Altlasten 2026: BBodSchG, Altlastenkataster, Haftung, Verkauf | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Bau & Behörde

Altlasten & Altlastenverzeichnis, einfach erklärt.

Eine Altlast ist eine vorhandene Boden- oder Grundwasserverunreinigung, die durch frühere Nutzung verursacht wurde — geregelt im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Sie ist ein Top-3-Risiko beim Hausverkauf. Was Verkäufer offenlegen müssen, wo das Altlastenverzeichnis liegt, und wie sich Haftung vermeiden lässt.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Altlasten 2026: BBodSchG, Verzeichnis, Haftung

Was sind Altlasten?

Eine Altlast ist nach § 2 Abs. 5 BBodSchG (Bundes-Bodenschutzgesetz) eine vorhandene Boden- oder Grundwasserverunreinigung, die durch frühere Nutzungen verursacht wurde. Das Gesetz unterscheidet:

Altablagerungen

Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden. Beispiele:

Altstandorte

Grundstücke stillgelegter Anlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde:

Schädliche Bodenveränderungen

Stoffliche Belastungen, die das Grundwasser oder Pflanzen schädigen können:

Altlastenkataster / -verzeichnis

Was steht im Verzeichnis?

Jedes Bundesland führt ein Altlastenkataster (manchmal „Verzeichnis altlastenverdächtiger Flächen“), in dem alle:

erfasst sind. Jeder Eintrag enthält: Adresse, Verdachtsbegründung, Stand der Untersuchung, ggf. Sanierungs-Maßnahmen.

Auskunft einholen

Das Kataster ist nicht öffentlich einsehbar. Auskunftsersuchen:

Was bedeutet ein Eintrag?

Ein Eintrag im Verzeichnis bedeutet nicht automatisch dass eine Sanierungspflicht besteht. Mögliche Status:

Haftung nach BBodSchG

Pflichtige nach § 4 BBodSchG

Zur Sanierung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:

  1. Verursacher der schädlichen Bodenveränderung — und sein Gesamtrechtsnachfolger
  2. Grundstückseigentümer (aktueller)
  3. Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück (z.B. Pächter, Mieter, Erbbauberechtigter)
  4. Frühere Eigentümer, die nach dem 01.03.1999 verkauft haben und positiv wussten, dass eine schädliche Bodenveränderung vorlag

Die Behörde hat Auswahlermessen — kann sich aussuchen, wen sie in Anspruch nimmt. In der Praxis meist den aktuellen Eigentümer, weil er erreichbar und solvent ist. Der kann dann Ausgleichsansprüche gegen andere Pflichtige geltend machen — was aber oft schwierig durchzusetzen ist.

Wertabschöpfung

Der Eigentümer haftet bis zur Höhe des Verkehrswerts des Grundstücks nach Sanierung. Beispiel: Sanierungskosten 500.000 €, Grundstückswert nach Sanierung 300.000 € → Haftung des Eigentümers auf 300.000 € begrenzt.

Vertragliche Haftungsregelung

Im Kaufvertrag können Verkäufer und Käufer die Haftung regeln — aber: Eine Haftungsfreistellung gegenüber der Behörde ist nicht möglich. Behördliche Inanspruchnahme erfolgt nach Gesetz, nicht nach Vertrag. Vertragliche Regelung wirkt nur im Innenverhältnis (Käufer kann Verkäufer regressieren).

Aufklärungspflicht beim Verkauf

Was muss offengelegt werden?

Nach § 444 BGB und ständiger BGH-Rechtsprechung muss der Verkäufer vor Vertragsabschluss alle verkaufsrelevanten Mängel offenlegen, von denen er weiß. Bei Altlasten gilt das insbesondere für:

Folgen bei Verschweigen

Wer Altlasten verschweigt:

Schutzklauseln im Kaufvertrag

Übliche Klauseln:

