GEG-Sanierungspflicht 2026: Was Verkäufer wissen müssen | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Energie & Sanierung

GEG-Sanierungspflicht, einfach erklärt.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt von Eigentümern bestimmte energetische Sanierungen — teilweise sofort, teilweise innerhalb von 2 Jahren nach Eigentumserwerb. Was bei Verkauf oder Erbe wirklich Pflicht ist und wo Bestandsschutz greift.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

GEG-Sanierungspflicht 2026: Was Verkäufer und Erben wissen müssen

Was ist die GEG-Sanierungspflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit dem 01.11.2020 die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es ersetzt die früheren Einzelgesetze EnEV, EEWärmeG und EnEG. Zum 01.01.2024 wurde es umfassend novelliert (umgangssprachlich: „Heizungsgesetz“).

Die zwei Säulen des GEG

  1. Anforderungen an Neubauten (Effizienzhaus-Standards, 65%-Erneuerbare-Regel)
  2. Sanierungspflichten für Bestandsgebäude (Heizungstausch, Dachdämmung, Rohrdämmung)

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich alle Eigentümer von Wohngebäuden. Es gibt aber eine wichtige Bestandsschutz-Regel:

Pflichten im Detail

Pflicht 1: Außerbetriebnahme alter Heizkessel (§ 72 GEG)

Konstanttemperaturkessel mit Öl- oder Gas-Befeuerung, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden.

Pflicht 2: Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs (§ 47 GEG)

Begehbare, aber nicht beheizte oberste Geschossdecken müssen gedämmt sein — Mindeststandard: U-Wert ≤ 0,24 W/(m²K).

Pflicht 3: Dämmung von Rohrleitungen (§ 71 GEG)

Zugängliche Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen (Keller, Dachboden, Garage) müssen gedämmt sein.

2-Jahres-Frist nach Eigentumswechsel

Wann beginnt die Frist?

Die 2-Jahres-Frist beginnt mit dem Eigentumsübergang:

Was muss innerhalb von 2 Jahren erledigt werden?

  1. Außerbetriebnahme von Heizkesseln über 30 Jahre
  2. Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs
  3. Dämmung der Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen

Wer ist von der Frist betroffen?

Der neue Eigentümer — nicht der Verkäufer. Aber: Der Verkäufer muss diese Pflichten im Notarvertrag offenlegen (vorvertragliche Aufklärungspflicht). Wer schweigt und es später herauskommt, riskiert Mangelhaftung.

Heizungstausch (GEG 2024)

Die 65%-Erneuerbare-Regel

Seit 01.01.2024: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wann gilt die Regel?

Welche Heizungen erfüllen die 65%-Regel?

Bestandsschutz für funktionierende Heizungen

Bereits eingebaute Heizungen dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionieren. Bei Defekten ist Reparatur erlaubt. Erst bei irreparablem Totalausfall greifen die neuen Regeln — dann mit 5-Jahres-Übergangsfrist.

Bestandsschutz & Ausnahmen

Härtefall-Regelung (§ 102 GEG)

Eigentümer können von Sanierungspflichten befreit werden, wenn:

Antrag bei der zuständigen Behörde (i.d.R. Bauamt) — mit ausführlicher Begründung und Kostenrechnung.

Denkmalgeschützte Gebäude

Denkmalgeschützte oder erhaltenswerte Gebäude sind von vielen GEG-Pflichten befreit, soweit die Pflichterfüllung das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG).

Eigentümer-Bestandsschutz vor 01.02.2002

Wer bereits vor dem 01.02.2002 in einem Ein- oder Zweifamilienhaus selbst wohnte, ist von den meisten Nachrüstpflichten weiter befreit. Mit Eigentumswechsel erlischt dieser Schutz.

Praxis-Bedeutung beim Verkauf

Aufklärungspflicht des Verkäufers

Verschweigt der Verkäufer, dass z.B. die Heizung über 30 Jahre alt ist oder die oberste Geschossdecke nicht gedämmt ist, kann der Käufer nach Kauf Mangelhaftung geltend machen — Preisnachlass, Nachbesserung oder im Extremfall Anfechtung.

Erforderliche Unterlagen für den Verkauf

Auswirkung auf den Kaufpreis

Ein energetisch schlechtes Gebäude mit erkennbarem Sanierungsstau verliert deutlich an Wert. Marktrelevant sind:

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Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „GEG-Sanierungspflicht" — kompakt beantwortet.

Was ist die GEG-Sanierungspflicht?

Pflichten zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Drei Kernbereiche: (1) Heizungstausch bei Defekt nach GEG 2024 (§ 71), (2) Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs (§ 47), (3) Außerbetriebnahme alter Öl- und Gaskessel über 30 Jahre. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet werden.

Was muss bei einem Eigentumswechsel saniert werden?

Bei Eigentumswechsel (Verkauf, Erbe, Schenkung) hat der neue Eigentümer 2 Jahre Zeit für: (1) Außerbetriebnahme von Öl- oder Gaskesseln, die älter als 30 Jahre sind (§ 72 GEG), (2) Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs (§ 47 GEG, U-Wert ≤ 0,24 W/m²K), (3) Dämmung zugänglicher Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen (§ 71 GEG).

Muss ich beim Verkauf die Heizung tauschen?

Nein — der Verkäufer ist nicht zum Heizungstausch verpflichtet, allein weil verkauft wird. Pflichten gehen erst auf den Käufer über. Aber: Ist der Kessel älter als 30 Jahre (Konstanttemperatur-Kessel), muss er außer Betrieb genommen werden — der Käufer hat dafür ab Eigentumsübergang 2 Jahre Zeit. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind nicht betroffen.

Was bedeutet die 65%-Erneuerbare-Regel im GEG 2024?

Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Gilt für Neubauten in Neubaugebieten seit 01.01.2024 sofort. Für Bestandsgebäude greift die Regel erst nach kommunaler Wärmeplanung: Großstädte (über 100.000 EW) bis 30.06.2026, kleinere Kommunen bis 30.06.2028. Vor Stichtag gibt es 5 Jahre Übergangsfrist nach Defekt der Bestandsheizung.

Bin ich als Erbe von der Sanierungspflicht betroffen?

Ja — Erben treten als neuer Eigentümer in alle GEG-Pflichten ein. Es gilt die 2-Jahres-Frist nach Erbfall (Tod des Erblassers) für Dachdämmung, Rohrleitungsdämmung, Kesseltausch. Ausnahme: Eigentümer, die bereits vor dem 01.02.2002 in einem Ein- oder Zweifamilienhaus selbst wohnten, sind weiterhin ausgenommen — dieser Bestandsschutz endet aber mit dem Eigentumswechsel an einen neuen Eigentümer.

Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen?

Bis 50.000 € bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen (§ 108 GEG). In der Praxis werden GEG-Verstöße aber selten flächendeckend verfolgt. Risiko entsteht meist erst, wenn (a) der Schornsteinfeger bei der Kehrung feststellt, dass die Heizung über 30 Jahre alt und nicht erlaubt ist, oder (b) ein Käufer nach Kauf entdeckt, dass der Voreigentümer die Pflichten nicht erfüllt hat — und auf Mangelhaftung klagt.

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