Aufteilungsplan 2026: § 7 WEG, Inhalt, Erstellung, Kosten | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Bau & Genehmigung

Aufteilungsplan, einfach erklärt.

Der Aufteilungsplan nach § 7 Abs. 4 WEG ist die zeichnerische Darstellung eines Gebäudes mit aller Aufteilung in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist er die Grundlage jeder Eigentumswohnung.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Aufteilungsplan: Grundlage jeder Eigentumswohnung

Was ist der Aufteilungsplan?

Der Aufteilungsplan ist die zeichnerische Darstellung eines Gebäudes nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG. Er zeigt die Aufteilung in Sondereigentum (alleiniges Eigentum) und Gemeinschaftseigentum (gemeinsames Eigentum aller Wohnungseigentümer).

Verhältnis zu anderen Dokumenten

Der Aufteilungsplan ist Bestandteil einer Dokumentenkette:

  1. Aufteilungsplan: zeichnerische Aufteilung
  2. Abgeschlossenheitsbescheinigung: behördliche Bestätigung der baulichen Abgeschlossenheit
  3. Teilungserklärung: notarielle Erklärung des Eigentümers über die Aufteilung in Wohnungseigentum
  4. Gemeinschaftsordnung: regelt das Innenverhältnis der Wohnungseigentümer
  5. Eintragung im Grundbuch: rechtswirksame Begründung von Wohnungseigentum

Rechtliche Bedeutung

Der Aufteilungsplan ist nicht nur eine Zeichnung — er ist Teil der Grundbuch-Bestandsverzeichnisse jeder Wohnung. Was im Plan steht, ist rechtlich bindend: er legt fest, was zu welcher Wohnung gehört.

Inhalt im Detail

Erforderliche Bestandteile

1. Lageplan

2. Grundrisse aller Geschosse

3. Schnitte

4. Ansichten

5. Optionale Bestandteile

Nummerierungslogik

Die Wohnungs-Nummern im Aufteilungsplan folgen einem konsistenten System:

Wichtig: Die Nummern werden 1:1 ins Grundbuch übertragen und sind im Notarvertrag entscheidend.

Erstellung & Anforderungen

Wer darf den Aufteilungsplan erstellen?

Nur bauvorlageberechtigte Personen:

Manche Bundesländer erlauben auch Bauzeichner mit eingeschränkter Bauvorlageberechtigung. Eigenarbeit des Eigentümers ist nur möglich, wenn er selbst bauvorlageberechtigt ist.

Anforderungen an die Darstellung

Prüfung durch die Behörde

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft den Plan auf:

Bei positivem Ergebnis erteilt die Behörde die Abgeschlossenheitsbescheinigung und stempelt einen Satz des Aufteilungsplans als „genehmigt“ ab.

Kosten 2026

Honorar-Spannen

AufteilungstypHonorar
EFH zu 2 Einheiten (ZFH-Teilung)500-1.000 €
MFH 4-6 Einheiten1.000-2.500 €
MFH 10-20 Einheiten2.500-5.000 €
Großanlage 50+ Einheiten5.000-15.000 €
Bestandsbau ohne Originalpläne+ 50-100 % Aufschlag (Aufmaß nötig)
Loft / Mischnutzung+ 30-50 % Aufschlag

Zusatzkosten

Gesamtkosten Beispiel

MFH mit 6 Einheiten in Wohnungseigentum aufteilen:

Änderungen am Plan

Wann sind Änderungen nötig?

Verfahren der Änderung

  1. Beschluss der Eigentümerversammlung oder Vereinbarung aller Wohnungseigentümer
  2. Neue Planung durch Architekten/Vermesser
  3. Baurechtliche Genehmigung der baulichen Maßnahme
  4. Neue Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
  5. Notarielle Änderungserklärung zur Teilungserklärung
  6. Eintragung im Grundbuch aller betroffenen Einheiten

Gesamtkosten Änderung

Üblich: 3.000-10.000 € insgesamt (Architekt, Behörde, Notar, Grundbuch).

Bedeutung beim Verkauf

Im Notarvertrag

Der Aufteilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung — und damit Teil jeder Eigentumswohnung. Im Notarvertrag wird explizit auf den Aufteilungsplan verwiesen, mit Wohnungs-Nummer, Sondernutzungsrechten etc.

