Erbverzicht 2026: § 2346 BGB, Pflichtteilsverzicht, Abfindung | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Erbe & Schenkung

Erbverzicht, einfach erklärt.

Der schriftliche, notariell beurkundete Verzicht auf Erbe oder Pflichtteil nach § 2346 BGB. Häufig gegen Abfindung — und ein zentrales Instrument der Nachlassplanung in komplexen Familien. Wie er funktioniert und was zu beachten ist.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Erbverzicht 2026: § 2346 BGB, Pflichtteilsverzicht, Abfindung

Was ist der Erbverzicht?

Der Erbverzicht ist eine zu Lebzeiten getroffene vertragliche Vereinbarung zwischen Erblasser und einem potenziellen Erben. Geregelt ist er in den §§ 2346-2352 BGB. Der Verzichtende erklärt, dass er beim späteren Erbfall keine Ansprüche auf das Erbe oder den Pflichtteil erheben wird.

Praktische Bedeutung

Der Erbverzicht ist ein zentrales Instrument der Nachlassplanung. Er ermöglicht:

Wirkung

Der Verzichtende wird beim späteren Erbfall so behandelt, als hätte er nicht existiert. Folgen:

Erbverzicht vs. Pflichtteilsverzicht

Zwei unterschiedliche Verzichtsformen — wichtig zu unterscheiden.

Vollständiger Erbverzicht (§ 2346 Abs. 1 BGB)

Der Verzichtende verzichtet komplett auf alle Erbansprüche:

Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB)

Der Verzichtende verzichtet nur auf den Pflichtteil. Er kann weiterhin:

Vorteil: Mehr Flexibilität. Der Erblasser kann die Person später noch berücksichtigen, wenn er möchte.

Vergleich

Aspekt Erbverzicht Pflichtteilsverzicht
ErbenstellungAusgeschlossenMöglich
PflichtteilAusgeschlossenAusgeschlossen
Vermächtnis möglichBei testamentarischer BestimmungJa
Erstreckung auf AbkömmlingeJa (Standard)Ja (Standard)
Typische AbfindungHöherNiedriger

Empfehlung

In der Praxis wird häufig Pflichtteilsverzicht bevorzugt — bietet mehr Gestaltungsspielraum. Vollständiger Erbverzicht bei extremen Fällen (zerrüttete Familienbeziehungen, klare Vermögensaufteilung gewünscht).

Form und Inhalt

Notarielle Beurkundung zwingend

Nach § 2348 BGB ist der Erbverzicht nur notariell wirksam. Mündliche oder privatschriftliche Vereinbarungen sind nichtig. Beide Parteien müssen anwesend sein:

Inhalt

Der Verzichtsvertrag sollte folgende Punkte regeln:

Kosten der Beurkundung

Notarkosten richten sich nach der Höhe der Abfindung — bei 100.000 € Abfindung ca. 500-800 €, bei 500.000 € ca. 1.500-2.200 €. Beratungskosten für vorherige Verhandlungen separat.

Abfindung

Übliche Höhe

Die Abfindung ist verhandelbar. Typische Ansätze:

Formen der Abfindung

1. Einmalzahlung

Geld wird vom Erblasser an den Verzichtenden gezahlt. Häufigste Form. Endgültige Abwicklung — keine späteren Forderungen.

2. Sachleistung

Übertragung einer Immobilie, eines Wertpapierdepots, eines Schmuckstücks. Steuerlich oft attraktiv (Wertsteigerungen beim Empfänger).

3. Wiederkehrende Leistungen

Leibrente, Wohnrecht, regelmäßige Zahlungen. Komplizierter, aber bei finanziellen Engpässen des Erblassers nützlich.

4. Kombination

Z.B. Geldbetrag + Wohnrecht oder Sachübertragung + Restzahlung in Raten.

Steuerliche Behandlung

Die Abfindung wird steuerlich als Schenkung behandelt — fällt also unter Schenkungssteuer. Vorteile:

Bei großen Abfindungen daher unbedingt Steuerberater einbeziehen — Optimierung über mehrere Jahre und Personen möglich.

