Mietpreisbremse 2026: § 556d BGB, NRW-Gebiete, Ausnahmen | DOERTER.
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Mietpreisbremse, einfach erklärt.

Die gesetzliche Begrenzung der Anfangsmiete bei Neuvermietung nach § 556d BGB. Maximal 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete — in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Welche Ausnahmen gelten, wo sie in NRW gilt und was beim Verkauf zu beachten ist.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Mietpreisbremse 2026: § 556d BGB, NRW-Gebiete, Ausnahmen

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist die gesetzliche Begrenzung der Anfangsmiete bei Neuvermietung von Wohnraum. Sie wurde 2015 mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) in den §§ 556d ff. BGB verankert und gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Die Kernregel

Die zulässige Anfangsmiete darf in betroffenen Gebieten maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wer mehr nimmt, kann vom Mieter zur Rückzahlung verpflichtet werden.

Hintergrund

Mit der Mietpreisbremse wollte der Gesetzgeber den dramatischen Mietanstieg in Großstädten dämpfen. Die Wirksamkeit ist umstritten — Studien zeigen begrenzte Effekte. Trotzdem ist die Regelung seit 2015 mehrfach verlängert und verschärft worden.

Wo sie gilt — NRW

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur in Gebieten, die durch Landes-Verordnung als „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ ausgewiesen sind. In NRW wurde die Mietpreisbegrenzungs-Verordnung mehrfach erlassen — aktuell gültig ist die Verordnung mit Geltungsdauer bis 30. Juni 2025, mit absehbarer Verlängerung.

Aktuell betroffene Städte in NRW (Stand 2026)

Die Verordnung in NRW erfasst rund 18 Städte. Die genaue Liste finden Sie auf den Webseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW.

Wo sie nicht gilt

Ausnahmen

Auch in Gebieten mit Mietpreisbremse gibt es wichtige Ausnahmen, in denen höhere Mieten zulässig sind.

1. Neubau-Ausnahme (§ 556f BGB)

Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sind dauerhaft von der Mietpreisbremse ausgenommen — auch bei Wiedervermietung. Der Vermieter kann die Miete frei festlegen.

2. Umfassende Modernisierung (§ 556f BGB)

Bei Modernisierungen, deren Kosten ein Drittel der Neubaukosten erreichen, gilt eine vergleichbare Ausnahme. Beispiel: Komplette Sanierung mit Wärmedämmung, neuer Heizung, Bädern, Fenstern — Kosten über 1.500 €/m². In der Praxis wird die Schwelle selten erreicht.

3. Bestandsschutz Vormiete (§ 556e BGB)

Hat der Vormieter eine Miete gezahlt, die höher als 10 % über der Vergleichsmiete lag, darf der Vermieter diese höhere Miete weiterhin verlangen. Allerdings: Mietminderungen während des Vormietverhältnisses (z.B. wegen Mängeln) zählen nicht — die unverminderten Vormieten sind maßgeblich.

4. Möblierte Vermietung

Möblierte Wohnungen können einen Möbelzuschlag verlangen — typisch 2 % der Anschaffungskosten der Möbel pro Monat. Wichtig: Der Möbelzuschlag muss transparent ausgewiesen werden (BGH VIII ZR 360/21), sonst gilt die Mietpreisbremse für die Gesamtmiete.

5. Sonderfälle

Rechte des Mieters

Auskunftsanspruch (§ 556g Abs. 1a BGB)

Vor Vertragsschluss oder auf Verlangen muss der Vermieter dem Mieter mitteilen:

Die Auskunft ist schriftlich zu erteilen. Ohne ordnungsgemäße Auskunft kann der Vermieter die höhere Miete nicht durchsetzen.

Rüge (§ 556g Abs. 2 BGB)

Mieter können die Miethöhe rügen — also schriftlich behaupten, sie sei zu hoch. Folge:

Klage

Bei Streit kann der Mieter auf Rückzahlung und Feststellung der zulässigen Miete klagen. Beweislast für die Vergleichsmiete liegt grundsätzlich beim Vermieter.

Verjährung

Die Rückforderungsansprüche verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis von der Überzahlung. Bei arglistiger Täuschung gelten längere Fristen.

