Bauträger-Kaufvertrag 2026: MaBV, Ratenplan, Gewährleistung | DOERTER.
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Bauträger-Kaufvertrag, einfach erklärt.

Der Sondertyp Kaufvertrag, mit dem ein Bauträger eine noch zu errichtende oder gerade entstehende Immobilie verkauft. Streng reguliert durch MaBV, mit klarem Ratenplan und 5-jähriger Gewährleistung. Was Sie als Käufer und Verkäufer beachten müssen.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Bauträger-Kaufvertrag 2026: MaBV, Ratenplan, Gewährleistung

Was ist der Bauträger-Kaufvertrag?

Der Bauträger-Kaufvertrag — manchmal auch BTV genannt — ist ein Sondertyp des Immobilien-Kaufvertrags. Er liegt vor, wenn ein gewerblicher Bauträger eine Immobilie verkauft, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht oder noch nicht fertig errichtet ist. Der Bauträger verpflichtet sich, das Gebäude zu errichten oder fertigzustellen und das Eigentum nach Fertigstellung auf den Käufer zu übertragen.

Rechtlich ist der Bauträger-Vertrag ein typengemischter Vertrag aus Kaufvertrag (für Grundstück und bereits gebaute Teile) und Werkvertrag (für die noch zu erbringende Bauleistung). Dieser Mischcharakter sorgt für besondere Schutzvorschriften — vor allem zugunsten des Käufers, der erhebliche Beträge vorleistet, bevor er physisches Eigentum erhält.

MaBV-Schutz

Der wichtigste Schutz für Käufer ist die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie regelt, unter welchen Bedingungen der Bauträger vom Käufer Zahlungen entgegennehmen darf, und schützt vor dem Worst-Case: Insolvenz des Bauträgers nach erfolgten Anzahlungen.

Die drei Schutzmechanismen

  1. Ratenzahlung nach Baufortschritt: Der Käufer zahlt nur dann, wenn ein bestimmter Bauabschnitt nachweislich erreicht ist (siehe Ratenplan unten).
  2. Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Bereits vor Zahlung der ersten Rate muss eine Vormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch eingetragen sein. Damit ist der Käufer gegen anderweitige Veräußerung geschützt.
  3. Bürgschaft des Bauträgers (alternativ): Statt nach Baufortschritt zu zahlen, kann der Käufer auch frühzeitig zahlen, wenn der Bauträger eine Bürgschaft seiner Bank für die vollständige Fertigstellung beigebracht hat.

Wann die MaBV greift

Die MaBV gilt für gewerblich tätige Bauträger — typisch Bauunternehmen und Projektentwickler. Nicht gilt sie:

Der Ratenplan

Der MaBV-Ratenplan (§ 3 Abs. 2 MaBV) sieht maximal sieben Raten in folgender Stückelung vor:

Bauabschnitt Prozent Kumuliert
Beginn Erdarbeiten30,0 %30,0 %
Rohbau Fertigstellung Geschossdecke EG28,0 %58,0 %
Fertigstellung Dachstuhl5,6 %63,6 %
Estrich2,1 %65,7 %
Innentüren und Treppen12,1 %77,8 %
Fenster und Fassadenputz10,5 %88,3 %
Bezugsfertigstellung8,7 %97,0 %
Vollständige Fertigstellung3,0 %100,0 %

Der Bauträger kann nicht beliebig anders strukturieren — die MaBV definiert diese sieben Raten als Höchstgrenze. Manche Verträge bündeln Raten zusammen, was zulässig ist, solange die Vorleistung nie höher ist als die in der MaBV vorgesehene.

Häufiger Fehler: Vorab-Zahlungen

Manche Käufer leisten „Anzahlungen“ vor Auflassungsvormerkung oder vor Erfüllung der ersten Ratenvoraussetzung. Solche Zahlungen sind durch die MaBV nicht abgesichert und werden bei Insolvenz des Bauträgers in der Regel zur Quote — also meist nahezu vollständig verloren. Lassen Sie sich niemals zu Zahlungen vor offiziellem Ratenfälligkeit überreden.

Gewährleistung

Beim Bauträger-Kaufvertrag gilt die 5-jährige Gewährleistung nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB — wie bei Bauwerken. Diese Frist läuft ab Abnahme und betrifft Sachmängel am Bauwerk: Risse, Feuchteschäden, defekte Anlagen, mangelhafte Dämmung.

