Eigentümerversammlung WEG 2026: Ablauf, Beschlüsse, Quorum
Was ist die Eigentümerversammlung?
Die Eigentümerversammlung (EV) ist das zentrale Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Geregelt in den §§ 23-25 WEG. Alle wesentlichen Entscheidungen einer WEG werden hier getroffen — von der Jahresabrechnung bis zu großen Modernisierungen.
Wichtigste Funktionen
- Genehmigung der Jahresabrechnung
- Verabschiedung des Wirtschaftsplans
- Beschlüsse über bauliche Maßnahmen
- Bestellung und Abberufung des Verwalters
- Sonderumlagen bei größeren Sanierungen
- Wahl des Beirats
- Beschlüsse zur Hausordnung
- Vergabe an Versicherungen und Lieferanten
Bindung der Beschlüsse
Beschlüsse der EV sind für alle Eigentümer bindend — auch für:
- Nichtteilnehmer
- Eigentümer, die dagegen gestimmt haben
- Spätere Eigentümer (Käufer übernehmen Beschlüsse)
Einberufung
Wer beruft ein
Standardmäßig der Verwalter (§ 24 Abs. 1 WEG). Auch:
- Beirat: bei Untätigkeit des Verwalters
- Eigentümer-Initiative: bei Verlangen von mindestens 25 % der Eigentümer
- Gericht: in Ausnahmefällen
Frequenz
- Pflicht: mindestens einmal pro Kalenderjahr (§ 24 Abs. 1 WEG)
- Außerordentliche EV: bei Bedarf, z.B. bei dringenden Sanierungen
- In Großen WEG: oft 2-3 Versammlungen pro Jahr
Einladungsfrist
Mindestens 3 Wochen vor Versammlungstermin (§ 24 Abs. 4 WEG). Bei Eilbedürfnis kürzere Frist möglich, aber nur mit Begründung.
Inhalt der Einladung
- Ort, Datum, Uhrzeit
- Konkrete Tagesordnung mit Beschluss-Themen
- Beschlussvorlagen (wenn vorhanden)
- Versammlungsleiter
- Bei Bedarf: Erläuterungen zu wichtigen Punkten
Formelle Anforderungen
- Schriftform oder Textform (E-Mail erlaubt seit WEG-Reform 2020)
- Vollständige Adresse aller Eigentümer
- Lesbare Tagesordnung: konkret, nicht pauschal
- Bei Fehlern: Anfechtbarkeit der Beschlüsse
Typischer Ablauf
Vor der Versammlung
- Anwesenheit-Liste erstellen
- Stimmrechte klären (Vollmachten)
- Versammlungsleiter wählen (typisch Verwalter)
- Protokollführer bestimmen
Eröffnung
- Begrüßung durch Versammlungsleiter
- Feststellung der Anwesenden
- Feststellung der Beschlussfähigkeit (seit WEG-Reform 2020 immer gegeben)
- Annahme der Tagesordnung
Beschlussfassung pro Tagesordnungspunkt
- Vorstellung des Themas durch Verwalter oder Beirat
- Diskussion durch Eigentümer
- Ggf. Anpassung des Beschlussvorschlags
- Abstimmung (Handzeichen oder schriftlich)
- Bekanntgabe des Ergebnisses
- Protokollierung
Pflicht-Tagesordnung
- Jahresabrechnung: Genehmigung
- Wirtschaftsplan: Verabschiedung
- Entlastung Verwalter: Vorjahres-Tätigkeit
- Entlastung Beirat: Vorjahres-Tätigkeit
- Bestellung Beirat (alle 3-5 Jahre)
Abschluss
- Verschiedenes (keine bindenden Beschlüsse)
- Termin der nächsten Versammlung
- Verabschiedung
- Protokollerstellung
Beschlüsse und Mehrheiten
Mehrheitsformen seit WEG-Reform 2020
Einfache Mehrheit (Standard)
Für die meisten Beschlüsse: mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Beispiele:
- Jahresabrechnung
- Wirtschaftsplan
- Reparaturen
- Hausordnung
- Verwalterbestellung
Doppelte Mehrheit
Bei baulichen Veränderungen (§ 20 WEG): Mehrheit der Eigentümer UND Mehrheit der Miteigentumsanteile.
