Mietvertrag 2026: Inhalte, Pflichtangaben, Form — alles für Vermieter | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Vermietung & Wohnungswirtschaft

Mietvertrag, einfach erklärt.

Der schuldrechtliche Vertrag zwischen Vermieter und Mieter über die Gebrauchsüberlassung einer Wohnung gegen Miete. Welche Pflichtangaben er enthalten muss, welche Klauseln unwirksam sind und warum der Mietvertrag beim Hausverkauf zentral wird.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Mietvertrag 2026: Inhalte, Pflichtangaben, Form — alles für Vermieter

Was ist der Mietvertrag?

Der Mietvertrag ist nach §§ 535 ff. BGB der schuldrechtliche Vertrag, durch den der Vermieter dem Mieter die Mietsache zum Gebrauch überlässt und der Mieter dafür Miete zahlt. Bei Wohnraum gelten besondere Schutzvorschriften — der Wohnraummietvertrag ist eines der am stärksten regulierten Vertragsverhältnisse im deutschen Zivilrecht.

Wichtigste Charakteristika

Pflichtangaben

Vertragsparteien

Mietsache

Miethöhe

Nebenkosten / Betriebskosten

Mietdauer und Kündigung

Sonstige wichtige Angaben

Vertragstypen

1. Unbefristeter Wohnraummietvertrag

Der Standard: läuft auf unbestimmte Zeit, beide Seiten können mit gesetzlichen Fristen kündigen.

2. Befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag)

Nach § 575 BGB nur unter besonderen Voraussetzungen:

Der Grund muss bei Vertragsschluss schriftlich genannt werden, sonst gilt der Vertrag als unbefristet.

3. Indexmietvertrag (§ 557b BGB)

Die Miete wird an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt — automatische Anpassung an die Inflation. Beliebt bei langen Verträgen.

4. Staffelmietvertrag (§ 557a BGB)

Die Miete erhöht sich zu festen, im Vertrag vereinbarten Zeitpunkten um vereinbarte Beträge. Vereinfacht die Mieterhöhung.

5. Sonderformen

AGB-Vorsicht

Mietverträge enthalten meist Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — formularmäßige Klauseln. Diese unterliegen der strengen AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Viele in der Praxis verwendete Klauseln sind unwirksam:

Häufig unwirksame Klauseln

Schönheitsreparaturen

Tierhaltung

Mieterhöhungen

Kündigungsbeschränkungen

Kaution

Folge unwirksamer Klauseln

Eine unwirksame Klausel führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags — sondern wird durch das Gesetz ersetzt. Beispiel: Unwirksame Schönheitsreparatur-Klausel → es gelten die gesetzlichen Regeln, die in der Regel deutlich vermieterfreundlicher sind. Wer formularmäßig zu eng formuliert, schießt sich selbst ins Knie.

Bei Verkauf der Immobilie

Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB)

Eine zentrale Regelung: Der Käufer tritt mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch in das bestehende Mietverhältnis ein — zu unveränderten Konditionen. Der Mieter behält:

Wertminderung bei Vermietung

Vermietete Immobilien sind weniger wert als unvermietete — typische Abschläge:

Was Käufer prüfen

Informationspflicht Mieter

Der Mieter muss über den Verkauf informiert werden — meist durch ein gemeinsames Schreiben von altem und neuem Eigentümer. Üblicher Hinweis: neue Kontaktdaten für Miete, Wartung, Anliegen.

Eigenbedarf des Käufers

Käufer können nach Eigentumsumschreibung Eigenbedarf anmelden — typisch mit gestaffelten Kündigungsfristen (3-9 Monate je nach Mietdauer). Bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung gilt zudem eine Kündigungssperrfrist von 3 Jahren (in Gebieten mit Wohnraumnot bis 10 Jahre, § 577a BGB).

Praxis-Tipps für Vermieter

Beim Aufsetzen des Vertrags

Bei Vertragsbeginn

Während der Mietzeit

Vor Verkauf der Immobilie

Häufige Vermieter-Fehler

Mein Rat aus 20 Jahren Praxis: Investieren Sie 50-150 € in ein aktuelles Vertragsmuster vom Vermieter-Verband oder lassen Sie einen Anwalt Ihre Standard-Klauseln einmal prüfen. Die Investition spart Ihnen über die Vermietungsdauer typisch 5.000-20.000 € durch korrekte Klauseln, vermiedene Streitigkeiten und durchgesetzte Mieterhöhungen. Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie ist eine saubere Mietvertrags-Dokumentation einer der wichtigsten Werttreiber.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Mietvertrag" — kompakt beantwortet.

Was ist ein Mietvertrag?

Ein schuldrechtlicher Vertrag nach §§ 535 ff. BGB zwischen Vermieter und Mieter. Der Vermieter überlässt die Mietsache, der Mieter zahlt die Miete. Bei Wohnraum gelten besondere Schutzvorschriften — vor allem bei Kündigung und Mieterhöhung. Wirkt nur schuldrechtlich, nicht dinglich (anders als Dienstbarkeit oder Nießbrauch).

Welche Angaben muss der Mietvertrag enthalten?

Vermieter und Mieter mit vollem Namen und Anschrift, Mietsache mit genauer Bezeichnung (Adresse, Wohnungs-Nr., Wohnfläche), Miete (Nettokalt- oder Bruttowarmmiete), Mietbeginn, Mietdauer (befristet/unbefristet), Nebenkosten-Regelung, Kaution-Höhe, Kündigungsregeln.

Muss der Mietvertrag schriftlich sein?

Nein — mündliche Mietverträge sind gültig. Aber: Bei Mietverhältnissen über mehr als 1 Jahr ist die Schriftform erforderlich, sonst gilt der Vertrag als unbefristet (§ 550 BGB). Praktisch sind schriftliche Verträge zur Beweissicherung dringend zu empfehlen.

Welche Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam?

Bei Verbraucher-Mietverträgen unterliegen Klauseln der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Typisch unwirksam: starre Schönheitsreparatur-Klauseln, Hundeverbot ohne Einzelfallprüfung, Schonfristen unter Marktniveau, unzulässige Schadenersatzpauschalen, unzulässige Mieterhöhungsklauseln, zu lange Vertragsbindung über 30 Jahre.

Was passiert bei Verkauf der Immobilie?

Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB). Der Käufer tritt automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein — zu unveränderten Konditionen. Der Mieter kann nicht gekündigt werden, nur weil die Immobilie verkauft wurde. Eigenbedarf des neuen Eigentümers ist die typische Ausnahme (mit den üblichen Kündigungsschutzregeln).

Wie hoch darf die Miete sein?

Grundsätzlich frei verhandelbar. Bei Neuvermietung in Gebieten mit Mietpreisbremse: max. 10 % über ortsüblicher Vergleichsmiete (§ 556d BGB). Bei Bestandsverträgen: Mieterhöhungen begrenzt durch Kappungsgrenze (15-20 % über 3 Jahre) und Mietspiegelorientierung. Bei Wuchermiete (50 % über Marktmiete): Strafbarkeit (§ 5 WiStG).

Mietvertrag rechtssicher aufsetzen?

Wir vermitteln Ihnen erfahrene Mietrechts-Anwälte, die aktuelle BGH-konforme Mietverträge entwerfen oder bestehende prüfen — damit Sie als Vermieter optimal abgesichert sind.