Mietkaution 2026: § 551 BGB, Höhe, Anlage, Rückzahlung
Was ist die Mietkaution?
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter dem Vermieter beim Mietbeginn übergibt. Geregelt ist sie in § 551 BGB. Sie dient als Sicherheit für die Erfüllung der Mieterpflichten — vor allem:
- Schäden an der Mietsache
- Offene Mietzahlungen
- Betriebskosten-Nachzahlungen
- Schönheitsreparaturen (sofern wirksam vereinbart)
- Räumungs- und Renovierungskosten bei Auszug
Charakteristika
- Maximal 3 Nettokaltmieten bei Wohnraum (§ 551 Abs. 1 BGB)
- Getrennte, verzinste Anlage verpflichtend
- Ratenzahlung möglich (3 gleiche Raten)
- Rückzahlung nach Auszug mit Abrechnung
Höhe und Formen
Maximale Höhe
Maximal 3 Nettokaltmieten — Betriebskosten und Heizkosten zählen nicht. Beispiel: Nettokaltmiete 750 €/Monat → max. Kaution 2.250 €. Vereinbarungen über höhere Beträge sind nach § 551 Abs. 4 BGB insoweit unwirksam.
Kautionsformen
1. Barkaution
Häufigste Form. Mieter zahlt einen Geldbetrag auf das Mietkautionskonto.
2. Sparbuch mit Verpfändung
Mieter legt Sparbuch auf seinen Namen an, verpfändet es zugunsten des Vermieters. Vorteil: Mieter behält Zinserträge.
3. Bürgschaft
Eltern, Verwandte oder eine Bank bürgen für den Mieter. Bei Schadensfall haftet der Bürge. Vorsicht: Bei Eltern-Bürgschaft besteht oft Erfüllungsdruck.
4. Bankgarantie
Bank garantiert dem Vermieter die Zahlung bis zur Kautionshöhe. Mieter zahlt eine Gebühr (typisch 5-10 % der Kautionshöhe p.a.).
5. Mietkautions-Versicherung
Spezialform der Bankgarantie. Mieter zahlt monatliche Versicherungsprämie (ca. 5 % der Kaution p.a.). Praktisch wenn Mieter keine Barmittel hat.
Wahl der Form
Der Mieter wählt die Form (§ 551 Abs. 2 BGB), der Vermieter muss alle gesetzlich zulässigen Formen akzeptieren — kann aber im Mietvertrag bestimmte Formen einfordern (z.B. nur Barkaution oder Sparbuch).
Anlage des Kautionsbetrags
Getrennte Anlage (§ 551 Abs. 3 BGB)
Der Vermieter muss die Kaution von seinem Vermögen getrennt anlegen. In der Praxis:
- Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters bei einer Bank
- Konto mit Sperrvermerk zugunsten des Vermieters
- Beide unterschreiben — Mieter kann ohne Zustimmung des Vermieters nicht verfügen, Vermieter ohne Zustimmung des Mieters nicht abheben
Verzinsung
Die Kaution muss zum üblichen Zinssatz einer Spareinlage verzinst werden. Die Zinsen gehören dem Mieter und werden der Kaution gutgeschrieben — also auch verpfändet.
Folgen bei Verstößen
Bei nicht getrennter Anlage drohen:
- Insolvenzrisiko für den Mieter — bei Insolvenz des Vermieters fällt die Kaution in die Insolvenzmasse
- Schadensersatzansprüche des Mieters
- Zinsausfall kann nachgefordert werden
- Verwertung der Kaution wird erschwert
Rückgabe bei Auszug
Angemessene Prüfungsfrist
Nach Auszug hat der Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist, um:
- Wohnung auf Schäden zu kontrollieren
- Offene Betriebskosten-Abrechnung zu erstellen
- Ausstehende Mieten zu berechnen
- Schönheitsreparaturen zu prüfen
Typisch 3 bis 6 Monate. In besonderen Fällen (z.B. laufende Reparatur, ausstehende Betriebskosten) kann länger zurückgehalten werden.