Käufer-Aufklärung

Wohnfläche prüfen

Der Aufteilungsplan ist die Quelle der Wahrheit für die Wohnfläche der Wohnung. Stimmt sie nicht mit der tatsächlichen Fläche überein:

Bauliche Veränderungen prüfen

Wenn Voreigentümer Wand-Durchbrüche, Anbauten oder andere Veränderungen vorgenommen haben, die nicht im Aufteilungsplan dokumentiert sind, besteht Rückbau-Risiko. Im Notarvertrag sollte explizit geregelt werden, ob Käufer das Risiko übernimmt.

Vorbereitung für den Verkauf

Praxis-Tipp DOERTER: Auf privatverkaufen.de bereiten wir Teilungserklärung und Aufteilungsplan für Käufer professionell auf — inklusive Wohnflächen-Abgleich und Klärung baulicher Veränderungen. Provisionsfrei, mit Festpreis-Service.

Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Aufteilungsplan" — kompakt beantwortet.

Was ist ein Aufteilungsplan?

Eine zeichnerische Darstellung des Gebäudes, die alle Wohnungs- und Teileigentumseinheiten identifizierbar abgrenzt. Geregelt in § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG. Der Plan zeigt, was zum Sondereigentum einer Einheit gehört (alleiniges Eigentum) und was zum Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer. Wird zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Grundbuchamt eingereicht.

Was muss der Aufteilungsplan zeigen?

Vollständige Darstellung: (1) Lageplan mit Grundstücksgrenzen und Gebäudeposition, (2) Grundrisse aller Geschosse einschließlich Keller und Dach, (3) Schnitte durch das Gebäude, (4) Ansichten der Außenwände. Jede Einheit (Wohnung, Keller, Stellplatz, Gewerbe) ist nummeriert — diese Nummern wiederholen sich später im Grundbuch. Sondernutzungsrechte (z.B. Gartenanteile) sind farblich oder schraffiert markiert.

Wer erstellt den Aufteilungsplan?

Bauvorlageberechtigte: Architekten, Bauingenieure, Vermesser (ÖbVI). Bei einfachen Aufteilungen reicht auch ein Bauzeichner mit Bauvorlageberechtigung. Der Eigentümer selbst kann den Plan nur erstellen, wenn er bauvorlageberechtigt ist. Plan muss von der unteren Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Abgeschlossenheitsbescheinigung geprüft und genehmigt werden — Plan + Bescheinigung gehen Hand in Hand.

Was kostet die Erstellung?

Honorar-Spanne: 500-2.500 € (Standard EFH bis MFH 6 Einheiten). Für komplexe Gebäude (Mischnutzung, viele Einheiten, Bestandsbau ohne aktuelle Pläne) auch 3.000-7.000 €. Honorar richtet sich nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) — Phase 2 (Vorplanung) und Phase 4 (Genehmigungsplanung). Plus Behördengebühr für die Abgeschlossenheitsbescheinigung: 200-1.000 €.

Kann der Aufteilungsplan geändert werden?

Ja, aber aufwendig. Jede Änderung erfordert (1) Zustimmung aller Wohnungseigentümer in notarieller Form, (2) neuen Aufteilungsplan vom Architekten, (3) neue Abgeschlossenheitsbescheinigung, (4) notarielle Änderungserklärung zur Teilungserklärung, (5) Eintragung im Grundbuch aller Wohnungseigentümer. Kosten: 3.000-10.000 € insgesamt. Praktisch nur bei größeren Umbauten relevant.

Wofür brauche ich den Aufteilungsplan beim Verkauf?

Drei Gründe: (1) Käufer-Aufklärung: welche Räume gehören zur Wohnung, welche zum Gemeinschaftseigentum, welche Sondernutzungsrechte (Garten, Stellplatz, Keller) sind zugeordnet. (2) Wohnflächen-Abgleich: stimmt die tatsächliche Wohnfläche mit dem Plan überein — sonst Sachmangel. (3) Bauliche Veränderungen prüfen: wurden am Gemeinschaftseigentum unerlaubte Änderungen vorgenommen (z.B. Wanddurchbruch, Anbau)? Rückbau-Risiko geht sonst auf Käufer über.

Ihre Eigentumswohnung mit vollständigen Unterlagen verkaufen

Wir prüfen Aufteilungsplan, Wohnfläche und Sondernutzungsrechte für Käufer transparent. Provisionsfrei, mit Festpreis-Service.

Pakete & Preise ansehen Kostenlose Wertindikation