Ertragswertverfahren 2026: Berechnung, Vervielfältiger, Praxis | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Bewertung & Preis

Ertragswertverfahren, einfach erklärt.

Das Bewertungsverfahren für Renditeimmobilien nach §§ 27-34 ImmoWertV. Wie der Wert aus der Jahresmiete, dem Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer berechnet wird — inkl. Rechner für die schnelle Indikation.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Ertragswertverfahren 2026: Berechnung, Vervielfältiger, Praxis

Was ist das Ertragswertverfahren?

Das Ertragswertverfahren ist eines der drei normierten Bewertungsverfahren nach Immobilienwertermittlungsverordnung (§§ 27-34 ImmoWertV). Es wird angewandt, wenn der Wert einer Immobilie primär aus ihren Mieterträgen abgeleitet wird — also bei klassischen Renditeimmobilien.

Die Logik ist die eines Anlegers: Wie viel würde ich für eine Immobilie ausgeben, die mir eine bestimmte Jahresmiete bringt? Je höher die Miete und je länger sie zu erwarten ist, desto höher der Wert. Mathematisch wird die Miete „kapitalisiert“ — also auf den Barwert aller zukünftigen Mieten reduziert, abgezinst mit dem Liegenschaftszinssatz.

Ertragswert-Rechner

Vereinfachte Schätzung — für eine erste Indikation. Eine professionelle Bewertung berücksichtigt zusätzlich Restnutzungsdauer, Bodenwert und individuelle Marktanpassungen.

Schnellformel (vereinfacht)

Ertragswert ≈ Jahresreinertrag ÷ Liegenschaftszinssatz

Beispiel: 5-Familienhaus in Köln-Lindenthal
Jahresnettokaltmiete: 60.000 €
Bewirtschaftungskosten (20 %): −12.000 €
Jahresreinertrag: 48.000 €
Liegenschaftszinssatz: 3,5 %

Ertragswert ≈ 48.000 € ÷ 0,035 = 1.371.429 €

Wichtig: Diese vereinfachte Formel (ewige Rente) eignet sich für jüngere Objekte mit hoher Restnutzungsdauer (50+ Jahre). Bei älteren Objekten ist die nachfolgende Vervielfältiger-Methode präziser.

Die Formel im Detail

Die offizielle Formel nach § 28 ImmoWertV (vereinfacht):

Ertragswert = Bodenwert + (Jahresreinertrag − Bodenwertverzinsung) × Vervielfältiger

mit:
• Bodenwert = Bodenrichtwert × Grundstücksfläche
• Bodenwertverzinsung = Bodenwert × Liegenschaftszinssatz
• Vervielfältiger = (1 − (1+p)−n) / p
  p = Liegenschaftszinssatz, n = Restnutzungsdauer in Jahren

Schritt 1: Bodenwert ermitteln

Der Bodenwert wird vom Gebäudewert getrennt bewertet. Bodenrichtwert (BORIS) × Grundstücksfläche = Bodenwert. Beispiel: BRW 800 €/m² × 500 m² Grundstück = 400.000 € Bodenwert.

Schritt 2: Jahresreinertrag berechnen

Jahresnettokaltmiete minus Bewirtschaftungskosten:

Schritt 3: Bodenwertverzinsung abziehen

Vom Reinertrag wird die fiktive Verzinsung des Bodens abgezogen — der Boden trägt schließlich keine Abschreibung. Beispiel: Bodenwert 400.000 € × 3,5 % LZS = 14.000 € Bodenwertverzinsung pro Jahr.

Schritt 4: Vervielfältiger anwenden

Der Reinertrag-Anteil des Gebäudes wird mit dem Vervielfältiger multipliziert. Der Vervielfältiger hängt von Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz ab. Beispiele:

Restnutzungsdauer LZS 2,5 % LZS 3,5 % LZS 5,0 %
30 Jahre20,918,415,4
50 Jahre28,423,518,3
70 Jahre33,326,519,3
∞ (ewig)40,028,620,0

Schritt 5: Addition zum Ertragswert

Bodenwert + Gebäudeertragswert = Ertragswert. Das Ergebnis kann am Markt um ± 10-15 % korrigiert werden (Marktanpassung).