Was die Gewährleistung umfasst

Sachmängelausschluss nicht möglich

Anders als beim privaten Verkauf gebrauchter Immobilien kann der Bauträger seine Gewährleistung in AGB nicht ausschließen (§ 309 Nr. 8 BGB). Klauseln, die das versuchen, sind unwirksam. Auch versuchte Verkürzungen der Gewährleistungsfrist (z.B. auf 2 Jahre) sind unwirksam.

Abnahme und Übergabe

Die Abnahme ist der zentrale Akt im Bauträger-Vertrag. Mit ihr beginnt die Gewährleistungsfrist, übergeht die Gefahr (Risiko von Beschädigungen) und wird die Schlussrate fällig.

Ablauf

  1. Abnahmebegehung: Käufer und Bauträger inspizieren gemeinsam die Immobilie.
  2. Abnahmeprotokoll: Festgestellte Mängel werden schriftlich dokumentiert.
  3. Erklärung der Abnahme: Der Käufer akzeptiert die Immobilie als im Wesentlichen vertragsgerecht.
  4. Mängelliste: Festgestellte Mängel müssen vom Bauträger nachgebessert werden.
  5. Schlussratenzahlung: Erst nach Abnahme und nach Beseitigung wesentlicher Mängel.

Tipps zur Abnahme

Typische Risiken

Trotz aller MaBV-Schutzmechanismen birgt der Bauträger-Vertrag erhebliche Risiken — vor allem für den Käufer:

Mein Rat als Berater: Wer eine Immobilie vom Bauträger kauft, sollte den Vertrag unbedingt anwaltlich prüfen lassen, bevor er beim Notar erscheint. 500-1.500 Euro Anwaltskosten sind eine sehr günstige Versicherung gegen sechsstellige Überraschungen. Der Notar prüft zwar die formelle Wirksamkeit, ist aber neutral — er vertritt nicht Ihre Interessen als Käufer.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Bauträger-Kaufvertrag" — kompakt beantwortet.

Was ist ein Bauträger-Kaufvertrag?

Ein Sondertyp des Immobilien-Kaufvertrags, bei dem der Bauträger eine noch zu errichtende oder unvollendete Immobilie verkauft. Er verpflichtet sich, das Gebäude fertigzustellen und das Eigentum zu übertragen. Reguliert durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Was schützt die MaBV?

Die Makler- und Bauträgerverordnung schützt den Käufer vor Insolvenz des Bauträgers und vor Vorleistung ohne Gegenwert. Wesentliche Punkte: Ratenzahlung nach Baufortschritt (höchstens 7 Raten), Bürgschaft des Bauträgers für die Fertigstellung, Insolvenzsicherung der Anzahlungen.

Wann muss ich welche Rate zahlen?

Der MaBV-Ratenplan sieht maximal 7 Raten nach festgelegten Baufortschritten vor: 1. Beginn Erdarbeiten (30 %), 2. Rohbau Fertigstellung Geschossdecke EG (28 %), 3. Fertigstellung Dachstuhl (5,6 %), 4. Estrich (2,1 %), 5. Innentüren und Treppen (12,1 %), 6. Fenster und Fassadenputz (10,5 %), 7. Bezugsfertigstellung (8,7 %), 8. vollständige Fertigstellung (3,5 %).

Wie lange habe ich Gewährleistungsanspruch?

5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Das ist deutlich länger als beim normalen Immobilienkauf, weil der Bauträger nicht nur Verkäufer, sondern auch Werkunternehmer ist. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln beträgt die Frist 3 Jahre ab Kenntnis.

Kann der Sachmängelausschluss vereinbart werden?

Nein — anders als beim privaten Verkauf gebrauchter Immobilien kann der Bauträger seine Gewährleistung nicht ausschließen. § 309 Nr. 8 BGB verbietet das in AGB. Beim Bauträger-Vertrag haftet der Verkäufer also für Mängel des Bauwerks 5 Jahre lang.

Was passiert bei Insolvenz des Bauträgers?

Die MaBV verlangt, dass der Bauträger entweder eine Bürgschaft der Bank für die Fertigstellung beistellt oder die Anzahlungen erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung verlangt. Bei Insolvenz erhält der Käufer entweder die Bürgschaftssumme oder kann die Immobilie behalten und vom Insolvenzverwalter die Fertigstellung verlangen.

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