Heizungsgesetz 2026: 65-%-Regel, Übergangsfristen, Pflichten | DOERTER.
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Das Heizungsgesetz.

Das politisch umstrittenste Energiegesetz Deutschlands — seit 1.1.2024 in Kraft. Die 65-%-Regel für neue Heizungen, die Übergangsfristen für Bestandsgebäude und was Sie als Eigentümer wirklich beachten müssen.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Heizungsgesetz 2026: 65-%-Regel, Übergangsfristen, Pflichten

Was ist das Heizungsgesetz?

Das „Heizungsgesetz“ ist der umgangssprachliche Name für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft trat. Sie verpflichtet, bei neu eingebauten Heizungen mindestens 65 % der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen zu beziehen — eine grundlegende Wende in der deutschen Wärmewende.

Das Gesetz wurde nach langen politischen Auseinandersetzungen mit erheblichen Anpassungen verabschiedet. Wichtigste Zugeständnisse:

Die 65-%-Regel im Detail

Die Kernregel ist denkbar einfach formuliert: Wer ab 2024 eine neue Heizung in einem Neubaugebiet einbauen lässt, muss mindestens 65 % der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen erzeugen. Was das konkret bedeutet:

Welche Energieformen zählen als erneuerbar (§ 71 GEG)

System EE-Anteil Kosten Bestand
Wärmepumpe (Luft)100 %25-35 T€
Wärmepumpe (Erdwärme)100 %35-50 T€
Pellet-/Hackschnitzelheizung100 %20-30 T€
Solarthermie + Spitzenheizungje nach Anteil15-25 T€ (Sola)
Hybridheizung (Gas + WP)65 % bei Auslegung30-40 T€
Stromdirektheizung (in Passivhaus)100 %5-15 T€
Fernwärme (mit EE)je nach Netz8-20 T€ Anschluss
H2-ready-Gasheizungwenn H2-Netz10-15 T€

Wo gilt die Regel sofort

Übergangsfristen Bestandsgebäude

Für bestehende Wohngebäude gelten differenzierte Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind.

Phasenmodell

  1. Phase 1 — bis zur Wärmeplanung der Kommune: Neue Heizungen dürfen weiterhin reine Gas- oder Ölheizungen sein. Voraussetzung: verpflichtende Energieberatung des Eigentümers.
  2. Phase 2 — nach Wärmeplanung: Neue Heizungen müssen 65 % EE erreichen oder fossil mit Beimischungspflichten arbeiten.
  3. Phase 3 — ab 31.12.2044: Keine reinen fossilen Heizungen mehr im Betrieb. Alle müssen auf 100 % EE umgestellt sein.

Beimischungspflichten für fossile Heizungen

Wer in der Übergangsphase eine fossile Heizung neu einbaut, muss ab bestimmten Stichtagen erneuerbare Energien beimischen:

Beimischung kann durch Biogas, Wasserstoff oder synthetische Brennstoffe erfolgen. Praktisch werden die EE-Anteile aber teurer sein als reines Gas — was den Betrieb fossiler Heizungen unattraktiv macht.

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist der entscheidende Hebel — und gleichzeitig die größte Unsicherheit für Hauseigentümer.

Was die Wärmeplanung enthält

Fristen für die Wärmeplanung

Konsequenzen für Eigentümer

Sobald die Wärmeplanung vorliegt, müssen Eigentümer bei neuer Heizung die 65-%-Regel erfüllen. Hat die Kommune ein Fernwärmenetz geplant, kann es sinnvoll sein, abzuwarten und sich später anzuschließen. Hat sie keines, müssen Wärmepumpe oder Biomasseheizung gewählt werden.

Empfehlung beim Heizungstausch heute

Auch wenn die Wärmeplanung noch nicht steht: Schon heute sollten Eigentümer beim Heizungstausch auf Wärmepumpe oder Pellet setzen, wenn die Investition tragbar ist. Grund: BAFA-Förderung von bis zu 70 %, langfristig fallende Stromkosten relativ zu Gaspreisen, und der Gebäudewert steigt deutlich.

Ausnahmen und Härtefälle

Das GEG sieht mehrere Ausnahmen und Härtefallregelungen vor:

Härtefallregelung (§ 102 GEG)

In besonderen Fällen können Eigentümer auf Antrag von den Anforderungen befreit werden. Voraussetzungen:

Alters-Befreiung

Eigentümer, die 80 Jahre oder älter sind und selbst im Haus wohnen, sind von der Heizungspflicht befreit. Bei Eigentümerwechsel (Verkauf, Erbe) muss der neue Eigentümer aber innerhalb von zwei Jahren tauschen.

