Denkmal-AfA 2026: § 7i EStG, Abschreibung, Voraussetzungen | DOERTER.
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Denkmal-AfA, einfach erklärt.

Die Sonderabschreibung für denkmalgeschützte Immobilien nach § 7i EStG. Erlaubt bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten in 12 Jahren abzuschreiben — eine der wertvollsten Steuerregeln im deutschen Immobilienrecht. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Denkmal-AfA 2026: § 7i EStG, Abschreibung, Voraussetzungen

Was ist die Denkmal-AfA?

Die Denkmal-AfA ist eine Sonderabschreibung nach § 7i EStG, die für Sanierungsaufwendungen an denkmalgeschützten Gebäuden gewährt wird. Sie ist eine der attraktivsten Steuerregeln im deutschen Immobilienrecht — und der Hauptgrund, warum denkmalgeschützte Immobilien trotz ihrer oft höheren Sanierungskosten für Investoren interessant bleiben.

Das Ziel der Regelung: Denkmäler erhalten und gleichzeitig privates Kapital für die Sanierung des kulturellen Erbes mobilisieren. Der Staat verzichtet auf einen Teil der Einkommensteuer im Tausch gegen die fachgerechte Sanierung des Bauwerks.

Zwei Varianten

Voraussetzungen

1. Denkmaleigenschaft

Das Gebäude muss eingetragenes Denkmal oder in einer Erhaltungssatzung aufgeführt sein. Die Denkmaleigenschaft ergibt sich aus dem jeweiligen Denkmalschutzgesetz des Bundeslandes (in NRW: DSchG NRW). Ein Eintrag in der Denkmalliste wird von der unteren Denkmalbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt geführt.

2. Denkmalpflegerische Erforderlichkeit

Die Maßnahmen müssen denkmalpflegerisch erforderlich sein. Das heißt: Sie dienen der Erhaltung der charakteristischen Substanz und des Erscheinungsbilds des Denkmals. Standard-Modernisierungen ohne Denkmalbezug sind nicht förderfähig.

3. Abstimmung mit Denkmalbehörde

VOR Beginn der Maßnahmen muss eine Abstimmung mit der Denkmalbehörde erfolgen — meist über einen schriftlichen Antrag mit Sanierungsplänen, Materialspezifikationen und Kostenschätzung. Die Behörde erteilt eine denkmalrechtliche Genehmigung mit Auflagen.

4. Bescheinigung nach Abschluss

Nach Abschluss der Arbeiten stellt die Denkmalbehörde eine Bescheinigung nach § 7i Abs. 2 EStG aus. Diese ist die Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt die Sonder-AfA anerkennt. Ohne Bescheinigung: keine Denkmal-AfA.

5. Zeitliche Anforderungen

Bescheinigung der Denkmalbehörde

Die Bescheinigung ist das zentrale Dokument für die Anerkennung der Denkmal-AfA. Sie wird in zwei Stufen erteilt:

Stufe 1: Denkmalrechtliche Genehmigung (vor Beginn)

Stufe 2: Steuerbescheinigung nach § 7i EStG (nach Abschluss)

Was die Behörde prüft

Häufige Fehler bei der Bescheinigung

  • Nicht abgestimmte Maßnahmen: Wer ohne vorherige Genehmigung saniert, riskiert Verweigerung der Bescheinigung
  • Standard-Materialien statt Originalbaustoffe — werden oft nicht anerkannt
  • Anbauten und Erweiterungen: Nicht förderfähig, auch wenn am Denkmal
  • Unklare Belege: Pauschalrechnungen ohne Detaillierung werden oft abgelehnt

Abschreibungssätze

Bei vermieteten Denkmälern (§ 7i EStG)

Jahr AfA-Satz Kumuliert
Jahr 1-8je 9 %72 %
Jahr 9-12je 7 %100 %

Bei selbst genutzten Denkmälern (§ 10f EStG)

Jahr Sonderausgaben-Satz Kumuliert
Jahr 1-10je 9 %90 %

Zusätzlich: Normale AfA auf Anschaffungskosten

Neben der Denkmal-AfA läuft die normale AfA auf die Anschaffungskosten weiter (2-2,5 % p.a. je nach Baujahr). Beide AfA-Beträge addieren sich.