Untersuchung & Kosten

Stufen der Altlasten-Untersuchung

  1. Historische Erkundung: alte Karten, Luftbilder, Akteneinsicht — 300-800 €
  2. Orientierende Untersuchung: Bohrungen 4-8 Punkte, Bodenproben, Laboranalyse — 2.000-5.000 €
  3. Detailuntersuchung: dichteres Raster, Grundwasser, Risikobewertung — 5.000-15.000 €
  4. Sanierungsuntersuchung: Vergleich Varianten, Kostenkalkulation — 5.000-20.000 €

Sanierungskosten

Praxis-Tipps für Verkäufer

Vor Verkauf prüfen

Im Notarvertrag

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Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

1.000+begleitete Verkäufe
500+ Mio €Transaktionsvolumen
20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Altlasten / Altlastenverzeichnis" — kompakt beantwortet.

Was sind Altlasten?

Boden- oder Grundwasserverunreinigungen durch frühere Nutzungen — geregelt in § 2 Abs. 5 BBodSchG. Typische Verursacher: Industrieanlagen (Chemie, Galvanik, Metallverarbeitung), Tankstellen, chemische Reinigungen, Mülldeponien, Rüstungsanlagen, landwirtschaftliche Spritzmittelnutzung. Auch Bombentrichter aus dem Zweiten Weltkrieg können Altlasten enthalten.

Wo finde ich das Altlastenverzeichnis für mein Grundstück?

Bei der unteren Bodenschutzbehörde der Gemeinde oder des Landkreises — meist im Umweltamt oder bei der Wasserbehörde. Das Verzeichnis ist nicht öffentlich im Internet einsehbar; Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Bearbeitungszeit: 2-6 Wochen. Kosten: 50-200 € je nach Bundesland. Auskunft erhalten als Eigentümer kostenfrei oder bei Kaufinteresse mit Vollmacht des Eigentümers.

Wer haftet für Altlasten?

Nach § 4 BBodSchG haftet zur Sanierung: (1) der Verursacher und sein Gesamtrechtsnachfolger, (2) der aktuelle Grundstückseigentümer, (3) der frühere Eigentümer, der das Grundstück nach 1999 verkauft hat und positiv von der Altlast wusste, (4) der Inhaber der tatsächlichen Gewalt (z.B. Pächter). Die Behörde entscheidet, welchen sie in Anspruch nimmt — meist den Eigentümer, weil er erreichbar ist. Der kann Ausgleichsansprüche gegen andere Pflichtige geltend machen.

Muss ich Altlasten beim Verkauf offenlegen?

Ja. Wer von Altlasten positiv weiß (auch durch eigene Kenntnis aus der Vergangenheit, Voreigentümer-Auskunft, Bodengutachten), muss sie dem Käufer vor Vertragsabschluss mitteilen. Verschweigen ist arglistige Täuschung und führt zur Vertrags-Anfechtbarkeit und Schadensersatz. Auch Verdacht auf Altlasten (z.B. ehemalige Tankstelle, alte Heizöl-Lecks) muss offengelegt werden — „Ich wusste es nicht genau“ reicht später nicht.

Was kostet eine Altlasten-Untersuchung?

Historische Recherche (alte Karten, Luftbilder, Akteneinsicht): 300-800 €. Orientierende Untersuchung (Probenahme, Laboranalyse 4-8 Bohrungen): 2.000-5.000 €. Detailuntersuchung (umfassend, Risikobewertung): 5.000-15.000 €. Sanierung bei Treffer: schnell 5-50-stellige Beträge — Aushubsanierung, mikrobiologische In-situ-Sanierung, hydraulische Maßnahmen.

Was tun, wenn das Verzeichnis einen Verdacht zeigt?

Ruhig bleiben, professionell vorgehen: (1) Akteneinsicht bei der Bodenschutzbehörde, (2) historische Recherche durch ein Umweltbüro, (3) ggf. orientierende Untersuchung — entscheidet, ob konkrete Belastung vorliegt. Wichtig: Verdacht im Verzeichnis = nicht zwangsläufig sanierungsbedürftig. Viele Verdachtsflächen werden nach Untersuchung „entlassen“. Trotzdem: Beim Verkauf offenlegen, mit Untersuchungsergebnis. Käufer schätzt Transparenz mehr als „versteckte“ Probleme.

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