Bebauungsplan 2026: § 30 BauGB, Festsetzungen, GRZ/GFZ, Verkauf | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Bau & Planungsrecht

Bebauungsplan (B-Plan), einfach erklärt.

Der Bebauungsplan nach § 30 BauGB ist die wichtigste planungsrechtliche Festlegung — er bestimmt, was, wie und wo gebaut werden darf. GRZ, GFZ, Baufenster, Dachform — was wirklich relevant ist und wo Sie den B-Plan einsehen.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Bebauungsplan 2026: § 30 BauGB im Überblick

Was ist der Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist eine kommunale Rechtsnorm nach §§ 8-10 BauGB. Er wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und regelt rechtsverbindlich, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf.

Stellung in der Bauleitplanung

Die Bauleitplanung in Deutschland ist zweistufig:

  1. Flächennutzungsplan (FNP): vorbereitender Bauleitplan, betrifft das gesamte Gemeindegebiet, Maßstab meist 1:5.000 oder 1:10.000, allgemein gehalten
  2. Bebauungsplan (B-Plan): verbindlicher Bauleitplan, betrifft ein konkretes Teilgebiet, Maßstab meist 1:1.000 oder 1:500, parzellenscharf

Was regelt der B-Plan konkret?

Qualifiziert vs. einfach

Qualifizierter Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB)

Enthält Festsetzungen über:

Im Geltungsbereich eines qualifizierten B-Plans sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie den Festsetzungen nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist. Der § 34 BauGB (Einfügung in die Umgebung) gilt hier nicht mehr.

Einfacher Bebauungsplan (§ 30 Abs. 3 BauGB)

Enthält nur einzelne Festsetzungen (z.B. nur Dachform und Höhe, oder nur Baulinie). Im Übrigen gilt § 34 BauGB (Einfügung in Umgebung).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB)

Auch „Vorhaben- und Erschließungsplan“ (VEP) genannt. Wird auf Initiative eines konkreten Investors aufgestellt, der das Bauvorhaben durchführt — typisch für Großprojekte (Einkaufszentrum, Wohnsiedlung).

Wichtigste Festsetzungen

Art der baulichen Nutzung (BauNVO)

Festgesetzt nach Baunutzungsverordnung (BauNVO):

Grundflächenzahl (GRZ)

Verhältnis der überbaubaren Grundfläche zur Grundstücksfläche.

GRZ = überbaubare Grundfläche / Grundstücksfläche

Beispiel: Grundstück 800 m², GRZ 0,4 → max. 320 m² überbaubar.

Achtung: Bei Versiegelung durch Wege, Stellplätze, Garagen darf GRZ um 50 % überschritten werden (max. GRZ 0,8), sofern GRZ unterhalb 0,8 festgesetzt ist.

Geschossflächenzahl (GFZ)

Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche.

GFZ = Summe Geschossflächen / Grundstücksfläche

Beispiel: Grundstück 800 m², GFZ 0,8 → 640 m² Geschossfläche zulässig — also z.B. 2 Vollgeschosse à 320 m² oder 3 Vollgeschosse à 213 m².

Bauweise und Baulinien

Höhenfestsetzungen

Weitere Festsetzungen

§ 34 vs. § 35 BauGB

§ 34 BauGB — Innerörtlicher Bereich ohne B-Plan

In „im Zusammenhang bebauten Ortsteilen“ (Dorf, Innenstadt) ohne B-Plan ist ein Vorhaben zulässig, wenn:

Beurteilungsmaßstab: Umgebungsbebauung — was vorhanden ist, darf nachgemacht werden.

§ 35 BauGB — Außenbereich

Außerhalb von Bauleitplänen und im Zusammenhang bebauten Ortsteilen. Hier sind nur privilegierte Vorhaben zulässig:

Für Privatpersonen ist Bauen im Außenbereich fast unmöglich — bestimmt entscheidend den Bodenwert. Außenbereich-Grundstücke kosten 5-30 €/m², Bauland 100-2.000 €/m².

Befreiungen & Änderungen

Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB

Eine Abweichung von Festsetzungen ist möglich, wenn:

  1. Die Grundzüge der Planung nicht berührt werden
  2. Die Abweichung städtebaulich vertretbar ist
  3. Nachbarliche Interessen gewahrt sind
  4. UND einer der folgenden Gründe vorliegt:
    • Gründe des Wohls der Allgemeinheit
    • Besondere städtebauliche, wirtschaftliche oder soziale Belange
    • Härtefälle

Praxis-Beispiele für Befreiungen

Änderung des B-Plans

Eine Änderung des B-Plans erfolgt durch Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats und Öffentlichkeitsbeteiligung. Dauer: 1-3 Jahre. Bürger können während der Auslegung Einwendungen erheben.

