Grundbuch-Abteilungen 2026: Aufbau, Inhalt, Lesen lernen | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Recht & Grundbuch

Grundbuch-Abteilungen I/II/III.

Der strukturierte Aufbau jedes deutschen Grundbuchs — Bestandsverzeichnis plus drei Abteilungen. Wer was wo findet, welche Belastungen welche Wirkung haben und wie Sie als Verkäufer oder Käufer einen Grundbuchauszug professionell auswerten.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Grundbuch-Abteilungen 2026: Aufbau, Inhalt, Lesen lernen

Aufbau des Grundbuchs

Jedes deutsche Grundbuchblatt folgt einer einheitlichen Struktur — geregelt in der Grundbuchordnung (GBO) und der Grundbuchverfügung. Diese Struktur ist seit Jahrzehnten unverändert und gilt bundesweit gleich.

Die fünf Bestandteile

  1. Aufschrift: Amtsgericht, Bezirk, Blatt-Nr.
  2. Bestandsverzeichnis: Beschreibung des Grundstücks
  3. Abteilung I: Eigentumsverhältnisse
  4. Abteilung II: Lasten und Beschränkungen
  5. Abteilung III: Hypotheken und Grundschulden

Wozu diese Aufteilung?

Die Trennung sorgt dafür, dass alle wichtigen Informationen strukturiert und an einem Ort zu finden sind. Käufer, Notare, Banken und Behörden können das Grundbuch routiniert durchgehen — und auf einen Blick erkennen, was am Grundstück bekannt ist.

Bestandsverzeichnis

Das Bestandsverzeichnis ist die physische Beschreibung des Grundstücks.

Inhalt

Beispiel-Eintragung

Lfd. Nr. 1
Gemarkung: Köln-Nippes
Flur 12, Flurstück 487
Hofraum mit Gebäude
Geibelstraße 17
Größe: 412 m²

Wichtige Hinweise

Abteilung I: Eigentum

Abteilung I enthält die Eigentumsverhältnisse — wer ist Eigentümer, seit wann und mit welcher Eigentumsform.

Inhalt

Bei Bruchteilseigentum

Lfd. Nr. 3
Eigentümer:
Max Müller, geb. 15.03.1980, Köln — zu 1/2 Anteil
Anna Müller, geb. 22.07.1982, Köln — zu 1/2 Anteil
Grundlage: Auflassung vom 12.04.2018

Bei Erbengemeinschaft

Lfd. Nr. 5
Eigentümer:
Peter Schmidt und Anne Schmidt-Meyer und Klaus Schmidt
in Erbengemeinschaft
Grundlage: Erbschein vom 20.01.2024

Bei GbR (seit 2024)

Lfd. Nr. 4
Eigentümer:
Familien-GbR Müller
eingetragen im Gesellschaftsregister Köln, GsR 1234
Grundlage: Auflassung vom 18.06.2024

Abteilung II: Lasten und Beschränkungen

Abteilung II ist die wichtigste für Verkäufer und Käufer — hier stehen alle nicht-geldlichen Belastungen, die auf den Käufer übergehen.

Was hier eingetragen wird

Beispiel-Eintragung Wegerecht

Lfd. Nr. 2
Wegerecht für die jeweiligen Eigentümer des
Flurstücks 488 (Hintergrundstück Geibelstraße 17a)
Inhalt: Gehen, Fahren auf der westlichen Grundstücksseite
in einer Breite von 3 m
Eingetragen am 15.03.1987

Was Käufer prüfen müssen

Abteilung III: Hypotheken und Grundschulden

Abteilung III enthält alle Geldlasten, die das Grundstück absichern — Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.

Was hier eingetragen wird

Inhalt der Eintragung

Beispiel-Eintragung Grundschuld

Lfd. Nr. 3
Grundschuld in Höhe von 250.000 €
nebst 15 % Jahreszinsen
für Sparkasse Köln-Bonn
vollstreckbar gem. § 800 ZPO
Rang vor allen Belastungen ab Nr. 4
Eingetragen am 22.07.2018

Wirkung beim Verkauf

Beim Verkauf werden alte Grundschulden meist gelöscht, weil:

Der Käufer übernimmt typisch nicht die alte Grundschuld, sondern lässt eine eigene neue Grundschuld für seine Bank eintragen. Manchmal wird die alte Grundschuld an die neue Bank des Käufers „abgetreten“ — billiger als neue Eintragung.

Auszug richtig lesen

Vor dem Kauf — Checkliste

Was Käufer übersehen können

Strategien für Verkäufer

Häufige Stolperfallen

Mein Rat: Jeder Verkäufer sollte vor Vermarktung den aktuellen Grundbuchauszug einholen (10-20 € Investition). Erloschene Eintragungen kosten typisch 100-300 € pro Löschung — und können den Verkaufspreis um deutlich mehr steigern. Eine „saubere“ Grundbuchsituation wirkt vertrauenserweckend und beschleunigt den Verkaufsprozess.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Grundbuch-Abteilungen" — kompakt beantwortet.

Wie ist das Grundbuch aufgebaut?

Jedes Grundbuchblatt besteht aus vier Teilen: Aufschrift (Amtsgericht, Bezirk, Blatt-Nr.), Bestandsverzeichnis (Beschreibung des Grundstücks), Abteilung I (Eigentumsverhältnisse), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) und Abteilung III (Hypotheken und Grundschulden).

Was steht in Abteilung I?

Die Eigentumsverhältnisse — also wer Eigentümer der Immobilie ist und seit wann. Bei mehreren Eigentümern auch die Eigentumsform (Bruchteilseigentum mit Quoten, Gesamthand, GbR). Außerdem die Grundlage des Erwerbs (Auflassung, Erbe, Versteigerung) und das Datum der Eintragung.

Was steht in Abteilung II?

Lasten und Beschränkungen, die keine Geldforderungen sind: Dienstbarkeiten (Wegerecht, Wohnrecht), Reallasten, Vorkaufsrechte, Auflassungsvormerkungen, Erbbaurechte, Vormerkungen, Insolvenzvermerke, Sanierungsvermerke. Diese Lasten gehen auf jeden Käufer über.

Was steht in Abteilung III?

Hypotheken und Grundschulden — also Geldforderungen, die durch das Grundstück gesichert sind. Inhalt: Höhe der Belastung, Gläubiger (Bank), Zinssatz, Datum der Eintragung. Diese Lasten werden bei Verkauf typischerweise abgelöst und gelöscht. Im Bestand wird die alte Eigentümer-Grundschuld oft „übernommen“ oder gelöscht.

Wie bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Beim Amtsgericht (Grundbuchamt) — schriftlich oder persönlich. Voraussetzung: berechtigtes Interesse (Eigentum, Kaufinteresse mit Eigentümer-Einwilligung). Kosten: ca. 10 € pro einfachem Auszug, 20 € für beglaubigten Auszug. In NRW oft auch online über das Justizportal NRW bestellbar.

Wie alt darf ein Grundbuchauszug sein?

Banken und Notare verlangen typisch einen nicht älter als 3-6 Monate alten Auszug. Bei Kaufvertrags-Beurkundung wird er oft direkt vom Notar tagesaktuell angefordert (per elektronischem Auszug). Bei wesentlichen Käufen empfiehlt sich ein neuer Auszug kurz vor Beurkundung.

Den Grundbuchauszug richtig prüfen?

Wir helfen Ihnen, einen aktuellen Grundbuchauszug einzuholen, alte oder unklare Eintragungen zu identifizieren und Löschungen für saubere Verkaufsunterlagen zu veranlassen.