Erbbaurecht & Erbbauzins 2026: Funktionsweise, Rechner, Bewertung | DOERTER.
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Erbbaurecht & Erbbauzins.

Sie besitzen das Haus, aber das Grundstück gehört jemand anderem — typischerweise einer Kirche, Stiftung oder Kommune. Dafür zahlen Sie jährlich einen Erbbauzins. Wie das funktioniert, was es kostet, und was beim Verkauf passiert.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert19. Mai 2026
Lesezeit8 Min.

Erbbaurecht & Erbbauzins 2026: Funktionsweise, Rechner, Bewertung

Was ist das Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist ein veräußerliches und vererbliches Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu haben. Geregelt im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) von 1919 — eines der ältesten noch geltenden Spezialgesetze in Deutschland. Eingetragen wird das Recht in einem eigenen Erbbaugrundbuch, das parallel zum klassischen Grundbuch geführt wird.

Vereinfacht: Sie kaufen das Haus, aber das Grundstück darunter nicht. Für die Bodennutzung zahlen Sie jährlich einen Erbbauzins an den Eigentümer (Erbbaurechtsgeber). Typische Erbbaurechtsgeber sind:

Die Laufzeit beträgt typischerweise 75 oder 99 Jahre, kürzere Laufzeiten von 50 oder 60 Jahren kommen vor. Während dieser Zeit haben Sie als Erbbauberechtigter praktisch alle Rechte eines Eigentümers — Sie können das Haus vermieten, modernisieren, verkaufen, vererben.

Erbbauzins — die Pacht für den Boden

Der Erbbauzins ist die jährliche Gegenleistung für die Bodennutzung. Er wird im Erbbaurechtsvertrag festgeschrieben und liegt typischerweise zwischen 3 und 6 Prozent des Bodenwerts. Mehrere Komponenten prägen die konkrete Höhe:

Praxisbeispiel: Bodenwert 200.000 Euro × 4 % = 8.000 Euro Erbbauzins pro Jahr (~ 667 €/Monat). Über 75 Jahre Laufzeit summieren sich das auf 600.000 Euro nominal — ohne Berücksichtigung der Wertsicherung.

Probieren Sie den Rechner unten — er zeigt Ihnen die jährliche und monatliche Belastung für Ihren konkreten Fall.

Rechner

Wie hoch ist Ihr Erbbauzins?

Live · Schätzung
10.000 €1.000.000 €
%
1 %8 %
Erbbauzins pro Jahr ≈ 667 €/Monat
8.000 €

Bodenwert × Zinssatz. Wertsicherungsklauseln (Indexierung) berücksichtigt diese Schätzung nicht — sie können den Zins über die Laufzeit um 30–60 % erhöhen.

200.000 € × 4,0 % = 8.000 €
667 € pro Monat
Ohne Gewähr · Schätzung ohne Wertsicherung · Konkreten Vertrag prüfen. Bodenwert berechnen →

Vorteile und Nachteile

Vorteile für den Erbbauberechtigten

Nachteile

Verkauf einer Erbbau-Immobilie

Ja, ein Erbbaurecht ist verkäuflich — aber komplexer als ein klassisches Eigentumsobjekt. Drei Besonderheiten:

Wer verkauft, sollte den Erbbaurechtsvertrag früh prüfen und ggf. Verlängerung verhandeln. Eine Verlängerung von 45 auf 75 Jahre kostet meist eine Einmalzahlung, hebt aber den Marktwert um 10–15 %.

Heimfall — was passiert am Laufzeitende?

Am Ende der vereinbarten Laufzeit (typischerweise 75 oder 99 Jahre) fällt das Erbbaurecht — und damit das Gebäude — an den Grundstückseigentümer zurück. Das nennt sich Heimfall. Gesetzliche Regelung in § 27 ErbbauRG:

Tipp aus der Praxis: Wer eine Erbbau-Immobilie erbt oder kauft, sollte die exakte Heimfall-Regelung im Vertrag kennen. Bei einer Restlaufzeit von 40 Jahren und nur „zwei Dritteln Verkehrswert" als Entschädigung wird die Immobilie nicht erbbar — oder muss sehr früh verkauft werden, solange sie noch werthaltig ist.

Verlängerung statt Heimfall

Viele Erbbaurechtsgeber bieten 10 bis 20 Jahre vor Laufzeitende eine Verlängerung an. Bedingungen variieren stark — manchmal ist der ursprüngliche Erbbauzins fortzuschreiben, manchmal wird er auf aktuelle Marktverhältnisse angepasst (was empfindlich teurer werden kann).

Wer ein Erbbau-Objekt erbt, sollte sofort prüfen: Ist eine Verlängerung möglich? Zu welchen Konditionen? Diese Information beeinflusst den Verkehrswert um 10–30 %.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Eigentümer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zum Erbbaurecht — kompakt beantwortet.

Was ist der Unterschied zwischen Erbbaurecht und Eigentum?

Beim klassischen Eigentum gehört Ihnen Grundstück und Gebäude. Beim Erbbaurecht gehört Ihnen nur das Gebäude — das Grundstück bleibt im Eigentum des Erbbaurechtsgebers (oft Kommune, Kirche, Stiftung). Sie zahlen dafür einen jährlichen Erbbauzins.

Wie hoch ist der Erbbauzins üblicherweise?

Typischerweise zwischen 3 und 6 Prozent des Bodenwerts pro Jahr. Bei einem Grundstück im Wert von 200.000 Euro entspricht das 6.000 bis 12.000 Euro Erbbauzins jährlich. Der Satz wird im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und ist meist an einen Index gekoppelt (Wertsicherungsklausel).

Kann ich eine Erbbau-Immobilie verkaufen?

Ja, das Erbbaurecht ist veräußerlich und vererblich. Allerdings braucht der Verkauf in der Regel die Zustimmung des Erbbaurechtsgebers (Vorkaufsrecht). Bei langen Restlaufzeiten unter 30 Jahren wird der Verkauf erfahrungsgemäß schwierig — Käufer und ihre Banken sind zurückhaltend.

Was passiert am Ende der Laufzeit (Heimfall)?

Nach Ablauf des Erbbaurechts (meist 75 oder 99 Jahre) geht das Gebäude entschädigungspflichtig an den Grundstückseigentümer über. Die Entschädigung beträgt nach Gesetz mindestens zwei Drittel des Verkehrswerts, im Vertrag oft auf zwei Drittel oder mehr begrenzt.

Lohnt sich der Kauf einer Erbbau-Immobilie?

Bei hoher Restlaufzeit (über 50 Jahre) und marktüblichem Erbbauzins durchaus — der Kaufpreis liegt typischerweise 20 bis 30 Prozent unter vergleichbaren Eigentumsimmobilien. Nachteil: Sie zahlen den Erbbauzins zusätzlich zu eventuell verbleibender Finanzierung.

Wie wird ein Erbbaurecht beim Verkauf bewertet?

Drei Faktoren entscheiden: Restlaufzeit (je länger, desto mehr wert), Höhe des Erbbauzinses (je niedriger im Verhältnis zum Bodenwert, desto attraktiver), Heimfall-Regelung im Vertrag (faire Entschädigung pflegt den Wert). Faustregel: 20–30 % unter Eigentumsobjekten gleicher Qualität.

Sie verkaufen eine Erbbau-Immobilie?

Wir analysieren den Erbbaurechtsvertrag, prüfen Restlaufzeit und Heimfall-Klausel und bewerten realistisch. Erbbau-Immobilien brauchen erfahrene Vermarktung — den meisten Käufern fehlt das Vorwissen.