Aufrechnung mit Forderungen
Der Vermieter darf von der Kaution einbehalten:
- Schäden an der Wohnung (Reparaturkosten mit Belegen)
- Ausstehende Mietzahlungen
- Betriebskosten-Nachzahlung (sobald Abrechnung erstellt)
- Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen (nur bei wirksamer Klausel)
Höhe der Einbehalte
Die Einbehalte müssen konkret und nachvollziehbar begründet werden. Pauschale Einbehalte ohne Nachweise sind unzulässig. Der Vermieter trägt die Beweislast für die Schäden.
Bei strittigen Betriebskosten
Wenn die Betriebskosten-Abrechnung noch aussteht, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten — typisch in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung. Den Rest muss er auszahlen.
Verzugszinsen
Bei verspäteter Rückzahlung (über die angemessene Frist hinaus) hat der Mieter Anspruch auf Verzugszinsen (typisch 5 % über Basiszinssatz).
Bei Verkauf der Immobilie
Übergang der Kaution (§ 566a BGB)
Bei Verkauf einer vermieteten Immobilie geht die Kaution automatisch auf den Käufer über. Der Verkäufer muss:
- Die Kaution an den Käufer übergeben (Geldbetrag oder Sparbuch-Übertragung)
- Den Mieter darüber informieren
- Belege über die Kautionshöhe und bisherige Verzinsung übermitteln
Haftung
Der Käufer haftet künftig für die Rückzahlung. Der Verkäufer haftet subsidiär — wenn der Käufer nicht zahlt, kann der Mieter sich auch an den ursprünglichen Vermieter wenden. Diese subsidiäre Haftung gilt 1 Jahr nach Eigentumsumschreibung (§ 566 BGB analog).
Im Kaufvertrag
Im Kaufvertrag sollte explizit geregelt werden:
- Höhe der Kaution
- Form (Barkaution, Sparbuch, Bürgschaft)
- Übergabe-Modalitäten
- Übernahme der Verzinsung
- Information des Mieters
Praxis
Bei Bar-Kautionen wird der Kautionsbetrag typischerweise vom Kaufpreis abgezogen — der Käufer erhält Mieter-Kautionskonto-Berechtigung. Bei Bürgschaften oder Versicherungen wird die Berechtigung auf den neuen Eigentümer umgeschrieben.
Praxis-Tipps
Bei Vertragsabschluss
- Kautionshöhe klar im Mietvertrag (max. 3 Nettokaltmieten)
- Form spezifizieren: Barkaution auf Mietkautionskonto bevorzugt
- Ratenzahlung erlauben: 3 gleiche Raten gesetzlich zulässig
- Verpfändung: Vertrag mit Bank vorbereitet
Bei Mietbeginn
- Mietkautionskonto eröffnen: gemeinsam mit dem Mieter
- Verpfändungsvereinbarung abschließen
- Kaution einzahlen lassen (oder Sparbuch entgegennehmen)
- Belege archivieren
Während der Mietzeit
- Zinsen jährlich gutschreiben
- Mieter informieren über aktuellen Stand
- Bei Mieterhöhungen: Kaution darf nicht nachträglich erhöht werden (nur bei neuer Vereinbarung)
Bei Auszug
- Wohnungs-Übergabeprotokoll: Schäden dokumentieren
- Prüfung der Schäden mit Fotos und Belegen
- Abrechnung erstellen: alle Einbehalte mit Nachweisen
- Rückzahlung binnen 3-6 Monaten
- Belege bei Streit bereithalten
Häufige Vermieter-Fehler
- Kaution nicht getrennt angelegt: Hohes rechtliches und finanzielles Risiko
- Zinsen unterschlagen: Mieter kann nachforderung verlangen
- Pauschale Einbehalte: Müssen mit Belegen begründet werden
- Zu lange Einbehaltung: Verzugszinsen drohen
- Kaution nicht weitergegeben beim Verkauf: Käufer kann gegen Verkäufer klagen
Mein Rat aus 20 Jahren Praxis: Die Mietkaution ist ein häufiger Streit-Punkt bei Auszug. Vermieter sollten von Anfang an saubere Dokumentation führen — Übergabeprotokoll, Verpfändungsvereinbarung, Bestandsfotos. Bei Auszug zügig (innerhalb von 3 Monaten) abrechnen und auszahlen. Bei Verkauf einer vermieteten Immobilie ist die Kaution ein wichtiger Posten — Käufer prüfen genau, ob sie ordnungsgemäß angelegt wurde.