Beispiel-Konstellation

Familie mit Vater (75 J., Vermögen 1,5 Mio €) und 3 erwachsenen Kindern. Eines der Kinder soll Familienunternehmen übernehmen, die anderen sollen finanziell entschädigt werden.

Wirkung des Verzichts

Bei Erbfall

Erstreckung auf Abkömmlinge (§ 2349 BGB)

Verzichtet ein Kind, sind auch seine Kinder (Enkel des Erblassers) von Erbe und Pflichtteil ausgeschlossen. Dies kann im Verzichtsvertrag anders geregelt werden:

Beispiel für Erstreckung

Vater (V) hat Sohn (S) mit Pflichtteilsverzicht. S hat 2 Kinder (Enkel E1 und E2). V stirbt:

Bei Tod des Verzichtenden vor Erblasser

Stirbt der Verzichtende vor dem Erblasser, ergeben sich Sonderfälle:

Praxis-Tipps

Wann lohnt sich Erbverzicht?

Bei der Verhandlung

Bei der Beurkundung

Häufige Fehler

Aufhebung

Der Erbverzicht kann nur einvernehmlich aufgehoben werden — durch erneute notarielle Vereinbarung zwischen Erblasser und Verzichtendem. Anfechtung nur in extremen Fällen (Drohung, Täuschung, Irrtum).

Mein Rat aus 20 Jahren Praxis: Der Erbverzicht ist eines der wertvollsten Instrumente der vorausschauenden Nachlassplanung. Vor allem bei Unternehmensnachfolge, bei zerstrittenen Geschwistern und bei Patchwork-Familien spart er nach dem Erbfall Jahre von Streit und Anwaltskosten. Investition für Notar und Anwalt (2.000-5.000 €) amortisiert sich vielfach. Wichtig: faire Abfindung — sonst wird der Verzicht in Familie als Ungerechtigkeit empfunden, was die Beziehungen langfristig beschädigt.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Erbverzicht" — kompakt beantwortet.

Was ist der Erbverzicht?

Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Erblasser und einem potenziellen Erben nach § 2346 BGB, durch die der Erbe auf sein zukünftiges Erbrecht verzichtet. Wirkt schon zu Lebzeiten des Erblassers — der Verzichtende wird beim späteren Erbfall behandelt, als ob er nicht vorhanden wäre.

Was ist der Unterschied zwischen Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht?

Erbverzicht umfasst den vollständigen Verzicht — sowohl auf Erbe als auch auf Pflichtteil. Pflichtteilsverzicht ist beschränkt nur auf den Pflichtteilsanspruch — der Verzichtende kann trotzdem als Erbe eingesetzt werden, hat aber keine Pflichtteils-Sicherung mehr. In der Praxis oft Pflichtteilsverzicht — bietet mehr Flexibilität.

In welcher Form muss der Erbverzicht erfolgen?

Zwingend notarielle Beurkundung (§ 2348 BGB). Beide Seiten müssen anwesend sein — Erblasser und Verzichtender. Privatschriftliche oder mündliche Verzichte sind unwirksam. Notar prüft Inhalt und klärt über die Folgen auf.

Welche Abfindung ist üblich?

Verhandlungssache. Typisch 50-100 % des prognostizierten Pflichtteils als Einmalzahlung. Bei Pflichtteilsverzicht oft niedriger als bei vollem Erbverzicht. Auch Sachleistungen möglich (Übertragung einer Immobilie, Schenkung von Vermögen). Steuerlich: Abfindung gilt als Schenkung — Schenkungssteuer-Freibeträge nutzen.

Wirkt der Verzicht auch für die Abkömmlinge?

Ja, in der Regel — § 2349 BGB. Der Verzicht erstreckt sich auf die Abkömmlinge des Verzichtenden. Beispiel: Kind verzichtet, Enkel werden ebenfalls von Erbe und Pflichtteil ausgeschlossen. Ausnahme: ausdrücklich anders vereinbart im Verzichtsvertrag.

Kann der Verzicht widerrufen werden?

Nein — der Erbverzicht ist endgültig und nur durch einvernehmliche Aufhebung mit dem Erblasser möglich (§ 2351 BGB). Aufhebung wieder mit notarieller Form. Anfechtung nur bei Irrtum, Drohung oder arglistiger Täuschung (§§ 119 ff. BGB).

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