Bedeutung beim Verkauf

Käufer prüfen IMMER

Vor einem Grundstücks- oder Hauskauf holt jeder informierte Käufer einen B-Plan-Auszug. Verkäufer sollten ihm das ermöglichen oder selbst beschaffen.

Was zeigt der B-Plan dem Käufer?

Risiko-Themen

B-Plan-Auszug einholen

Geplante Änderungen anfragen

Bei der Gemeinde nachfragen, ob laufende B-Plan-Aufstellungen in der Nähe sind:

Verkaufs-Argumentation

Ein günstiger B-Plan kann ein Verkaufsargument sein:

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Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Bebauungsplan (B-Plan)" — kompakt beantwortet.

Was ist ein Bebauungsplan?

Eine verbindliche Rechtsnorm der Gemeinde nach §§ 8-10 BauGB — als Satzung erlassen. Er regelt für ein bestimmtes Gebiet, was wie und wo gebaut werden darf: Art der Nutzung (Wohnen, Gewerbe), Maß der Nutzung (GRZ, GFZ, Höhe), überbaubare Flächen, Verkehrsflächen, Grünflächen. Er ist die zentrale planungsrechtliche Grundlage für jede Baugenehmigung in § 30 BauGB-Gebieten.

Was ist der Unterschied zu § 34 und § 35 BauGB?

§ 30 BauGB: Gebiet mit Bebauungsplan — verbindliche Festsetzungen. § 34 BauGB: „Im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ ohne B-Plan — Bauvorhaben muss sich in die Umgebung „einfügen“. § 35 BauGB: Außenbereich — nur privilegierte Vorhaben (Land-, Forstwirtschaft, Versorgung, Forschung). Hier ist Bauen für Privatpersonen praktisch ausgeschlossen — wichtigster Faktor für Grundstückspreise.

Wo finde ich den Bebauungsplan?

Beim Bauamt der Gemeinde oder online im Geoportal des Bundeslandes bzw. der Kommune. In den letzten 5 Jahren haben viele Gemeinden ihre B-Pläne digitalisiert. Einsicht ist kostenfrei (Anschauen vor Ort) — Auszüge oder Kopien meist 10-50 €. Bei Online-Geoportalen (z.B. Bayern-Atlas, Tim-online NRW): direkt am PC einsehbar. Tipp: Vor Kauf eines Grundstücks immer B-Plan-Auszug einholen.

Was sind die wichtigsten Festsetzungen?

Art der baulichen Nutzung (Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet — BauNVO). Maß der baulichen Nutzung: GRZ (Grundflächenzahl = überbaubarer Anteil), GFZ (Geschossflächenzahl = zulässige Geschossfläche), Vollgeschosse oder Wandhöhe. Überbaubare Grundstücksfläche: Baufenster — wo das Haus stehen darf. Dachform und -neigung. Stellplatzpflichten. Begrünungs-Anforderungen.

Was bedeuten GRZ und GFZ?

GRZ (Grundflächenzahl): Anteil der Grundstücksfläche, der mit Gebäuden überbaut werden darf. GRZ 0,3 bei 800 m² Grundstück = max. 240 m² überbaubare Fläche. GFZ (Geschossflächenzahl): Verhältnis aller Vollgeschoss-Geschossflächen zur Grundstücksfläche. GFZ 0,8 bei 800 m² = 640 m² Geschossfläche möglich. Typische Werte: Reines Wohngebiet GRZ 0,3-0,4 / GFZ 0,6-1,0. Verdichtetes Wohngebiet: GRZ 0,4-0,6 / GFZ 1,0-2,0.

Kann von einem Bebauungsplan abgewichen werden?

Ja, durch Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB. Voraussetzungen: (a) Grundzüge der Planung werden nicht berührt, (b) städtebauliche Vertretbarkeit, (c) Berücksichtigung nachbarlicher Interessen, (d) entweder Gründe des Wohls der Allgemeinheit ODER besondere Härtefälle ODER von ehemaliger Festsetzung abweichend. Befreiung wird mit Bauantrag beantragt — Bewilligungs-Quote in der Praxis 30-60 %.

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