Praxis-Tipps für Vermieter

Vor Neuvermietung

Bei Vermietungsanzeige

Im Inserat nicht über die zulässige Miete hinausgehen — sonst riskieren Sie spätere Mieter-Klagen. Lieber im realistischen Marktrahmen ansetzen und ggf. Mieterhöhungen über Indexmiete oder Mietspiegel-Anpassungen planen.

Im Mietvertrag

Bei Mieter-Rüge

Häufige Fehler

Bedeutung beim Verkauf

Wirkung auf den Ertragswert

Die Mietpreisbremse begrenzt das Mieterhöhungs-Potenzial bei Mieterwechsel. In Top-Lagen mit großer Diskrepanz zwischen Mietspiegel-Miete und Marktmiete (z.B. Köln-Innenstadt, Düsseldorf-Carlstadt) reduziert sie den Ertragswert messbar.

Beispielrechnung

Eigentumswohnung 80 m² in Köln-Innenstadt. Aktuelle Bestandsmiete 7 €/m² = 560 €/Monat.

Strategien für Verkäufer

Bei Kapitalanlage-Käufern

Investoren rechnen mit dem Worst-Case-Szenario: Mieter zieht aus, Neuvermietung nur zu Mietspiegel-Miete + 10 %. Daraus ergibt sich die Kalkulationsmiete — und damit der Verkaufspreis. Verkäufer sollten transparent kommunizieren, welches Mieterhöhungs-Potenzial besteht.

Mein Rat: Die Mietpreisbremse ist ein wesentlicher Wertfaktor in betroffenen Lagen. Vor Verkauf einer vermieteten Immobilie sollten Vermieter prüfen, ob Mieterhöhungen auf Mietspiegel-Niveau möglich sind — dies steigert den Ertragswert deutlich. Eine sorgfältige Dokumentation des Vermietungsstands ist für Käufer wertentscheidend.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Mietpreisbremse" — kompakt beantwortet.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die gesetzliche Begrenzung der Anfangsmiete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d BGB). Gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die durch Landes-Verordnung festgelegt sind. Verstöße können vom Mieter gerügt werden, der überzahlte Anteil ist zurückzuzahlen.

Wo gilt die Mietpreisbremse in NRW?

In 18 ausgewiesenen Städten nach Mietpreisbegrenzungs-Verordnung NRW: Köln, Düsseldorf, Bonn, Münster, Aachen, Leverkusen, Solingen, Wuppertal, Bochum, Dortmund, Essen, Mönchengladbach, Krefeld, Oberhausen, Neuss, Paderborn, Bielefeld und weitere. Die Verordnung wird alle 5 Jahre erneuert.

Welche Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen?

Neubauten ab 1.10.2014 (erstmals vermietet), umfassend modernisierte Wohnungen (mit Modernisierungskosten ab ca. 1/3 der Neubaukosten), möblierte Wohnungen (höhere Miete für Möbel zulässig — aber transparent), Vorvertragsmiete höher als 10 % über Vergleichsmiete (Bestandsschutz).

Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?

Nach Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde (sofern vorhanden), Vergleich mit 3 vergleichbaren Wohnungen oder Sachverständigengutachten. Bei Streit ist der qualifizierte Mietspiegel die beste Argumentationsgrundlage (§ 558d BGB).

Was kann der Mieter bei Überschreitung tun?

Der Mieter kann die Miete rügen (§ 556g Abs. 2 BGB) und die Rückzahlung des überzahlten Anteils verlangen — typisch ab dem Zeitpunkt der Rüge. Bei arglistiger Täuschung auch rückwirkend ab Vertragsbeginn. Mieter müssen vom Vermieter Auskunft über Vergleichsmiete und Ausnahmen erhalten (§ 556g Abs. 1a BGB).

Wie wirkt sich die Mietpreisbremse auf den Verkaufspreis aus?

Sie begrenzt das Mieterhöhungs-Potenzial bei Neuvermietung — und damit den Ertragswert vermieteter Immobilien. Vor allem in Top-Lagen, in denen die Marktmiete deutlich über der Mietspiegelmiete liegt, kann das den Verkaufspreis um 5-15 % senken. Käufer kalkulieren konservativ.

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