Baugenehmigung 2026: Pflicht, Verfahren, Kosten, Verkauf | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Bau & Behörde

Baugenehmigung, einfach erklärt.

Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben durchzuführen — geregelt in den Landesbauordnungen (LBO). Was genehmigungspflichtig ist, was verfahrensfrei, was Bestandsschutz bedeutet und welche Konsequenzen ungenehmigte Bauten beim Verkauf haben.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Baugenehmigung 2026: Pflicht, Verfahren, Verkauf

Was ist die Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt der unteren Bauaufsichtsbehörde, mit dem die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Bauwerks gestattet wird. Rechtsgrundlage sind die Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer.

Was wird geprüft?

Bei einer Baugenehmigung prüft die Behörde zwei Hauptbereiche:

Geltungsdauer

Eine Baugenehmigung gilt 3 Jahre in den meisten Bundesländern (Bayern: 4 Jahre, andere abweichend). Bauausführung muss in dieser Zeit beginnen — Verlängerung ist möglich, meist um 1-2 Jahre.

Genehmigungspflichtige Vorhaben

Grundsatz

Nach LBO sind alle Bauvorhaben genehmigungspflichtig — es sei denn, sie sind ausdrücklich als verfahrensfrei oder genehmigungsfrei eingestuft.

Typisch genehmigungspflichtig

Verfahrensfrei (meist keine Genehmigung nötig)

Je nach Bundesland leicht abweichend, üblich:

Wichtig: Verfahrensfrei heißt nicht rechtsfrei! Auch verfahrensfreie Bauten müssen alle materiellen Bauvorschriften einhalten (Abstandsflächen, Bebauungsplan, etc.).

Bauvoranfrage als Vorab-Check

Vor dem teuren regulären Bauantrag kann eine Bauvoranfrage bei der Behörde gestellt werden:

Verfahrensarten

1. Genehmigungsfreistellung

Bei qualifizierten B-Plan-Gebieten (vollständiger Bebauungsplan mit allen Festsetzungen) und einfachen Wohnvorhaben: keine Prüfung durch das Bauamt, sondern nur Anzeige.

2. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Bei Wohngebäuden geringer und mittlerer Höhe (Bayern bis Gebäudeklasse 3) und Standard-Vorhaben:

3. Reguläres Baugenehmigungsverfahren

Bei Sonderbauten (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Hochhäuser, Gewerbe) und komplexen Vorhaben:

Antrags-Unterlagen

Üblicherweise sind einzureichen:

Kosten 2026

Behördengebühren

Berechnungsbasis: Rohbau-Herstellungskosten. Gebührensatz je Bundesland:

BundeslandGebührensatz
Bayern0,3-0,5 %
Baden-Württemberg0,4-0,7 %
NRW0,3-0,5 %
Hessen0,5-0,7 %
Berlin0,5-1,0 %

Beispielrechnung EFH

Weitere Kosten

Bestandsschutz & Schwarzbauten

Bestandsschutz für legale Altbauten

Häuser, die nach dem zur Bauzeit geltenden Recht legal errichtet wurden, genießen Bestandsschutz:

Schwarzbauten

Ein Schwarzbau ist ein Bauwerk ohne erforderliche Baugenehmigung. Konsequenzen:

Beim Verkauf riskant

Schwarzbau-Risiko ist beim Hausverkauf eine der häufigsten Fallen:

Bedeutung beim Verkauf

Bauakte prüfen

Vor dem Verkauf sollten Sie die Bauakte bei der Bauaufsichtsbehörde einsehen:

Kosten: 50-150 € für Akteneinsicht und Kopien. Bearbeitungszeit: 2-6 Wochen.

Diskrepanzen identifizieren

Häufige Probleme zwischen Bauakte und tatsächlichem Zustand:

Was tun bei Diskrepanzen?

