GEG 2026: Gebäudeenergiegesetz für Verkäufer einfach erklärt | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Energetik & Bau

Das Gebäudeenergiegesetz.

Das zentrale Energiegesetz für Wohngebäude in Deutschland — fusioniert EnEV, EEWärmeG und EnEG seit 2020. Welche Pflichten beim Heizungstausch, Dämmung und Sanierung bestehen und was Verkäufer vor dem Notartermin wissen müssen.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

GEG 2026: Gebäudeenergiegesetz für Verkäufer einfach erklärt

Was ist das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 das zentrale Energiegesetz für Wohngebäude in Deutschland. Es löste drei bis dahin nebeneinander bestehende Regelwerke ab: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Damit gibt es heute ein einheitliches Regelwerk für alle energetischen Anforderungen — vom Neubau über die Sanierung bis zum Heizungstausch.

Mit der Novelle vom 1. Januar 2024 wurde das GEG erheblich verschärft. Die bekannte 65-%-Regel — neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden — gilt seitdem für Neubaugebiete sofort, für Bestandsgebäude mit Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind.

Zeitlicher Rahmen

  • 2002: EnEV löst die Wärmeschutzverordnung ab
  • 2009/2011: EEWärmeG-Pflicht für erneuerbare Energien
  • 1. Nov. 2020: GEG fasst EnEV, EEWärmeG, EnEG zusammen
  • 1. Jan. 2024: GEG-Novelle (Heizungsgesetz) — 65-%-Regel
  • 30. Juni 2026: Großstädte legen kommunale Wärmeplanung vor
  • 30. Juni 2028: Alle Kommunen legen Wärmeplanung vor

Die wichtigsten Kernpunkte

Das GEG regelt eine Vielzahl von Themen. Die fünf für Hauseigentümer und Verkäufer wichtigsten Kernpunkte:

1. Heizungen und 65-%-Regel

In Neubaugebieten müssen seit 2024 neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude greift die Regel erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung.

2. Mindestanforderungen Neubau

Neue Wohngebäude müssen den Effizienzhaus-55-Standard erfüllen — also nur 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes. Außerdem mindestens 65 % der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen.

3. Anforderungen bei Sanierung

Bei Sanierungsmaßnahmen, die mehr als 10 % einer Bauteilfläche betreffen (etwa Außenfassade, Dach), müssen energetische Mindestanforderungen eingehalten werden. Ziel: Beim Sanieren gleich richtig dämmen.

4. Dämmpflichten

Bestimmte Bauteile müssen unabhängig von Sanierungen gedämmt sein:

5. Energieausweis-Pflicht

Beim Verkauf und der Vermietung muss spätestens bei der Besichtigung ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Pflichtangaben sind die Energieeffizienzklasse, der Endenergiebedarf und der Energieträger.

Heizung und 65-%-Regel

Die Heizungspflicht ist das politisch am meisten diskutierte Element des GEG. Die wichtigsten Regeln:

Was zählt zu erneuerbaren Energien

Nach § 71 GEG gelten als erneuerbar:

Übergangsfristen Bestandsgebäude

Bei Heizungsausfall in Bestandsgebäuden gelten Übergangsfristen:

Pflichtberatung vor neuer fossiler Heizung

Wer ab 2024 eine reine fossile Heizung einbauen will, muss vorher eine verpflichtende Energieberatung durch einen zugelassenen Energieberater nachweisen. Kosten typisch 500-1.500 €, davon bis 80 % gefördert durch BAFA.

Dämmpflichten im Altbau

Pflicht: oberste Geschossdecke

Nach § 47 GEG müssen oberste Geschossdecken oder begehbare Dachböden ungedämmter Wohngebäude gedämmt sein. Pflicht-U-Wert: 0,24 W/(m²·K), was etwa 14-18 cm Dämmung entspricht.

Ausnahme: selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Eigentümer seit dem 1.2.2002 dort wohnen. Bei Eigentümerwechsel muss die Dämmung innerhalb von zwei Jahren nach Verkauf nachgeholt werden.

Pflicht: Rohrleitungs-Dämmung

Warmwasserleitungen und Heizungsrohre in unbeheizten Räumen (Keller, Dachboden, Treppenhaus) müssen gedämmt sein. Kosten typisch 200-500 € für ein Standardhaus.