Liegenschaftszinssatz

Der Liegenschaftszinssatz (LZS) ist der Hebel mit der größten Wirkung im Ertragswertverfahren. Schon kleine Änderungen führen zu großen Wertunterschieden:

Typische Werte 2026 (NRW)

Objekttyp A-Lage B-Lage C-Lage
Wohn-MFH2,5-3,0 %3,0-4,0 %4,0-5,5 %
Gemischt3,0-3,5 %3,5-4,5 %4,5-6,0 %
Büro3,5-4,5 %4,5-6,0 %6,0-8,0 %
Einzelhandel4,0-5,5 %5,5-7,5 %7,5-10,0 %

Exakte örtliche Werte veröffentlicht der zuständige Gutachterausschuss jährlich im Grundstücksmarktbericht.

Wann anwenden?

Sehr geeignet

Weniger geeignet

Praxis-Tipps

Aus 20 Jahren Bewertung — was Verkäufer eines Mehrfamilienhauses beachten sollten:

Mein Rat: Bei Verkauf eines Mehrfamilienhauses lohnt sich praktisch immer ein professionelles Gutachten (1.500-4.000 €) oder eine fundierte Maklerbewertung mit Ertragswert-Berechnung. Die Differenz zwischen einer dilettantisch geschätzten Miete und der realen Bewertung kann sechsstellig sein — bei einem 1,5-Mio-Haus also leicht 150.000 € Unterschied.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Ertragswertverfahren" — kompakt beantwortet.

Was ist das Ertragswertverfahren?

Das Bewertungsverfahren nach §§ 27-34 ImmoWertV, bei dem der Wert einer Renditeimmobilie aus der zu erwartenden Jahresmiete und dem Liegenschaftszinssatz abgeleitet wird. Es ist der Standard bei vermieteten Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und reinen Kapitalanlagen.

Wann wird das Ertragswertverfahren angewandt?

Bei Mehrfamilienhäusern, Mietshäusern, Gewerbeimmobilien und reinen Kapitalanlagen — also überall, wo die Mieterträge im Vordergrund stehen. Bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern dominiert dagegen das Vergleichswertverfahren.

Wie wird der Ertragswert berechnet?

Vereinfacht: Jahresreinertrag × Vervielfältiger + Bodenwert. Der Jahresreinertrag ist die Jahresnettokaltmiete abzüglich Bewirtschaftungskosten. Der Vervielfältiger ergibt sich aus Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer — bei 4 % Liegenschaftszins und 60 Jahren Restnutzungsdauer beträgt er etwa 22,6.

Was ist der Liegenschaftszinssatz?

Der marktübliche Verzinsungssatz, mit dem Anleger im Mittel ihre Investition in eine Immobilie verzinsen. In NRW typisch 2,5 % bis 5 %, je nach Lage und Objekttyp. Wird vom örtlichen Gutachterausschuss empirisch aus tatsächlichen Verkäufen ermittelt.

Welche Bewirtschaftungskosten werden abgezogen?

Verwaltungskosten (ca. 5 % der Jahresnettokaltmiete), Instandhaltungskosten (5-15 %, je nach Alter und Zustand), Mietausfallwagnis (1-4 %) und Betriebskosten sofern nicht umlegbar. In Summe meist 15-25 % der Jahresnettokaltmiete.

Ist das Ertragswertverfahren genauer als das Vergleichswertverfahren?

Bei Renditeimmobilien ja — weil hier die Erträge im Vordergrund stehen, nicht die Wohneignung. Bei Eigennutzer-Immobilien (ETW, EFH) ist das Vergleichswertverfahren genauer, weil dort die Marktnachfrage nicht primär durch die Mieterträge bestimmt wird.

Ihr Mehrfamilienhaus richtig bewerten?

Wir erstellen Ihnen eine fundierte Ertragswert-Indikation auf Basis Ihrer realen Mieten und der aktuellen Liegenschaftszinssätze — damit Sie wissen, was Sie verlangen können.