  1. Bauantrag nachholen: bei genehmigungsfähigen Bauten
  2. Rückbau: bei nicht-genehmigungsfähigen Bauten — vor Verkauf
  3. Aufklärung im Notarvertrag: bei Klärung mit Käufer — Käufer übernimmt Risiko

Aufklärungspflicht

Wer einen Schwarzbau verschweigt, begeht arglistige Täuschung:

Vorbereitung Unterlagen

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Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Baugenehmigung" — kompakt beantwortet.

Was ist eine Baugenehmigung?

Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben durchzuführen — geregelt in den Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer. Sie wird auf Antrag von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt (Bauamt, Stadtbauamt, Landratsamt). Die Baugenehmigung prüft das Vorhaben auf Übereinstimmung mit planungsrechtlichen (Bebauungsplan, BauNVO) und bauordnungsrechtlichen (LBO, Brandschutz, Standsicherheit) Vorschriften.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Grundsatz: Bei jeder Errichtung, wesentlichen Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Konkret: Neubau, Anbau, Aufstockung, Carport/Garage über bestimmter Größe (je nach Bundesland 30-40 m²), Wintergarten, Dachgaube, Wärmedämmung von außen mit Veränderung der Außenmaße, Umnutzung (z.B. Wohnung zur Praxis), Werbeanlagen. Nicht genehmigungspflichtig ist meist: Innenausbau ohne tragende Veränderung, Sanierung, Solaranlage auf vorhandenem Dach, Gartenhaus bis 30-40 m³ Brutto-Rauminhalt.

Welche Verfahrensarten gibt es?

Drei Hauptverfahren: (1) Genehmigungsfreistellung nach Bebauungsplan — bei einfachen Bauvorhaben im qualifizierten B-Plan-Gebiet. Bauamt prüft nur Vollständigkeit, nicht Inhalt. (2) Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren — bei Wohngebäuden geringer und mittlerer Höhe. Reduzierter Prüfumfang. (3) Reguläres Baugenehmigungsverfahren — bei komplexen Vorhaben, Sonderbauten, Hochhäusern. Vollprüfung aller Vorschriften.

Wie lange dauert das Verfahren?

Genehmigungsfreistellung: 1 Monat (gesetzliche Frist). Vereinfachtes Verfahren: 2-3 Monate. Reguläres Verfahren: 3-6 Monate, bei komplexen Fällen länger. Bei Nachbarn-Einwendungen, Erschwerung durch Denkmal- oder Naturschutz: deutlich länger (6-12 Monate möglich). Tipp: Frühzeitige Bauvoranfrage (kostengünstiger Vorab-Check) klärt Genehmigungsfähigkeit, bevor man Architekten- und Planungskosten investiert.

Was kostet eine Baugenehmigung?

Behördengebühr: 0,3 bis 0,7 % der Rohbau-Herstellungskosten — je nach Bundesland und Verfahren. Beispiel EFH mit 300.000 € Rohbau-Kosten: 900 bis 2.100 € Behördengebühr. Plus: Architekten-Honorar nach HOAI (Phase 4: Genehmigungsplanung): meist 5-12 % der Bausumme. Plus: Statiker, Energieberater, Brandschutzsachverständige bei komplexen Vorhaben. Gesamtkosten Genehmigungsplanung bei EFH: 8.000-25.000 € (Planung + Statik + Behörde).

Was ist ein Schwarzbau und was sind die Folgen?

Ein Schwarzbau ist ein Bauwerk ohne erforderliche Baugenehmigung. Folgen: (1) Rückbau-Anordnung durch die Bauaufsicht, (2) Bußgeld bis 500.000 € möglich, (3) Nachträgliche Genehmigung nur, wenn das Bauwerk genehmigungsfähig wäre, (4) Bestandsschutz entsteht NICHT durch bloße Duldung. Beim Hausverkauf: massive Mangelhaftungs-Risiko des Verkäufers, wenn Schwarzbau verschwiegen wurde. Aufklärungspflicht ist zwingend.

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