Selbstgenutzte EFH-Befreiung

Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Eigentümer seit dem 1. Februar 2002 dort wohnen, sind von einzelnen GEG-Pflichten befreit — auch hier gilt aber: Bei Eigentümerwechsel erstreckt sich die Pflicht auf den neuen Eigentümer.

Denkmalschutz und Erhaltungssatzung

Bei Denkmälern und in Erhaltungsgebieten gelten Sonderregelungen, wenn die Anforderungen mit dem Denkmalschutz kollidieren würden.

Auswirkungen auf den Verkauf

Verkauf alter Heizungen drückt den Preis

Käufer rechnen bei Bestandsobjekten mit Tauschpflicht oder absehbaren Sanierungskosten — und ziehen diese vom Kaufpreis ab. Typische Abschläge:

Argumentation im Exposé

Bei modernen, GEG-konformen Heizungen sollten Sie das prominent platzieren:

Bei alter Heizung — Optionen

  1. Vor Verkauf tauschen und BAFA-Förderung selbst nutzen. Heizungswert geht in den Verkaufspreis ein.
  2. Transparent kommunizieren — Heizungsalter, anstehende Pflichten, BAFA-Fördersätze für den Käufer.
  3. Sanierungsfahrplan mitliefern — gibt Käufern Planungssicherheit.
  4. Preisanpassung akzeptieren — wenn der Käufer den Tausch übernehmen soll.

Mein Rat: Wer ein Haus mit alter Heizung verkauft, sollte den Heizungstausch vor dem Verkauf nur dann selbst durchführen, wenn die Restnutzungsdauer der Heizung weniger als 5 Jahre beträgt. In diesem Fall ist die Wertschöpfung durch den Tausch höher als die Investition — vor allem dank der hohen BAFA-Förderung. Bei noch funktionsfähigen Heizungen (10-15 Jahre Restlaufzeit) ist es meist klüger, den Käufer entscheiden zu lassen und einen entsprechenden Preisabschlag zu akzeptieren.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
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20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Heizungsgesetz / 65-%-Regel" — kompakt beantwortet.

Was ist das Heizungsgesetz?

Der umgangssprachliche Name für die GEG-Novelle zum 1. Januar 2024. Verpflichtet zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien bei neu eingebauten Heizungen. In Neubaugebieten gilt die Pflicht sofort, in Bestandsgebäuden mit Übergangsfristen.

Wann gilt die 65-%-Regel für meinen Altbau?

Erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung: in Großstädten (über 100.000 Einwohner) ab 30.06.2026, in kleineren Gemeinden ab 30.06.2028. Bis dahin dürfen auch reine fossile Heizungen eingebaut werden, sind aber später nachzurüsten oder zu ersetzen.

Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?

Wärmepumpen (Luft, Wasser, Erdwärme) sind die häufigste Lösung. Außerdem: Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel), Solarthermie mit Spitzenheizung, Stromdirektheizungen in sehr gut gedämmten Häusern, Anschluss an Fernwärmenetze mit hohem EE-Anteil, Wasserstoff-ready-Heizungen (wenn H2-Netze kommen).

Darf ich noch eine Gasheizung einbauen?

In Bestandsgebäuden ja — bis zur Wärmeplanung der Kommune. Verpflichtend: vorherige Energieberatung. Aber: Spätestens ab 2029 müssen 15 % EE beigemischt werden, ab 2035 30 %, ab 2040 60 % — und ab dem 31.12.2044 keine reinen Gasheizungen mehr betrieben werden. Im Neubaugebiet ist eine neue Gasheizung praktisch nicht mehr zulässig.

Was kostet ein konformer Heizungstausch?

Stark abhängig vom System: Luft-Wärmepumpe 25.000-35.000 €, Erdwärmepumpe 35.000-50.000 €, Pelletheizung 20.000-30.000 €, Hybridheizung (Gas + Wärmepumpe) 25.000-40.000 €. Mit BAFA-Förderung von 30-70 % reduzieren sich die Eigenkosten erheblich.

Was bedeutet das für den Hausverkauf?

Alte Heizungen werden zum Verkaufshemmnis — Käufer kalkulieren Tauschkosten ein und drücken den Preis. In den meisten Verkaufsfällen führt eine alte Öl- oder Gasheizung zu einem Preisabschlag von 10.000-30.000 €. Wer ohnehin tauschen muss, sollte erwägen, das vor dem Verkauf zu tun und die BAFA-Förderung selbst zu nutzen.

Vor Verkauf Heizung tauschen oder nicht?

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