Einstimmigkeit
- Änderung der Teilungserklärung
- Übergang von Gemeinschafts- in Sondereigentum
- Bestimmte Sondernutzungsrechte
Stimmrechte
Verschiedene Regelungen je nach Teilungserklärung:
- Wertprinzip: Stimme nach Miteigentumsanteilen
- Kopfprinzip: jede WE eine Stimme (auch bei mehreren Wohnungen eines Eigentümers)
- Objektprinzip: pro Wohneinheit eine Stimme
Vertretung
- Vollmacht: schriftlich, oft beim Verwalter zu hinterlegen
- Per Brief abstimmen: bei Online-Versammlungen möglich
- Stimmrechtsausschluss: in eigener Sache (§ 25 Abs. 4 WEG)
Beispiele typischer Beschlüsse
- Genehmigung der Jahresabrechnung 2025
- Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2026
- Beschluss zur Sanierung der Heizungsanlage
- Sonderumlage in Höhe von 1.500 € pro Wohneinheit
- Neue Hausordnung
- Wahl des Beirats für 3 Jahre
Beschlussanfechtung
Anfechtungsfrist
Beschlüsse können innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung angefochten werden (§ 46 WEG). Nach Ablauf: Beschluss bestandskräftig.
Anfechtungsgründe
- Verstoß gegen Gesetz: WEG, BGB, andere Gesetze
- Verstoß gegen Vereinbarung: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung
- Fehlerhafte Einladung: zu kurze Frist, unklare Tagesordnung
- Formfehler bei der Abstimmung
- Stimmrechtsausschluss nicht beachtet
- Beschluss verstößt gegen ordnungsgemäße Verwaltung
Anfechtungs-Verfahren
- Klage beim Amtsgericht (Streitwert je Wohnung-Anteil)
- Klagegegner: die übrigen Eigentümer (vertreten durch Verwalter)
- Verfahren: typisch 6-18 Monate
- Beschluss bleibt zunächst gültig
- Bei Erfolg: rückwirkende Unwirksamkeit
Wer kann anfechten
- Jeder Eigentümer (auch Stimmrechtsenthalter)
- Auch Eigentümer, die zugestimmt haben (bei Rechtsverstoß)
- Bei Käufer-Wechsel: neuer Eigentümer kann Anfechtungsklage des Vorgängers übernehmen
Kosten
- Anwaltskosten: typisch 1.500-3.500 €
- Gerichtskosten: nach Streitwert (oft 500-2.000 €)
- Bei Erfolg: Kosten gehen an die unterliegenden Eigentümer
- Bei Misserfolg: Kläger trägt
Praxis-Tipps
Als Eigentümer
- Versammlung wahrnehmen: Termine notieren, persönlich teilnehmen
- Unterlagen vorab studieren: Wirtschaftsplan, Abrechnungen
- Fragen vorbereiten: zu strittigen Punkten
- Bei Abwesenheit: Vollmacht erteilen
- Protokoll prüfen: nach Versammlung sorgfältig durchgehen
- Anfechtung erwägen: bei strittigen Beschlüssen innerhalb 1 Monat
Als Beiratsmitglied
- Tagesordnung mitgestalten: mit dem Verwalter
- Wirtschaftsplan kritisch prüfen: Plausibilität
- Vorbereitende Gespräche: bei strittigen Themen
- Eigentümer-Information: vor Versammlung
Bei Verkauf der ETW
- Protokolle der letzten 3 Jahre dem Käufer übergeben
- Beschlossene aber noch nicht durchgeführte Maßnahmen erwähnen
- Anstehende Sonderumlagen: vor Verkauf klären
- Verwalter-Kontakt: für Käufer-Anfragen
Häufige Probleme
- Schlechte Tagesordnungen: zu pauschal, ohne Vorlagen
- Lange Versammlungen: 4-6 Stunden bei großen WEG
- Konflikte: zwischen Eigentümern oder mit Verwalter
- Anfechtungs-Verfahren: blockieren oft Maßnahmen über Jahre
- Geringe Beteiligung: Wirtschaftsplan-Entscheidungen durch wenige
Online-Eigentümerversammlung
Seit WEG-Reform 2020 ausdrücklich erlaubt (§ 23 Abs. 1a WEG):
- Hybrid-Versammlungen (vor Ort + Online)
- Reine Online-Versammlungen (mit Mehrheitsbeschluss)
- Einfachere Teilnahme für ausländische Eigentümer
- Bei großen WEG zunehmend Standard
Mein Rat aus 20 Jahren Praxis: Eigentümerversammlungen sind die wichtigste Mitsprache-Gelegenheit in einer WEG. Wer nicht teilnimmt, hat keine Stimme — Beschlüsse werden ohne ihn gefasst. Bei wichtigen Themen (Modernisierung, Sonderumlagen, Verwalterwahl): unbedingt teilnehmen oder Vollmacht erteilen. Bei strittigen Beschlüssen: anwaltliche Beratung über Anfechtung innerhalb 1 Monat.