Eigentümerversammlung WEG 2026: Ablauf, Beschlüsse, Quorum | DOERTER.
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Eigentümerversammlung.

Das Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft nach §§ 23-25 WEG. Mindestens 1 × pro Jahr — alle wichtigen Entscheidungen werden hier getroffen. Wer einberuft, welche Mehrheiten gelten und welche Rechte Sie als Eigentümer haben.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Eigentümerversammlung WEG 2026: Ablauf, Beschlüsse, Quorum

Was ist die Eigentümerversammlung?

Die Eigentümerversammlung (EV) ist das zentrale Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Geregelt in den §§ 23-25 WEG. Alle wesentlichen Entscheidungen einer WEG werden hier getroffen — von der Jahresabrechnung bis zu großen Modernisierungen.

Wichtigste Funktionen

Bindung der Beschlüsse

Beschlüsse der EV sind für alle Eigentümer bindend — auch für:

Einberufung

Wer beruft ein

Standardmäßig der Verwalter (§ 24 Abs. 1 WEG). Auch:

Frequenz

Einladungsfrist

Mindestens 3 Wochen vor Versammlungstermin (§ 24 Abs. 4 WEG). Bei Eilbedürfnis kürzere Frist möglich, aber nur mit Begründung.

Inhalt der Einladung

Formelle Anforderungen

Typischer Ablauf

Vor der Versammlung

Eröffnung

Beschlussfassung pro Tagesordnungspunkt

  1. Vorstellung des Themas durch Verwalter oder Beirat
  2. Diskussion durch Eigentümer
  3. Ggf. Anpassung des Beschlussvorschlags
  4. Abstimmung (Handzeichen oder schriftlich)
  5. Bekanntgabe des Ergebnisses
  6. Protokollierung

Pflicht-Tagesordnung

Abschluss

Beschlüsse und Mehrheiten

Mehrheitsformen seit WEG-Reform 2020

Einfache Mehrheit (Standard)

Für die meisten Beschlüsse: mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Beispiele:

Doppelte Mehrheit

Bei baulichen Veränderungen (§ 20 WEG): Mehrheit der Eigentümer UND Mehrheit der Miteigentumsanteile.

Einstimmigkeit

Stimmrechte

Verschiedene Regelungen je nach Teilungserklärung:

Vertretung

Beispiele typischer Beschlüsse

Beschlussanfechtung

Anfechtungsfrist

Beschlüsse können innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung angefochten werden (§ 46 WEG). Nach Ablauf: Beschluss bestandskräftig.

Anfechtungsgründe

Anfechtungs-Verfahren

  1. Klage beim Amtsgericht (Streitwert je Wohnung-Anteil)
  2. Klagegegner: die übrigen Eigentümer (vertreten durch Verwalter)
  3. Verfahren: typisch 6-18 Monate
  4. Beschluss bleibt zunächst gültig
  5. Bei Erfolg: rückwirkende Unwirksamkeit

Wer kann anfechten

Kosten

Praxis-Tipps

Als Eigentümer

Als Beiratsmitglied

Bei Verkauf der ETW

Häufige Probleme

Online-Eigentümerversammlung

Seit WEG-Reform 2020 ausdrücklich erlaubt (§ 23 Abs. 1a WEG):

Mein Rat aus 20 Jahren Praxis: Eigentümerversammlungen sind die wichtigste Mitsprache-Gelegenheit in einer WEG. Wer nicht teilnimmt, hat keine Stimme — Beschlüsse werden ohne ihn gefasst. Bei wichtigen Themen (Modernisierung, Sonderumlagen, Verwalterwahl): unbedingt teilnehmen oder Vollmacht erteilen. Bei strittigen Beschlüssen: anwaltliche Beratung über Anfechtung innerhalb 1 Monat.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Eigentümerversammlung" — kompakt beantwortet.

Was ist die Eigentümerversammlung?

Das Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft nach §§ 23-25 WEG. Mindestens einmal pro Jahr trifft sich die WEG, um alle wichtigen Angelegenheiten zu beraten und zu beschließen. Geleitet typisch vom Verwalter. Beschlüsse sind für alle Eigentümer bindend — auch für Nichtteilnehmer.

Wer beruft die Versammlung ein?

Standardmäßig der Verwalter (§ 24 WEG). Mindestens einmal pro Kalenderjahr. Auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Eigentümer muss auch eine außerordentliche Versammlung einberufen werden. Einladungsfrist: mindestens 3 Wochen vorher.

Was muss in der Einladung stehen?

Ort, Datum, Uhrzeit, Tagesordnung mit allen Beschluss-Themen, Beschlussvorlagen (wenn vorhanden), Versammlungsleiter. Die Tagesordnung muss konkret sein — Pauschal-Punkte wie „Verschiedenes“ berechtigen nicht zu wesentlichen Beschlüssen.

Welche Mehrheiten gelten?

Seit WEG-Reform 2020: Einfache Mehrheit (mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen) reicht für die meisten Beschlüsse. Doppelte Mehrheit bei baulichen Maßnahmen (Mehrheit der Eigentümer + Mehrheit der Miteigentumsanteile). Einstimmigkeit: bei Änderung der Teilungserklärung oder Sondereigentums-Verschiebung.

Ist die Versammlung beschlussfähig?

Seit WEG-Reform 2020: Die Versammlung ist immer beschlussfähig, unabhängig von der Anwesenheit. Frühere Quorum-Regelung (50 %) wurde abgeschafft. Wichtig: alle Eigentümer ordnungsgemäß eingeladen. Bei wenigen Anwesenden: trotzdem Beschlüsse möglich.

Wie kann ein Beschluss angefochten werden?

Anfechtungsklage beim Amtsgericht binnen einen Monat nach Beschlussfassung (§ 46 WEG). Gründe: Verstoß gegen Gesetz oder Vereinbarung, fehlerhafte Einladung, Formfehler, Inhaltsfehler. Bei Klage: Beschluss bleibt zunächst gültig, wird ggf. rückwirkend für unwirksam erklärt.

WEG-Konflikte lösen?

Wir vermitteln Fachanwälte für WEG-Recht, die Beschlüsse prüfen, Anfechtungsklagen vorbereiten und in Eigentümerversammlungen beraten.