Wirtschaftlichkeit

Beispielrechnung — Vermieteter Altbau in Köln

Eigentumswohnung in einem denkmalgeschützten Altbau in Köln-Sülz.

Steuerersparnis durch Denkmal-AfA

Gesamtrechnung über 12 Jahre

Praxis-Hinweise

Bevor Sie kaufen

Während der Sanierung

Nach der Sanierung

Häufige Fallstricke

Mein Rat: Die Denkmal-AfA ist enorm wertvoll, aber komplex. Ohne erfahrenen Steuerberater (1.500-3.500 € Beratungskosten) ist eine Optimierung praktisch ausgeschlossen. Bei richtiger Anwendung amortisieren sich diese Kosten innerhalb des ersten Steuerjahres. Wer ein Denkmal kauft, sollte mindestens 2-3 Steuerberater mit Denkmal-Erfahrung interviewen — die Kompetenz-Unterschiede sind groß.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Denkmal-AfA" — kompakt beantwortet.

Was ist die Denkmal-AfA?

Eine Sonderabschreibung für denkmalgeschützte Gebäude nach § 7i EStG. Vermieter können 100 % der bescheinigten Sanierungskosten über 12 Jahre absetzen: 9 % p.a. in den ersten 8 Jahren, 7 % p.a. in den folgenden 4 Jahren. Eine der attraktivsten Steuerregeln im deutschen Immobilienrecht.

Welche Voraussetzungen gelten?

Eintragung im Denkmalbuch oder unter Erhaltungssatzung. Maßnahmen müssen denkmalpflegerisch erforderlich sein. Vorherige Abstimmung mit der Denkmalbehörde und Bescheinigung nach Abschluss. Außerdem: Maßnahmen müssen nach Anschaffung erfolgen — Renovierungskosten vor Kauf sind nicht förderfähig.

Wie wird die Denkmal-AfA abgeschrieben?

Über 12 Jahre: in den ersten 8 Jahren jeweils 9 % der Sanierungskosten (= 72 %), in den folgenden 4 Jahren je 7 % (= 28 %). Insgesamt 100 % der bescheinigten Kosten. Bei Selbstnutzern nach § 10f EStG: 9 % p.a. über 10 Jahre = 90 %.

Welche Kosten sind förderfähig?

Nur die denkmalpflegerisch erforderlichen Kosten: Sanierung der Fassade, Dachsanierung mit Originalmaterialien, Erhaltung historischer Türen, Fenster und Inneneinrichtungen. Nicht förderfähig: Standard-Modernisierungen ohne Denkmalbezug, Anbauten, neue Bäder oder Küchen (außer in besonderer Ausführung), Kosten für den Erwerb der Immobilie.

Lohnt sich die Denkmal-AfA wirtschaftlich?

Für Vermieter in höheren Steuerklassen (30-45 %) sehr attraktiv. Bei 100.000 € Sanierungskosten und Spitzensteuer kann die Gesamt-Steuerersparnis 42.000-45.000 € betragen. Allerdings sind die Sanierungskosten oft höher als bei modernen Bauten — und Denkmäler haben oft niedrigere Mietrenditen.

Was passiert beim Verkauf vor Ablauf der 12 Jahre?

Die bisher genutzte AfA bleibt beim Verkäufer. Der Käufer kann die Denkmal-AfA nicht weiterführen — er muss eine neue Bescheinigung für eigene Sanierungsmaßnahmen einholen. Bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist werden die genutzten Sonder-AfA dem Veräußerungsgewinn hinzugerechnet.

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