Beurkundung 2026: § 311b BGB, Ablauf, Kosten, Pflichten | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Recht & Notar

Beurkundung, einfach erklärt.

Die notarielle Beurkundung ist beim Immobilienkauf zwingend vorgeschrieben (§ 311b BGB). Was im Notartermin passiert, welche Pflichten Notar und Parteien haben, was die Beurkundung kostet und wo die häufigsten Fallstricke liegen.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Beurkundung 2026: Pflicht, Ablauf, Notarpflichten

Was ist die Beurkundung?

Die Beurkundung ist die formale Aufnahme eines Vertrags durch einen Notar — geregelt im Beurkundungsgesetz (BeurkG). Sie ist mehr als bloße Unterschrift unter einen Vertrag: Der Notar verleiht dem Dokument die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde mit besonderer Beweiskraft.

Eigenschaften einer notariellen Urkunde

§ 311b BGB Formerfordernis

Was muss beurkundet werden?

§ 311b BGB ordnet zwingend Beurkundungs-Pflicht an für:

1. Grundstückskaufverträge

2. Verpflichtung zur Vermögensübertragung

Wenn das gesamte gegenwärtige oder zukünftige Vermögen einer Person übertragen werden soll.

3. Erbverträge und einseitige Erbeinsetzungen

Im Gegensatz zu Testamenten, die einseitig errichtet werden, sind Erbverträge zwischen mehreren Parteien stets beurkundungspflichtig.

4. Vorverträge zu beurkundungspflichtigen Hauptverträgen

Wer einen verbindlichen Vorvertrag für einen späteren Grundstückskauf abschließt, muss diesen ebenfalls beurkunden lassen.

Folgen fehlender Beurkundung

Nach § 125 BGB ist ein Vertrag, der ohne die vorgeschriebene Beurkundung geschlossen wurde, nichtig — er entfaltet keine Rechtswirkung. Aber: Heilung ist möglich nach § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB durch nachfolgende Auflassung und Eintragung im Grundbuch.

Praktische Bedeutung

Wer einen Immobilienkauf nur per Handschlag, E-Mail oder einfachem schriftlichen Vertrag vereinbart, hat rechtlich nichts in der Hand. Der angeblich verkaufte Eigentümer kann jederzeit zurücktreten — selbst nach Zahlung wäre das Geld zurückzuerstatten (wegen ungerechtfertigter Bereicherung), aber das Grundstück bliebt beim ursprünglichen Eigentümer.

Ablauf des Notartermins

Vor dem Termin

Im Termin (typisch 60-120 Minuten)

Schritt 1: Begrüßung und Eröffnung

Schritt 2: Vollständiges Verlesen

Der Notar verliest den gesamten Vertrag wortlautgetreu. Auslassungen sind unzulässig — auch Anlagen müssen verlesen werden, sofern sie Vertragsbestandteil sind. Dies dauert bei einem Standard-Kaufvertrag 30-60 Minuten.

Schritt 3: Erläuterungen

Während oder nach dem Verlesen erläutert der Notar:

Schritt 4: Fragen und Diskussion

Parteien stellen Fragen, Notar klärt. Bei wesentlichen Änderungswünschen können diese direkt in den Vertrag aufgenommen werden — der Notar fertigt eine Ergänzung.

Schritt 5: Unterschriften und Siegel

Nach dem Termin

Notarpflichten

§ 17 BeurkG — Aufklärungs- und Belehrungspflicht

Verlesen-Pflicht (§ 13 BeurkG)

Der gesamte Vertrag muss verlesen werden — auch wenn der Notar oder die Parteien das langweilig finden. Auslassungen sind unzulässig und können zur Nichtigkeit der Beurkundung führen.

Aufklärungspflicht

Der Notar muss die Parteien über rechtliche Bedeutung und Risiken aufklären — besonders bei:

Neutralitäts-Pflicht

Der Notar ist unabhängiger Amtsträger — er berät beide Parteien neutral und ist nicht Interessensvertreter einer Seite. Bei Interessenkonflikten muss er die Beurkundung ablehnen.

Identitäts- und Geschäftsfähigkeits-Prüfung

Schriftliche Verbraucher-Belehrung

Bei B2C-Verträgen muss der Notar das 14-Tage-Recht erläutern (notarielle Bedenkzeit) und auf die Verbraucherrechte hinweisen.

Kosten 2026

Berechnung nach GNotKG

Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) — gestaffelt nach Geschäftswert.

Tabellengebühr nach Geschäftswert

Vereinfachte Übersicht (1,0-Gebühr):

Beurkundungs-Gebühr

2,0-fache Tabellengebühr für die Beurkundung des Kaufvertrags. Zusätzliche Gebühren für:

Gesamt-Notarkosten Praxisbeispiele

KaufpreisNotar gesamtGrundbuchGesamt
200.000 €2.300 €1.200 €3.500 €
400.000 €4.000 €2.100 €6.100 €
600.000 €5.500 €2.900 €8.400 €
1.000.000 €9.000 €4.700 €13.700 €

Wer zahlt?