Bedingte Pflicht: bei Sanierung

Werden mehr als 10 % einer Bauteilfläche saniert (z.B. ganze Fassadenseite), gelten energetische Mindeststandards für die ganze Bauteilfläche. Wer also einen Teil der Außenwand neu verputzen will, muss gleich auf U-Wert <= 0,24 dämmen.

Pflichten beim Immobilienverkauf

Energieausweis

Spätestens bei der Besichtigung muss der gültige Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Pflichtangaben:

Heizungstausch-Pflicht bei Verkauf

Wenn das Haus eine über 30 Jahre alte Heizungsanlage (Konstanttemperaturkessel) hat, die unter die Pflicht zum Heizungstausch fällt, muss der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren nach dem Verkauf den Tausch vornehmen. Dies ist ein wesentliches Verkaufsmerkmal — Käufer kalkulieren die Kosten (10.000-30.000 € je nach System) in den Kaufpreis ein.

Aufklärungspflicht

Bekannte Mängel und anstehende GEG-Pflichten müssen offengelegt werden. Verschweigen kann als arglistige Täuschung gewertet werden und den Sachmängelausschluss aushebeln.

Häufiger Fehler: Energieausweis fehlt

In etwa 20 % der Verkaufsfälle wird der Energieausweis nicht oder zu spät vorgelegt. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 € betragen, viel wichtiger aber: Der Energieausweis ist Pflichtbestandteil der Verkaufsunterlagen. Käufer und ihre Banken verweigern ohne Energieausweis den Vertragsabschluss.

Praxis-Tipps für Verkäufer

Vor dem Verkauf prüfen

Argumente in der Vermarktung

Bei sanierungsbedürftigen Objekten

Mein Rat: Wer ein älteres Haus verkauft, sollte vor dem Verkauf einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen — kostet ca. 1.500 €, davon 80 % BAFA-Förderung. Der Plan zeigt Käufern auf einen Blick, welche Maßnahmen anstehen und welche Förderungen sie nutzen können. Das vermeidet Preisabschläge wegen unklarer Sanierungskosten und macht das Objekt deutlich attraktiver.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „GEG (Gebäudeenergiegesetz)" — kompakt beantwortet.

Was ist das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz ist seit 2020 das zentrale Energiegesetz für Wohngebäude. Es fusionierte EnEV, EEWärmeG und EnEG und definiert Mindestanforderungen an Energieeffizienz, Heizung, Dämmung und Energieausweis. Wurde zum 1.1.2024 erheblich novelliert (65-%-Regel).

Wann gilt die 65-%-Regel für meinen Altbau?

Für Bestandsgebäude greift die 65-%-Regel erst, wenn die kommunale Wärmeplanung steht: Großstädte (über 100.000 EW) ab 30.06.2026, kleinere Städte ab 30.06.2028. Vorher dürfen auch reine Gas- oder Ölheizungen neu eingebaut werden, müssen aber später schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Gibt es eine Pflicht zum Heizungstausch?

Ja, für sehr alte Heizungen. Konstanttemperaturkessel, die über 30 Jahre alt sind, müssen ausgetauscht werden — Ausnahme: selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Eigentümer seit dem 1.2.2002 dort wohnen. Bei Eigentümerwechsel gilt die Pflicht innerhalb von zwei Jahren nach Verkauf.

Welche Dämmpflichten habe ich im Altbau?

Oberste Geschossdecke (oder begehbarer Dachboden) muss gedämmt sein — bei nicht-gedämmten Bauten Pflicht zur Dämmung. Warmwasserleitungen und Heizungsrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Bei größeren Sanierungen (mehr als 10 % einer Bauteilfläche) gelten energetische Mindeststandards.

Was muss ich beim Hausverkauf vorlegen?

Spätestens bei Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden, der für Verkäufe ausgestellte Ausweis enthält Pflichtangaben wie Energieeffizienzklasse, Energieträger und Endenergiebedarf. Falsche oder fehlende Angaben können Bußgelder bis 10.000 € auslösen und sind sachmangelrelevant.

Drohen mir bei Verstößen Bußgelder?

Ja, bei Verstößen gegen das GEG drohen Bußgelder bis 50.000 €. Konkrete Tatbestände: Nicht erfüllte Heizungstauschpflicht, fehlende Dämmung oberster Geschossdecke, fehlerhafte Energieausweise, fehlende Vorlage des Energieausweises beim Verkauf. Die meisten Verfahren werden aber durch die Bauaufsicht erst auf Anzeige hin verfolgt.

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