mietpreis legal, oft umgehend Mietpreisbremse
- Werkmietwohnung: an Mitarbeiter eines Unternehmens
- Untermietvertrag: Mieter vermietet weiter
- Genossenschaftsmietvertrag: bei Wohnungsbau-Genossenschaft
AGB-Vorsicht
Mietverträge enthalten meist Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — formularmäßige Klauseln. Diese unterliegen der strengen AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Viele in der Praxis verwendete Klauseln sind unwirksam:
Häufig unwirksame Klauseln
Schönheitsreparaturen
- Starre Fristen ohne Berücksichtigung des Zustands (z.B. „alle 3 Jahre streichen“) — unwirksam
- Endrenovierungsklauseln: Pflicht zum Renovieren bei Auszug — meist unwirksam
- Übertragung auf Mieter ohne Ausgleich bei nicht renoviert übergebener Wohnung — unwirksam
Tierhaltung
- Vollständiges Hundeverbot — unwirksam, immer Einzelfallprüfung nötig
- Verbot von Kleintieren (Hamster, Vögel) — unwirksam
Mieterhöhungen
- Automatische Steigerung ohne Begründung — unwirksam
- Verzicht auf gesetzliche Kappungsgrenzen — unwirksam
Kündigungsbeschränkungen
- Mietverzicht über 4 Jahre — meist unwirksam
- Schlechtere Kündigungsfristen für Mieter — unwirksam
Kaution
- Über 3 Nettokaltmieten — unwirksam (§ 551 Abs. 1 BGB)
- Keine zinstragende Anlage — unwirksam
- Verfall bei Vertragsverletzung — unwirksam
Folge unwirksamer Klauseln
Eine unwirksame Klausel führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags — sondern wird durch das Gesetz ersetzt. Beispiel: Unwirksame Schönheitsreparatur-Klausel → es gelten die gesetzlichen Regeln, die in der Regel deutlich vermieterfreundlicher sind. Wer formularmäßig zu eng formuliert, schießt sich selbst ins Knie.
Bei Verkauf der Immobilie
Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB)
Eine zentrale Regelung: Der Käufer tritt mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch in das bestehende Mietverhältnis ein — zu unveränderten Konditionen. Der Mieter behält:
- Die bisherige Miete (auch wenn unter Marktmiete)
- Den Kündigungsschutz
- Alle bestehenden Rechte aus dem Mietvertrag
- Die Kaution (geht auf den Käufer über)
Wertminderung bei Vermietung
Vermietete Immobilien sind weniger wert als unvermietete — typische Abschläge:
- 10-15 % Abschlag bei Vermietung zu Marktmiete
- 20-30 % Abschlag bei Vermietung deutlich unter Marktmiete
- 30-40 % Abschlag bei langjährig vermieteten Bestandsmietern mit niedrigem Miet-Niveau
Was Käufer prüfen
- Mietvertrag im Original: alle Klauseln, Anhänge
- Mietzahlungen der letzten 12-24 Monate: regelmäßig? Pünktlich?
- Mietspiegel-Vergleich: Miete im Verhältnis zu ortsüblicher Vergleichsmiete
- Mieterhöhungsspielraum: wann letzte Mieterhöhung?
- Kündigungsschutz: Mietdauer, soziale Härte
- Kaution: Höhe, Anlage, Belege
Informationspflicht Mieter
Der Mieter muss über den Verkauf informiert werden — meist durch ein gemeinsames Schreiben von altem und neuem Eigentümer. Üblicher Hinweis: neue Kontaktdaten für Miete, Wartung, Anliegen.
Eigenbedarf des Käufers
Käufer können nach Eigentumsumschreibung Eigenbedarf anmelden — typisch mit gestaffelten Kündigungsfristen (3-9 Monate je nach Mietdauer). Bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung gilt zudem eine Kündigungssperrfrist von 3 Jahren (in Gebieten mit Wohnraumnot bis 10 Jahre, § 577a BGB).
Praxis-Tipps für Vermieter
Beim Aufsetzen des Vertrags
- Aktuelle Mustervorlagen verwenden — Vermieter-Verband Haus & Grund, Mieterbund-Mustervertrag
- Individualvereinbarungen bei wesentlichen Punkten (höhere AGB-Sicherheit)
- Klare Übergabe-Vereinbarung: was wird in welchem Zustand übergeben
- Wohnflächen-Angabe nach WoFlV — Abweichung über 10 % ist Mangel
- Schönheitsreparatur-Klauseln: nur mit aktuellem BGH-konformen Wortlaut
Bei Vertragsbeginn
- Schlüsselübergabe-Protokoll mit Zählerständen
- Bonitätsprüfung (SCHUFA-Auskunft, Einkommensnachweise)
- Kaution-Anlage auf Mietkautionskonto
- Hausordnung übergeben
- Energieausweis übergeben (Pflicht!)
Während der Mietzeit
- Pünktliche Mietzahlungen dokumentieren
- Reparaturanfragen zeitnah bearbeiten
- Jährliche Betriebskostenabrechnung rechtzeitig (12 Monate)
- Mieterhöhungs-Möglichkeiten kennen und nutzen
- Konflikte schriftlich dokumentieren
Vor Verkauf der Immobilie
- Mietvertrag in Verkaufsakten bereithalten
- Mietzahlungs-Historie dokumentieren
- Aktuelle Miete im Vergleich zum Mietspiegel ausweisen
- Mieter über Verkaufsabsicht informieren (rechtlich nicht zwingend, aber praktisch sinnvoll)
- Mieterhöhungs-Potenzial für Käufer aufzeigen
Häufige Vermieter-Fehler
- Veraltete AGB-Vertragsmuster: enthalten unwirksame Klauseln
- Übergabe ohne Protokoll: Streit über Schäden bei Auszug
- Mündliche Nebenabreden: schwer beweisbar
- Verspätete Betriebskostenabrechnung: Nachforderungen verloren (12-Monats-Frist)
- Mieterhöhungs-Verlangen ohne Begründung: unwirksam
Mein Rat aus 20 Jahren Praxis: Investieren Sie 50-150 € in ein aktuelles Vertragsmuster vom Vermieter-Verband oder lassen Sie einen Anwalt Ihre Standard-Klauseln einmal prüfen. Die Investition spart Ihnen über die Vermietungsdauer typisch 5.000-20.000 € durch korrekte Klauseln, vermiedene Streitigkeiten und durchgesetzte Mieterhöhungen. Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie ist eine saubere Mietvertrags-Dokumentation einer der wichtigsten Werttreiber.