Üblicherweise trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten — als Teil der Kaufnebenkosten. Bei Schenkungen meist der Beschenkte. Bei Erbverträgen oft die Erblasser.

Praxis-Tipps für Verkäufer

Notar-Auswahl

Beide Parteien können einen Notar vorschlagen — meist wird der Notar des Käufers oder ein neutraler Notar gewählt. Tipp: Notar mit Spezialisierung auf Immobilienrecht wählen (manchmal gibt es Familien- oder Erbrecht-Notare ohne tiefe Immobilien-Erfahrung).

Notar-Honorare nicht verhandelbar

Notar-Gebühren sind gesetzlich festgelegt nach GNotKG — Rabatte oder Verhandlung sind unzulässig. Wer billiger ist, macht etwas falsch — meist sind das nur die Tabellen-Gebühren gemeint, nicht die Gesamtkosten.

Vorbereitung 14 Tage vor Termin

Im Termin

Häufige Fallen

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Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Beurkundung" — kompakt beantwortet.

Was ist die Beurkundung?

Die Aufnahme eines Vertrags durch einen Notar mit gesetzlich vorgeschriebenen Förmlichkeiten — geregelt im Beurkundungsgesetz (BeurkG). Der Notar verliest den Vertrag vollständig, erläutert dessen rechtliche Bedeutung, klärt Fragen und nimmt Identität sowie Geschäftsfähigkeit der Parteien fest. Wird mit Unterschriften von Parteien und Notar sowie Notar-Siegel formal abgeschlossen.

Wann ist Beurkundung Pflicht?

§ 311b BGB: Beurkundungs-Pflicht für (1) Grundstückskaufverträge (Verkauf, Tausch, Schenkung von Grundeigentum), (2) Verpflichtungen zur Übertragung des gesamten Vermögens, (3) Erbverträge, (4) Vorverträge zu beurkundungspflichtigen Hauptverträgen. Bei Verstoß: Nichtigkeit nach § 125 BGB. Heilung möglich durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch (§ 311b Abs. 1 Satz 2).

Wie läuft ein Beurkundungstermin ab?

Standardablauf (60-120 Minuten): (1) Begrüßung und Identitätsprüfung (Ausweise), (2) Vollständiges Verlesen des Vertrags durch den Notar (oft 30-60 Minuten), (3) Erläuterungen zu rechtlichen Folgen, Risiken, Pflichten, (4) Fragen der Parteien beantworten, (5) ggf. Vertragsänderungen, (6) Unterschriften aller Parteien und des Notars, (7) Siegel und Beurkundungsvermerk. Danach: Ausfertigung und Versand des Vertrags an die Parteien (1-2 Wochen).

Welche Pflichten hat der Notar?

Nach § 17 BeurkG: (1) Vorlesen-Pflicht: Vertrag muss vollständig verlesen werden — Auslassungen sind unzulässig, (2) Aufklärungs-Pflicht: rechtliche Bedeutung und Risiken erläutern, besonders bei rechtsunkundigen Verbrauchern, (3) Identitäts-Prüfung: amtlicher Ausweis, (4) Geschäftsfähigkeits-Prüfung: bei Zweifeln nicht beurkunden, (5) Belehrungs-Pflicht: Steuerfolgen, Grundbuch-Reihenfolge, (6) Neutralität: muss beide Parteien gleich beraten — nicht nur den Auftraggeber.

Was kostet die Beurkundung?

Notar- und Grundbuchkosten betragen typisch 1,5-2 % vom Kaufpreis. Aufteilung: Notar etwa 1,0-1,2 %, Grundbuchamt 0,5-0,8 %. Berechnung nach GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) — gestaffelt nach Geschäftswert. Beispiel: 500.000 € Kaufpreis → ca. 7.500-10.000 € Gesamtkosten. Die Beurkundungs-Gebühr selbst ist die 2,0-Gebühr (= 2x Tabellengebühr). Zahlung in der Regel durch Käufer.

Was sollte ich vor dem Beurkundungstermin tun?

Mindestens 14 Tage vor dem Termin: (1) Vertragsentwurf erhalten (Notarielle Bedenkzeit nach § 17 Abs. 2a BeurkG), (2) Vertrag sorgfältig lesen, Fragen sammeln, (3) ggf. Anwalt/Steuerberater konsultieren, (4) Käufer-Daten prüfen: Schreibweise, Adresse, Familienstand, (5) Objekt-Beschreibung prüfen: Wohnfläche, Sondernutzungsrechte, Übergabe-Zustand, (6) Finanzierung sicherstellen: Bank-Bestätigung dem Notar vorlegen. Ausweis nicht vergessen.

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