Maklervertrag 2026: Alleinauftrag vs. einfacher Auftrag, Provision, Kündigung | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Verkauf & Vertrag

Maklervertrag, einfach erklärt.

Der Vertrag zwischen Eigentümer und Makler über die Vermittlung einer Immobilie. Welche Vertragsformen es gibt, wie hoch die Provision sein darf und worauf Verkäufer beim Vertrags-Kleingedruckten besonders achten sollten.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Maklervertrag 2026: Alleinauftrag vs. einfacher Auftrag, Provision, Kündigung

Was ist der Maklervertrag?

Der Maklervertrag ist die schriftliche Vereinbarung zwischen einem Eigentümer (Auftraggeber) und einem Immobilienmakler über die Vermittlung einer Immobilie. Geregelt sind die Grundlagen in den §§ 652 ff. BGB sowie bei Wohnimmobilien zusätzlich in §§ 656a-656d BGB (eingeführt zum 23.12.2020).

Im Kern verpflichtet sich der Makler, geeignete Käufer zu finden und den Eigentümer beim Verkauf zu unterstützen. Im Gegenzug zahlt der Eigentümer eine Provision — allerdings nur, wenn der Kaufvertrag tatsächlich zustande kommt und der Makler den Käufer auch nachweislich vermittelt hat.

Vertragsformen

Drei wesentliche Vertragsformen sind in der Praxis gängig — sie unterscheiden sich vor allem in der Bindungsstärke.

1. Einfacher Auftrag

2. Alleinauftrag

3. Qualifizierter Alleinauftrag

Welcher Vertragstyp passt?

Einfacher Auftrag funktioniert bei sehr nachgefragten Lagen, wo die Vermarktung leicht ist. Alleinauftrag lohnt sich in den meisten Fällen, weil der Makler dann investiert. Qualifizierten Alleinauftrag sollten Sie nur unterschreiben, wenn der Makler eine klar definierte Mehrleistung bietet (z.B. Premium-Vermarktung, Privatkäufer-Datenbank, exklusive Plattformen).

Provision und Bestellerprinzip

Seit dem 23.12.2020 gilt bei Wohnimmobilien das Bestellerprinzip mit hälftiger Provisionsteilung (§ 656c BGB). Konkret:

Was zulässig ist

Was nicht zulässig ist

Gewerbeimmobilien

Bei Gewerbeimmobilien gilt das Bestellerprinzip nicht. Provisionsregelungen sind frei verhandelbar, übliche Höhen liegen zwischen 3 und 6 Prozent.

Pflichten des Maklers

Der Makler ist als Auftragnehmer zur Wahrung der Interessen des Auftraggebers verpflichtet. Typische Pflichten:

Kündigung

Die Kündbarkeit hängt von der Vertragsform ab:

Vorsicht vor Provisionsansprüchen nach Kündigung

Auch nach wirksamer Kündigung kann der Makler unter Umständen noch Provision verlangen — wenn der Käufer auf seine Tätigkeit zurückgeht. Beispiel: Sie kündigen den Maklervertrag, verkaufen 4 Wochen später an einen Interessenten, den Ihnen der Makler kurz vor Kündigung gezeigt hat. Hier besteht meist Provisionsanspruch.

Typische Fallen

Aus 20 Jahren Praxis — die häufigsten Stolperfallen in Maklerverträgen:

Mein Rat aus der Praxis: Lassen Sie Maklerverträge ab 6 Monaten Laufzeit oder mit qualifizierter Bindung anwaltlich prüfen, bevor Sie unterschreiben. 200-400 Euro Beratung sparen oft tausende Euro Provisionsforderungen ein. Wer privat verkauft, braucht keinen Maklervertrag — und keine Maklerprovision — was bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bereits 17.850 Euro Ersparnis bedeutet.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Maklervertrag" — kompakt beantwortet.

Welche Maklervertragsformen gibt es?

Drei Hauptformen: (1) einfacher Auftrag — Eigentümer kann parallel weitere Makler beauftragen oder selbst verkaufen, (2) Alleinauftrag — nur ein Makler darf vermitteln, Eigentümer kann aber selbst verkaufen, (3) qualifizierter Alleinauftrag — auch der Eigentümer muss alle Interessenten an den Makler verweisen.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Bei Wohnimmobilien gilt seit 23.12.2020 das Bestellerprinzip mit hälftiger Provisionsteilung. In NRW liegt die Gesamtprovision typisch bei 7,14 Prozent inkl. MwSt., aufgeteilt 3,57 Prozent für jede Seite. Bei Gewerbeimmobilien gilt freie Vereinbarung.

Wie lange ist der Maklervertrag bindend?

Üblich sind 6 Monate beim Alleinauftrag, beim einfachen Auftrag oft kürzer. Längere Bindungen über 6 Monate hinaus sind möglich, aber rechtlich heikel — vor allem als AGB-Klausel. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt der Vertrag unbestimmt und ist meist mit angemessener Frist kündbar.

Kann ich den Maklervertrag kündigen?

Bei befristeten Verträgen grundsätzlich erst zum Ende der Laufzeit, außer bei wichtigem Grund. Bei unbefristeten Verträgen ohne explizite Frist gilt eine angemessene Kündigungsfrist (typisch 14 Tage bis 1 Monat). Vorsicht: Vorzeitige Kündigung schließt Provisionsansprüche oft nicht aus, wenn der Käufer später trotzdem über den Makler kommt.

Wann ist die Provision fällig?

Erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags — nicht schon bei der Besichtigung oder beim Vorvertrag. Voraussetzung ist außerdem, dass der Makler den Käufer nachweislich vermittelt hat und der Vertrag tatsächlich zustande kommt. Eine vorzeitige Zahlung ist rechtlich nicht durchsetzbar.

Muss der Maklervertrag schriftlich sein?

Bei Wohnimmobilien ja: Seit dem 23.12.2020 fordert § 656a BGB die Textform für Maklerverträge bei Wohnimmobilien — also E-Mail, SMS oder schriftlich. Mündliche Aufträge sind unwirksam, eine Provision kann dann nicht eingeklagt werden. Bei Gewerbeimmobilien gilt keine Formvorschrift.

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